Ambulante Pauschalen innovationssichernd konzipieren – Branche involvieren

ShortId
25.3732
Id
20253732
Updated
14.11.2025 02:45
Language
de
Title
Ambulante Pauschalen innovationssichernd konzipieren – Branche involvieren
AdditionalIndexing
2841
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <span><p><span>1.-4. Der am 30. April 2025 genehmigte Tarifvertrag über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen) wurde von allen Tarifpartnern für ambulante Arzttarife, also den Verbänden der Leistungserbringer und den Versicherern, gemeinsam vereinbart. Die darin vorgesehenen Ambulanten Pauschalen betreffen überwiegend diagnostische oder chirurgische Leistungen mit geringer oder standardisierter Medikation. Gemäss Datenspiegel der OAAT AG entfallen im Durchschnitt weniger als 3% der Pauschalvergütung auf Arzneimittelkosten – nur bei 10 von 263 Pauschalen mit detaillierten Kostenangaben liegt dieser Anteil über 5%. Zudem zeichnen sich Ambulante Pauschalen grundsätzlich dadurch aus, dass die damit abgegoltenen Behandlungen nicht in jedem Einzelfall gleich hohe Kosten verursachen – auch nicht bei den Arzneimitteln. Entscheidend ist, dass sich diese Unterschiede über alle Fälle hinweg ausgleichen. Das ist auch den Leistungserbringern bewusst. Ärztinnen und Ärzte sind dabei verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen einzuhalten. Ihre eigenen Verdienstmöglichkeiten dürfen deshalb bei der Wahl einer Behandlung nicht ausschlaggebend sein.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Verantwortung für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Tarifstrukturen liegt bei den Tarifpartnern und der Organisation ambulante Arzttarife OAAT AG (Grundsatz der Tarifautonomie). Obwohl das Gesamt-Tarifsystem die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung erfüllt, ist sich der Bundesrat bewusst, dass beide Tarifstrukturen noch verbessert werden müssen. Er hat daher die Genehmigung auf drei Jahre befristet und die Tarifpartner aufgefordert, die Homogenität der Kostenkomponenten der Ambulanten Pauschalen (einschliesslich der Arzneimittelkosten) rasch zu überprüfen. Eine neue Version soll Anfang 2027 in Kraft treten, danach wird eine jährliche Überprüfung erfolgen. Gleichzeitig funktionieren die Ambulanten Pauschalen als lernendes System: Tatsächliche Kosten- und Leistungsdaten der Behandlungen werden erfasst und fliessen laufend in die geplanten jährlichen Aktualisierungen der Tarifstruktur ein. Deshalb überwiegen auch die Vorteile eines Einschlusses von Arzneimitteln in die ambulanten Pauschalen: Wenn Ärztinnen und Ärzte nach der Einführung aufgrund der Vorteile gegenüber einem günstigeren Arzneimittel weiterhin das teurere Arzneimittel einsetzen, wird die Pauschalvergütung nicht nach unten angepasst. Wechseln sie hingegen zu einem günstigeren Arzneimittel, weil sie dieses für akzeptabel halten, sinkt die Pauschalvergütung in den folgenden Jahren. Dies ist richtig und im Interesse des Gesamtsystems. Kommt ein neues, innovatives Arzneimittel zu einem höheren Preis auf den Markt, das über eine bestehende Vergütung nicht ausreichend erfasst wird, kann schliesslich über das von der OAAT AG eingerichtete Antragsverfahren zur Tarifentwicklung eine Erhöhung der Pauschalvergütung beantragt werden. Dieses dynamische System soll die rasche Berücksichtigung von Innovationen gewährleisten.</span></p></span>
