Transparente Regeln und internationale Äquivalenz bei der Ökobilanzierung im Bauwesen

ShortId
25.3750
Id
20253750
Updated
14.11.2025 02:43
Language
de
Title
Transparente Regeln und internationale Äquivalenz bei der Ökobilanzierung im Bauwesen
AdditionalIndexing
2846;52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz will bis 2050 klimaneutral werden. Das Bauwesen spielt dabei eine zentrale Rolle, da die Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Baustoffen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Eine konsistente Ökobilanzierung von Bauprodukten ist Voraussetzung für die Umweltbewertung von Gebäuden. Mit der neuen EU-Bauprodukteverordnung (CPR) wird die EN 15804+A2, die methodische Grundlage für Umweltproduktdeklarationen (EPDs), funktional harmonisiert. Sie wird als horizontal standardisierte Methodennorm in alle harmonisierten Produktnormen und regulatorischen Vorgaben verbindlich referenziert. Nationale Abweichungen in Berechnungsregeln müssen gemäss dem MRA angepasst oder zurückgezogen werden, um die Marktkompatibilität mit der EU sicherzustellen. Ohne strukturelle Anpassung erfüllt die KBOB-Liste, welche auf den schweizerischen Umweltbelastungspunkten (UBP) basiert, die Anforderungen künftig nicht mehr. Zwei unterschiedliche Systemen im Markt betreffen die gesamte Wertschöpfungskette:&nbsp;</p><ul><li>Hersteller müssen ihre Produkte doppelt deklarieren</li><li>Planende können generische KBOB-Daten im Verlaufe der Planung nicht mit spezifischen EPDs ersetzen</li><li>Internationale Softwareanbieter entwickeln keine spezifischen Lösungen für den Schweizer Sonderweg</li><li>Nachhaltigkeitsaspekte im öffentliche Beschaffungswesen könnten die «KBOB-Liste» nicht mehr berücksichtigen&nbsp;</li></ul><p>Die Branche befürchtet technische Handelshemmnisse, Marktverzerrungen und Wettbewerbsnachteile – sowohl die exportierende Bauproduktehersteller als auch Importe: Ein erheblicher Anteil, der in der Schweiz verwendeten Bauprodukte stammt aus dem benachbarten Ausland und wird gemäss den dort geltenden Regeln beurteilt.&nbsp;</p>
  • <span><p><span>Zu 1. und 3. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen bezüglich Umweltinformationen zu Bauprodukten und hat aufgrund der neuen Bauprodukteverordnung der EU (CPR-2024,</span><span> </span><span>Regulation (EU) 2024/3110) bereits den Prozess für die Vorbereitungsarbeiten für eine Revision der Schweizer Bauproduktegesetzgebung gestartet. Das Ziel der Revision soll sein, die für die Fortführung des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) notwendigen Bestimmungen der CPR-2024 und deren Ausführungsbestimmungen in der Schweiz zu übernehmen. Dazu gehört auch die künftige Deklaration der Umweltinformationen zu Bauprodukten in einer Leistungs- und Konformitätserklärung (Declaration of Performance and Conformity [DoPC]), mit der Bauprodukte in Verkehr gebracht werden. In dieser DoPC soll die Herstellerin die Leistungen der wesentlichen Umweltmerkmale deklarieren. Die Methodik dazu wird in neuen technischen Normen festgelegt. Diese produktebezogenen Normen werden in der EU voraussichtlich Elemente der EN 15804 übernehmen. Diese Normen sollen mit der Revision der Schweizer Bauproduktegesetzgebung auch in der Schweiz zur Anwendung gebracht werden, damit so die Äquivalenz weiterhin sichergestellt ist. Deklarationen in DoPCs werden für die Herstellerinnen von Bauprodukten verpflichtend, sobald die entsprechenden harmonisierten technischen Normen (hEN) verabschiedet und bezeichnet sind. </span><em><span>Environmental Product Declarations</span></em><span> (EPDs) nach bisheriger Systematik können ausserhalb der «harmonisierten Zone», also für Bauprodukte, die nicht von einer hEN erfasst werden, weiterhin eine Rolle spielen für die Deklaration von Umweltinformationen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 2. