Landessprachen fördern!
- ShortId
-
25.3772
- Id
-
20253772
- Updated
-
14.11.2025 02:40
- Language
-
de
- Title
-
Landessprachen fördern!
- AdditionalIndexing
-
32;2831
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweiz kennt vier Landessprachen. Diese sind unter anderem im Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz SpG) festgehalten. Darin enthalten ist auch ein Auftrag zur Sprachförderung. Diese findet insbesondere im schulischen Rahmen statt. Die Sprachförderung im Vorschulbereich und im Erwachsenenalter tritt oft in den Hintergrund und ist wenig ausgebaut. Obwohl die Anforderungen an die Sprachen für diverse Berufe und das alltägliche Leben gleichbleibend hoch sind. Ein gutes Sprachniveau erhöht die Chancen in der Berufswelt. </p><p>Gerade bei fremdsprachigen, teilweise hochqualifizierten Arbeitskräften ist ein ausgebautes Angebot zum Spracherwerb essenziell, um gegen den Fachkräftemangel vorzugehen. Häufig endet aber die Unterstützung auf Niveau B1, was nicht reicht, um in einem qualifizierten Job mitzuhalten.</p><p>Hinzu kommt, dass aktuell auch im Schulbereich der Fremdspracheunterricht in einer zweiten Landessprache immer wieder in Frage gestellt bzw. dem Englisch hintenangestellt wird. Dies ist für den Zusammenhalt der Gesellschaft, für die Bewahrung der Schweizer Sprachenvielfalt und des Schweizer Kulturverständnisses fatal. </p><p>In diesem Sinne soll der Bundesrat einen Massnahmenplan erarbeiten, der aufzeigt, wie in der Schweiz lebenden und arbeitenden Personen ein ausreichendes, niederschwelliges und kostengünstiges Angebot zum Erwerb von fachkundigen Sprachkenntnissen bis Niveau C in den Schweizer Landessprachen gewährt werden kann. Innovative Projekte von Kantonen, Gemeinden und Organisationen sollen dabei unterstützt werden können.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Mehrsprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz. Ihre Pflege ist eine zwingende Voraussetzung für den nationalen Zusammenhalt. Der Bundesrat erinnert daran, dass dem Bund im Bereich der Bildung und insbesondere des Sprachenunterrichts eine subsidiäre Rolle zukommt. Die Hauptverantwortung liegt gemäss föderalistischer Kompetenzordnung bei den Kantonen. Innerhalb seines verfassungsmässigen Auftrags (Art.</span><span> </span><span>70 Abs.</span><span> </span><span>3 BV, SR</span><span> </span><span>101) verfügt der Bund jedoch über verschiedene Instrumente, um die Landessprachen zu fördern. Der Bundesrat spricht den Kantonen sein Vertrauen aus, dass sie den gefundenen Kompromiss in der Sprachenpolitik konstruktiv begleiten und in partnerschaftlichem Geist zu dessen Umsetzung beitragen werden.</span></p><p><span>Das Sprachengesetz (SR</span><span> </span><span>441.1) enthält bereits heute Bestimmungen, die es dem Bund ermöglichen, gezielt Projekte für den Unterricht in der zweiten oder dritten Landessprache finanziell zu unterstützen (z.B. neue Lehrmittel, didaktische Konzepte, Immersionsunterricht) und den schulischen Sprachaustausch zu fördern. </span></p><p><span>Auch für das Sprachenlernen im Erwachsenenalter stehen auf Bundesebene verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung: Sprachkurse sind Teil der arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung, die dazu dienen die Chancen von Stellensuchenden auf eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Im Rahmen der von Bund und Kantonen gemeinsam finanzierten kantonalen Integrationsprogramme (KIP) werden Sprachkurse angeboten, um Zugewanderten die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Zudem fördert der Bund auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (SR</span><span> </span><span>419.1) den Erwerb und den Erhalt der Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache durch Finanzhilfen für kantonale Programme zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Massnahmenplan «Landessprachen» auszuarbeiten. Dieser soll aufzeigen, wie der Erwerb der 4 Landessprachen gefördert und gefestigt und wie allen interessierten Personen ein niederschwelliger und kostengünstiger Zugang zur Sprachförderung gewährt werden kann.</p><p>Dabei soll der Bund innovative Projekte unterstützen können, die</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Im Vorschulbereich die hiesige Landessprache bzw. eine zweite Landessprache fördern</li><li>Im schulischen Kontext schon früh (spielerisch) eine 2. Landessprache fördern bzw. sich am Austausch über die Sprachgrenzen beteiligen</li><li>Im Erwachsenenalter eine 2., 3. oder gar 4. Landessprache bzw. für Fremdsprachige die 1. Landessprache (jeweils auf Wunsch bis Niveau C) fördern. </li></ul>
- Landessprachen fördern!
