Sollen Strassenverkehrsnormen unter privater Kontrolle bleiben?
- ShortId
-
25.3757
- Id
-
20253757
- Updated
-
14.11.2025 02:48
- Language
-
de
- Title
-
Sollen Strassenverkehrsnormen unter privater Kontrolle bleiben?
- AdditionalIndexing
-
48;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. </span><span> </span><span>Technische Normen können, wie beispielsweise auch Leitlinien von Fachgesellschaften, Fachliteratur oder Forschungsberichte, den aktuellen Stand der Forschung, Technik und Erfahrung abbilden und von den Betroffenen unter Vorbehalt des geltenden Rechts beigezogen werden. Die Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) geben den nationalen Stand der Technik für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Strassenverkehrsanlagen wieder.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Frage der Kostenpflicht von Normen privatrechtlicher Organisationen, die nicht rechtsverbindlich sind, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesrates. Es ist aber üblich, dass für den Zugang zu Normen bezahlt werden muss. Der Grund dafür liegt darin, dass die Normungsarbeit überwiegend privatwirtschaftlich organisiert ist und sich zu einem grossen Teil über den Verkauf der Normen finanziert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. </span><span> </span><span>Der VSS ist ein privatrechtlich organisierter Verein. In dessen Normierungs- und Forschungskommissionen (NFK), welche die technischen Normen erarbeiten, nehmen jedoch auch Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Gemeinden und des Bundes Einsitz. Der VSS kennt ein Vernehmlassungsverfahren, in welchem sich alle interessierten Kreise zu den Normen äussern können. Der Bundesrat hat betreffend die Erstellung dieser Normen, die nicht rechtsverbindlich sind, keine demokratiepolitischen Bedenken. </span></p><p><span> </span></p><ol start="4"><li><span>Der Bundesrat hat 2020 entschieden, alle wichtigen Grundsätze des Signalisationswesens im Signalisationsrecht selbst zu verankern. Darunter namentlich Vorschriften, die sich an die Verkehrsteilnehmenden richten. Die entsprechenden Rechtsanpassungen will der Bundesrat noch in diesem Jahr beschliessen.</span></li></ol></span>
- <p>Im Juni 2024 wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision der Signalisationsverordnung (SSV) und zu weiteren Verordnungsänderungen eröffnet. Diese Teilrevision der SSV folgte auf den Beschluss des Bundesrates aus dem Jahr 2020, im Signalisationswesen keine technischen Normen von privatrechtlichen Organisationen mehr als rechtsverbindlich zu erklären. Die wichtigsten Inhalte dieser Normen sollen ins Bundesrecht überführt werden. Für alle anderen Inhalte soll in der SSV festgehalten werden, dass die Signalisation nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen hat, sofern das Bundesrecht keine Vorgaben macht.</p><p> </p><p>Der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) hat zahlreiche technische Normen im Bereich des Strassenbaus erlassen. Diese Normen gehen weit über die wenigen Inhalte hinaus, die ins Bundesrecht übertragen werden. Laut VSS spiegeln sie den aktuellen Wissensstand in Bezug auf Sicherheit und Nachhaltigkeit wider. In seiner Antwort auf die Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20123867">12.3867</a> erinnerte der Bundesrat daran, dass VSS-Normen nur rechtsverbindlich werden, wenn sie im kantonalen Recht oder im Bundesrecht explizit erwähnt werden. In der Praxis können die Behörden bei Problemen mit einem Bauprojekt jedoch haftbar gemacht werden, wenn sie die Normen nicht einhalten.</p><p> </p><p>Daher stellt sich die berechtigte Frage: Sollten derart ausführliche Normen, welche die Sicherheit und Qualität der Strasseninfrastruktur direkt beeinflussen, nicht einer öffentlichen und demokratischen Kontrolle unterworfen werden? Und sollten sie nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden?</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Bedeutung misst er technischen Normen bei, die nicht ins geltende Recht aufgenommen werden?</li><li>Hält er es für gerechtfertigt, dass Normen von solcher Tragweite nur gegen Bezahlung zugänglich sind?</li><li>Hält er den Prozess der Normenerarbeitung durch den VSS für ausreichend demokratisch, obwohl dieser private Verband seine Gremien autonom und ohne staatliche Vorgaben oder Aufsicht einberuft?</li><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Mängel in Sachen Erarbeitung und Zugänglichkeit der erwähnten Normen zu beheben?</li></ol>
