Welche Aufsicht für das World Economic Forum?

ShortId
25.3774
Id
20253774
Updated
14.11.2025 02:37
Language
de
Title
Welche Aufsicht für das World Economic Forum?
AdditionalIndexing
15;24;1211
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Das World Economic Forum (WEF) ist eine Stiftung im Sinne der Artikel 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und untersteht der Aufsicht des Bundes, konkret der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA). Die ESA hat den gesetzlichen Auftrag sicherzustellen, dass die ihr unterstellten Stiftungen ihr Vermögen im Einklang mit dem statutarischen Zweck verwenden. Die ESA überwacht auch, dass die Organe das Gesetz, die guten Sitten, die Stiftungsurkunde oder Reglemente respektieren und ihren Ermessensspielraum nicht rechtswidrig unterschreiten, überschreiten oder missbrauchen. Die ESA übt eine laufende Aufsicht aus, insbesondere gestützt auf die jährlich einzureichenden Jahresberichterstattungen (Jahresrechnung, Tätigkeitsbericht, Revisionsbericht) sowie auf gezielte Rückfragen und risikobasierte Analysen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die ESA steht im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags im regelmässigen Austausch mit dem WEF, auch im Zusammenhang mit den 2024 veröffentlichten Vorwürfen sowie jenen vom Frühjahr 2025. Die Kompetenz und Verantwortung zur Durchführung dieser Untersuchung liegen beim Stiftungsrat. Die ESA wird den Austausch mit dem WEF weiterführen und wird insbesondere aufmerksam die Umsetzung der Massnahmen verfolgen und prüfen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei schwerwiegenden Unregelmässigkeiten innerhalb einer klassischen Stiftung – etwa eine zweckwidrige Vermögensverwendung, Mängel in der Governance oder konkrete Hinweise auf Geldwäscherei – kann die ESA diverse Massnahmen ergreifen. Diese reichen von formellen Weisungen über die Abberufung von Organen bis hin zur Einsetzung eines Sachwalters, der seinerseits Haftungsklagen gegen Einzelpersonen anstreben kann, oder der Liquidation der Stiftung. Bei Verdachtsmomenten erfolgt zudem eine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden. Gegenüber der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) können Auskünfte erteilt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat nimmt die Bekämpfung von Geldwäscherei auch bei Stiftungen sehr ernst. Die Stiftungsaufsichten sind in der Schweiz gesetzlich zwar nicht dem Geldwäschereigesetz (GwG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>955.0) unterstellt, bei Geschäftsbeziehungen einer Stiftung mit einem Finanzintermediär gelten für Letzteren aber uneingeschränkt die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten: Identifikation der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen (z.B. Stifterin oder Stifter, Begünstigte, Personen mit Kontrollfunktionen etc.), Einholen und Prüfen relevanter Dokumente. Nach ihrer Errichtung prüft die Aufsichtsbehörde zudem jedes Jahr die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht der klassischen Stiftungen (d.h. mit Ausnahme der Familienstiftungen, der kirchlichen Stiftungen und der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge). Zudem müssen die Stiftungen und sämtliche ihrer Stiftungsratsmitglieder und zeichnungsberechtigten Organe aus Transparenzgründen im Handelsregister eingetragen sein. Der Bundesrat unterbreitete zudem dem Parlament eine Vorlage zur Erstellung eines Registers über die wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). Nach aktuellem Stand der parlamentarischen Beratungen wurden die Stiftungen vom Parlament ausgenommen (Geschäft 24.046). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die präventive Wirkung der staatlichen Aufsicht wird durch die Selbstregulierungs-Initiative der Branche verstärkt. So empfiehlt der von SwissFoundations herausgegebene Swiss Foundation Code in Empfehlung Nr. 23, dass sich Stiftungen über die Vermögensherkunft und die Personen, die diese Gelder mitbringen, informieren. Diese Rahmenbedingungen erschweren den Missbrauch von Stiftungen zu Zwecken der Geldwäscherei.</span></p></span>
