Welche Strategie verfolgt der Bund bei der Adipositas-Prävention und deren Behandlung?
- ShortId
-
25.3734
- Id
-
20253734
- Updated
-
19.12.2025 12:14
- Language
-
de
- Title
-
Welche Strategie verfolgt der Bund bei der Adipositas-Prävention und deren Behandlung?
- AdditionalIndexing
-
2841;24;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Wie sind die aktuellen Kürzungen von mehreren Stellen im BAG im Rahmen der NCD- Strategie zu interpretieren, wenn Adipositas als zentrales Handlungsfeld für 2017–2024 und 2025-2028, wie auch im dazugehörigen Massnahmenplan 2025-2028 festgelegt worden ist (Adipositas – Massnahme 2.2.4.)?</p><p>2. Sieht es der Bundesrat als konsistentes Handeln an, wenn ein Vertrag am 15.1.2025 für vier Jahre verlängert und wenige Wochen später per Ende 2025 gekündigt wird? Falls ja: warum? Falls nein: warum wird so vorgegangen?</p><p>3. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, bei der Prävention im Bereich der Adipositas zu kürzen, wenn sich die Adipositasrate in der Schweiz zwischen 1992 und 2022 mehr als verdoppelt hat? Falls ja: Warum? Sind alternative Massnahmen vorgesehen? Welche? Falls nein: warum nicht? </p><p>4. Warum nimmt die Adipositasrate aus Sicht des Bundes trotz den vom BAG durchgeführten Präventionsmassnahmen deutlich zu?</p><p>5. Adipositas als komplexe chronische Erkrankung braucht eine adäquate und individuelle Behandlung. Wie soll die Finanzierung sichergestellt werden? Welche Rolle spielt die OKP?</p><p>6. Welchen Stellenwert ordnet das BAG zukünftig der Primär- und Sekundärprävention von Adipositas angesichts der neuesten organisatorischen Entwicklungen im BAG und aufgrund der deutlich steigenden Adipositasrate zu? </p><p>7. Mit welchen Massnahmen soll erreicht werden, dass die Adipositasrate zukünftig nicht weiter steigt? Braucht es eine Kurskorrektur? Falls ja: welche? Falls nein: warum nicht?</p>
- <p>1. Auch mit dem internen Aufgabenverzicht des BAG haben die thematischen Schwerpunkte des Massnahmenplans der nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie), inkl. des Schwerpunkts Übergewicht/Adipositas, weiterhin ihre Gültigkeit. Da die Strategie gemeinsam von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) und dem BAG getragen wird, bedeuten die Sparentscheide nicht, dass die Problematik Adipositas in der Strategie nicht mehr berücksichtigt wird. Das BAG wird sich künftig auf die Bewegungsförderung fokussieren und steht mit den anderen Trägern über die Auswirkungen seiner Sparmassnahmen im Austausch. Die Kantone und GFCH führen ihre Aktivitäten zur Bekämpfung von Adipositas und Übergewicht weiter.</p><p>2. Für die Umsetzung der NCD-Strategie arbeitet das BAG eng mit verschiedenen Fachorganisationen zusammen. Im Rahmen des Aufgabenverzichts wurden Ressourcen im Amt selbst gekürzt, sowie bereits aufgesetzte Dienstleistungsverträge aufgelöst. Das BAG steht im Austausch mit der Allianz Adipositas Schweiz und weiteren Akteuren und bemüht sich um geeignete Lösungen. <br>4. Adipositas ist eine komplexe chronische Erkrankung, die in den meisten Fällen auf das gleichzeitige Auftreten mehrerer Risikofaktoren wie zum Beispiel Bewegungsmangel, zu energiereiche Ernährung und auch genetische Faktoren und psychische Belastungen zurückzuführen ist. Hormonelle- und Stoffwechselerkrankungen sowie soziokulturelle Faktoren wie ein grosses Angebot an günstigem Fast-Food und die fehlende Verfügbarkeit von gesunden Lebensmitteln gehören ebenfalls zu den zentralen Ursachen dieser Erkrankung. Wirksame Prävention beginnt im Kindes- und Jugendalter und bindet das soziale Umfeld (Schule und Familie) mit ein. Die Behandlung von Adipositas erfordert eine enge und langanhaltende Zusammenarbeit von Gesundheitsfachpersonen aus verschiedenen Fachgebieten wie zum Beispiel Ernährungsberatung, Physiotherapie und Psychotherapie. Dabei ist die aktive Mitwirkung der Patientin oder des Patienten von grosser Bedeutung. Aufgrund dieser Umstände braucht die Behandlung von Adipositas Zeit und einen langfristigen Ansatz, um erfolgreich zu sein.