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und eine nachhaltigere Beschaffung und Bauwirtschaft zu unterstützen, betreibt der Bund zusammen mit ecobau seit mehr als 15 Jahren die Plattform Ökobilanzdaten im Baubereich. Diese gewährleistet die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Ökobilanzdaten von Bauprodukten. Die Datengrundlagen der Plattform basieren auf den Methoden der EU, der EN 15804, respektive der SN EN 15804. Die methodischen Grundlagen, darunter Systemgrenzen, Berechnungs- und Allokationsregeln und funktionale Einheiten, sind öffentlich zugänglich und werden periodisch aktualisiert. Durch den Austausch und die Zusammenarbeit mit Fachstellen, Normierungsgremien und der Wirtschaft fördert der Bund eine kohärente und nachvollziehbare Anwendung der Ökobilanzdaten im Baubereich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 4. Die Baubranche, allen voran die Dachverbände der Bauwirtschaft, wie auch zahlreiche Fachverbände und die verschiedenen Verbände der Bauherren sind an den Vorbereitungsarbeiten für die Revision der Bauproduktegesetzgebung im Rahmen einer Begleitgruppe beteiligt. Über die Begleitgruppe erhalten sie aktuelle Informationen und können sich in die Vorbereitungsarbeiten für die revidierte Gesetzgebung einbringen. </span></p><p><span>Auch bei der Bereitstellung von generischen Ökobilanzdaten werden die verschiedenen Branchen und Anspruchsgruppen in der Schweiz im Rahmen eines Soundingboards bei wichtigen Änderungen und Neuerungen und auch bei der Aktualisierung von Daten eingebunden. Sie können Vorschläge einbringen und auch mit aktuellen Daten beispielsweise zu den industriellen Prozessen zu einer hohen Datenqualität beitragen. Wenn Interessenskonflikte zwischen den verschiedenen Branchen und Bauprodukte-Herstellerinnen bestehen, entscheidet eine unabhängige Fachgruppe der Plattform Ökobilanzdaten im Baubereich. </span></p><p><span>Die Thematik wird auch in den Fachgruppen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB behandelt. </span></p></span>
  • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie gewährleistet der Bund die Äquivalenz einer Schweizer Ökobilanz-Lösung mit der internationalen Regelung der bereits in Kraft getretenen europäischen Bauprodukteverordnung (CPR)?</li><li>Welche Schritte unternimmt der Bund, um volle Transparenz und Kongruenz hinsichtlich Systemgrenzen und Berechnungsregeln für die Schweizer Ökobilanzierung (u.a. EPD und KBOB) herzustellen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Schweizer Ökobilanzierung an die europäisch anerkannte und im Bauproduktgesetz beschriebene Bilanzierung anzupassen?</li><li>Wie stellt der Bund sicher, dass die betroffenen Branchen und Partner glaubwürdig in die Entwicklung der Rahmenbedingungen eingebunden werden?</li></ol>
  • Transparente Regeln und internationale Äquivalenz bei der Ökobilanzierung im Bauwesen
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz will bis 2050 klimaneutral werden. Das Bauwesen spielt dabei eine zentrale Rolle, da die Herstellung, Nutzung und Entsorgung von Baustoffen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben. Eine konsistente Ökobilanzierung von Bauprodukten ist Voraussetzung für die Umweltbewertung von Gebäuden. Mit der neuen EU-Bauprodukteverordnung (CPR) wird die EN 15804+A2, die methodische Grundlage für Umweltproduktdeklarationen (EPDs), funktional harmonisiert. Sie wird als horizontal standardisierte Methodennorm in alle harmonisierten Produktnormen und regulatorischen Vorgaben verbindlich referenziert. Nationale Abweichungen in Berechnungsregeln müssen gemäss dem MRA angepasst oder zurückgezogen werden, um die Marktkompatibilität mit der EU sicherzustellen. Ohne strukturelle Anpassung erfüllt die KBOB-Liste, welche auf den schweizerischen Umweltbelastungspunkten (UBP) basiert, die Anforderungen künftig nicht mehr. Zwei unterschiedliche Systemen im Markt betreffen die gesamte Wertschöpfungskette:&nbsp;</p><ul><li>Hersteller müssen ihre Produkte doppelt deklarieren</li><li>Planende können generische KBOB-Daten im Verlaufe der Planung nicht mit spezifischen EPDs ersetzen</li><li>Internationale Softwareanbieter entwickeln keine spezifischen Lösungen für den Schweizer Sonderweg</li><li>Nachhaltigkeitsaspekte im öffentliche Beschaffungswesen könnten die «KBOB-Liste» nicht mehr berücksichtigen&nbsp;</li></ul><p>Die Branche befürchtet technische Handelshemmnisse, Marktverzerrungen und Wettbewerbsnachteile – sowohl die exportierende Bauproduktehersteller als auch Importe: Ein erheblicher Anteil, der in der Schweiz verwendeten Bauprodukte stammt aus dem benachbarten Ausland und wird gemäss den dort geltenden Regeln beurteilt.&nbsp;</p>
