Auftauende Alpentäler und sich erhitzende Städte: Der Finanzausgleich muss die Folgen der Klimaerhitzung berücksichtigen
- ShortId
-
25.3737
- Id
-
20253737
- Updated
-
14.11.2025 02:44
- Language
-
de
- Title
-
Auftauende Alpentäler und sich erhitzende Städte: Der Finanzausgleich muss die Folgen der Klimaerhitzung berücksichtigen
- AdditionalIndexing
-
52;24
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz ist besonders von der Klimaerhitzung betroffen, sie hat sich gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter bereits um rund 2.9 Grad erwärmt. Das hat fatale Folgen für das Leben in der Schweiz. Zu diesem Schluss kommt auch die kürzlich publizierte Klima-Risikoanalyse des Bundesamts für Umwelt. Hitzeperioden und trockene Sommer, Starkniederschläge und zerstörerische Murgänge, Gletscherschmelze und Auftauen des Permafrosts: Die voranschreitende Klimaerhitzung geht mit zusätzlichen Risiken für uns Menschen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen einher. Der Bergsturz von Blatten zeigt dies eindrücklich. Ohne entschiedenes Handeln gegen die Klimaerhitzung und ihre Folgen werden solche und ähnliche Ereignisse in Zukunft weiter zunehmen. </p><p>Neben der Bekämpfung der Klimaerhitzung – durch eine rasche Reduktion der Treibhausgasemissionen – muss sich die Schweiz auch an die sich bereits in Gang gesetzten klimatischen Veränderungen anpassen. Nur so können wir weiterhin ein sicheres und angenehmes Leben in unseren auftauenden Alpentälern und den sich erhitzenden Städten ermöglichen. </p><p>Dank des geographisch-topographischen Lastenausgleichs besitzt die Schweiz bereits heute ein effizientes Instrument, um die Kantone bei diesen Herausforderungen zu unterstützen. Die Kriterien müssen jedoch an die neue Realität angepasst werden. Neu sollen nicht nur Kantone mit Kosten aufgrund der Höhenlage, der Steilheit des Geländes oder der geringen Besiedlungsdichte entlastet werden, sondern auch solche, welche in besonderem Masse von den Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind. Die Mittel sollen entsprechend v.a. den Bergkantonen zugutekommen. Aber auch Kantone mit grossen städtischen Gebieten werden mehr finanzielle Unterstützung benötigen, um die Städte zu kühlen und an die Klimaerhitzung anzupassen. </p>
- <span><p><span>Der Klimawandel wirkt sich in der Schweiz auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft aus. Beispielsweise treten häufiger Trockenheitsepisoden oder Starkniederschläge auf. Neben der Verminderung der Treibhausgasemissionen unterstützt der Bund daher Massnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus diesem Grund hat der Bundesrat mit seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel den Rahmen für das Vorgehen festgelegt. Mit dem aktuellen Aktionsplan 2020–2025 werden auf Bundesebene 75 Massnahmen in den Bereichen Wasser-, Land- und Waldwirtschaft, Energie, Tourismus, Biodiversität, Bodenschutz, Umgang mit Naturgefahren, Gesundheit, Wohnungswesen und Raumentwicklung umgesetzt. Zusätzlich werden im neu lancierten Förderprogramm «Adapt +» Massnahmen und Projekte finanziell gefördert, die die Risiken infolge des Klimawandels minimieren, die Bevölkerung, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen schützen und die Anpassungsfähigkeit von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt erhöhen. Auch Innovationsprojekte, die neue Wege zur Bewältigung der Herausforderungen durch den Klimawandel aufzeigen, können künftig mit Bundesgeldern unterstützt werden. Ebenso unterstützt der Bund die Kantone im Bereich Naturgefahren (bspw. Schutz Naturgefahren, Wald, Hochwasserschutz).