Harmonisierung des Unterrichts in den Landessprachen gefährdet. Wie und wann muss der Bund handeln?

ShortId
25.3766
Id
20253766
Updated
14.11.2025 02:41
Language
de
Title
Harmonisierung des Unterrichts in den Landessprachen gefährdet. Wie und wann muss der Bund handeln?
AdditionalIndexing
32;2831
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Harmonisierung des Sprachenunterrichts wird durch die Sprachenstrategie der EDK von 2004 sichergestellt, deren zentrale Punkte in die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule&nbsp;(HarmoS-Konkordat) aufgenommen wurden. Kernstück ist die Regelung, wonach die Fremdsprachen im 5. bzw. 7. Schuljahr der Primarstufe beginnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Bereits 2016 bestand die Gefahr, dass einzelne Kantone von der Sprachenstrategie abweichen. Der Bundesrat hat darum eine Vernehmlassung zum Sprachengesetz durchgeführt, in der drei Varianten vorgeschlagen wurden, die eine Harmonisierung des Sprachenunterrichts gewährleisteten, falls die Kantone ihre Sprachenstrategie nicht umsetzen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2016 zwar festgestellt, dass für ihn die Voraussetzungen für eine Regelung auf Bundesebene nicht gegeben sind. Er beauftragte das Eidgenössische Department des Innern aber, gemeinsam mit den Kantonen die Situation neu zu beurteilen, sollte ein Kanton entscheidend von der harmonisierten Lösung in der Sprachenfrage abweichen. &nbsp;</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zur Interpellation 25.3587 zum selben Thema. Er beantwortet die Fragen wie folgt:</span></p><p><span>1. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen in einzelnen Kantonen aufmerksam. Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal der Schweiz. Ihre Pflege ist eine zwingende Voraussetzung für den nationalen Zusammenhalt.</span><em><span> </span></em><span>Die Verantwortung für die obligatorische Schule liegt in erster Linie bei den Kantonen. Die bestehende Strategie und Koordination beim Sprachenunterricht wurde im Rahmen der EDK erarbeitet und bestätigt.</span></p><p><span>Die Forderungen nach einer Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe I erachtet der Bundesrat als problematisch, weil sie den Kompromiss der Sprachenstrategie bzw. des HarmoS-Konkordats der Kantone infrage stellen. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass die Kantone diesbezüglich bisher noch keine definitiven Entscheide getroffen haben.</span></p><p><span>2. Gestützt auf Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung ist der Bund ermächtigt und verpflichtet, die notwendigen Vorschriften zu erlassen, wenn die Kantone den verfassungsmässigen Harmonisierungsauftrag nicht erfüllen. </span><span>&nbsp;</span><span>Sollte sich eine Abkehr vom Sprachenkompromiss abzeichnen, wird der Bundesrat aktiv und das weitere Vorgehen festlegen.</span></p><p><span>3. Der Bundesrat steht in engem Kontakt mit den Kantonen und insbesondere mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK). Er ist überzeugt, dass der Dialog mit den Kantonen der zielführendste Weg ist, um die Harmonisierung im Sprachenunterricht zu sichern und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren.</span></p></span>
  • <p>In den Kantonen der Deutschschweiz wird aktuell die Frage beraten, ob der Unterricht in der zweiten Landessprache statt wie heute auf der Primarstufe, neu erst auf der Sekundarstufe I stattfinden soll. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde eine entsprechende Motion überwiesen, in zahlreichen anderen Kantonen sind entsprechende Vorstösse hängig. Damit ist die Harmonisierung des Sprachenunterrichts in Frage gestellt. Scheitert die Harmonisierung, so muss der Bund gemäss Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung handeln und Vorschriften erlassen. Auf die Nachfrage zur Frage 25.7297 hält Bundesrätin Elisabeth Baum-Schneider fest: «Actuellement, certains cantons remettent donc en question l'ordre dans lequel on apprend le français et l'anglais, mais pas seulement : surtout, ils pensent à les introduire à l'école secondaire. Sur cet élément, le Conseil fédéral estime qu'il doit intervenir,....». Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen dazu zu beantworten:</p><ol><li>Für wie dringlich hält der Bundesrat den Handlungsbedarf in dieser Frage?&nbsp;</li><li>Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Bundesrat und welche konkreten Massnahmen kann er sich vorstellen?&nbsp;</li><li>Steht der Bundesrat im Kontakt mit den Kantonen, namentlich mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), die für die Harmonisierung zuständig ist?</li></ol>
