Wie passt eine "ausgewogene Finanzpolitik" zu den hohen Kosten des Nichthandelns für kommende Generationen?
- ShortId
-
25.3765
- Id
-
20253765
- Updated
-
14.11.2025 02:37
- Language
-
de
- Title
-
Wie passt eine "ausgewogene Finanzpolitik" zu den hohen Kosten des Nichthandelns für kommende Generationen?
- AdditionalIndexing
-
24;52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Auf meine Ip. 25.3220 beschreibt der Bundesrat seinen Umgang mit den Kosten des Nichthandelns: Er betont, dass jährlich über CHF 600 Mio. in die Biodiversität investiert werde und nennt als Beispiele den Agrarbereich bzw. die nationalen Biotopinventare. </p><p>Laut BAFU geht die Biodiversität in den Biotopen zurück, was heute geltendem Recht widerspricht. Laut dem Amt befindet sich die Biodiversität in der Schweiz generell im Abwärtstrend (2023). Eine adäquate Sanierung bedarf beträchtlicher zusätzlicher Mittel. Stattdessen soll hier gespart werden (25.7525), auch im Agrarbereich, konkret bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen (25.7300). Die angekündigten Kürzungen werden mit dem Ziel einer ausgewogenen Finanzpolitik begründet, welche den langfristigen Interessen der Schweiz gerecht werden soll. </p><p>Nach eigenen Angaben verfügt der BR jedoch über keine Prognosen zu den künftigen Kosten des Biodiversitätsverlusts. Dabei schätzt er allein der Wert der Insektenbestäubung zwischen CHF 205 und 479 Mio./Jahr. Die Bestäubung ist nur eine Ökosystemleistung, von der unser Wohlergehen abhängt. Die neuesten Forschungsergebnisse zu den Kosten des Nichthandelns werden laut Bundesrat laufend geprüft. Aktuell seien keine eigenen Studien in Vorbereitung. </p>
- <span><p><span>1) Der Bundesrat betreibt eine vorausschauende Umwelt- und Finanzpolitik, um zukünftige Folgekosten möglichst gering zu halten und die verbleibenden Kosten bewältigen zu können. Dazu gehört zum einen das Setzen von Prioritäten bei begrenzten Finanzmitteln, zum anderen das Bestreben, die Wirksamkeit bestehender Förderinstrumente kontinuierlich zu verbessern. Der Bund führt entsprechend kein zentrales Instrument, welches die langfristigen Folgen nicht ergriffener Lösungen aufzeigt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Anfrage </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20251009"><u><span>25.1009 Clivaz Christophe</span></u></a><span>. Wissenschaftliche Erkenntnisse fliessen laufend in die Entscheidfindung des Bundesrates oder der Verwaltung ein. Die Quellen werden insbesondere in Botschaften oder Berichten zitiert. Eine ausführliche Beurteilung für den Bereich Biodiversität findet sich beispielsweise in Kapitel 1 des im November 2024 publizierten Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz Phase 2 (</span><a href="http://www.bafu.admin.ch"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> > Themen > Thema Biodiversität > Biodiversitätspolitik > Strategie und Aktionsplan). </span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Bei der Vergabe solcher Analysen ist jeweils abzuwägen zwischen dem Aufwand und der Politikrelevanz, insbesondere angesichts ihrer grossen methodischen Unsicherheit. Aufgrund dieser Abwägungen hat die Verwaltung im Bereich Biodiversität anstelle von umfassenden Cost of inaction-Studien aktuell auf verwandte Analysen gesetzt, beispielsweise beim Forschungsprojekt ValPar.CH.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4) Ja, die Ergebnisse werden publiziert. Sie werden jedoch nicht in der Finanzplanung abgebildet. Vom Bundesrat verabschiedete Botschaften und Vernehmlassungsvorlagen, deren finanzielle Tragweite sich abschätzen lässt, werden in der Finanzplanung abgebildet (vgl. Art. 4 Finanzhaushaltsverordnung, FHV; SR</span><span> </span><span>611.01). Die Schlussfolgerungen und Resultate von Berichten werden hingegen nicht abgebildet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5) Der Bundesrat ist sich des ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Werts dieser Leistungen bewusst. Für die Höhe des ökonomischen Werts unterschiedlicher Ökosystemleistungen in der Schweiz verweist