Finanzielle Unterstützung der israelischen Rüstungsindustrie durch die Schweizer Wirtschaft

ShortId
25.3759
Id
20253759
Updated
14.11.2025 02:45
Language
de
Title
Finanzielle Unterstützung der israelischen Rüstungsindustrie durch die Schweizer Wirtschaft
AdditionalIndexing
09;08;1231;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1.-2. Das Neutralitätsrecht findet nur auf internationale bewaffnete Konflikte zwischen Staaten Anwendung. Weil die Schweiz, wie viele andere Staaten auch, Palästina bilateral nicht als Staat anerkennt, findet das Neutralitätsrecht keine Anwendung im Nahostkonflikt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3.-4. Dem Bundesrat liegen keine Einzelheiten zu den privaten Schweizer Investitionen vor. Die Schweizerische Nationalbank veröffentlicht jedoch auf ihrem Datenportal Informationen zu den Direktinvestitionen von multinationalen Unternehmen im Ausland.</span></p><p><span>Die Verfassung garantiert den Unternehmen die Kapitalverkehrsfreiheit. Investitionen oder Kapitaltransfers dürfen nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (z. B. durch Sanktionen auf der Grundlage des Embargogesetzes). Es gibt keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot, in Unternehmen zu investieren, die in Israel oder in den illegalen israelischen Siedlungen tätig sind. Die Schweiz unterstützt jedoch keine wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den illegalen israelischen Siedlungen im Besetzten Palästinensischen Gebiet. Um ihre internationale Verpflichtung zu erfüllen, die israelische Besetzung des palästinensischen Gebiets nicht zu unterstützen, rät die Schweiz natürlichen und juristischen Personen davon ab, sich an wirtschaftlichen Aktivitäten in israelischen Siedlungen zu beteiligen. Zudem erwartet sie, dass Unternehmen, die in diesen sensiblen Gebieten tätig sind, eine erhöhte Sorgfaltspflicht walten lassen. Sie empfiehlt ihnen eine umfassende Sorgfaltsprüfung gemäss internationalen Standards, um sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten keine negativen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung haben, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Rohstoffen oder eine potenzielle Vertreibung von Menschen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Bundesrat ist tief besorgt über die jüngste militärische Eskalation zwischen Israel und dem Iran, einschliesslich der Angriffe der USA gegen den Iran und der iranischen Vergeltungsmassnahmen gegen US-Militärstützpunkte in Katar. Er betont die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts. Dieses muss unter allen Umständen strikt eingehalten werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Die Grundsätze der Schweizer Sanktionspolitik sind im Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) festgelegt. Der Bund kann gemäss Artikel 1 Absatz 1 des Embargogesetzes Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz (in der Praxis die Europäische Union) beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. So beteiligt sich die Schweiz an den international breit abgestützten Sanktionen. Das Embargogesetz erlaubt es dem Bundesrat jedoch nicht, eigenständig Massnahmen zu erlassen. Bisher haben im Zusammenhang mit den Angriffen auf den Iran weder die UNO noch die EU Sanktionen gegen Israel verhängt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Der Bundesrat fordert die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts, einschliesslich des Schutzes der Zivilbevölkerung und des ungehinderten humanitären Zugangs. Er fordert zudem die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln sowie einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand in Gaza. Die Voraussetzungen für die Beihilfe eines Staates zur Völkerrechtsverletzung eines anderen Staates verlangen insbesondere, dass die entsprechenden Handlungen in der Absicht begangen wurden, die Begehung einer Verletzung zu fördern. Es ist daher schwer vorstellbar, dass sich die Schweiz der Beihilfe zu einem Völkermord, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen schuldig machen könnte. </span></p></span>