</p><p>5. Die Behandlung von Adipositas fällt in den Geltungsbereich von Artikel 25 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Damit ist die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) grundsätzlich sichergestellt. Leistungspflichtig sind ärztliche Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (Artikel 32 Absatz 1 KVG), wobei Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) bestimmte ärztliche Leistungen bezeichnet, die vergütet, nicht vergütet oder nur unter bestimmten Voraussetzungen von der OKP übernommen werden. Dazu gehört unter anderem die ambulante, individuelle und multiprofessionelle strukturierte Therapie für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendliche. Ärztlich verordnete Arzneimittel zur Behandlung von Adipositas werden von der OKP vergütet, sofern sie für die jeweilige Indikation von Swissmedic zugelassen und in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Dabei gelten die jeweils in der Spezialitätenliste aufgeführten Limitationen für das entsprechende Arzneimittel. Zudem übernimmt die OKP gestützt auf Artikel 9<i>b</i> Absatz 1 Buchstabe b und b<sup>bis</sup> der KLV auch Leistungen von anerkannten Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberatern im Zusammenhang mit der Behandlung von Adipositas.</p><p>3. und 6. - 7. Die Bewegungsförderung wird weiterhin von verschiedenen Akteuren gestärkt, insb. von GFCH, BAG, Bundesamt für Sport und weiteren Bundesämtern sowie von den Kantonen. Unter anderem werden die nationalen Bewegungsempfehlungen verbreitet und multisektorale Projekte für ein bewegungsfreundliches Umfeld unterstützt (beispielsweise im Rahmen der Modellvorhaben zur nachhaltigen Raumentwicklung). Der Referenzrahmen «Exercise is medicine» (EIM) soll im Herbst 2025 vom BAG veröffentlicht werden. <br>Für eine ausgewogene Ernährung setzt sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit der Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032 ein. GFCH und die Kantone engagieren sich über die kantonalen Aktionsprogramme (KAP). Im Weiteren unterstützt GFCH über die KAP Projekte, die bereits bei der Früherkennung und Frühintervention von Übergewicht/Adipositas ansetzen. <br>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auf Bundesebene verschiedene Massnahmen und Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Übergewicht und Adipositas realisiert werden. Die Zuständigkeiten des Bundes im Bereich der Prävention nichtübertragbarer Krankheiten wie Adipositas sind jedoch eng begrenzt, da er hier keinen expliziten gesetzlichen Auftrag hat. Entsprechend kommt den Kantonen in diesem Bereich eine zentrale Rolle zu. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass keine Kurskorrektur angezeigt ist.</p>
- <p>Am 26.2.2025 gab das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Präventionsbereich Kürzungen bekannt – auch beim Adipositas-Management und dem Dienstleistungsvertrag mit der Allianz Adipositas Schweiz (ALLOB). Letzterer ist am 15.1.2025 im Rahmen der NCD-Strategie 2025–2028 für vier Jahre verlängert worden, wird nun aber per Ende 2025 gekündigt. Die zuständigen Stellen im BAG werden gleichfalls gestrichen. Die Universität Lausanne hatte erst 2021 ein integriertes Adipositas-Management empfohlen und das BAG begrüsste die Gründung der ALLOB damals mit eigenem Faktenblatt vom September 2021 ausdrücklich als zielführend.</p>