der Bundesrat auf den in der Interpellation zitierten Synthesebericht. Aus dem ökonomischen Wert einer Ökosystemleistung kann nicht auf den Investitionsbedarf geschlossen werden, um diese Leistung auch in Zukunft zu erhalten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6) Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zur Anfrage </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20251009"><u><span>25.1009 Clivaz Christophe</span></u></a><span>, insbesondere auf die Frage 6. Der Bundesrat erachtet den Schutz des Klimas, der Biodiversität sowie von Luft, Boden und Wasser als wichtig, um Kosten für künftige Generationen zu vermeiden. Er ist bestrebt, auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage weiterhin eine aktive und vorausschauende Umweltpolitik zu betreiben.</span></p></span>
- <p>Aufgrund der Antwort auf meine Interpellation 25.3220 stelle ich folgende Fragen: </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wenn der BR von langfristigen Interessen der CH spricht: Wie genau werden künftige Kosten des heutigen Nichthandelns in den diversen Politikbereichen berücksichtigt - insbesondere in der Finanzpolitik? </li><li>Wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse laufend geprüft werden: Wo sind die Erkenntnisse aus solchen Prüfungen publiziert und welche Schüsse zieht der BR daraus? </li><li>Wenn der BR keine Szenarien zu den Kosten des Nichthandelns hat: Wie begründet er, dass aktuell keine eigenen Studien nötig sind? </li><li>Werden die Ergebnisse des in der IP 25.3220 erwähnten Syntheseberichts publiziert und in die Finanzplanung des Bundes einfliessen? Wenn nein, warum nicht? </li><li>Ausgehend vom Wert der Bestäubung: Geht der BR davon aus, dass der Wert aller Ökosystemleistungen in der CH höher ist als die in die Biodiversität investierten CHF 600 Mio.? Wenn nein, warum? Wenn ja, wie viel höher? </li><li>Unabhängig davon, wie hoch die Kosten des Nichthandelns für künftige Generationen sind: Geht er davon aus, dass sie mit Kürzungen im Bereich Biodiversität steigen werden? Wenn nein, warum nicht? </li></ol>
- Wie passt eine "ausgewogene Finanzpolitik" zu den hohen Kosten des Nichthandelns für kommende Generationen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Auf meine Ip. 25.3220 beschreibt der Bundesrat seinen Umgang mit den Kosten des Nichthandelns: Er betont, dass jährlich über CHF 600 Mio. in die Biodiversität investiert werde und nennt als Beispiele den Agrarbereich bzw. die nationalen Biotopinventare. </p><p>Laut BAFU geht die Biodiversität in den Biotopen zurück, was heute geltendem Recht widerspricht. Laut dem Amt befindet sich die Biodiversität in der Schweiz generell im Abwärtstrend (2023). Eine adäquate Sanierung bedarf beträchtlicher zusätzlicher Mittel. Stattdessen soll hier gespart werden (25.7525), auch im Agrarbereich, konkret bei den Landschaftsqualitätsbeiträgen (25.7300). Die angekündigten Kürzungen werden mit dem Ziel einer ausgewogenen Finanzpolitik begründet, welche den langfristigen Interessen der Schweiz gerecht werden soll. </p><p>Nach eigenen Angaben verfügt der BR jedoch über keine Prognosen zu den künftigen Kosten des Biodiversitätsverlusts. Dabei schätzt er allein der Wert der Insektenbestäubung zwischen CHF 205 und 479 Mio./Jahr. Die Bestäubung ist nur eine Ökosystemleistung, von der unser Wohlergehen abhängt. Die neuesten Forschungsergebnisse zu den Kosten des Nichthandelns werden laut Bundesrat laufend geprüft. Aktuell seien keine eigenen Studien in Vorbereitung. </p>