  • <p>Die per 1.1.2026 zur Anwendung kommende Tarifstruktur für ambulante Pauschalen erfüllt die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Sachgerechtigkeit nicht. Da in bereits fehlerhafte Pauschalen zusätzlich Medikamentenpreise eingerechnet sind, werden diese Pauschalen Innovation verhindern. Einige Fallpauschalen bestehen zu mehr als der Hälfte aus dem Durchschnitt der Medikamentenpreise, die im Rahmen der durch die Pauschale abgedeckten Leistungen verwendet werden. Diese Pauschale sind nicht kostendeckend und die Leistungserbringer müssen die Mehrkosten tragen. Gerade die innovativsten Medikamente, die möglicherweise effektiver wären, werden daher kaum mehr eingesetzt werden. Dies zum Nachteil der Patienten und des gesamten Gesundheitssystems.&nbsp; &nbsp; &nbsp;</p><p>Es gilt sicherzustellen, dass der geplante rasche Ausbau der ambulanten Pauschalen auf rund einen Drittel des Kostenvolumens unter direktem Einbezug der innovativen Medikamentenentwickler und -hersteller in der Schweiz geschieht. Die OAAT muss zur Sicherstellung der Kompetenz in diesem Bereich mit einem Fachgremium aus der Pharmazie ausgestattet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Art. 43 Abs. 4 KVG eingehalten wird. Er fordert «eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur der Tarife».&nbsp;</p><p>Mit Blick auf die Weiterentwicklung ambulanter Pauschalen und deren Ausbau zu Lasten des Tardoc frage ich den Bundesrat:&nbsp;</p><ul><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass die nun ab 1.1.2026 geltende Regelung und Inkludierung von Medikamentenpreisen in die Pauschalen den Einsatz kostengünstiger Präparate bei Behandlungen&nbsp;begünstigt&nbsp;– obschon dies die individuelle Therapiefreiheit eingeschränkt?</li><li>Was sagt der Bundesrat Patientinnen und Patienten, die auf innovative Behandlungen und Medikamente angewiesen wäre, diese aber wegen der künftigen Tarifstruktur kaum werden erhalten können?</li><li>Was konkret schlägt der Bundesrat zuhanden der zuständigen OAAT vor, damit Medikamentenhersteller ab sofort direkt in die Entwicklung zusätzlicher ambulanter Pauschalen einbezogen werden?</li><li>Inwiefern ist der Bundesrat willens, dabei die Trennung von Behandlungskosten und Medikamentenpreisen sicher zu stellen, damit die Therapiefreiheit gewahrt, die Versorgung gesichert und möglicherweise lebenswichtige Innovation möglich ist?</li></ul>
  • Ambulante Pauschalen innovationssichernd konzipieren – Branche involvieren
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1.-4. Der am 30. April 2025 genehmigte Tarifvertrag über den ambulanten ärztlichen Einzelleistungstarif (TARDOC) und den ambulanten ärztlichen Patientenpauschaltarif (Ambulante Pauschalen) wurde von allen Tarifpartnern für ambulante Arzttarife, also den Verbänden der Leistungserbringer und den Versicherern, gemeinsam vereinbart. Die darin vorgesehenen Ambulanten Pauschalen betreffen überwiegend diagnostische oder chirurgische Leistungen mit geringer oder standardisierter Medikation. Gemäss Datenspiegel der OAAT AG entfallen im Durchschnitt weniger als 3% der Pauschalvergütung auf Arzneimittelkosten – nur bei 10 von 263 Pauschalen mit detaillierten Kostenangaben liegt dieser Anteil über 5%. Zudem zeichnen sich Ambulante Pauschalen grundsätzlich dadurch aus, dass die damit abgegoltenen Behandlungen nicht in jedem Einzelfall gleich hohe Kosten verursachen – auch nicht bei den Arzneimitteln. Entscheidend ist, dass sich diese Unterschiede über alle Fälle hinweg ausgleichen. Das ist auch den Leistungserbringern bewusst. Ärztinnen und Ärzte sind dabei verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen über die Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Leistungen einzuhalten. Ihre eigenen Verdienstmöglichkeiten dürfen deshalb bei der Wahl einer Behandlung nicht ausschlaggebend sein.