Infrastrukturbauten von öffentlichem Interesse im Wald vereinfacht zulassen

ShortId
25.3754
Id
20253754
Updated
14.11.2025 02:50
Language
de
Title
Infrastrukturbauten von öffentlichem Interesse im Wald vereinfacht zulassen
AdditionalIndexing
2846;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Waldfläche in der Schweiz ist in den letzten Jahren aufgrund des hohen Schutzes stark gewachsen. Dagegen nehmen die Fruchtfolgeflächen sowie das Kulturland im ganzen Land aufgrund verschiedenster Beanspruchungen wie Überbauungen, Ausdehnung von Siedlungsgebieten und Infrastrukturbauten, wie Strassen, usw. massiv ab und werden in absehbarer Zeit die gesetzten Mindestflächen schon bald unterschreiten.</p><p>Das Schweizerische Waldgesetz ist zum Schutze unserer Wälder ausgelegt, was grundsätzlich auch richtig und wichtig ist. Jedoch verunmöglicht diese restriktive Gesetzgebung faktisch, dass sozusagen keine Bauten im Wald oder nur unter erschwerten Bedingungen vorgenommen werden können. Diese Praxis muss zum Schutze und einer ausgewogeneren Verteilung der Beanspruchung unserer beschränkten Flächen in unserem Land, sprich Kulturlandflächen – Waldflächen gerechter verteilt werden. Dies ist nur möglich, wenn wir Bauten von öffentlichem Interesse in Zukunft auch in unseren Wäldern vereinfacht zulassen.</p>
  • <span><p><span>Die vorliegende Motion fordert eine Abschwächung der Rodungsvoraussetzungen nach Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) und den Verzicht auf Rodungsersatz nach Artikel 7 WaG für Infrastrukturbauten von öffentlichem Interesse. Diese bilden den überwiegenden Teil der heute erteilten Rodungsbewilligungen. Mit der beabsichtigten Vereinfachung der Rodungsvoraussetzungen ist von einer bedeutenden Zunahme der Rodungen auszugehen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die heutigen Rodungsvoraussetzungen nach Artikel 5 WaG ermöglichen Bauten von öffentlichem Interesse im Wald. Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Kantone und die Bundesleitbehörden davon Gebrauch machen: Gemäss dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre (2014-2023) wurden jährlich 368 Rodungen bewilligt mit einer Gesamtfläche von 166 Hektaren pro Jahr. Für diese Rodungen lag ein wichtiger Grund vor, wobei meist auch ein öffentliches Interesse an diesen Werken bestand, beispielsweise für Kiesabbau, Deponien, Energieanlagen, Strassen- und Schieneninfrastrukturen, Trinkwasserversorgung oder Hochwasserschutz. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit der am 12.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 überwiesenen Motion 24.3983 Würth «Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz» soll die Pflicht zum Realersatz eingeschränkt oder aufgehoben werden. Damit können vereinfacht Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie Aufwertungsmassnahmen umgesetzt werden, wovon 50 Prozent im Wald erbracht werden sollen. Diese Anpassung soll verbesserte Rahmenbedingungen für die Schonung des Kulturlandes schaffen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Durch eine Zunahme der Rodungsfläche und den Verzicht auf Rodungsersatz würde mit der vorliegenden Motion die Waldfläche im Mittelland und in Talebenen kontinuierlich abnehmen. Damit verbunden wäre der Verlust an Waldleistungen wie die Naherholung oder die Filtrierung und Speicherung von Trinkwasser. So liesse sich der gesetzliche Auftrag zum Erhalt der Waldfläche insbesondere in ihrer räumlichen Verteilung nicht mehr sicherstellen, was im Widerspruch zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a WaG steht. Dank der bisherigen Regelungen konnten die Waldfläche im Mittelland und in den Talebenen konstant erhalten bleiben</span><span>&nbsp;</span><span>und gleichzeitig Bauten im öffentlichen Interesse bewilligt werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Waldgesetz dahingehend zu ändern, dass Infrastrukturbauten von öffentlichem Interesse zukünftig vereinfacht im Wald umgesetzt werden können und beispielsweise auch kein Rodungsersatz zu leisten ist.</p><p>Aufgrund des restriktiven Waldgesetzes ist es zur Zeit nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Bauten von öffentlichem Interesse wie beispielsweise Pumpstationen für die Wasserversorgung, Hochwasserschutzbauten usw. im Wald umzusetzen.</p><p>Grundsätzlich hätten die Kantone die Möglichkeit, solche Bauten unter strengen Auflagen zu bewilligen, jedoch wird dies in der Praxis aufgrund der hohen Hürden faktisch nicht angewandt.</p><p>Vielmals wird aus diesem Grund auf ungeeignete Standorte ausserhalb des Waldes ausgewichen, welche dann jeweils sehr teuer in der Umsetzung und zudem aus technischer Sicht am falschen Standort zu stehen kommen.&nbsp;</p>
