One-Stop-Shops für Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen
- ShortId
-
25.3764
- Id
-
20253764
- Updated
-
14.11.2025 02:35
- Language
-
de
- Title
-
One-Stop-Shops für Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen
- AdditionalIndexing
-
2836;28;2841;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Das System der sozialen Sicherheit führt heute bei der öffentlichen Hand zu ineffizienten Abläufen und bei Betroffenen zu Überforderung: Häufig sind Betroffene mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert und müssen mehrere Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen aufsuchen. Es werden mehrfache Abklärungen gemacht sowie verschiedene Stellen und Personen involviert. Betroffene werden immer wieder von einer Institution zur nächsten überwiesen, dadurch kommen die Begleitung und Beratung, die für eine stabile Erwerbsintegration und eine Ablösung aus der staatlichen Unterstützung zentral sind, zu kurz. </p><p>Sogenannte «One-Stop-Shops» können diese Probleme lösen, indem sie eine Anlaufstelle für Menschen bieten, deren Existenz nicht ausreichend gesichert ist. Diese Anlaufstelle prüft den Bedarf auf mehrere Leistungen, zahlt eine allfällige Leistung aus und ist zuständig für die Beratung und Begleitung. Beispiele dafür gibt es im Kanton Neuchâtel, wo die <i>Guichets sociaux régionaux</i> als Anlaufstelle für mehrere Leistungen fungieren. Die Leistungen werden in einem Antrag gebündelt beantragt. Das neue Assessmentcenter im Kanton Basel-Landschaft ist Drehscheibe der verschiedenen sozialen Institutionen, Versicherungen und Bedarfsleistungen. Der Kanton Freiburg kennt das Angebot «Freiburg für alle», das Unterstützung für zu allen Hilfsangeboten gibt. Diese Ansätze ermöglichen eine bessere Koordination und Zusammenarbeit und vereinfachen den Überblick für die antragsstellenden Personen.</p>
- <span><p><span>1.+ 2. Soziale Anlaufstellen oder «One Stop Shops» gibt es in einzelnen Kantonen oder Städten der Schweiz seit Ende der 1990er-Jahre. Ihr Aufgabenspektrum ist verschieden: Es reicht von blosser Information und Triage von Dossiers bis hin zur Koordination von Leistungen und einer umfassenden Fallbegleitung. Eine Untersuchung des Bundes aus dem Jahr 2005 kam zum Schluss, dass soziale Anlaufstellen ein hohes Potenzial haben, die Effizienz im System der sozialen Sicherheit zu steigern («Soziale Anlaufstelle», Forschungsbericht Nr. 1/05, abrufbar unter: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Services > Forschungsberichte). Um den Zugang zu Sozialleistungen zu verbessern, können Informationspraktiken, transparente Anspruchskriterien und die Verschlankung von administrativen Prozessen eine wichtige Rolle spielen. Steht eine ganzheitliche Unterstützung von Menschen mit Mehrfachbelastungen im Vordergrund, bieten sich Modelle der koordinierten Fallführung an.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt das Bedürfnis und begrüsst die Initiativen in den Kantonen, den Betroffenen nach Möglichkeit einen einfachen Zugang zu Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen zu gewähren. Deren Organisation liegt denn auch im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Hier besteht eine Freiheit in Bezug auf Rechtsform und Organisation. Eine Lösung ausschliesslich in Kompetenzbereich Bund anzustreben, müsste mit grossen organisatorischen Veränderungen der Durchführungsstellen in den einzelnen Kantonen einher gehen, hätte komplexe rechtliche Anpassungen zur Folge und wäre nicht zielführend.</span></p><p><span>Hingegen erachtet es der Bundesrat als opportun, im Bereich der digitalen Kommunikation in den Sozialversicherungen die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zu schaffen, dass die Versicherten Zugang zu den sie betreffenden Daten, Informationen und Anliegen erlangen können. