Keine Benachteiligung unserer Schokoladenproduktion

ShortId
25.3763
Id
20253763
Updated
14.11.2025 02:35
Language
de
Title
Keine Benachteiligung unserer Schokoladenproduktion
AdditionalIndexing
2841;15;10;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat per 1. Juli 2025 die Anhänge der Bedarfsgegenständeverordnung (SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.023.21) an die Bestimmungen der EU-Verordnung </span><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R3190"><span>(EU) 2024/3190</span></a><span> angepasst, um die Harmonisierung mit dem europäischen Binnenmarkt und den ebenbürtigen Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten sicherzustellen. Diese Harmonisierung ist für die schweizerische Lebensmittel- und Verpackungsindustrie von grosser Bedeutung, da viele Produkte in die EU exportiert werden und somit deren Vorgaben erfüllen müssen. Die Schweiz orientiert sich daher insbesondere an den wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im Fall von Bisphenol A (BPA) ist das BLV nach Bewertung der wissenschaftlichen Unterlagen zum Entscheid gelangt, dem Vorgehen der EU zu folgen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. In der Schweiz gelten die gleichen Übergangsfristen wie in der EU. Formen für die Herstellung von Schokolade gelten als «fertige Mehrwegbedarfsgegenstände, die als Ausrüstung für die gewerbliche Lebensmittelherstellung verwendet werden». Sie dürfen bis zum 20. Januar 2028 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt, gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden und noch bis zum 20. Januar 2029 in Verkehr bleiben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Bereits die per 1. Juli 2025 in Kraft getretene Regelung sieht Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor, bei denen nachgewiesen wurde, dass BPA-haltige Materialien die sicherste verfügbare Option darstellen und kein Übergang von BPA auf Lebensmittel erfolgt. Sollte die EU die Übergangsfristen für das Verbot für Schokoladenformen verlängern oder eine entsprechende Ausnahmeanwendung vorsehen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Schweiz diesem Beispiel folgt, um Wettbewerbsnachteile für die heimische Industrie zu vermeiden.</span></p></span>
  • <p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beabsichtigt, den Anhang der Bedarfsgegenständeverordnung der Regelung der Verordnung&nbsp;(EU)&nbsp;2024/3190 anzupassen. Die Regelung verbietet Bisphenol A (BPA) in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Das Verbot bedeutet, dass die Formen, die zur Herstellung von Schokolade verwendet werden, ab 2028 nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen. Jedoch gibt es momentan keine sichere Alternative zu diesen Schokoladenformen, und die Migration von BPA in die Schokolade ist vernachlässigbar.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Schokoladenherstellung werden Formen aus Polycarbonat verwendet, einem haltbaren und widerstandsfähigen Kunststoff, der BPA enthält. Bisher gibt es keine brauchbare Alternative, welche die Lebensmittelsicherheit gewährleistet, vor allem wegen der Gefahr von Scherben und Fremdkörpern in der Schokolade. Ausserdem hängt die Migration von BPA in Lebensmittel von der Kontaktdauer und -temperatur ab. In der Schokoladenherstellung sind die Auswirkungen von BPA laut Modellierungen der Industrie minimal.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Risikobewertung von BPA der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die das Verbot eingeführt hat, stösst in wissenschaftlichen Kreisen auf Kritik. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung stellte besonders die von der EFSA angewandte Methode in Frage.</p><p>&nbsp;</p><p>Daher hat die Europäische Kommission für Juli&nbsp;2026 eine Neubewertung vorgeschlagen, abhängig von der Verfügbarkeit neuer BPA-freier Schokoladenformen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird sie über eine mögliche Fristverlängerung entscheiden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum will der Bundesrat dennoch ein BPA-Verbot für Materialien einführen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie z.&nbsp;B. Schokoladenformen?</p><p>2. Falls ja, welche Übergangsfrist würde gewährt werden, damit sich die betroffenen Industrien den neuen Regelungen anpassen könnten?</p><p>3. Würde eine Fristverlängerung beschlossen, wenn das BPA-Verbot für Schokoladenformen in der EU später eingeführt würde?</p>