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Instrument des Lastenausgleichs im nationalen Finanzausgleich ist hingegen aus Sicht des Bundesrates nicht das richtige Instrument, um die Folgen des Klimawandels abzufedern und auszugleichen. Mit dem Lastenausgleich werden Kantone mit sog. Sonderlasten vom Bund unterstützt. Diese Sonderlasten lassen sich auf strukturelle Faktoren zurückführen, welche die Bereitstellung öffentlicher Leistungen verteuern. Die Motion verlangt, dass der Lastenausgleich eine weitere Aufgabe übernehmen soll und quasi präventiv die Kantone für mögliche negative Auswirkungen des Klimawandels entschädigen soll. Eine solche Aufgabe entspricht jedoch nicht dem Konzept der strukturell bedingten Sonderlasten, das der Idee des Lastenausgleichs zugrunde liegt. Gemäss Konzept des Lastenausgleichs werden nur empirisch nachweisbare Kosten aus der Vergangenheit berücksichtigt. Die Zahlungen im Rahmen des Lastenausgleichs (und des gesamten nationalen Finanzausgleichs) sind zudem grundsätzlich zweckfrei und daher nicht geeignet, um die Anliegen der Motion zu adressieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht des Bundesrates die bestehenden Förderinstrumente ausreichend und der Finanzausgleich das falsche Instrument, um die Kantone bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu unterstützen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit der geographisch-topographische Lastenausgleich zukünftig explizit auch auf die Bewältigung der Folgen der Klimaerhitzung ausgerichtet wird. Der Bundesrat stellt sicher, dass die zusätzlich notwendigen Mittel nicht zulasten der übrigen Ausgleichszahlungen im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (insbesondere der existierenden Beiträge des Bundes an den Ressourcenausgleich sowie den sozio-demographischen und den geographisch-topographischen Lastenausgleich) gehen, sondern zusätzlich eingestellt werden. </p>
- Auftauende Alpentäler und sich erhitzende Städte: Der Finanzausgleich muss die Folgen der Klimaerhitzung berücksichtigen
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweiz ist besonders von der Klimaerhitzung betroffen, sie hat sich gegenüber dem vorindustriellen Zeitalter bereits um rund 2.9 Grad erwärmt. Das hat fatale Folgen für das Leben in der Schweiz. Zu diesem Schluss kommt auch die kürzlich publizierte Klima-Risikoanalyse des Bundesamts für Umwelt. Hitzeperioden und trockene Sommer, Starkniederschläge und zerstörerische Murgänge, Gletscherschmelze und Auftauen des Permafrosts: Die voranschreitende Klimaerhitzung geht mit zusätzlichen Risiken für uns Menschen und unsere natürlichen Lebensgrundlagen einher. Der Bergsturz von Blatten zeigt dies eindrücklich. Ohne entschiedenes Handeln gegen die Klimaerhitzung und ihre Folgen werden solche und ähnliche Ereignisse in Zukunft weiter zunehmen. </p><p>Neben der Bekämpfung der Klimaerhitzung – durch eine rasche Reduktion der Treibhausgasemissionen – muss sich die Schweiz auch an die sich bereits in Gang gesetzten klimatischen Veränderungen anpassen. Nur so können wir weiterhin ein sicheres und angenehmes Leben in unseren auftauenden Alpentälern und den sich erhitzenden Städten ermöglichen. </p><p>Dank des geographisch-topographischen Lastenausgleichs besitzt die Schweiz bereits heute ein effizientes Instrument, um die Kantone bei diesen Herausforderungen zu unterstützen. Die Kriterien müssen jedoch an die neue Realität angepasst werden. Neu sollen nicht nur Kantone mit Kosten aufgrund der Höhenlage, der Steilheit des Geländes oder der geringen Besiedlungsdichte entlastet werden, sondern auch solche, welche in besonderem Masse von den Auswirkungen der Klimaerhitzung betroffen sind. Die Mittel sollen entsprechend v.a. den Bergkantonen zugutekommen. Aber auch Kantone mit grossen städtischen Gebieten werden mehr finanzielle Unterstützung benötigen, um die Städte zu kühlen und an die Klimaerhitzung anzupassen. </p>