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2025 die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen sowie für die Anpassung weiterer Sozialversicherungsgesetze verabschieden. Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Versicherte zentral und über ein einheitliches Login Zugang zu einer E-Sozialversicherungsplattform für die 1.</span><span> </span><span>Säule erhalten. Hier werden den Versicherten im Sinne eines digitalen «One-Stop-Shops» Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt; dazu gehört beispielsweise ein Zugang zu den sie selbst betreffenden Daten sowie ein Routing an die zuständige Durchführungsstelle.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die in Punkt 1 und 2 erwähnten Bestrebungen werden deshalb auch in der Nationalen Strategie gegen Armut ihren Platz einnehmen. Die Strategie wird sich dabei unter anderem auf Arbeiten der Nationalen Plattform gegen Armut stützen können. Die Notwendigkeit, Unterstützungsleistungen koordiniert und «aus einer Hand» zu erbringen, ist im Rahmen der Plattform immer wieder betont worden. In besonderem Masse gilt dies für die Prävention und Bekämpfung von Familienarmut sowie die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachbelastungen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4.</span><strong><span> </span></strong><span>Auf nationaler Ebene umfasst die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)</span><strong><span> </span></strong><span>die Bereiche Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, die Integration von Zugewanderten und die Bildung. Ihre Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen für eine pragmatische und verbindliche Zusammenarbeit zu gestalten, um die Eingliederungschancen von Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Damit ist ihr Rahmen klar eingegrenzt, während die Idee eines «One-Stop-Shops» weiter gefasst ist und finanzielle (Sozialversicherungs-)Entschädigungen sowie Bedarfsleistungen einschliesst, für welche rechtlich unterschiedliche Akteure auf nationaler, kantonaler oder gar kommunaler Ebene zuständig sind. Mit den kantonalen IIZ-Koordinationsstellen existieren Anlaufstellen, die in genereller Form über die Leistungen der (kantonalen) IIZ-Partner Auskunft geben können. Beratungen und Informationen über individuelle Leistungsansprüche liegen jedoch nicht in deren Kompetenzbereich. Vor diesem Hintergrund sollten die Kantone ihre mit sehr unterschiedlichen Kompetenzen und Ressourcen ausgestatteten IIZ-Koordinationsstellen stärken, damit diese beraten, koordinieren und vernetzen können. Die Nationale IIZ hat mit dem Umsetzungsdokument IIZ 3.0 (abrufbar unter: www.iiz.ch > Publikationen), welches 2024 als Ergänzung zum Einsetzungsbeschluss des Bundesrates veröffentlicht wurde, bereits dahingehend Empfehlungen an die Kantone formuliert.</span></p></span>
- <ol><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass One-Stop-Shops zur Vereinfachung für Leistungsbezügerinnen und -bezüger und zu Effizienzgewinnen für die öffentliche Hand führen? Welche anderen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um diese Ziele zu erreichen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, im Kompetenzbereich des Bundes zu prüfen, wie dem Wunsch nach umfassender Information über sämtliche individuellen Ansprüche aus Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen durch einen One-Stop-Shop entsprochen werden könnte? Welche Möglichkeiten hat der Bund, One-Stop-Shops zu fördern? </li><li>Die Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234450">23.4450</a> beauftragt den Bundesrat, eine nationale Armutsstrategie zu erstellen. Ist der Bundesrat bereit, die Vorteile von One-Stop-Shops im Rahmen der Strategie zu prüfen und aufzunehmen? </li><li>Ist der Bundesrat bereit, die nationalen Gremien der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ damit zu beauftragen, One Stop Konzepte zu fördern.</li></ol>
