SBB Cargo scheitert im kombinierten Verkehr. Welche Lehren sind daraus zu ziehen?

ShortId
25.3741
Id
20253741
Updated
14.11.2025 02:51
Language
de
Title
SBB Cargo scheitert im kombinierten Verkehr. Welche Lehren sind daraus zu ziehen?
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><ol><li><span>Die SBB wollen gemäss eigenen Angaben mit ihrem 2022 vorgestellten Konzept «Suisse Cargo Logistics» (SCL) auf einen starken, zukunftsfähigen Schienengüterverkehr setzen. Entsprechend kündigten sie an, die durch sie erbrachten Angebote neu auszurichten und weiterzuentwickeln. Für den Kombinierten Verkehr (KV) sieht das Konzept gemäss SBB die Verfügbarkeit leistungsfähiger KV-Umschlagsanlagen (fünf grössere Anlagen und mehrere regionale Anlagen) vor. </span><br><span>Der Bund hat für keines der im Konzept SCL vorgesehenen fünf Projekte für grössere KV-Umschlagsanlagen Investitionsbeiträge gemäss Artikel 8 des Gütertransportgesetzes (GüTG) entrichtet. Es liegt auch für keines dieser Terminalprojekte ein gültiges Fördergesuch beim Bundesamt für Verkehr (BAV) vor. Auf Seiten der SBB sind gemäss Angaben der SBB für die Realisierung des Konzepts SCL bisher lediglich Planungsaufwendungen angefallen.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Die Investitionen für die von der Einstellung betroffenen Anlagen sind zum grossen Teil vor Erarbeitung der Strategie SCL erfolgt. Es besteht somit kein direkter Zusammenhang zum Projekt SCL.</span><br><span>Wie in der Antwort zur Frage 25.7577 festgehalten, hat SBB Cargo für Neubeschaffungen und Erneuerungsinvestitionen in den letzten 10 Jahren Investitionsbeiträge von insgesamt 2,9 Millionen Franken erhalten. Damit wurden mobile Umschlaggeräte, sogenannte «Reachstacker», an den Standorten Cadenazzo, Renens, Dietikon, Bern und Rothenburg sowie die Neubeschaffung eines Reachstackers und Belagsarbeiten für den KV-Umschlag am Standort Gossau (SG) finanziert. </span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Die Entscheide zu Aufbau, Weiterentwicklung und Einstellung von Transportangeboten im Kombinierten Verkehr werden durch die für das Angebot verantwortlichen Unternehmen gefällt. Für Angebote im nicht alpenquerenden Kombinierten Verkehr entrichtet der Bund keine Abgeltungen. </span><br><span>Das Konzept SCL ist dem BAV in seinen Grundzügen bekannt.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Im Rahmen der strategischen Ziele der SBB erwartet der Bundesrat von der SBB, dass sie im Geschäftsfeld «Cargo Schweiz» im Linienverkehr profitable Leistungen erbringt. Der Bundesrat kann daher die Entscheidung der SBB nachvollziehen, da mittelfristig kein eigenwirtschaftliches Angebot im Binnen-KV zu erwarten war. Zugleich ist bedauerlich, dass sich so kurzfristig das Risiko für Rückverlagerungen auf die Strasse erhöht. </span><span>&nbsp;</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung von Aufgaben ist bei Investitionsbeiträgen ein grundsätzliches Risiko, für welches der Gesetzgeber subventionsrechtlich Vorkehrungen getroffen hat. Für die einzelnen Fördertatbestände im Güterverkehr bestehen Überprüfungskonzepte gemäss Artikel 25 des Subventionsgesetzes. </span><br><span>In Anwendung von Art. 14 GüTV prüft das BAV derzeit eine anteilsmässige Rückforderung der Investitionsbeiträge für die verschiedenen Anlagen. Die Höhe der Rückforderungen kann erst nach Durchführung der Verfahren bestimmt werden, da die Anlagen derzeit noch in Betrieb sind.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Der Güterverkehrsmarkt ist wettbewerblich organisiert und auf Strasse und Schiene geöffnet. Es liegt in der Natur des Wettbewerbs, dass Angebote neu eingeführt werden, wachsen, schrumpfen oder wieder eingestellt werden. </span><br><span>Die Ziele und Massnahmen des Bundes für den Gütertransport auf der Schiene wurden mit der Totalrevision des GüTG überprüft und aktualisiert. Mit Inkrafttreten des GüTG am 1.1.2026 sind aus Sicht des Bundesrats die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Schienengüterverkehrs und auch für multimodale Transportangebote geschaffen. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="7"><li><span>Es gelten die Rahmenbedingungen des GüTG, ab 1.1.2026 mit den mit der Totalrevision des GüTG neu beschlossenen oder angepassten Massnahmen. Diese Massnahmen stehen wie bis anhin allen Akteuren des Güterverkehrsmarktes in gleicher Weise offen. Zusätzlich stellt das Kartellgesetz (KG) sicher, dass der Wettbewerb nicht durch Absprachen oder Marktmachtmissbrauch verzerrt wird. </span><span>&nbsp;</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt laufend Daten zum Kombinierten Verkehr. Darüber hinaus enthalten die Verkehrsperspektiven 2050 des UVEK konkrete Aussagen für die in den nächsten 30 Jahren erwarteten Transportleistungen im Güterverkehr auf Strasse und Schiene, zum Teil auch konkret für den kombinierten Verkehr. Der Bundesrat erachtet diese Grundlagen als ausreichend. </span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>UVEK und BAV prüfen aktuell, ob die Entwicklungen im Binnen-KV als Thema an den verschiedenen regelmässigen Austauschen mit den verschiedenen Branchenverbänden des Güterverkehrs vertieft thematisiert werden sollen.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Der Bundesrat erachtet Investitionsbeiträge für Umschlags- und Verladeanlagen mit Blick auf heutige beihilferechtliche Anforderungen des Landverkehrsabkommens sowie im Rahmen des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» grundsätzlich als unproblematisch. Vergleichbare Förderungen werden auch in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten praktiziert und stehen im Einklang mit der Förderpraxis der EU. Die Förderung des Schienengüterverkehrs kann aus Sicht des Bundesrates auch bei einer Annahme des Pakets Schweiz - EU weitergeführt werden. Ob eine bestimmte staatliche Beihilfe zulässig wäre, würden gemäss dem Paket Schweizer Behörden – das heisst die Beihilfekammer der Wettbewerbskommission beziehungsweise Gerichte – im Einzelfall beurteilen müssen. Eine abschliessende Beurteilung von Fördermassnahmen würde durch die schweizerische Beihilfeüberwachungsbehörde und die schweizerischen Gerichte erfolgen.</span></li></ol></span>
  • <p>SBB Cargo baut das Angebot im Kombinierten Verkehr (KV) massiv ab und schliesst 8 KV-Terminals. Das ist genau das Gegenteil zur von der SBB 2022 angekündigten Strategie «Suisse Cargo Logistics». Im April 2023 gründete sie dafür extra eine «SBB Intermodal AG». Eine Milliarde Franken wollte die SBB laut ihrem Finanzchef in «Suisse Cargo Logistics» investieren, finanziert <i>(Zitat)</i> «über die Förderinstrumente des Bundes» und mit Geld der SBB. Geplant waren <i>(Zitat)</i> «fünf Terminals für den kombinierten Verkehr zwischen Genf und St. Gallen» sowie der Umbau von bestehenden Anlagen «in sogenannte City Hubs».</p><p>&nbsp;</p><p>Mit seiner Terminalstrategie schwächte die SBB private Mitbewerber. Mehrere führende Anbieter von Containerterminals mussten ihre Anlagen aufgeben, weil die SBB ganz in der Nähe eigene Anlagen errichtete. Kurz darauf schloss die SBB die eigenen Betriebe dann wieder.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung dieser Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wieviel dieser «Milliarde Franken», die die SBB angekündigt hat, wurde seit Herbst 2022 in «Suisse Cargo Logistics» investiert? Wieviel Bundesgelder?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wieviel dieser Investitionen flossen in Vorhaben, die jetzt von der Einstellung betroffen sind?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wer ist für diese Fehlentscheidungen verantwortlich? Kannte das BAV die «Suisse Cargo Logistics»-Pläne?<br>&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die jetzt entstandene Situation?<br>&nbsp;</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die öffentliche Hand dadurch keinen finanziellen Schaden erleidet? Gibt es Rückforderungen an die SBB? Wieviel?<br>&nbsp;</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat aus dem Scheitern der SBB im Kombinierten Verkehr?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Wettbewerb mit gleich langen Spiessen in diesen Märkten künftig spielt?<br>&nbsp;</li><li>Verfügt der Bundesrat über ausreichend Daten, um zur Zukunft des Kombinierten Binnengüterverkehrs eine sinnvolle Prognose abzugeben? Braucht es entsprechende Erhebungen?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Idee, zum Kombinierten Verkehr jetzt ein Assessment durchzuführen am Runden Tisch unter Beizug aller relevanten Akteure im KV inkl. Containerumschlag?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Kann der Bundesrat die Auswirkungen einer allfälligen Annahme der EU-Verträge auf die künftige staatliche Förderung von Leistungen im Kombinierten Verkehr und von Umschlagterminals abschätzen? Welche konkreten Rechtsbereiche oder Förderinstrumente wären betroffen?</li></ol>
