Datengrundlage für die Überprüfung von Energieeffizienzzielen

ShortId
25.3751
Id
20253751
Updated
14.11.2025 02:44
Language
de
Title
Datengrundlage für die Überprüfung von Energieeffizienzzielen
AdditionalIndexing
66;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1.-4. Der Bundesrat überprüft die Fortschritte der Energiestrategie 2050</span><span>&nbsp;</span><span>regelmässig gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>55 ff. des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0). In einem jährlichen Monitoringbericht wird unter anderem aufgezeigt, wo die Schweiz hinsichtlich der Ausbau- und Verbrauchsziele nach Artikel 2 und 3 EnG steht. Zudem erstattet der Bundesrat dem Parlament alle fünf Jahre in einer vertieften energiepolitischen Standortbestimmung über die Zielerreichung der Energiestrategie und eine Beurteilung der Massnahmen Bericht. Erstmals ist dies im Jahr 2022 geschehen. </span><span>Entwicklung und Auswirkungen der Massnahme «Effizienzsteigerung für Elektrizitätslieferanten» werden durch das Bundesamt für Energie ebenfalls beobachtet. Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>51i der Energieverordnung (EnV, SR 730.01) sieht vor, voraussichtlich ab 2027 jährlich Kennzahlen zur Umsetzung zu publizieren. </span><span>Weiter sind Elektrizitätslieferanten, die Endkunden in der Schweiz beliefern, im Rahmen der Stromkennzeichnung nach Art. 9 EnG verpflichtet, die von ihnen gesamthaft gelieferte Strommenge jährlich zu publizieren. Diese Daten sind unter </span><a href="http://www.stromkennzeichnung.ch"><u><span>www.stromkennzeichnung.ch</span></u></a><span> frei zugänglich. Neben dem jährlichen Stromabsatz pro Elektrizitätslieferant sind auch Informationen zur Herkunft des Stroms sowie der prozentuale Anteil der eingesetzten Energiequellen am gelieferten Strom abrufbar. Die Daten sind frei zugänglich. Darüber hinaus werden mit der neuen nationalen Datenplattform gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>17f</span><span>&nbsp;</span><span>bis</span><span>&nbsp;</span><span>i Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG, SR 734.7) in den nächsten Jahren weitere energiewirtschaftliche Angaben im Stromsektor erhoben. </span></p></span>
  • <p>Die Energiestrategie 2050 setzt auf eine verbesserte Energieeffizienz und mit dem Stromgesetz wurden konkrete Effizienzziele (sowohl für den Gesamtenergieverbrauch wie auch für die Elektrizität) im Gesetz verankert.&nbsp;</p><p>Den Energieversorgungsunternehmen (EVU) kommt eine Schlüsselrolle zu beim Erreichen der Effizienzziele. Sie sind angehalten, in ihren Netzen Effizienzmassnahmen umzusetzen und ihre Kundschaft bei deren Massnahmen zu unterstützen. Eine gesamtschweizerisch, unabhängige Auswertung, wie erfolgreich die einzelnen EVUs bei ihren Effizienzmassnahmen unterwegs sind, gibt es jedoch nicht. Das vom Trägerverein EnergieStadt durchgeführte EVU-Benchmarking beruht auf einer freiwilligen Teilnahme von EVUs und die darüber erhältlichen Daten lassen kaum weitergehende Analysen zu. Wichtige Daten wie jährliche Energieliefermengen pro EVU stehen auch für die Forschung nicht zur Verfügung, da sie von den EVUs oft als Geschäftsgeheimnis betrachtet werden.</p><p>Dabei wäre es von grossem Interesse, ein besseres Monitoring der Effizienzmassnahmen zu haben und der Forschung solche Daten zur Verfügung zu stellen. Es könnte untersucht werden, welche Massnahmen wirksam sind und ob die Verbrauchsentwicklung auf Zielkurs ist.</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es ein Monitoring braucht, um den Fortschritt bei den Energieeffizienz-Massnahmen zu beurteilen?</p><p>2. Verfügt der Bundesrat über Daten der einzelnen EVUs, z.B. jährliche Energieliefermengen pro EVU?</p><p>3. Falls diese Daten zur Verfügung stehen: Könnte sich der Bundesrat vorstellen, diese Daten zu veröffentlichen oder interessierten Forschenden zur Verfügung zu stellen?&nbsp;</p><p>4. Falls diese Daten nicht zur Verfügung stehen: Ist der Bundesrat bereit, die Erhebung dieser Daten in die Wege zu leiten und interessierten Kreisen zugänglich zu machen?</p>