- One-Stop-Shops für Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Das System der sozialen Sicherheit führt heute bei der öffentlichen Hand zu ineffizienten Abläufen und bei Betroffenen zu Überforderung: Häufig sind Betroffene mit unterschiedlichen Problemen konfrontiert und müssen mehrere Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen aufsuchen. Es werden mehrfache Abklärungen gemacht sowie verschiedene Stellen und Personen involviert. Betroffene werden immer wieder von einer Institution zur nächsten überwiesen, dadurch kommen die Begleitung und Beratung, die für eine stabile Erwerbsintegration und eine Ablösung aus der staatlichen Unterstützung zentral sind, zu kurz. </p><p>Sogenannte «One-Stop-Shops» können diese Probleme lösen, indem sie eine Anlaufstelle für Menschen bieten, deren Existenz nicht ausreichend gesichert ist. Diese Anlaufstelle prüft den Bedarf auf mehrere Leistungen, zahlt eine allfällige Leistung aus und ist zuständig für die Beratung und Begleitung. Beispiele dafür gibt es im Kanton Neuchâtel, wo die <i>Guichets sociaux régionaux</i> als Anlaufstelle für mehrere Leistungen fungieren. Die Leistungen werden in einem Antrag gebündelt beantragt. Das neue Assessmentcenter im Kanton Basel-Landschaft ist Drehscheibe der verschiedenen sozialen Institutionen, Versicherungen und Bedarfsleistungen. Der Kanton Freiburg kennt das Angebot «Freiburg für alle», das Unterstützung für zu allen Hilfsangeboten gibt. Diese Ansätze ermöglichen eine bessere Koordination und Zusammenarbeit und vereinfachen den Überblick für die antragsstellenden Personen.</p>
- <span><p><span>1.+ 2. Soziale Anlaufstellen oder «One Stop Shops» gibt es in einzelnen Kantonen oder Städten der Schweiz seit Ende der 1990er-Jahre. Ihr Aufgabenspektrum ist verschieden: Es reicht von blosser Information und Triage von Dossiers bis hin zur Koordination von Leistungen und einer umfassenden Fallbegleitung. Eine Untersuchung des Bundes aus dem Jahr 2005 kam zum Schluss, dass soziale Anlaufstellen ein hohes Potenzial haben, die Effizienz im System der sozialen Sicherheit zu steigern («Soziale Anlaufstelle», Forschungsbericht Nr. 1/05, abrufbar unter: www.bsv.admin.ch > Publikationen & Services > Forschungsberichte). Um den Zugang zu Sozialleistungen zu verbessern, können Informationspraktiken, transparente Anspruchskriterien und die Verschlankung von administrativen Prozessen eine wichtige Rolle spielen. Steht eine ganzheitliche Unterstützung von Menschen mit Mehrfachbelastungen im Vordergrund, bieten sich Modelle der koordinierten Fallführung an.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt das Bedürfnis und begrüsst die Initiativen in den Kantonen, den Betroffenen nach Möglichkeit einen einfachen Zugang zu Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen zu gewähren. Deren Organisation liegt denn auch im Zuständigkeitsbereich der Kantone. Hier besteht eine Freiheit in Bezug auf Rechtsform und Organisation. Eine Lösung ausschliesslich in Kompetenzbereich Bund anzustreben, müsste mit grossen organisatorischen Veränderungen der Durchführungsstellen in den einzelnen Kantonen einher gehen, hätte komplexe rechtliche Anpassungen zur Folge und wäre nicht zielführend.</span></p><p><span>Hingegen erachtet es der Bundesrat als opportun, im Bereich der digitalen Kommunikation in den Sozialversicherungen die rechtlichen und technischen Möglichkeiten zu schaffen, dass die Versicherten Zugang zu den sie betreffenden Daten, Informationen und Anliegen erlangen können. Der Bundesrat wird voraussichtlich im Herbst 2025 die Botschaft zu einem neuen Bundesgesetz über Informationssysteme in den Sozialversicherungen sowie für die Anpassung weiterer Sozialversicherungsgesetze verabschieden. Damit werden die rechtlichen Grundlagen geschaffen, damit Versicherte zentral und über ein einheitliches Login Zugang zu einer E-Sozialversicherungsplattform für die 1.