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Verantwortung für die Ausarbeitung und Weiterentwicklung der Tarifstrukturen liegt bei den Tarifpartnern und der Organisation ambulante Arzttarife OAAT AG (Grundsatz der Tarifautonomie). Obwohl das Gesamt-Tarifsystem die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung erfüllt, ist sich der Bundesrat bewusst, dass beide Tarifstrukturen noch verbessert werden müssen. Er hat daher die Genehmigung auf drei Jahre befristet und die Tarifpartner aufgefordert, die Homogenität der Kostenkomponenten der Ambulanten Pauschalen (einschliesslich der Arzneimittelkosten) rasch zu überprüfen. Eine neue Version soll Anfang 2027 in Kraft treten, danach wird eine jährliche Überprüfung erfolgen. Gleichzeitig funktionieren die Ambulanten Pauschalen als lernendes System: Tatsächliche Kosten- und Leistungsdaten der Behandlungen werden erfasst und fliessen laufend in die geplanten jährlichen Aktualisierungen der Tarifstruktur ein. Deshalb überwiegen auch die Vorteile eines Einschlusses von Arzneimitteln in die ambulanten Pauschalen: Wenn Ärztinnen und Ärzte nach der Einführung aufgrund der Vorteile gegenüber einem günstigeren Arzneimittel weiterhin das teurere Arzneimittel einsetzen, wird die Pauschalvergütung nicht nach unten angepasst. Wechseln sie hingegen zu einem günstigeren Arzneimittel, weil sie dieses für akzeptabel halten, sinkt die Pauschalvergütung in den folgenden Jahren. Dies ist richtig und im Interesse des Gesamtsystems. Kommt ein neues, innovatives Arzneimittel zu einem höheren Preis auf den Markt, das über eine bestehende Vergütung nicht ausreichend erfasst wird, kann schliesslich über das von der OAAT AG eingerichtete Antragsverfahren zur Tarifentwicklung eine Erhöhung der Pauschalvergütung beantragt werden. Dieses dynamische System soll die rasche Berücksichtigung von Innovationen gewährleisten.</span></p></span>
    • <p>Die per 1.1.2026 zur Anwendung kommende Tarifstruktur für ambulante Pauschalen erfüllt die Kriterien der Wirtschaftlichkeit, Transparenz und Sachgerechtigkeit nicht. Da in bereits fehlerhafte Pauschalen zusätzlich Medikamentenpreise eingerechnet sind, werden diese Pauschalen Innovation verhindern. Einige Fallpauschalen bestehen zu mehr als der Hälfte aus dem Durchschnitt der Medikamentenpreise, die im Rahmen der durch die Pauschale abgedeckten Leistungen verwendet werden. Diese Pauschale sind nicht kostendeckend und die Leistungserbringer müssen die Mehrkosten tragen. Gerade die innovativsten Medikamente, die möglicherweise effektiver wären, werden daher kaum mehr eingesetzt werden. Dies zum Nachteil der Patienten und des gesamten Gesundheitssystems.&nbsp; &nbsp; &nbsp;</p><p>Es gilt sicherzustellen, dass der geplante rasche Ausbau der ambulanten Pauschalen auf rund einen Drittel des Kostenvolumens unter direktem Einbezug der innovativen Medikamentenentwickler und -hersteller in der Schweiz geschieht. Die OAAT muss zur Sicherstellung der Kompetenz in diesem Bereich mit einem Fachgremium aus der Pharmazie ausgestattet werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass Art. 43 Abs. 4 KVG eingehalten wird. Er fordert «eine betriebswirtschaftliche Bemessung und eine sachgerechte Struktur der Tarife».&nbsp;</p><p>Mit Blick auf die Weiterentwicklung ambulanter Pauschalen und deren Ausbau zu Lasten des Tardoc frage ich den Bundesrat:&nbsp;</p><ul><li>Wie stellt sich der Bundesrat zur Tatsache, dass die nun ab 1.1.2026 geltende Regelung und Inkludierung von Medikamentenpreisen in die Pauschalen den Einsatz kostengünstiger Präparate bei Behandlungen&nbsp;begünstigt&nbsp;– obschon dies die individuelle Therapiefreiheit eingeschränkt?</li><li>Was sagt der Bundesrat Patientinnen und Patienten, die auf innovative Behandlungen und Medikamente angewiesen wäre, diese aber wegen der künftigen Tarifstruktur kaum werden erhalten können?</li><li>Was konkret schlägt der Bundesrat zuhanden der zuständigen OAAT vor, damit Medikamentenhersteller ab sofort direkt in die Entwicklung zusätzlicher ambulanter Pauschalen einbezogen werden?</li><li>Inwiefern ist der Bundesrat willens, dabei die Trennung von Behandlungskosten und Medikamentenpreisen sicher zu stellen, damit die Therapiefreiheit gewahrt, die Versorgung gesichert und möglicherweise lebenswichtige Innovation möglich ist?</li></ul>
    • Ambulante Pauschalen innovationssichernd konzipieren – Branche involvieren

Back to List