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweiz kennt vier Landessprachen. Diese sind unter anderem im Bundesgesetz über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz SpG) festgehalten. Darin enthalten ist auch ein Auftrag zur Sprachförderung. Diese findet insbesondere im schulischen Rahmen statt. Die Sprachförderung im Vorschulbereich und im Erwachsenenalter tritt oft in den Hintergrund und ist wenig ausgebaut. Obwohl die Anforderungen an die Sprachen für diverse Berufe und das alltägliche Leben gleichbleibend hoch sind. Ein gutes Sprachniveau erhöht die Chancen in der Berufswelt. </p><p>Gerade bei fremdsprachigen, teilweise hochqualifizierten Arbeitskräften ist ein ausgebautes Angebot zum Spracherwerb essenziell, um gegen den Fachkräftemangel vorzugehen. Häufig endet aber die Unterstützung auf Niveau B1, was nicht reicht, um in einem qualifizierten Job mitzuhalten.</p><p>Hinzu kommt, dass aktuell auch im Schulbereich der Fremdspracheunterricht in einer zweiten Landessprache immer wieder in Frage gestellt bzw. dem Englisch hintenangestellt wird. Dies ist für den Zusammenhalt der Gesellschaft, für die Bewahrung der Schweizer Sprachenvielfalt und des Schweizer Kulturverständnisses fatal. </p><p>In diesem Sinne soll der Bundesrat einen Massnahmenplan erarbeiten, der aufzeigt, wie in der Schweiz lebenden und arbeitenden Personen ein ausreichendes, niederschwelliges und kostengünstiges Angebot zum Erwerb von fachkundigen Sprachkenntnissen bis Niveau C in den Schweizer Landessprachen gewährt werden kann. Innovative Projekte von Kantonen, Gemeinden und Organisationen sollen dabei unterstützt werden können.</p>
- <span><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Mehrsprachigkeit als Wesensmerkmal der Schweiz. Ihre Pflege ist eine zwingende Voraussetzung für den nationalen Zusammenhalt. Der Bundesrat erinnert daran, dass dem Bund im Bereich der Bildung und insbesondere des Sprachenunterrichts eine subsidiäre Rolle zukommt. Die Hauptverantwortung liegt gemäss föderalistischer Kompetenzordnung bei den Kantonen. Innerhalb seines verfassungsmässigen Auftrags (Art.</span><span> </span><span>70 Abs.</span><span> </span><span>3 BV, SR</span><span> </span><span>101) verfügt der Bund jedoch über verschiedene Instrumente, um die Landessprachen zu fördern. Der Bundesrat spricht den Kantonen sein Vertrauen aus, dass sie den gefundenen Kompromiss in der Sprachenpolitik konstruktiv begleiten und in partnerschaftlichem Geist zu dessen Umsetzung beitragen werden.</span></p><p><span>Das Sprachengesetz (SR</span><span> </span><span>441.1) enthält bereits heute Bestimmungen, die es dem Bund ermöglichen, gezielt Projekte für den Unterricht in der zweiten oder dritten Landessprache finanziell zu unterstützen (z.B. neue Lehrmittel, didaktische Konzepte, Immersionsunterricht) und den schulischen Sprachaustausch zu fördern. </span></p><p><span>Auch für das Sprachenlernen im Erwachsenenalter stehen auf Bundesebene verschiedene Fördermöglichkeiten zur Verfügung: Sprachkurse sind Teil der arbeitsmarktlichen Massnahmen der Arbeitslosenversicherung, die dazu dienen die Chancen von Stellensuchenden auf eine rasche und dauerhafte Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu verbessern. Im Rahmen der von Bund und Kantonen gemeinsam finanzierten kantonalen Integrationsprogramme (KIP) werden Sprachkurse angeboten, um Zugewanderten die Teilhabe am gesellschaftlichen und beruflichen Leben zu ermöglichen. Zudem fördert der Bund auf der Grundlage des Bundesgesetzes über die Weiterbildung (SR</span><span> </span><span>419.1) den Erwerb und den Erhalt der Grundkompetenzen in den Bereichen Lesen, Schreiben, mündliche Ausdrucksfähigkeit in einer Landessprache durch Finanzhilfen für kantonale Programme zur Förderung der Grundkompetenzen Erwachsener.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Massnahmenplan «Landessprachen» auszuarbeiten. Dieser soll aufzeigen, wie der Erwerb der 4 Landessprachen gefördert und gefestigt und wie allen interessierten Personen ein niederschwelliger und kostengünstiger Zugang zur Sprachförderung gewährt werden kann.</p><p>Dabei soll der Bund innovative Projekte unterstützen können, die</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Im Vorschulbereich die hiesige Landessprache bzw. eine zweite Landessprache fördern</li><li>Im schulischen Kontext schon früh (spielerisch) eine 2. Landessprache fördern bzw. sich am Austausch über die Sprachgrenzen beteiligen</li><li>Im Erwachsenenalter eine 2., 3. oder gar 4. Landessprache bzw. für Fremdsprachige die 1. Landessprache (jeweils auf Wunsch bis Niveau C) fördern. </li></ul>
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