</span><span> </span><span>Säule erhalten. Hier werden den Versicherten im Sinne eines digitalen «One-Stop-Shops» Informationen und Dienstleistungen zur Verfügung gestellt; dazu gehört beispielsweise ein Zugang zu den sie selbst betreffenden Daten sowie ein Routing an die zuständige Durchführungsstelle.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Die in Punkt 1 und 2 erwähnten Bestrebungen werden deshalb auch in der Nationalen Strategie gegen Armut ihren Platz einnehmen. Die Strategie wird sich dabei unter anderem auf Arbeiten der Nationalen Plattform gegen Armut stützen können. Die Notwendigkeit, Unterstützungsleistungen koordiniert und «aus einer Hand» zu erbringen, ist im Rahmen der Plattform immer wieder betont worden. In besonderem Masse gilt dies für die Prävention und Bekämpfung von Familienarmut sowie die Unterstützung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen mit Mehrfachbelastungen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4.</span><strong><span> </span></strong><span>Auf nationaler Ebene umfasst die interinstitutionelle Zusammenarbeit (IIZ)</span><strong><span> </span></strong><span>die Bereiche Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung, die Integration von Zugewanderten und die Bildung. Ihre Aufgabe ist es, Rahmenbedingungen für eine pragmatische und verbindliche Zusammenarbeit zu gestalten, um die Eingliederungschancen von Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu verbessern und die verschiedenen Systeme optimal aufeinander abzustimmen. Damit ist ihr Rahmen klar eingegrenzt, während die Idee eines «One-Stop-Shops» weiter gefasst ist und finanzielle (Sozialversicherungs-)Entschädigungen sowie Bedarfsleistungen einschliesst, für welche rechtlich unterschiedliche Akteure auf nationaler, kantonaler oder gar kommunaler Ebene zuständig sind. Mit den kantonalen IIZ-Koordinationsstellen existieren Anlaufstellen, die in genereller Form über die Leistungen der (kantonalen) IIZ-Partner Auskunft geben können. Beratungen und Informationen über individuelle Leistungsansprüche liegen jedoch nicht in deren Kompetenzbereich. Vor diesem Hintergrund sollten die Kantone ihre mit sehr unterschiedlichen Kompetenzen und Ressourcen ausgestatteten IIZ-Koordinationsstellen stärken, damit diese beraten, koordinieren und vernetzen können. Die Nationale IIZ hat mit dem Umsetzungsdokument IIZ 3.0 (abrufbar unter: www.iiz.ch > Publikationen), welches 2024 als Ergänzung zum Einsetzungsbeschluss des Bundesrates veröffentlicht wurde, bereits dahingehend Empfehlungen an die Kantone formuliert.</span></p></span>
- <ol><li>Teilt der Bundesrat die Auffassung, dass One-Stop-Shops zur Vereinfachung für Leistungsbezügerinnen und -bezüger und zu Effizienzgewinnen für die öffentliche Hand führen? Welche anderen Möglichkeiten sieht der Bundesrat, um diese Ziele zu erreichen?</li><li>Ist der Bundesrat bereit, im Kompetenzbereich des Bundes zu prüfen, wie dem Wunsch nach umfassender Information über sämtliche individuellen Ansprüche aus Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen durch einen One-Stop-Shop entsprochen werden könnte? Welche Möglichkeiten hat der Bund, One-Stop-Shops zu fördern? </li><li>Die Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20234450">23.4450</a> beauftragt den Bundesrat, eine nationale Armutsstrategie zu erstellen. Ist der Bundesrat bereit, die Vorteile von One-Stop-Shops im Rahmen der Strategie zu prüfen und aufzunehmen? </li><li>Ist der Bundesrat bereit, die nationalen Gremien der interinstitutionellen Zusammenarbeit IIZ damit zu beauftragen, One Stop Konzepte zu fördern.</li></ol>
- One-Stop-Shops für Sozialversicherungen und Bedarfsleistungen
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