  • Infrastrukturbauten von öffentlichem Interesse im Wald vereinfacht zulassen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Waldfläche in der Schweiz ist in den letzten Jahren aufgrund des hohen Schutzes stark gewachsen. Dagegen nehmen die Fruchtfolgeflächen sowie das Kulturland im ganzen Land aufgrund verschiedenster Beanspruchungen wie Überbauungen, Ausdehnung von Siedlungsgebieten und Infrastrukturbauten, wie Strassen, usw. massiv ab und werden in absehbarer Zeit die gesetzten Mindestflächen schon bald unterschreiten.</p><p>Das Schweizerische Waldgesetz ist zum Schutze unserer Wälder ausgelegt, was grundsätzlich auch richtig und wichtig ist. Jedoch verunmöglicht diese restriktive Gesetzgebung faktisch, dass sozusagen keine Bauten im Wald oder nur unter erschwerten Bedingungen vorgenommen werden können. Diese Praxis muss zum Schutze und einer ausgewogeneren Verteilung der Beanspruchung unserer beschränkten Flächen in unserem Land, sprich Kulturlandflächen – Waldflächen gerechter verteilt werden. Dies ist nur möglich, wenn wir Bauten von öffentlichem Interesse in Zukunft auch in unseren Wäldern vereinfacht zulassen.</p>
    • <span><p><span>Die vorliegende Motion fordert eine Abschwächung der Rodungsvoraussetzungen nach Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG; SR 921.0) und den Verzicht auf Rodungsersatz nach Artikel 7 WaG für Infrastrukturbauten von öffentlichem Interesse. Diese bilden den überwiegenden Teil der heute erteilten Rodungsbewilligungen. Mit der beabsichtigten Vereinfachung der Rodungsvoraussetzungen ist von einer bedeutenden Zunahme der Rodungen auszugehen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die heutigen Rodungsvoraussetzungen nach Artikel 5 WaG ermöglichen Bauten von öffentlichem Interesse im Wald. Die Zahlen zeigen deutlich, dass die Kantone und die Bundesleitbehörden davon Gebrauch machen: Gemäss dem Durchschnitt der letzten zehn Jahre (2014-2023) wurden jährlich 368 Rodungen bewilligt mit einer Gesamtfläche von 166 Hektaren pro Jahr. Für diese Rodungen lag ein wichtiger Grund vor, wobei meist auch ein öffentliches Interesse an diesen Werken bestand, beispielsweise für Kiesabbau, Deponien, Energieanlagen, Strassen- und Schieneninfrastrukturen, Trinkwasserversorgung oder Hochwasserschutz. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit der am 12.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 überwiesenen Motion 24.3983 Würth «Mehr Flexibilität beim Rodungsersatz» soll die Pflicht zum Realersatz eingeschränkt oder aufgehoben werden. Damit können vereinfacht Massnahmen zu Gunsten des Natur- und Landschaftsschutzes sowie Aufwertungsmassnahmen umgesetzt werden, wovon 50 Prozent im Wald erbracht werden sollen. Diese Anpassung soll verbesserte Rahmenbedingungen für die Schonung des Kulturlandes schaffen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Durch eine Zunahme der Rodungsfläche und den Verzicht auf Rodungsersatz würde mit der vorliegenden Motion die Waldfläche im Mittelland und in Talebenen kontinuierlich abnehmen. Damit verbunden wäre der Verlust an Waldleistungen wie die Naherholung oder die Filtrierung und Speicherung von Trinkwasser. So liesse sich der gesetzliche Auftrag zum Erhalt der Waldfläche insbesondere in ihrer räumlichen Verteilung nicht mehr sicherstellen, was im Widerspruch zu Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe a WaG steht. Dank der bisherigen Regelungen konnten die Waldfläche im Mittelland und in den Talebenen konstant erhalten bleiben</span><span>&nbsp;</span><span>und gleichzeitig Bauten im öffentlichen Interesse bewilligt werden.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird aufgefordert, das Waldgesetz dahingehend zu ändern, dass Infrastrukturbauten von öffentlichem Interesse zukünftig vereinfacht im Wald umgesetzt werden können und beispielsweise auch kein Rodungsersatz zu leisten ist.</p><p>Aufgrund des restriktiven Waldgesetzes ist es zur Zeit nur unter erschwerten Bedingungen möglich, Bauten von öffentlichem Interesse wie beispielsweise Pumpstationen für die Wasserversorgung, Hochwasserschutzbauten usw. im Wald umzusetzen.</p><p>Grundsätzlich hätten die Kantone die Möglichkeit, solche Bauten unter strengen Auflagen zu bewilligen, jedoch wird dies in der Praxis aufgrund der hohen Hürden faktisch nicht angewandt.</p><p>Vielmals wird aus diesem Grund auf ungeeignete Standorte ausserhalb des Waldes ausgewichen, welche dann jeweils sehr teuer in der Umsetzung und zudem aus technischer Sicht am falschen Standort zu stehen kommen.&nbsp;</p>
    • Infrastrukturbauten von öffentlichem Interesse im Wald vereinfacht zulassen

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