Demokratische Kontrolle bei allfälligen Mehrkosten der Kampfjetbeschaffung sicherstellen
- ShortId
-
25.3745
- Id
-
20253745
- Updated
-
14.11.2025 02:48
- Language
-
de
- Title
-
Demokratische Kontrolle bei allfälligen Mehrkosten der Kampfjetbeschaffung sicherstellen
- AdditionalIndexing
-
09;24;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Stimmbevölkerung hat dem Bundesbeschluss über den maximalen Verpflichtungskredit von 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018) für neue Kampfflugzeuge am 27. September 2020 mit 50.1 Prozent zugestimmt. Auf dieser Grundlage hat das Parlament im Rahmen des Rüstungsprogramms 2022 den Verpflichtungskredit für die Beschaffung des F-35A genehmigt.</p><p>Diese Zustimmung erfolgte unter der klaren Prämisse, dass die Kosten den bewilligten Höchstbetrag nicht überschreiten. Sollte sich jedoch im Verlauf der Beschaffung zeigen, dass kein verbindlicher Fixpreis vorliegt und es zu Mehrkosten kommen sollte, wäre dies ein fundamentaler Wechsel in den Rahmenbedingungen des Geschäfts.</p><p>In einem solchen Fall ist es gemäss Artikel 27 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) zwingend, dass der Bundesrat einen Zusatzkredit beantragt. Da dieser über die ursprüngliche Volksabstimmung hinausgeht, muss er zudem in Form eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses erfolgen – insbesondere bei sicherheitspolitisch bedeutsamen Investitionen mit grosser finanzieller Tragweite. </p><p>Diese Motion verlangt daher keine neue Bewertung der Beschaffung als solche, sondern stellt lediglich sicher, dass bei fehlendem Fixpreis und allfälligen Zusatzkosten die demokratische Mitbestimmung durch Parlament und Volk gewahrt bleibt. Die Stimmberechtigten haben sich unter der Annahme eines fixierten Kostenrahmens von 6 Milliarden Franken für das Projekt ausgesprochen. Sollte diese Grundlage wegfallen, muss auch die demokratische Kontrolle entsprechend angepasst werden.</p>
- <span><p><span>In seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (</span><a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/5081.pdf"><u><span>BBl</span></u><u><span> </span></u><u><span>2019</span></u><u><span> </span></u><u><span>5081</span></u></a><span>). Das Parlament genehmigte diesen Beschluss am 20. Dezember 2019 (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2019/2995/de"><u><span>BBI 2019 8725</span></u></a><span>). In diesem Beschluss wurde der Bundesrat beauftragt, bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge verschiedene Eckwerte zu berücksichtigen – unter anderem ein Finanzvolumen von höchstens sechs Milliarden Schweizer Franken (Art. 2 Abs. 1 Bst. a des Bundesbeschlusses). Es handelt sich um einen Planungsbeschluss von grosser Tragweite, der dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Die Zustimmung des Volkes erfolgte am 27. September 2020 (</span><a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2020/8773.pdf"><u><span>BBl</span></u><u><span> </span></u><u><span>2020</span></u><u><span> </span></u><u><span>8773</span></u></a><span>). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Parlament hat mit der Genehmigung der Armeebotschaft 2022 sodann mehrere Verpflichtungskredite – unter anderem für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A – mit einem einfachen Bundesbeschluss bewilligt. Einfache Bundesbeschlüsse, worunter auch die Gutheissung eines Zusatzkredits im Rahmen einer Armeebotschaft fallen würde, sind Entscheide des Parlaments und gemäss Art. 163 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) nicht dem Referendum zu unterstellen (vgl. auch Art. 25 Abs. 2 Parlamentsgesetz). Die BV sieht kein Finanzreferendum vor (Art.</span><span> </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_140"><u><span>140</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_141"><u><span>141 BV</span></u></a><span> e contrario). Dem fakultativen Referendum unterstellt werden können Grundsatz- und Planungsbeschlüsse von grosser Tragweite (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/510/de#art_28"><u><span>Art.</span></u><u><span> </span></u><u><span>28 Abs.</span></u><u><span> </span></u><u><span>3 ParlG</span></u></a><span>). Dabei darf es sich aber nicht um Finanzbeschlüsse handeln, da sonst ein nicht in der Verfassung vorgesehenes Finanzreferendum erfolgen würde.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Art. 16 Abs. 2 der Finanzhaushaltsverordnung (FHV; </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/228/de"><u><span>SR 611.01</span></u></a><span>) werden Zusatzkredite in der Regel nach dem gleichen Verfahren wie der ursprüngliche Verpflichtungskredit bewilligt. Folglich wäre ein allfälliger Zusatzkredit mit einer künftigen Armeebotschaft zu beantragen, sodass das Parlament über den Zusatzkredit befinden kann.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrats sind mit dem skizzierten Vorgehen die Vorgaben der Verfassung eingehalten und ist die demokratische Kontrolle gewahrt. Der Bundesrat hält an der Beschaffung des Kampfflugzeuges F-35A fest und hat das VBS beauftragt, bis Ende November 2025 verschiedene Optionen vertieft zu prüfen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, allfällige über die vom Volk am 27. September 2020 und vom Parlament im Rüstungsprogramm 2022 bewilligten 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018) hinausgehenden Zusatzkosten für die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs in Form eines Nachtragskredits in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss der Bundesversammlung zu unterbreiten.</p>
- Demokratische Kontrolle bei allfälligen Mehrkosten der Kampfjetbeschaffung sicherstellen