  • SBB Cargo scheitert im kombinierten Verkehr. Welche Lehren sind daraus zu ziehen?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><ol><li><span>Die SBB wollen gemäss eigenen Angaben mit ihrem 2022 vorgestellten Konzept «Suisse Cargo Logistics» (SCL) auf einen starken, zukunftsfähigen Schienengüterverkehr setzen. Entsprechend kündigten sie an, die durch sie erbrachten Angebote neu auszurichten und weiterzuentwickeln. Für den Kombinierten Verkehr (KV) sieht das Konzept gemäss SBB die Verfügbarkeit leistungsfähiger KV-Umschlagsanlagen (fünf grössere Anlagen und mehrere regionale Anlagen) vor. </span><br><span>Der Bund hat für keines der im Konzept SCL vorgesehenen fünf Projekte für grössere KV-Umschlagsanlagen Investitionsbeiträge gemäss Artikel 8 des Gütertransportgesetzes (GüTG) entrichtet. Es liegt auch für keines dieser Terminalprojekte ein gültiges Fördergesuch beim Bundesamt für Verkehr (BAV) vor. Auf Seiten der SBB sind gemäss Angaben der SBB für die Realisierung des Konzepts SCL bisher lediglich Planungsaufwendungen angefallen.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Die Investitionen für die von der Einstellung betroffenen Anlagen sind zum grossen Teil vor Erarbeitung der Strategie SCL erfolgt. Es besteht somit kein direkter Zusammenhang zum Projekt SCL.</span><br><span>Wie in der Antwort zur Frage 25.7577 festgehalten, hat SBB Cargo für Neubeschaffungen und Erneuerungsinvestitionen in den letzten 10 Jahren Investitionsbeiträge von insgesamt 2,9 Millionen Franken erhalten. Damit wurden mobile Umschlaggeräte, sogenannte «Reachstacker», an den Standorten Cadenazzo, Renens, Dietikon, Bern und Rothenburg sowie die Neubeschaffung eines Reachstackers und Belagsarbeiten für den KV-Umschlag am Standort Gossau (SG) finanziert. </span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Die Entscheide zu Aufbau, Weiterentwicklung und Einstellung von Transportangeboten im Kombinierten Verkehr werden durch die für das Angebot verantwortlichen Unternehmen gefällt. Für Angebote im nicht alpenquerenden Kombinierten Verkehr entrichtet der Bund keine Abgeltungen. </span><br><span>Das Konzept SCL ist dem BAV in seinen Grundzügen bekannt.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Im Rahmen der strategischen Ziele der SBB erwartet der Bundesrat von der SBB, dass sie im Geschäftsfeld «Cargo Schweiz» im Linienverkehr profitable Leistungen erbringt. Der Bundesrat kann daher die Entscheidung der SBB nachvollziehen, da mittelfristig kein eigenwirtschaftliches Angebot im Binnen-KV zu erwarten war. Zugleich ist bedauerlich, dass sich so kurzfristig das Risiko für Rückverlagerungen auf die Strasse erhöht. </span><span>&nbsp;</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung von Aufgaben ist bei Investitionsbeiträgen ein grundsätzliches Risiko, für welches der Gesetzgeber subventionsrechtlich Vorkehrungen getroffen hat. Für die einzelnen Fördertatbestände im Güterverkehr bestehen Überprüfungskonzepte gemäss Artikel 25 des Subventionsgesetzes. </span><br><span>In Anwendung von Art. 14 GüTV prüft das BAV derzeit eine anteilsmässige Rückforderung der Investitionsbeiträge für die verschiedenen Anlagen. Die Höhe der Rückforderungen kann erst nach Durchführung der Verfahren bestimmt werden, da die Anlagen derzeit noch in Betrieb sind.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Der Güterverkehrsmarkt ist wettbewerblich organisiert und auf Strasse und Schiene geöffnet. Es liegt in der Natur des Wettbewerbs, dass Angebote neu eingeführt werden, wachsen, schrumpfen oder wieder eingestellt werden. </span><br><span>Die Ziele und Massnahmen des Bundes für den Gütertransport auf der Schiene wurden mit der Totalrevision des GüTG überprüft und aktualisiert. Mit Inkrafttreten des GüTG am 1.1.2026 sind aus Sicht des Bundesrats die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Schienengüterverkehrs und auch für multimodale Transportangebote geschaffen. </span></li></ol><p><span>&nbsp;</span></p><ol start="7"><li><span>Es gelten die Rahmenbedingungen des GüTG, ab 1.1.2026 mit den mit der Totalrevision des GüTG neu beschlossenen oder angepassten Massnahmen. Diese Massnahmen stehen wie bis anhin allen Akteuren des Güterverkehrsmarktes in gleicher Weise offen. Zusätzlich stellt das Kartellgesetz (KG) sicher, dass der Wettbewerb nicht durch Absprachen oder Marktmachtmissbrauch verzerrt