  • Keine Benachteiligung unserer Schokoladenproduktion
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) hat per 1. Juli 2025 die Anhänge der Bedarfsgegenständeverordnung (SR</span><span>&nbsp;</span><span>817.023.21) an die Bestimmungen der EU-Verordnung </span><a href="https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32024R3190"><span>(EU) 2024/3190</span></a><span> angepasst, um die Harmonisierung mit dem europäischen Binnenmarkt und den ebenbürtigen Gesundheitsschutz der Konsumentinnen und Konsumenten sicherzustellen. Diese Harmonisierung ist für die schweizerische Lebensmittel- und Verpackungsindustrie von grosser Bedeutung, da viele Produkte in die EU exportiert werden und somit deren Vorgaben erfüllen müssen. Die Schweiz orientiert sich daher insbesondere an den wissenschaftlichen Bewertungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA). Im Fall von Bisphenol A (BPA) ist das BLV nach Bewertung der wissenschaftlichen Unterlagen zum Entscheid gelangt, dem Vorgehen der EU zu folgen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. In der Schweiz gelten die gleichen Übergangsfristen wie in der EU. Formen für die Herstellung von Schokolade gelten als «fertige Mehrwegbedarfsgegenstände, die als Ausrüstung für die gewerbliche Lebensmittelherstellung verwendet werden». Sie dürfen bis zum 20. Januar 2028 nach bisherigem Recht eingeführt, hergestellt, gekennzeichnet und in Verkehr gebracht werden und noch bis zum 20. Januar 2029 in Verkehr bleiben.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Bereits die per 1. Juli 2025 in Kraft getretene Regelung sieht Ausnahmen für bestimmte Anwendungen vor, bei denen nachgewiesen wurde, dass BPA-haltige Materialien die sicherste verfügbare Option darstellen und kein Übergang von BPA auf Lebensmittel erfolgt. Sollte die EU die Übergangsfristen für das Verbot für Schokoladenformen verlängern oder eine entsprechende Ausnahmeanwendung vorsehen, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Schweiz diesem Beispiel folgt, um Wettbewerbsnachteile für die heimische Industrie zu vermeiden.</span></p></span>
    • <p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen beabsichtigt, den Anhang der Bedarfsgegenständeverordnung der Regelung der Verordnung&nbsp;(EU)&nbsp;2024/3190 anzupassen. Die Regelung verbietet Bisphenol A (BPA) in Materialien, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Das Verbot bedeutet, dass die Formen, die zur Herstellung von Schokolade verwendet werden, ab 2028 nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen. Jedoch gibt es momentan keine sichere Alternative zu diesen Schokoladenformen, und die Migration von BPA in die Schokolade ist vernachlässigbar.</p><p>&nbsp;</p><p>Bei der Schokoladenherstellung werden Formen aus Polycarbonat verwendet, einem haltbaren und widerstandsfähigen Kunststoff, der BPA enthält. Bisher gibt es keine brauchbare Alternative, welche die Lebensmittelsicherheit gewährleistet, vor allem wegen der Gefahr von Scherben und Fremdkörpern in der Schokolade. Ausserdem hängt die Migration von BPA in Lebensmittel von der Kontaktdauer und -temperatur ab. In der Schokoladenherstellung sind die Auswirkungen von BPA laut Modellierungen der Industrie minimal.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Risikobewertung von BPA der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die das Verbot eingeführt hat, stösst in wissenschaftlichen Kreisen auf Kritik. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung stellte besonders die von der EFSA angewandte Methode in Frage.</p><p>&nbsp;</p><p>Daher hat die Europäische Kommission für Juli&nbsp;2026 eine Neubewertung vorgeschlagen, abhängig von der Verfügbarkeit neuer BPA-freier Schokoladenformen. Sobald die Ergebnisse vorliegen, wird sie über eine mögliche Fristverlängerung entscheiden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>1. Warum will der Bundesrat dennoch ein BPA-Verbot für Materialien einführen, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, wie z.&nbsp;B. Schokoladenformen?</p><p>2. Falls ja, welche Übergangsfrist würde gewährt werden, damit sich die betroffenen Industrien den neuen Regelungen anpassen könnten?</p><p>3. Würde eine Fristverlängerung beschlossen, wenn das BPA-Verbot für Schokoladenformen in der EU später eingeführt würde?</p>
    • Keine Benachteiligung unserer Schokoladenproduktion

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