  • Datengrundlage für die Überprüfung von Energieeffizienzzielen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1.-4. Der Bundesrat überprüft die Fortschritte der Energiestrategie 2050</span><span>&nbsp;</span><span>regelmässig gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>55 ff. des Energiegesetzes (EnG; SR 730.0). In einem jährlichen Monitoringbericht wird unter anderem aufgezeigt, wo die Schweiz hinsichtlich der Ausbau- und Verbrauchsziele nach Artikel 2 und 3 EnG steht. Zudem erstattet der Bundesrat dem Parlament alle fünf Jahre in einer vertieften energiepolitischen Standortbestimmung über die Zielerreichung der Energiestrategie und eine Beurteilung der Massnahmen Bericht. Erstmals ist dies im Jahr 2022 geschehen. </span><span>Entwicklung und Auswirkungen der Massnahme «Effizienzsteigerung für Elektrizitätslieferanten» werden durch das Bundesamt für Energie ebenfalls beobachtet. Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>51i der Energieverordnung (EnV, SR 730.01) sieht vor, voraussichtlich ab 2027 jährlich Kennzahlen zur Umsetzung zu publizieren. </span><span>Weiter sind Elektrizitätslieferanten, die Endkunden in der Schweiz beliefern, im Rahmen der Stromkennzeichnung nach Art. 9 EnG verpflichtet, die von ihnen gesamthaft gelieferte Strommenge jährlich zu publizieren. Diese Daten sind unter </span><a href="http://www.stromkennzeichnung.ch"><u><span>www.stromkennzeichnung.ch</span></u></a><span> frei zugänglich. Neben dem jährlichen Stromabsatz pro Elektrizitätslieferant sind auch Informationen zur Herkunft des Stroms sowie der prozentuale Anteil der eingesetzten Energiequellen am gelieferten Strom abrufbar. Die Daten sind frei zugänglich. Darüber hinaus werden mit der neuen nationalen Datenplattform gemäss Artikel</span><span>&nbsp;</span><span>17f</span><span>&nbsp;</span><span>bis</span><span>&nbsp;</span><span>i Stromversorgungsgesetz vom 23. März 2007 (StromVG, SR 734.7) in den nächsten Jahren weitere energiewirtschaftliche Angaben im Stromsektor erhoben. </span></p></span>
    • <p>Die Energiestrategie 2050 setzt auf eine verbesserte Energieeffizienz und mit dem Stromgesetz wurden konkrete Effizienzziele (sowohl für den Gesamtenergieverbrauch wie auch für die Elektrizität) im Gesetz verankert.&nbsp;</p><p>Den Energieversorgungsunternehmen (EVU) kommt eine Schlüsselrolle zu beim Erreichen der Effizienzziele. Sie sind angehalten, in ihren Netzen Effizienzmassnahmen umzusetzen und ihre Kundschaft bei deren Massnahmen zu unterstützen. Eine gesamtschweizerisch, unabhängige Auswertung, wie erfolgreich die einzelnen EVUs bei ihren Effizienzmassnahmen unterwegs sind, gibt es jedoch nicht. Das vom Trägerverein EnergieStadt durchgeführte EVU-Benchmarking beruht auf einer freiwilligen Teilnahme von EVUs und die darüber erhältlichen Daten lassen kaum weitergehende Analysen zu. Wichtige Daten wie jährliche Energieliefermengen pro EVU stehen auch für die Forschung nicht zur Verfügung, da sie von den EVUs oft als Geschäftsgeheimnis betrachtet werden.</p><p>Dabei wäre es von grossem Interesse, ein besseres Monitoring der Effizienzmassnahmen zu haben und der Forschung solche Daten zur Verfügung zu stellen. Es könnte untersucht werden, welche Massnahmen wirksam sind und ob die Verbrauchsentwicklung auf Zielkurs ist.</p><p>1. Ist der Bundesrat auch der Meinung, dass es ein Monitoring braucht, um den Fortschritt bei den Energieeffizienz-Massnahmen zu beurteilen?</p><p>2. Verfügt der Bundesrat über Daten der einzelnen EVUs, z.B. jährliche Energieliefermengen pro EVU?</p><p>3. Falls diese Daten zur Verfügung stehen: Könnte sich der Bundesrat vorstellen, diese Daten zu veröffentlichen oder interessierten Forschenden zur Verfügung zu stellen?&nbsp;</p><p>4. Falls diese Daten nicht zur Verfügung stehen: Ist der Bundesrat bereit, die Erhebung dieser Daten in die Wege zu leiten und interessierten Kreisen zugänglich zu machen?</p>
    • Datengrundlage für die Überprüfung von Energieeffizienzzielen

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