wird. </span><span>&nbsp;</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erhebt laufend Daten zum Kombinierten Verkehr. Darüber hinaus enthalten die Verkehrsperspektiven 2050 des UVEK konkrete Aussagen für die in den nächsten 30 Jahren erwarteten Transportleistungen im Güterverkehr auf Strasse und Schiene, zum Teil auch konkret für den kombinierten Verkehr. Der Bundesrat erachtet diese Grundlagen als ausreichend. </span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>UVEK und BAV prüfen aktuell, ob die Entwicklungen im Binnen-KV als Thema an den verschiedenen regelmässigen Austauschen mit den verschiedenen Branchenverbänden des Güterverkehrs vertieft thematisiert werden sollen.</span><br><span>&nbsp;</span></li><li><span>Der Bundesrat erachtet Investitionsbeiträge für Umschlags- und Verladeanlagen mit Blick auf heutige beihilferechtliche Anforderungen des Landverkehrsabkommens sowie im Rahmen des Pakets «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU» grundsätzlich als unproblematisch. Vergleichbare Förderungen werden auch in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten praktiziert und stehen im Einklang mit der Förderpraxis der EU. Die Förderung des Schienengüterverkehrs kann aus Sicht des Bundesrates auch bei einer Annahme des Pakets Schweiz - EU weitergeführt werden. Ob eine bestimmte staatliche Beihilfe zulässig wäre, würden gemäss dem Paket Schweizer Behörden – das heisst die Beihilfekammer der Wettbewerbskommission beziehungsweise Gerichte – im Einzelfall beurteilen müssen. Eine abschliessende Beurteilung von Fördermassnahmen würde durch die schweizerische Beihilfeüberwachungsbehörde und die schweizerischen Gerichte erfolgen.</span></li></ol></span>
    • <p>SBB Cargo baut das Angebot im Kombinierten Verkehr (KV) massiv ab und schliesst 8 KV-Terminals. Das ist genau das Gegenteil zur von der SBB 2022 angekündigten Strategie «Suisse Cargo Logistics». Im April 2023 gründete sie dafür extra eine «SBB Intermodal AG». Eine Milliarde Franken wollte die SBB laut ihrem Finanzchef in «Suisse Cargo Logistics» investieren, finanziert <i>(Zitat)</i> «über die Förderinstrumente des Bundes» und mit Geld der SBB. Geplant waren <i>(Zitat)</i> «fünf Terminals für den kombinierten Verkehr zwischen Genf und St. Gallen» sowie der Umbau von bestehenden Anlagen «in sogenannte City Hubs».</p><p>&nbsp;</p><p>Mit seiner Terminalstrategie schwächte die SBB private Mitbewerber. Mehrere führende Anbieter von Containerterminals mussten ihre Anlagen aufgeben, weil die SBB ganz in der Nähe eigene Anlagen errichtete. Kurz darauf schloss die SBB die eigenen Betriebe dann wieder.</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung dieser Fragen:</p><p>&nbsp;</p><ol><li>Wieviel dieser «Milliarde Franken», die die SBB angekündigt hat, wurde seit Herbst 2022 in «Suisse Cargo Logistics» investiert? Wieviel Bundesgelder?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wieviel dieser Investitionen flossen in Vorhaben, die jetzt von der Einstellung betroffen sind?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wer ist für diese Fehlentscheidungen verantwortlich? Kannte das BAV die «Suisse Cargo Logistics»-Pläne?<br>&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die jetzt entstandene Situation?<br>&nbsp;</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass die öffentliche Hand dadurch keinen finanziellen Schaden erleidet? Gibt es Rückforderungen an die SBB? Wieviel?<br>&nbsp;</li><li>Welche Lehren zieht der Bundesrat aus dem Scheitern der SBB im Kombinierten Verkehr?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass der Wettbewerb mit gleich langen Spiessen in diesen Märkten künftig spielt?<br>&nbsp;</li><li>Verfügt der Bundesrat über ausreichend Daten, um zur Zukunft des Kombinierten Binnengüterverkehrs eine sinnvolle Prognose abzugeben? Braucht es entsprechende Erhebungen?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Idee, zum Kombinierten Verkehr jetzt ein Assessment durchzuführen am Runden Tisch unter Beizug aller relevanten Akteure im KV inkl. Containerumschlag?&nbsp;<br>&nbsp;</li><li>Kann der Bundesrat die Auswirkungen einer allfälligen Annahme der EU-Verträge auf die künftige staatliche Förderung von Leistungen im Kombinierten Verkehr und von Umschlagterminals abschätzen? Welche konkreten Rechtsbereiche oder Förderinstrumente wären betroffen?</li></ol>
    • SBB Cargo scheitert im kombinierten Verkehr. Welche Lehren sind daraus zu ziehen?

Back to List