  • <p>Zu Beginn des Gaza-Kriegs besass die Schweizerische Nationalbank 104&nbsp;000&nbsp;Aktien des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems. Im Jahr 2024 verkaufte sie 28&nbsp;000 davon mit Gewinn. Elbit Systems schuldet der Schweiz jene 300&nbsp;Millionen Franken, die das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport in Drohnen investiert hat, die immer noch nicht funktionieren ... Als einer der grössten israelischen Rüstungskonzerne beliefert Elbit Systems die israelische Armee, die laut dem Internationalen Strafgerichtshof in Gaza Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht. Überdies hat Israel am 13.&nbsp;Juni 2025 den Iran militärisch angegriffen. Auch andere, private Schweizer Akteure halten Anteile an israelischen Rüstungsunternehmen. Die UBS zum Beispiel hat ihre Investitionen in Anteile von Elbit Systems im Jahr&nbsp;2024 um 875&nbsp;Prozent erhöht.</p><p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Investitionen der Schweiz in die israelische Rüstungsindustrie mit dem Neutralitätsrecht vereinbar sind? Verschaffen sie nicht einer der Konfliktparteien einen militärischen Vorteil?</p><p>Kann der Bundesrat die Einzelheiten zu den Investitionen privater Schweizer Akteure in die israelische Rüstungsindustrie offenlegen? Wird er Massnahmen ergreifen, um solche Investitionen zu verbieten, da sie unter Umständen Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord darstellen? Erachtet der Bundesrat den israelische Angriff auf den Iran als eine unprovozierte und ungerechtfertigte Aggression, ähnlich wie die russische Aggression gegen die Ukraine im Februar&nbsp;2022?</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat daher, gegen Israel aufgrund der schweren Völkerrechtsverletzungen ähnliche Massnahmen zu ergreifen wie gegen Russland?</p><p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Schweiz wegen ihrer indirekten Unterstützung der israelischen Militäraktionen in Gaza der Beihilfe zu Kriegsverbrechen, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sogar zu Völkermord angeklagt werden könnte?</p>
  • Finanzielle Unterstützung der israelischen Rüstungsindustrie durch die Schweizer Wirtschaft
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1.-2. Das Neutralitätsrecht findet nur auf internationale bewaffnete Konflikte zwischen Staaten Anwendung. Weil die Schweiz, wie viele andere Staaten auch, Palästina bilateral nicht als Staat anerkennt, findet das Neutralitätsrecht keine Anwendung im Nahostkonflikt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3.-4. Dem Bundesrat liegen keine Einzelheiten zu den privaten Schweizer Investitionen vor. Die Schweizerische Nationalbank veröffentlicht jedoch auf ihrem Datenportal Informationen zu den Direktinvestitionen von multinationalen Unternehmen im Ausland.</span></p><p><span>Die Verfassung garantiert den Unternehmen die Kapitalverkehrsfreiheit. Investitionen oder Kapitaltransfers dürfen nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden, d.</span><span>&nbsp;</span><span>h. wenn dies gesetzlich vorgesehen ist (z. B. durch Sanktionen auf der Grundlage des Embargogesetzes). Es gibt keine gesetzliche Grundlage für ein Verbot, in Unternehmen zu investieren, die in Israel oder in den illegalen israelischen Siedlungen tätig sind. Die Schweiz unterstützt jedoch keine wirtschaftlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit den illegalen israelischen Siedlungen im Besetzten Palästinensischen Gebiet. Um ihre internationale Verpflichtung zu erfüllen, die israelische Besetzung des palästinensischen Gebiets nicht zu unterstützen, rät die Schweiz natürlichen und juristischen Personen davon ab, sich an wirtschaftlichen Aktivitäten in israelischen Siedlungen zu beteiligen. Zudem erwartet sie, dass Unternehmen, die in diesen sensiblen Gebieten tätig sind, eine erhöhte Sorgfaltspflicht walten lassen. Sie empfiehlt ihnen eine umfassende Sorgfaltsprüfung gemäss internationalen Standards, um sicherzustellen, dass ihre Aktivitäten keine negativen Auswirkungen auf die lokale Bevölkerung haben, insbesondere im Hinblick auf die Nutzung von Rohstoffen oder eine potenzielle Vertreibung von Menschen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5. Der Bundesrat ist tief besorgt über die jüngste militärische Eskalation zwischen Israel und dem Iran, einschliesslich der Angriffe