    • <span><p><span>Zu 1. und 3. Der Bundesrat verfolgt die Entwicklungen bezüglich Umweltinformationen zu Bauprodukten und hat aufgrund der neuen Bauprodukteverordnung der EU (CPR-2024,</span><span> </span><span>Regulation (EU) 2024/3110) bereits den Prozess für die Vorbereitungsarbeiten für eine Revision der Schweizer Bauproduktegesetzgebung gestartet. Das Ziel der Revision soll sein, die für die Fortführung des bilateralen Abkommens mit der EU über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen (Mutual Recognition Agreement, MRA) notwendigen Bestimmungen der CPR-2024 und deren Ausführungsbestimmungen in der Schweiz zu übernehmen. Dazu gehört auch die künftige Deklaration der Umweltinformationen zu Bauprodukten in einer Leistungs- und Konformitätserklärung (Declaration of Performance and Conformity [DoPC]), mit der Bauprodukte in Verkehr gebracht werden. In dieser DoPC soll die Herstellerin die Leistungen der wesentlichen Umweltmerkmale deklarieren. Die Methodik dazu wird in neuen technischen Normen festgelegt. Diese produktebezogenen Normen werden in der EU voraussichtlich Elemente der EN 15804 übernehmen. Diese Normen sollen mit der Revision der Schweizer Bauproduktegesetzgebung auch in der Schweiz zur Anwendung gebracht werden, damit so die Äquivalenz weiterhin sichergestellt ist. Deklarationen in DoPCs werden für die Herstellerinnen von Bauprodukten verpflichtend, sobald die entsprechenden harmonisierten technischen Normen (hEN) verabschiedet und bezeichnet sind. </span><em><span>Environmental Product Declarations</span></em><span> (EPDs) nach bisheriger Systematik können ausserhalb der «harmonisierten Zone», also für Bauprodukte, die nicht von einer hEN erfasst werden, weiterhin eine Rolle spielen für die Deklaration von Umweltinformationen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 2. Um das Ziel der Klimaneutralität bis 2050 zu erreichen und eine nachhaltigere Beschaffung und Bauwirtschaft zu unterstützen, betreibt der Bund zusammen mit ecobau seit mehr als 15 Jahren die Plattform Ökobilanzdaten im Baubereich. Diese gewährleistet die Transparenz, Konsistenz und Vergleichbarkeit der Ökobilanzdaten von Bauprodukten. Die Datengrundlagen der Plattform basieren auf den Methoden der EU, der EN 15804, respektive der SN EN 15804. Die methodischen Grundlagen, darunter Systemgrenzen, Berechnungs- und Allokationsregeln und funktionale Einheiten, sind öffentlich zugänglich und werden periodisch aktualisiert. Durch den Austausch und die Zusammenarbeit mit Fachstellen, Normierungsgremien und der Wirtschaft fördert der Bund eine kohärente und nachvollziehbare Anwendung der Ökobilanzdaten im Baubereich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu 4. Die Baubranche, allen voran die Dachverbände der Bauwirtschaft, wie auch zahlreiche Fachverbände und die verschiedenen Verbände der Bauherren sind an den Vorbereitungsarbeiten für die Revision der Bauproduktegesetzgebung im Rahmen einer Begleitgruppe beteiligt. Über die Begleitgruppe erhalten sie aktuelle Informationen und können sich in die Vorbereitungsarbeiten für die revidierte Gesetzgebung einbringen. </span></p><p><span>Auch bei der Bereitstellung von generischen Ökobilanzdaten werden die verschiedenen Branchen und Anspruchsgruppen in der Schweiz im Rahmen eines Soundingboards bei wichtigen Änderungen und Neuerungen und auch bei der Aktualisierung von Daten eingebunden. Sie können Vorschläge einbringen und auch mit aktuellen Daten beispielsweise zu den industriellen Prozessen zu einer hohen Datenqualität beitragen. Wenn Interessenskonflikte zwischen den verschiedenen Branchen und Bauprodukte-Herstellerinnen bestehen, entscheidet eine unabhängige Fachgruppe der Plattform Ökobilanzdaten im Baubereich. </span></p><p><span>Die Thematik wird auch in den Fachgruppen der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren KBOB behandelt. </span></p></span>
    • <p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Wie gewährleistet der Bund die Äquivalenz einer Schweizer Ökobilanz-Lösung mit der internationalen Regelung der bereits in Kraft getretenen europäischen Bauprodukteverordnung (CPR)?</li><li>Welche Schritte unternimmt der Bund, um volle Transparenz und Kongruenz hinsichtlich Systemgrenzen und Berechnungsregeln für die Schweizer Ökobilanzierung (u.a. EPD und KBOB) herzustellen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, die Schweizer Ökobilanzierung an die europäisch anerkannte und im Bauproduktgesetz beschriebene Bilanzierung anzupassen?</li><li>Wie stellt der Bund sicher, dass die betroffenen Branchen und Partner glaubwürdig in die Entwicklung der Rahmenbedingungen eingebunden werden?</li></ol>
    • Transparente Regeln und internationale Äquivalenz bei der Ökobilanzierung im Bauwesen

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