- State
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Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Schweizer Stimmbevölkerung hat dem Bundesbeschluss über den maximalen Verpflichtungskredit von 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018) für neue Kampfflugzeuge am 27. September 2020 mit 50.1 Prozent zugestimmt. Auf dieser Grundlage hat das Parlament im Rahmen des Rüstungsprogramms 2022 den Verpflichtungskredit für die Beschaffung des F-35A genehmigt.</p><p>Diese Zustimmung erfolgte unter der klaren Prämisse, dass die Kosten den bewilligten Höchstbetrag nicht überschreiten. Sollte sich jedoch im Verlauf der Beschaffung zeigen, dass kein verbindlicher Fixpreis vorliegt und es zu Mehrkosten kommen sollte, wäre dies ein fundamentaler Wechsel in den Rahmenbedingungen des Geschäfts.</p><p>In einem solchen Fall ist es gemäss Artikel 27 des Finanzhaushaltgesetzes (FHG; SR 611.0) zwingend, dass der Bundesrat einen Zusatzkredit beantragt. Da dieser über die ursprüngliche Volksabstimmung hinausgeht, muss er zudem in Form eines referendumsfähigen Bundesbeschlusses erfolgen – insbesondere bei sicherheitspolitisch bedeutsamen Investitionen mit grosser finanzieller Tragweite. </p><p>Diese Motion verlangt daher keine neue Bewertung der Beschaffung als solche, sondern stellt lediglich sicher, dass bei fehlendem Fixpreis und allfälligen Zusatzkosten die demokratische Mitbestimmung durch Parlament und Volk gewahrt bleibt. Die Stimmberechtigten haben sich unter der Annahme eines fixierten Kostenrahmens von 6 Milliarden Franken für das Projekt ausgesprochen. Sollte diese Grundlage wegfallen, muss auch die demokratische Kontrolle entsprechend angepasst werden.</p>
- <span><p><span>In seiner Sitzung vom 26. Juni 2019 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zum Planungsbeschluss über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge (</span><a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2019/5081.pdf"><u><span>BBl</span></u><u><span> </span></u><u><span>2019</span></u><u><span> </span></u><u><span>5081</span></u></a><span>). Das Parlament genehmigte diesen Beschluss am 20. Dezember 2019 (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/fga/2019/2995/de"><u><span>BBI 2019 8725</span></u></a><span>). In diesem Beschluss wurde der Bundesrat beauftragt, bei der Beschaffung neuer Kampfflugzeuge verschiedene Eckwerte zu berücksichtigen – unter anderem ein Finanzvolumen von höchstens sechs Milliarden Schweizer Franken (Art. 2 Abs. 1 Bst. a des Bundesbeschlusses). Es handelt sich um einen Planungsbeschluss von grosser Tragweite, der dem fakultativen Referendum unterstellt wurde. Die Zustimmung des Volkes erfolgte am 27. September 2020 (</span><a href="https://www.admin.ch/opc/de/federal-gazette/2020/8773.pdf"><u><span>BBl</span></u><u><span> </span></u><u><span>2020</span></u><u><span> </span></u><u><span>8773</span></u></a><span>). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Das Parlament hat mit der Genehmigung der Armeebotschaft 2022 sodann mehrere Verpflichtungskredite – unter anderem für die Beschaffung der Kampfflugzeuge F-35A – mit einem einfachen Bundesbeschluss bewilligt. Einfache Bundesbeschlüsse, worunter auch die Gutheissung eines Zusatzkredits im Rahmen einer Armeebotschaft fallen würde, sind Entscheide des Parlaments und gemäss Art. 163 Abs. 2 der Bundesverfassung (BV) nicht dem Referendum zu unterstellen (vgl. auch Art. 25 Abs. 2 Parlamentsgesetz). Die BV sieht kein Finanzreferendum vor (Art.</span><span> </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_140"><u><span>140</span></u></a><span> und </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/1999/404/de#art_141"><u><span>141 BV</span></u></a><span> e contrario). Dem fakultativen Referendum unterstellt werden können Grundsatz- und Planungsbeschlüsse von grosser Tragweite (</span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2003/510/de#art_28"><u><span>Art.</span></u><u><span> </span></u><u><span>28 Abs.</span></u><u><span> </span></u><u><span>3 ParlG</span></u></a><span>). Dabei darf es sich aber nicht um Finanzbeschlüsse handeln, da sonst ein nicht in der Verfassung vorgesehenes Finanzreferendum erfolgen würde.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Gemäss Art. 16 Abs. 2 der Finanzhaushaltsverordnung (FHV; </span><a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2006/228/de"><u><span>SR 611.01</span></u></a><span>) werden Zusatzkredite in der Regel nach dem gleichen Verfahren wie der ursprüngliche Verpflichtungskredit bewilligt. Folglich wäre ein allfälliger Zusatzkredit mit einer künftigen Armeebotschaft zu beantragen, sodass das Parlament über den Zusatzkredit befinden kann.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Aus Sicht des Bundesrats sind mit dem skizzierten Vorgehen die Vorgaben der Verfassung eingehalten und ist die demokratische Kontrolle gewahrt. Der Bundesrat hält an der Beschaffung des Kampfflugzeuges F-35A fest und hat das VBS beauftragt, bis Ende November 2025 verschiedene Optionen vertieft zu prüfen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, allfällige über die vom Volk am 27. September 2020 und vom Parlament im Rüstungsprogramm 2022 bewilligten 6 Milliarden Franken (Stand Landesindex der Konsumentenpreise Januar 2018) hinausgehenden Zusatzkosten für die Beschaffung eines neuen Kampfflugzeugs in Form eines Nachtragskredits in einem referendumsfähigen Bundesbeschluss der Bundesversammlung zu unterbreiten.</p>
- Demokratische Kontrolle bei allfälligen Mehrkosten der Kampfjetbeschaffung sicherstellen
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