- <span><p><span>Der Klimawandel wirkt sich in der Schweiz auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft aus. Beispielsweise treten häufiger Trockenheitsepisoden oder Starkniederschläge auf. Neben der Verminderung der Treibhausgasemissionen unterstützt der Bund daher Massnahmen zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus diesem Grund hat der Bundesrat mit seiner Strategie zur Anpassung an den Klimawandel den Rahmen für das Vorgehen festgelegt. Mit dem aktuellen Aktionsplan 2020–2025 werden auf Bundesebene 75 Massnahmen in den Bereichen Wasser-, Land- und Waldwirtschaft, Energie, Tourismus, Biodiversität, Bodenschutz, Umgang mit Naturgefahren, Gesundheit, Wohnungswesen und Raumentwicklung umgesetzt. Zusätzlich werden im neu lancierten Förderprogramm «Adapt +» Massnahmen und Projekte finanziell gefördert, die die Risiken infolge des Klimawandels minimieren, die Bevölkerung, Sachwerte und natürliche Lebensgrundlagen schützen und die Anpassungsfähigkeit von Gesellschaft, Wirtschaft und Umwelt erhöhen. Auch Innovationsprojekte, die neue Wege zur Bewältigung der Herausforderungen durch den Klimawandel aufzeigen, können künftig mit Bundesgeldern unterstützt werden. Ebenso unterstützt der Bund die Kantone im Bereich Naturgefahren (bspw. Schutz Naturgefahren, Wald, Hochwasserschutz).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Instrument des Lastenausgleichs im nationalen Finanzausgleich ist hingegen aus Sicht des Bundesrates nicht das richtige Instrument, um die Folgen des Klimawandels abzufedern und auszugleichen. Mit dem Lastenausgleich werden Kantone mit sog. Sonderlasten vom Bund unterstützt. Diese Sonderlasten lassen sich auf strukturelle Faktoren zurückführen, welche die Bereitstellung öffentlicher Leistungen verteuern. Die Motion verlangt, dass der Lastenausgleich eine weitere Aufgabe übernehmen soll und quasi präventiv die Kantone für mögliche negative Auswirkungen des Klimawandels entschädigen soll. Eine solche Aufgabe entspricht jedoch nicht dem Konzept der strukturell bedingten Sonderlasten, das der Idee des Lastenausgleichs zugrunde liegt. Gemäss Konzept des Lastenausgleichs werden nur empirisch nachweisbare Kosten aus der Vergangenheit berücksichtigt. Die Zahlungen im Rahmen des Lastenausgleichs (und des gesamten nationalen Finanzausgleichs) sind zudem grundsätzlich zweckfrei und daher nicht geeignet, um die Anliegen der Motion zu adressieren.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Vor diesem Hintergrund sind aus Sicht des Bundesrates die bestehenden Förderinstrumente ausreichend und der Finanzausgleich das falsche Instrument, um die Kantone bei der Bewältigung der Folgen des Klimawandels zu unterstützen. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit der geographisch-topographische Lastenausgleich zukünftig explizit auch auf die Bewältigung der Folgen der Klimaerhitzung ausgerichtet wird. Der Bundesrat stellt sicher, dass die zusätzlich notwendigen Mittel nicht zulasten der übrigen Ausgleichszahlungen im Rahmen des Nationalen Finanzausgleichs (insbesondere der existierenden Beiträge des Bundes an den Ressourcenausgleich sowie den sozio-demographischen und den geographisch-topographischen Lastenausgleich) gehen, sondern zusätzlich eingestellt werden. </p>
- Auftauende Alpentäler und sich erhitzende Städte: Der Finanzausgleich muss die Folgen der Klimaerhitzung berücksichtigen
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