Assoziierung der Schweiz an die EU-Roaming-Verordnung

ShortId
25.3771
Id
20253771
Updated
14.11.2025 02:39
Language
de
Title
Assoziierung der Schweiz an die EU-Roaming-Verordnung
AdditionalIndexing
10;34;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz ist heute eine Roaming-Insel. Während innerhalb der EU das Prinzip «Roam like at Home» gilt, zahlen Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bei Reisen ins EU-Ausland weiterhin teils massiv überhöhte Roaming-Gebühren. Umgekehrt gilt dasselbe für EU-Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur ärgerlich, sondern führt zu einem strukturellen Nachteil gegenüber dem EU-Binnenmarkt.</p><p>Ein Abkommen zur Abschaffung der Roaming-Gebühren würde den Konsumentenschutz stärken, die Gleichbehandlung mit EU-Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen und einen unmittelbar spürbaren Nutzen für breite Bevölkerungskreise bringen.</p><p>Zudem wäre eine Einbindung in die EU-Roaming-Regelung ein Gewinn für die Wirtschaft und den Tourismus. Unternehmen könnten nahtlos im europäischen Raum kommunizieren. Geschäftsreisen würden vereinfacht. Für Touristinnen und Touristen aus der EU wäre die Schweiz als Reiseziel attraktiver, weil klare und tiefere Mobilfunkkosten anfallen. Eine Roaming-Vereinbarung würde so auch zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz beitragen.</p><p>Mit dem Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU wird die Voraussetzung für diese Assoziierung geschaffen.</p>
  • <span><p><span>Der Bundesrat steht einem möglichen Roamingabkommen mit der EU grundsätzlich positiv gegenüber. Ein solches Abkommen würde die Kosten im Zusammenhang mit dem internationalen Roaming der Schweizer Mobilfunkunternehmen senken. Zudem erhielt der Bundesrat das Recht, Preisobergrenzen für Endkunden festzulegen. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2017 in Artikel 12</span><em><span>a</span></em><sup><em><span>bis</span></em></sup><span> Absatz 1 Buchstabe c Fernmeldegesetz (FMG) eingeführt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass der Zeitpunkt für die Aufnahme von Verhandlungen über einen möglichen Beitritt der Schweiz zu «Roam like at Home» der EU nicht opportun ist. Zuerst müssen technische und politische Vorabklärungen zur Möglichkeit eines Roamingabkommens mit der EU unternommen werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Darüber hinaus sind mit der Revision des FMG (Art. 12</span><em><span>a</span></em><sup><em><span>bis</span></em></sup><em><span>&nbsp;</span></em><span>Abs. 1) sowie der Verordnung über Fernmeldedienste</span><span>&nbsp;</span><span>(Art. 10</span><em><span>a</span></em><span>&nbsp;</span><span>ff. FDV) seit 1. Juli 2021 Bestimmungen in Kraft getreten, welche sogenannte «Bill-Shocks» beim Roaming stark reduziert haben. Dank individueller Kostenlimiten, sekundengenauer Abrechnung (mit Ausnahme der ersten 30 Sekunden bei abgehenden Anrufen) sowie der Pflicht, Tarifoptionen mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten anzubieten. Zudem müssen die Schweizer Mobilfunkunternehmen Abonnemente anbieten, die bereits Roaming im Grundpreis enthalten. Mit diesen Massnahmen konnten bereits wesentliche Verbesserungen für Kundinnen und Kunden erreicht werden. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Europäischen Union aufzunehmen mit dem Ziel, die Schweiz an die EU-Roaming-Verordnung zu assoziieren. Damit sollen die Roaming-Gebühren im grenzüberschreitenden Mobilfunkverkehr zwischen der Schweiz und der EU abgeschafft werden. Für Schweizer Mobilfunknutzerinnen und -nutzer sowie für EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen künftig gleiche Bedingungen gelten, wie sie heute im EU-Binnenmarkt unter dem Prinzip «Roam like at Home» bereits Realität sind.</p>