- Sollen Strassenverkehrsnormen unter privater Kontrolle bleiben?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. </span><span> </span><span>Technische Normen können, wie beispielsweise auch Leitlinien von Fachgesellschaften, Fachliteratur oder Forschungsberichte, den aktuellen Stand der Forschung, Technik und Erfahrung abbilden und von den Betroffenen unter Vorbehalt des geltenden Rechts beigezogen werden. Die Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) geben den nationalen Stand der Technik für den Bau, Betrieb und Unterhalt von Strassenverkehrsanlagen wieder.</span></p><p><span> </span></p><p><span>2. Die Frage der Kostenpflicht von Normen privatrechtlicher Organisationen, die nicht rechtsverbindlich sind, fällt nicht in die Zuständigkeit des Bundesrates. Es ist aber üblich, dass für den Zugang zu Normen bezahlt werden muss. Der Grund dafür liegt darin, dass die Normungsarbeit überwiegend privatwirtschaftlich organisiert ist und sich zu einem grossen Teil über den Verkauf der Normen finanziert.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. </span><span> </span><span>Der VSS ist ein privatrechtlich organisierter Verein. In dessen Normierungs- und Forschungskommissionen (NFK), welche die technischen Normen erarbeiten, nehmen jedoch auch Vertreterinnen und Vertreter der Kantone, der Gemeinden und des Bundes Einsitz. Der VSS kennt ein Vernehmlassungsverfahren, in welchem sich alle interessierten Kreise zu den Normen äussern können. Der Bundesrat hat betreffend die Erstellung dieser Normen, die nicht rechtsverbindlich sind, keine demokratiepolitischen Bedenken. </span></p><p><span> </span></p><ol start="4"><li><span>Der Bundesrat hat 2020 entschieden, alle wichtigen Grundsätze des Signalisationswesens im Signalisationsrecht selbst zu verankern. Darunter namentlich Vorschriften, die sich an die Verkehrsteilnehmenden richten. Die entsprechenden Rechtsanpassungen will der Bundesrat noch in diesem Jahr beschliessen.</span></li></ol></span>
- <p>Im Juni 2024 wurde die Vernehmlassung zur Teilrevision der Signalisationsverordnung (SSV) und zu weiteren Verordnungsänderungen eröffnet. Diese Teilrevision der SSV folgte auf den Beschluss des Bundesrates aus dem Jahr 2020, im Signalisationswesen keine technischen Normen von privatrechtlichen Organisationen mehr als rechtsverbindlich zu erklären. Die wichtigsten Inhalte dieser Normen sollen ins Bundesrecht überführt werden. Für alle anderen Inhalte soll in der SSV festgehalten werden, dass die Signalisation nach den anerkannten Regeln der Technik zu erfolgen hat, sofern das Bundesrecht keine Vorgaben macht.</p><p> </p><p>Der Schweizerische Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) hat zahlreiche technische Normen im Bereich des Strassenbaus erlassen. Diese Normen gehen weit über die wenigen Inhalte hinaus, die ins Bundesrecht übertragen werden. Laut VSS spiegeln sie den aktuellen Wissensstand in Bezug auf Sicherheit und Nachhaltigkeit wider. In seiner Antwort auf die Interpellation <a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20123867">12.3867</a> erinnerte der Bundesrat daran, dass VSS-Normen nur rechtsverbindlich werden, wenn sie im kantonalen Recht oder im Bundesrecht explizit erwähnt werden. In der Praxis können die Behörden bei Problemen mit einem Bauprojekt jedoch haftbar gemacht werden, wenn sie die Normen nicht einhalten.</p><p> </p><p>Daher stellt sich die berechtigte Frage: Sollten derart ausführliche Normen, welche die Sicherheit und Qualität der Strasseninfrastruktur direkt beeinflussen, nicht einer öffentlichen und demokratischen Kontrolle unterworfen werden? Und sollten sie nicht kostenlos zur Verfügung gestellt werden?</p><p> </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche Bedeutung misst er technischen Normen bei, die nicht ins geltende Recht aufgenommen werden?</li><li>Hält er es für gerechtfertigt, dass Normen von solcher Tragweite nur gegen Bezahlung zugänglich sind?</li><li>Hält er den Prozess der Normenerarbeitung durch den VSS für ausreichend demokratisch, obwohl dieser private Verband seine Gremien autonom und ohne staatliche Vorgaben oder Aufsicht einberuft?</li><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Mängel in Sachen Erarbeitung und Zugänglichkeit der erwähnten Normen zu beheben?</li></ol>
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