Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur

ShortId
25.3735
Id
20253735
Updated
14.11.2025 02:43
Language
de
Title
Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur
AdditionalIndexing
44;55;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke stellt eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Der Bund gewährt zu diesem Zweck Starthilfen in Form von rückzahlbaren, zinslosen Investitionskrediten für Junglandwirtinnen und Junglandwirte – allerdings nur bis zum 35. Altersjahr.&nbsp;</p><p>Gemäss einer kürzlich erschienenen Agroscope-Studie&nbsp;(Zorn Alexander (2025): The structure of ageing in Swiss agriculture) waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben im Durchschnitt 36.7 Jahre alt. Personen, die einen neuen Hof gegründet haben, waren im Durchschnitt sogar 42.1 Jahre alt. In Anbetracht des stetigen Rückgangs der Landwirtschaftsbetriebe und der Diskrepanz zwischen der Gesetzgebung und dem tatsächlichen Einstiegsalter in die Landwirtschaft, soll die Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen der Realität angepasst und auf 40 Jahre angehoben werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,&nbsp;Artikel 42 Absatz 2 der Strukturverbesserungsverordnung dahingehend anzupassen, dass die Altersgrenze für den Bezug der einmaligen Starthilfe zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke neu bei 40 Jahren, statt wie bisher bei 35 Jahren liegt.</p>
  • Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Erwerb landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke stellt eine grosse finanzielle Herausforderung dar. Der Bund gewährt zu diesem Zweck Starthilfen in Form von rückzahlbaren, zinslosen Investitionskrediten für Junglandwirtinnen und Junglandwirte – allerdings nur bis zum 35. Altersjahr.&nbsp;</p><p>Gemäss einer kürzlich erschienenen Agroscope-Studie&nbsp;(Zorn Alexander (2025): The structure of ageing in Swiss agriculture) waren die Personen, die zwischen 2004 und 2020 einen Hof übernommen haben im Durchschnitt 36.7 Jahre alt. Personen, die einen neuen Hof gegründet haben, waren im Durchschnitt sogar 42.1 Jahre alt. In Anbetracht des stetigen Rückgangs der Landwirtschaftsbetriebe und der Diskrepanz zwischen der Gesetzgebung und dem tatsächlichen Einstiegsalter in die Landwirtschaft, soll die Altersgrenze für den Erhalt von Starthilfen der Realität angepasst und auf 40 Jahre angehoben werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt,&nbsp;Artikel 42 Absatz 2 der Strukturverbesserungsverordnung dahingehend anzupassen, dass die Altersgrenze für den Bezug der einmaligen Starthilfe zur Förderung des Erwerbs landwirtschaftlicher Betriebe und Grundstücke neu bei 40 Jahren, statt wie bisher bei 35 Jahren liegt.</p>
    • Anpassung der Starthilfe für Junglandwirtinnen und Junglandwirte an die aktuelle Altersstruktur

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