Vom Vertrag über die Energiecharta zurücktreten
- ShortId
-
25.3736
- Id
-
20253736
- Updated
-
14.11.2025 02:44
- Language
-
de
- Title
-
Vom Vertrag über die Energiecharta zurücktreten
- AdditionalIndexing
-
08;66;52;10
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der ECT steht im Widerspruch zu den Klimazielen des Bundesrats und zahlreiche europäische Staaten und die EU selber haben ihren Austritt aus dem Vertrag angekündigt oder bereits vollzogen. Dennoch hat der Bundesrat Ende 2024 bekanntgegeben, im ECT verbleiben zu wollen und eine Vernehmlassung zur Genehmigung des «modernisierten» ECT zu planen. Die Vernehmlassung wurde für Frühling 2025 angekündigt.</p><p> </p><p>Der Vertrag wird von zahlreichen europäischen Staaten scharf kritisiert. Daher muss die Schweiz unbedingt koordiniert mit den Nachbarländern ihren Rücktritt vom ECT vorbereiten. Ansonsten besteht das Risiko, dass sich die Schweiz international isoliert und einen Weg geht, der im Widerspruch zu ihren klimapolitischen Verpflichtungen steht. Der Weg der «Modernisierung», den der Bundesrat einschlagen will, führt in eine Sackgasse und wird die Schweiz ins vorige Jahrhundert zurückkatapultieren, als Investitionen in fossile Energien noch vom Staat geschützt wurden.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 der Modernisierung des Energiechartavertrags zugestimmt und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bis Ende Mai 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Ratifizierung des modernisierten Energiechartavertrags zu erarbeiten. Die Energiechartakonferenz, das oberste Leitungsgremium des Vertrags, hat die Modernisierung an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 einstimmig genehmigt. Aufgrund der intensiven Arbeiten zum Stromabkommen kam es bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zu Verzögerungen. Der Bundesrat wird die öffentliche Vernehmlassung voraussichtlich im Herbst 2025 eröffnen. Seit November 2024 gibt es keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die eine Neuevaluierung der Einschätzung des Bundesrates zum modernisierten Energiechartavertrags erfordern würden. Die Vernehmlassungsvorlage wird eine Analyse des Nutzens des modernisierten Energiechartavertrags für die Schweiz, des materiellen Investitionsschutzniveaus des Vertrags, des Regulierungsrechts der Vertragsparteien unter dem Energiechartavertrag und zur Vereinbarkeit der Änderungen des Energiechartavertrags mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz, darunter insbesondere dem Übereinkommen von Paris (SR 0.814.012), enthalten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlass zum Rücktritt vom Vertrag über die Energiecharta (ECT) vorzulegen, in Abstimmung mit den europäischen Ländern, die bereits vom Vertrag zurückgetreten sind oder beabsichtigen, es zu tun.</p>
- Vom Vertrag über die Energiecharta zurücktreten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der ECT steht im Widerspruch zu den Klimazielen des Bundesrats und zahlreiche europäische Staaten und die EU selber haben ihren Austritt aus dem Vertrag angekündigt oder bereits vollzogen. Dennoch hat der Bundesrat Ende 2024 bekanntgegeben, im ECT verbleiben zu wollen und eine Vernehmlassung zur Genehmigung des «modernisierten» ECT zu planen. Die Vernehmlassung wurde für Frühling 2025 angekündigt.</p><p> </p><p>Der Vertrag wird von zahlreichen europäischen Staaten scharf kritisiert. Daher muss die Schweiz unbedingt koordiniert mit den Nachbarländern ihren Rücktritt vom ECT vorbereiten. Ansonsten besteht das Risiko, dass sich die Schweiz international isoliert und einen Weg geht, der im Widerspruch zu ihren klimapolitischen Verpflichtungen steht. Der Weg der «Modernisierung», den der Bundesrat einschlagen will, führt in eine Sackgasse und wird die Schweiz ins vorige Jahrhundert zurückkatapultieren, als Investitionen in fossile Energien noch vom Staat geschützt wurden.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 20. November 2024 der Modernisierung des Energiechartavertrags zugestimmt und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung bis Ende Mai 2025 eine Vernehmlassungsvorlage zur Ratifizierung des modernisierten Energiechartavertrags zu erarbeiten. Die Energiechartakonferenz, das oberste Leitungsgremium des Vertrags, hat die Modernisierung an ihrer Sitzung vom 3. Dezember 2024 einstimmig genehmigt. Aufgrund der intensiven Arbeiten zum Stromabkommen kam es bei der Erarbeitung der Vernehmlassungsvorlage zu Verzögerungen. Der Bundesrat wird die öffentliche Vernehmlassung voraussichtlich im Herbst 2025 eröffnen. Seit November 2024 gibt es keine wesentlichen neuen Erkenntnisse, die eine Neuevaluierung der Einschätzung des Bundesrates zum modernisierten Energiechartavertrags erfordern würden. Die Vernehmlassungsvorlage wird eine Analyse des Nutzens des modernisierten Energiechartavertrags für die Schweiz, des materiellen Investitionsschutzniveaus des Vertrags, des Regulierungsrechts der Vertragsparteien unter dem Energiechartavertrag und zur Vereinbarkeit der Änderungen des Energiechartavertrags mit internationalen Verpflichtungen der Schweiz, darunter insbesondere dem Übereinkommen von Paris (SR 0.814.012), enthalten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlass zum Rücktritt vom Vertrag über die Energiecharta (ECT) vorzulegen, in Abstimmung mit den europäischen Ländern, die bereits vom Vertrag zurückgetreten sind oder beabsichtigen, es zu tun.</p>
- Vom Vertrag über die Energiecharta zurücktreten
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