  • Assoziierung der Schweiz an die EU-Roaming-Verordnung
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz ist heute eine Roaming-Insel. Während innerhalb der EU das Prinzip «Roam like at Home» gilt, zahlen Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten bei Reisen ins EU-Ausland weiterhin teils massiv überhöhte Roaming-Gebühren. Umgekehrt gilt dasselbe für EU-Bürgerinnen und Bürger in der Schweiz. Diese Ungleichbehandlung ist nicht nur ärgerlich, sondern führt zu einem strukturellen Nachteil gegenüber dem EU-Binnenmarkt.</p><p>Ein Abkommen zur Abschaffung der Roaming-Gebühren würde den Konsumentenschutz stärken, die Gleichbehandlung mit EU-Bürgerinnen und Bürgern sicherstellen und einen unmittelbar spürbaren Nutzen für breite Bevölkerungskreise bringen.</p><p>Zudem wäre eine Einbindung in die EU-Roaming-Regelung ein Gewinn für die Wirtschaft und den Tourismus. Unternehmen könnten nahtlos im europäischen Raum kommunizieren. Geschäftsreisen würden vereinfacht. Für Touristinnen und Touristen aus der EU wäre die Schweiz als Reiseziel attraktiver, weil klare und tiefere Mobilfunkkosten anfallen. Eine Roaming-Vereinbarung würde so auch zur digitalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Schweiz beitragen.</p><p>Mit dem Paket zur Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU wird die Voraussetzung für diese Assoziierung geschaffen.</p>
    • <span><p><span>Der Bundesrat steht einem möglichen Roamingabkommen mit der EU grundsätzlich positiv gegenüber. Ein solches Abkommen würde die Kosten im Zusammenhang mit dem internationalen Roaming der Schweizer Mobilfunkunternehmen senken. Zudem erhielt der Bundesrat das Recht, Preisobergrenzen für Endkunden festzulegen. Diese Regelung wurde bereits im Jahr 2017 in Artikel 12</span><em><span>a</span></em><sup><em><span>bis</span></em></sup><span> Absatz 1 Buchstabe c Fernmeldegesetz (FMG) eingeführt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat ist jedoch der Ansicht, dass der Zeitpunkt für die Aufnahme von Verhandlungen über einen möglichen Beitritt der Schweiz zu «Roam like at Home» der EU nicht opportun ist. Zuerst müssen technische und politische Vorabklärungen zur Möglichkeit eines Roamingabkommens mit der EU unternommen werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Darüber hinaus sind mit der Revision des FMG (Art. 12</span><em><span>a</span></em><sup><em><span>bis</span></em></sup><em><span>&nbsp;</span></em><span>Abs. 1) sowie der Verordnung über Fernmeldedienste</span><span>&nbsp;</span><span>(Art. 10</span><em><span>a</span></em><span>&nbsp;</span><span>ff. FDV) seit 1. Juli 2021 Bestimmungen in Kraft getreten, welche sogenannte «Bill-Shocks» beim Roaming stark reduziert haben. Dank individueller Kostenlimiten, sekundengenauer Abrechnung (mit Ausnahme der ersten 30 Sekunden bei abgehenden Anrufen) sowie der Pflicht, Tarifoptionen mit einer Gültigkeitsdauer von zwölf Monaten anzubieten. Zudem müssen die Schweizer Mobilfunkunternehmen Abonnemente anbieten, die bereits Roaming im Grundpreis enthalten. Mit diesen Massnahmen konnten bereits wesentliche Verbesserungen für Kundinnen und Kunden erreicht werden. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Verhandlungen mit der Europäischen Union aufzunehmen mit dem Ziel, die Schweiz an die EU-Roaming-Verordnung zu assoziieren. Damit sollen die Roaming-Gebühren im grenzüberschreitenden Mobilfunkverkehr zwischen der Schweiz und der EU abgeschafft werden. Für Schweizer Mobilfunknutzerinnen und -nutzer sowie für EU-Bürgerinnen und -Bürger sollen künftig gleiche Bedingungen gelten, wie sie heute im EU-Binnenmarkt unter dem Prinzip «Roam like at Home» bereits Realität sind.</p>
    • Assoziierung der Schweiz an die EU-Roaming-Verordnung

Back to List