der USA gegen den Iran und der iranischen Vergeltungsmassnahmen gegen US-Militärstützpunkte in Katar. Er betont die Bedeutung der Einhaltung des Völkerrechts, einschliesslich der Charta der Vereinten Nationen und des humanitären Völkerrechts. Dieses muss unter allen Umständen strikt eingehalten werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6. Die Grundsätze der Schweizer Sanktionspolitik sind im Embargogesetz (EmbG, SR 946.231) festgelegt. Der Bund kann gemäss Artikel 1 Absatz 1 des Embargogesetzes Zwangsmassnahmen erlassen, um Sanktionen durchzusetzen, die von der Organisation der Vereinten Nationen, der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa oder von den wichtigsten Handelspartnern der Schweiz (in der Praxis die Europäische Union) beschlossen worden sind und die der Einhaltung des Völkerrechts, namentlich der Respektierung der Menschenrechte, dienen. So beteiligt sich die Schweiz an den international breit abgestützten Sanktionen. Das Embargogesetz erlaubt es dem Bundesrat jedoch nicht, eigenständig Massnahmen zu erlassen. Bisher haben im Zusammenhang mit den Angriffen auf den Iran weder die UNO noch die EU Sanktionen gegen Israel verhängt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7. Der Bundesrat fordert die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts, einschliesslich des Schutzes der Zivilbevölkerung und des ungehinderten humanitären Zugangs. Er fordert zudem die sofortige und bedingungslose Freilassung aller Geiseln sowie einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand in Gaza. Die Voraussetzungen für die Beihilfe eines Staates zur Völkerrechtsverletzung eines anderen Staates verlangen insbesondere, dass die entsprechenden Handlungen in der Absicht begangen wurden, die Begehung einer Verletzung zu fördern. Es ist daher schwer vorstellbar, dass sich die Schweiz der Beihilfe zu einem Völkermord, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen schuldig machen könnte. </span></p></span>
    • <p>Zu Beginn des Gaza-Kriegs besass die Schweizerische Nationalbank 104&nbsp;000&nbsp;Aktien des israelischen Rüstungskonzerns Elbit Systems. Im Jahr 2024 verkaufte sie 28&nbsp;000 davon mit Gewinn. Elbit Systems schuldet der Schweiz jene 300&nbsp;Millionen Franken, die das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport in Drohnen investiert hat, die immer noch nicht funktionieren ... Als einer der grössten israelischen Rüstungskonzerne beliefert Elbit Systems die israelische Armee, die laut dem Internationalen Strafgerichtshof in Gaza Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit begeht. Überdies hat Israel am 13.&nbsp;Juni 2025 den Iran militärisch angegriffen. Auch andere, private Schweizer Akteure halten Anteile an israelischen Rüstungsunternehmen. Die UBS zum Beispiel hat ihre Investitionen in Anteile von Elbit Systems im Jahr&nbsp;2024 um 875&nbsp;Prozent erhöht.</p><p>Ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Investitionen der Schweiz in die israelische Rüstungsindustrie mit dem Neutralitätsrecht vereinbar sind? Verschaffen sie nicht einer der Konfliktparteien einen militärischen Vorteil?</p><p>Kann der Bundesrat die Einzelheiten zu den Investitionen privater Schweizer Akteure in die israelische Rüstungsindustrie offenlegen? Wird er Massnahmen ergreifen, um solche Investitionen zu verbieten, da sie unter Umständen Beihilfe zu Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Völkermord darstellen? Erachtet der Bundesrat den israelische Angriff auf den Iran als eine unprovozierte und ungerechtfertigte Aggression, ähnlich wie die russische Aggression gegen die Ukraine im Februar&nbsp;2022?</p><p>Beabsichtigt der Bundesrat daher, gegen Israel aufgrund der schweren Völkerrechtsverletzungen ähnliche Massnahmen zu ergreifen wie gegen Russland?</p><p>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Schweiz wegen ihrer indirekten Unterstützung der israelischen Militäraktionen in Gaza der Beihilfe zu Kriegsverbrechen, zu Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder sogar zu Völkermord angeklagt werden könnte?</p>
    • Finanzielle Unterstützung der israelischen Rüstungsindustrie durch die Schweizer Wirtschaft

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