- <span><p><span>1) Der Bundesrat betreibt eine vorausschauende Umwelt- und Finanzpolitik, um zukünftige Folgekosten möglichst gering zu halten und die verbleibenden Kosten bewältigen zu können. Dazu gehört zum einen das Setzen von Prioritäten bei begrenzten Finanzmitteln, zum anderen das Bestreben, die Wirksamkeit bestehender Förderinstrumente kontinuierlich zu verbessern. Der Bund führt entsprechend kein zentrales Instrument, welches die langfristigen Folgen nicht ergriffener Lösungen aufzeigt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Der Bundesrat verweist auf seine Antwort auf die Anfrage </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20251009"><u><span>25.1009 Clivaz Christophe</span></u></a><span>. Wissenschaftliche Erkenntnisse fliessen laufend in die Entscheidfindung des Bundesrates oder der Verwaltung ein. Die Quellen werden insbesondere in Botschaften oder Berichten zitiert. Eine ausführliche Beurteilung für den Bereich Biodiversität findet sich beispielsweise in Kapitel 1 des im November 2024 publizierten Aktionsplans Strategie Biodiversität Schweiz Phase 2 (</span><a href="http://www.bafu.admin.ch"><u><span>www.bafu.admin.ch</span></u></a><span> > Themen > Thema Biodiversität > Biodiversitätspolitik > Strategie und Aktionsplan). </span></p><p><span> </span></p><p><span>3) Bei der Vergabe solcher Analysen ist jeweils abzuwägen zwischen dem Aufwand und der Politikrelevanz, insbesondere angesichts ihrer grossen methodischen Unsicherheit. Aufgrund dieser Abwägungen hat die Verwaltung im Bereich Biodiversität anstelle von umfassenden Cost of inaction-Studien aktuell auf verwandte Analysen gesetzt, beispielsweise beim Forschungsprojekt ValPar.CH.</span></p><p><span> </span></p><p><span>4) Ja, die Ergebnisse werden publiziert. Sie werden jedoch nicht in der Finanzplanung abgebildet. Vom Bundesrat verabschiedete Botschaften und Vernehmlassungsvorlagen, deren finanzielle Tragweite sich abschätzen lässt, werden in der Finanzplanung abgebildet (vgl. Art. 4 Finanzhaushaltsverordnung, FHV; SR</span><span> </span><span>611.01). Die Schlussfolgerungen und Resultate von Berichten werden hingegen nicht abgebildet.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5) Der Bundesrat ist sich des ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Werts dieser Leistungen bewusst. Für die Höhe des ökonomischen Werts unterschiedlicher Ökosystemleistungen in der Schweiz verweist der Bundesrat auf den in der Interpellation zitierten Synthesebericht. Aus dem ökonomischen Wert einer Ökosystemleistung kann nicht auf den Investitionsbedarf geschlossen werden, um diese Leistung auch in Zukunft zu erhalten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6) Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zur Anfrage </span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20251009"><u><span>25.1009 Clivaz Christophe</span></u></a><span>, insbesondere auf die Frage 6. Der Bundesrat erachtet den Schutz des Klimas, der Biodiversität sowie von Luft, Boden und Wasser als wichtig, um Kosten für künftige Generationen zu vermeiden. Er ist bestrebt, auch vor dem Hintergrund der angespannten Finanzlage weiterhin eine aktive und vorausschauende Umweltpolitik zu betreiben.</span></p></span>
- <p>Aufgrund der Antwort auf meine Interpellation 25.3220 stelle ich folgende Fragen: </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wenn der BR von langfristigen Interessen der CH spricht: Wie genau werden künftige Kosten des heutigen Nichthandelns in den diversen Politikbereichen berücksichtigt - insbesondere in der Finanzpolitik? </li><li>Wenn die wissenschaftlichen Erkenntnisse laufend geprüft werden: Wo sind die Erkenntnisse aus solchen Prüfungen publiziert und welche Schüsse zieht der BR daraus? </li><li>Wenn der BR keine Szenarien zu den Kosten des Nichthandelns hat: Wie begründet er, dass aktuell keine eigenen Studien nötig sind? </li><li>Werden die Ergebnisse des in der IP 25.3220 erwähnten Syntheseberichts publiziert und in die Finanzplanung des Bundes einfliessen? Wenn nein, warum nicht? </li><li>Ausgehend vom Wert der Bestäubung: Geht der BR davon aus, dass der Wert aller Ökosystemleistungen in der CH höher ist als die in die Biodiversität investierten CHF 600 Mio.? Wenn nein, warum? Wenn ja, wie viel höher? </li><li>Unabhängig davon, wie hoch die Kosten des Nichthandelns für künftige Generationen sind: Geht er davon aus, dass sie mit Kürzungen im Bereich Biodiversität steigen werden? Wenn nein, warum nicht? </li></ol>
- Wie passt eine "ausgewogene Finanzpolitik" zu den hohen Kosten des Nichthandelns für kommende Generationen?
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