- Welche Strategie verfolgt der Bund bei der Adipositas-Prävention und deren Behandlung?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Wie sind die aktuellen Kürzungen von mehreren Stellen im BAG im Rahmen der NCD- Strategie zu interpretieren, wenn Adipositas als zentrales Handlungsfeld für 2017–2024 und 2025-2028, wie auch im dazugehörigen Massnahmenplan 2025-2028 festgelegt worden ist (Adipositas – Massnahme 2.2.4.)?</p><p>2. Sieht es der Bundesrat als konsistentes Handeln an, wenn ein Vertrag am 15.1.2025 für vier Jahre verlängert und wenige Wochen später per Ende 2025 gekündigt wird? Falls ja: warum? Falls nein: warum wird so vorgegangen?</p><p>3. Erachtet es der Bundesrat als sinnvoll, bei der Prävention im Bereich der Adipositas zu kürzen, wenn sich die Adipositasrate in der Schweiz zwischen 1992 und 2022 mehr als verdoppelt hat? Falls ja: Warum? Sind alternative Massnahmen vorgesehen? Welche? Falls nein: warum nicht? </p><p>4. Warum nimmt die Adipositasrate aus Sicht des Bundes trotz den vom BAG durchgeführten Präventionsmassnahmen deutlich zu?</p><p>5. Adipositas als komplexe chronische Erkrankung braucht eine adäquate und individuelle Behandlung. Wie soll die Finanzierung sichergestellt werden? Welche Rolle spielt die OKP?</p><p>6. Welchen Stellenwert ordnet das BAG zukünftig der Primär- und Sekundärprävention von Adipositas angesichts der neuesten organisatorischen Entwicklungen im BAG und aufgrund der deutlich steigenden Adipositasrate zu? </p><p>7. Mit welchen Massnahmen soll erreicht werden, dass die Adipositasrate zukünftig nicht weiter steigt? Braucht es eine Kurskorrektur? Falls ja: welche? Falls nein: warum nicht?</p>
- <p>1. Auch mit dem internen Aufgabenverzicht des BAG haben die thematischen Schwerpunkte des Massnahmenplans der nationalen Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (NCD-Strategie), inkl. des Schwerpunkts Übergewicht/Adipositas, weiterhin ihre Gültigkeit. Da die Strategie gemeinsam von der Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren (GDK), der Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz (GFCH) und dem BAG getragen wird, bedeuten die Sparentscheide nicht, dass die Problematik Adipositas in der Strategie nicht mehr berücksichtigt wird. Das BAG wird sich künftig auf die Bewegungsförderung fokussieren und steht mit den anderen Trägern über die Auswirkungen seiner Sparmassnahmen im Austausch. Die Kantone und GFCH führen ihre Aktivitäten zur Bekämpfung von Adipositas und Übergewicht weiter.</p><p>2. Für die Umsetzung der NCD-Strategie arbeitet das BAG eng mit verschiedenen Fachorganisationen zusammen. Im Rahmen des Aufgabenverzichts wurden Ressourcen im Amt selbst gekürzt, sowie bereits aufgesetzte Dienstleistungsverträge aufgelöst. Das BAG steht im Austausch mit der Allianz Adipositas Schweiz und weiteren Akteuren und bemüht sich um geeignete Lösungen. <br>4. Adipositas ist eine komplexe chronische Erkrankung, die in den meisten Fällen auf das gleichzeitige Auftreten mehrerer Risikofaktoren wie zum Beispiel Bewegungsmangel, zu energiereiche Ernährung und auch genetische Faktoren und psychische Belastungen zurückzuführen ist. Hormonelle- und Stoffwechselerkrankungen sowie soziokulturelle Faktoren wie ein grosses Angebot an günstigem Fast-Food und die fehlende Verfügbarkeit von gesunden Lebensmitteln gehören ebenfalls zu den zentralen Ursachen dieser Erkrankung. Wirksame Prävention beginnt im Kindes- und Jugendalter und bindet das soziale Umfeld (Schule und Familie) mit ein. Die Behandlung von Adipositas erfordert eine enge und langanhaltende Zusammenarbeit von Gesundheitsfachpersonen aus verschiedenen Fachgebieten wie zum Beispiel Ernährungsberatung, Physiotherapie und Psychotherapie. Dabei ist die aktive Mitwirkung der Patientin oder des Patienten von grosser Bedeutung. Aufgrund dieser Umstände braucht die Behandlung von Adipositas Zeit und einen langfristigen Ansatz, um erfolgreich zu sein.