  • Harmonisierung des Unterrichts in den Landessprachen gefährdet. Wie und wann muss der Bund handeln?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Harmonisierung des Sprachenunterrichts wird durch die Sprachenstrategie der EDK von 2004 sichergestellt, deren zentrale Punkte in die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule&nbsp;(HarmoS-Konkordat) aufgenommen wurden. Kernstück ist die Regelung, wonach die Fremdsprachen im 5. bzw. 7. Schuljahr der Primarstufe beginnen.</p><p>&nbsp;</p><p>Bereits 2016 bestand die Gefahr, dass einzelne Kantone von der Sprachenstrategie abweichen. Der Bundesrat hat darum eine Vernehmlassung zum Sprachengesetz durchgeführt, in der drei Varianten vorgeschlagen wurden, die eine Harmonisierung des Sprachenunterrichts gewährleisteten, falls die Kantone ihre Sprachenstrategie nicht umsetzen. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 16. Dezember 2016 zwar festgestellt, dass für ihn die Voraussetzungen für eine Regelung auf Bundesebene nicht gegeben sind. Er beauftragte das Eidgenössische Department des Innern aber, gemeinsam mit den Kantonen die Situation neu zu beurteilen, sollte ein Kanton entscheidend von der harmonisierten Lösung in der Sprachenfrage abweichen. &nbsp;</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat verweist auf seine Antwort zur Interpellation 25.3587 zum selben Thema. Er beantwortet die Fragen wie folgt:</span></p><p><span>1. Der Bundesrat beobachtet die Entwicklungen in einzelnen Kantonen aufmerksam. Die Mehrsprachigkeit ist ein Wesensmerkmal der Schweiz. Ihre Pflege ist eine zwingende Voraussetzung für den nationalen Zusammenhalt.</span><em><span> </span></em><span>Die Verantwortung für die obligatorische Schule liegt in erster Linie bei den Kantonen. Die bestehende Strategie und Koordination beim Sprachenunterricht wurde im Rahmen der EDK erarbeitet und bestätigt.</span></p><p><span>Die Forderungen nach einer Verschiebung des Französischunterrichts auf die Sekundarstufe I erachtet der Bundesrat als problematisch, weil sie den Kompromiss der Sprachenstrategie bzw. des HarmoS-Konkordats der Kantone infrage stellen. Er weist gleichzeitig darauf hin, dass die Kantone diesbezüglich bisher noch keine definitiven Entscheide getroffen haben.</span></p><p><span>2. Gestützt auf Artikel 62 Absatz 4 der Bundesverfassung ist der Bund ermächtigt und verpflichtet, die notwendigen Vorschriften zu erlassen, wenn die Kantone den verfassungsmässigen Harmonisierungsauftrag nicht erfüllen. </span><span>&nbsp;</span><span>Sollte sich eine Abkehr vom Sprachenkompromiss abzeichnen, wird der Bundesrat aktiv und das weitere Vorgehen festlegen.</span></p><p><span>3. Der Bundesrat steht in engem Kontakt mit den Kantonen und insbesondere mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK). Er ist überzeugt, dass der Dialog mit den Kantonen der zielführendste Weg ist, um die Harmonisierung im Sprachenunterricht zu sichern und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften zu wahren.</span></p></span>
    • <p>In den Kantonen der Deutschschweiz wird aktuell die Frage beraten, ob der Unterricht in der zweiten Landessprache statt wie heute auf der Primarstufe, neu erst auf der Sekundarstufe I stattfinden soll. Im Kanton Appenzell Ausserrhoden wurde eine entsprechende Motion überwiesen, in zahlreichen anderen Kantonen sind entsprechende Vorstösse hängig. Damit ist die Harmonisierung des Sprachenunterrichts in Frage gestellt. Scheitert die Harmonisierung, so muss der Bund gemäss Art. 62 Abs. 4 der Bundesverfassung handeln und Vorschriften erlassen. Auf die Nachfrage zur Frage 25.7297 hält Bundesrätin Elisabeth Baum-Schneider fest: «Actuellement, certains cantons remettent donc en question l'ordre dans lequel on apprend le français et l'anglais, mais pas seulement : surtout, ils pensent à les introduire à l'école secondaire. Sur cet élément, le Conseil fédéral estime qu'il doit intervenir,....». Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen dazu zu beantworten:</p><ol><li>Für wie dringlich hält der Bundesrat den Handlungsbedarf in dieser Frage?&nbsp;</li><li>Welche Handlungsmöglichkeiten hat der Bundesrat und welche konkreten Massnahmen kann er sich vorstellen?&nbsp;</li><li>Steht der Bundesrat im Kontakt mit den Kantonen, namentlich mit der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektorinnen und -direktoren (EDK), die für die Harmonisierung zuständig ist?</li></ol>
    • Harmonisierung des Unterrichts in den Landessprachen gefährdet. Wie und wann muss der Bund handeln?

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