</p><p>5. Die Behandlung von Adipositas fällt in den Geltungsbereich von Artikel 25 des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10). Damit ist die Kostenübernahme durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) grundsätzlich sichergestellt. Leistungspflichtig sind ärztliche Leistungen, die wirksam, zweckmässig und wirtschaftlich sind (Artikel 32 Absatz 1 KVG), wobei Anhang 1 der Krankenpflege-Leistungsverordnung (KLV; SR 832.112.31) bestimmte ärztliche Leistungen bezeichnet, die vergütet, nicht vergütet oder nur unter bestimmten Voraussetzungen von der OKP übernommen werden. Dazu gehört unter anderem die ambulante, individuelle und multiprofessionelle strukturierte Therapie für übergewichtige und adipöse Kinder und Jugendliche. Ärztlich verordnete Arzneimittel zur Behandlung von Adipositas werden von der OKP vergütet, sofern sie für die jeweilige Indikation von Swissmedic zugelassen und in der Spezialitätenliste aufgeführt sind. Dabei gelten die jeweils in der Spezialitätenliste aufgeführten Limitationen für das entsprechende Arzneimittel. Zudem übernimmt die OKP gestützt auf Artikel 9<i>b</i> Absatz 1 Buchstabe b und b<sup>bis</sup> der KLV auch Leistungen von anerkannten Ernährungsberaterinnen und Ernährungsberatern im Zusammenhang mit der Behandlung von Adipositas.</p><p>3. und 6. - 7. Die Bewegungsförderung wird weiterhin von verschiedenen Akteuren gestärkt, insb. von GFCH, BAG, Bundesamt für Sport und weiteren Bundesämtern sowie von den Kantonen. Unter anderem werden die nationalen Bewegungsempfehlungen verbreitet und multisektorale Projekte für ein bewegungsfreundliches Umfeld unterstützt (beispielsweise im Rahmen der Modellvorhaben zur nachhaltigen Raumentwicklung). Der Referenzrahmen «Exercise is medicine» (EIM) soll im Herbst 2025 vom BAG veröffentlicht werden. <br>Für eine ausgewogene Ernährung setzt sich das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen mit der Schweizer Ernährungsstrategie 2025-2032 ein. GFCH und die Kantone engagieren sich über die kantonalen Aktionsprogramme (KAP). Im Weiteren unterstützt GFCH über die KAP Projekte, die bereits bei der Früherkennung und Frühintervention von Übergewicht/Adipositas ansetzen. <br>Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass auf Bundesebene verschiedene Massnahmen und Projekte zur Prävention und Bekämpfung von Übergewicht und Adipositas realisiert werden. Die Zuständigkeiten des Bundes im Bereich der Prävention nichtübertragbarer Krankheiten wie Adipositas sind jedoch eng begrenzt, da er hier keinen expliziten gesetzlichen Auftrag hat. Entsprechend kommt den Kantonen in diesem Bereich eine zentrale Rolle zu. Der Bundesrat ist daher der Meinung, dass keine Kurskorrektur angezeigt ist.</p>
- <p>Am 26.2.2025 gab das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Präventionsbereich Kürzungen bekannt – auch beim Adipositas-Management und dem Dienstleistungsvertrag mit der Allianz Adipositas Schweiz (ALLOB). Letzterer ist am 15.1.2025 im Rahmen der NCD-Strategie 2025–2028 für vier Jahre verlängert worden, wird nun aber per Ende 2025 gekündigt. Die zuständigen Stellen im BAG werden gleichfalls gestrichen. Die Universität Lausanne hatte erst 2021 ein integriertes Adipositas-Management empfohlen und das BAG begrüsste die Gründung der ALLOB damals mit eigenem Faktenblatt vom September 2021 ausdrücklich als zielführend.</p>
- Welche Strategie verfolgt der Bund bei der Adipositas-Prävention und deren Behandlung?
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