  • <p>Das World Economic Forum (WEF) ist eine Stiftung im Sinne des Schweizer Rechts. Die Rechtsform Stiftung kennt weder Eigentümer noch Mitglieder. Mit der Einführung der Stiftungsaufsicht als Kontrollinstanz hat der Gesetzgeber diese Lücke geschlossen. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) ist die Aufsichtsbehörde für klassische, national oder international tätige Stiftungen mit Sitz in der Schweiz. Sie hat dafür zu sorgen, dass die ihr unterstellten Stiftungen ihr Vermögen zu dem in ihren Statuten festgelegten Zweck verwenden. Anfang 2025 beaufsichtigte die ESA 5520 der 14&nbsp;000 klassischen Stiftungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Nach der Untersuchung gegen Klaus Schwab und angesichts der Bedeutung des WEF für die Schweiz sollten folgende Punkte geklärt werden:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wurde das WEF von der ESA kontrolliert?</li><li>Falls ja, wurden Unregelmässigkeiten festgestellt, die einer ordnungsgemässen Stiftungstätigkeit in der Schweiz widersprechen?</li><li>Wenn ja, welche Massnahmen wird der Bund oder die ESA gegenüber dem WEF oder seinem Gründer ergreifen?</li><li>Kann der Bund das Stiftungswesen beruhigen und sicherstellen, dass die Schweiz nicht über Stiftungen zur Drehscheibe für Geldwäscherei wird?</li></ul>
  • Welche Aufsicht für das World Economic Forum?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Das World Economic Forum (WEF) ist eine Stiftung im Sinne der Artikel 80 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) und untersteht der Aufsicht des Bundes, konkret der Eidgenössischen Stiftungsaufsicht (ESA). Die ESA hat den gesetzlichen Auftrag sicherzustellen, dass die ihr unterstellten Stiftungen ihr Vermögen im Einklang mit dem statutarischen Zweck verwenden. Die ESA überwacht auch, dass die Organe das Gesetz, die guten Sitten, die Stiftungsurkunde oder Reglemente respektieren und ihren Ermessensspielraum nicht rechtswidrig unterschreiten, überschreiten oder missbrauchen. Die ESA übt eine laufende Aufsicht aus, insbesondere gestützt auf die jährlich einzureichenden Jahresberichterstattungen (Jahresrechnung, Tätigkeitsbericht, Revisionsbericht) sowie auf gezielte Rückfragen und risikobasierte Analysen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die ESA steht im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags im regelmässigen Austausch mit dem WEF, auch im Zusammenhang mit den 2024 veröffentlichten Vorwürfen sowie jenen vom Frühjahr 2025. Die Kompetenz und Verantwortung zur Durchführung dieser Untersuchung liegen beim Stiftungsrat. Die ESA wird den Austausch mit dem WEF weiterführen und wird insbesondere aufmerksam die Umsetzung der Massnahmen verfolgen und prüfen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bei schwerwiegenden Unregelmässigkeiten innerhalb einer klassischen Stiftung – etwa eine zweckwidrige Vermögensverwendung, Mängel in der Governance oder konkrete Hinweise auf Geldwäscherei – kann die ESA diverse Massnahmen ergreifen. Diese reichen von formellen Weisungen über die Abberufung von Organen bis hin zur Einsetzung eines Sachwalters, der seinerseits Haftungsklagen gegen Einzelpersonen anstreben kann, oder der Liquidation der Stiftung. Bei Verdachtsmomenten erfolgt zudem eine Meldung an die Strafverfolgungsbehörden. Gegenüber der Meldestelle für Geldwäscherei (MROS) können Auskünfte erteilt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Der Bundesrat nimmt die Bekämpfung von Geldwäscherei auch bei Stiftungen sehr ernst. Die Stiftungsaufsichten sind in der Schweiz gesetzlich zwar nicht dem Geldwäschereigesetz (GwG; SR</span><span>&nbsp;</span><span>955.0) unterstellt, bei Geschäftsbeziehungen einer Stiftung mit einem Finanzintermediär gelten für Letzteren aber uneingeschränkt die geldwäschereirechtlichen Sorgfaltspflichten: Identifikation der Vertragspartei, Feststellung der wirtschaftlich berechtigten Personen (z.B. Stifterin oder Stifter, Begünstigte, Personen mit Kontrollfunktionen etc.), Einholen und Prüfen relevanter Dokumente. Nach ihrer Errichtung prüft die Aufsichtsbehörde zudem jedes Jahr die Jahresrechnung und den Geschäftsbericht der klassischen Stiftungen (d.h. mit Ausnahme der Familienstiftungen, der kirchlichen Stiftungen und der Einrichtungen der beruflichen Vorsorge). Zudem müssen die Stiftungen und sämtliche ihrer Stiftungsratsmitglieder und zeichnungsberechtigten Organe aus Transparenzgründen im Handelsregister eingetragen sein. Der Bundesrat unterbreitete zudem dem Parlament eine Vorlage zur Erstellung eines Registers über die wirtschaftlich Berechtigten (Transparenzregister). Nach aktuellem Stand der parlamentarischen Beratungen wurden die Stiftungen vom Parlament ausgenommen (Geschäft 24.046). </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die präventive Wirkung der staatlichen Aufsicht wird durch die Selbstregulierungs-Initiative der Branche verstärkt. So empfiehlt der von SwissFoundations herausgegebene Swiss Foundation Code in Empfehlung Nr. 23, dass sich Stiftungen über die Vermögensherkunft und die Personen, die diese Gelder mitbringen, informieren. Diese Rahmenbedingungen erschweren den Missbrauch von Stiftungen zu Zwecken der Geldwäscherei.</span></p></span>
    • <p>Das World Economic Forum (WEF) ist eine Stiftung im Sinne des Schweizer Rechts. Die Rechtsform Stiftung kennt weder Eigentümer noch Mitglieder. Mit der Einführung der Stiftungsaufsicht als Kontrollinstanz hat der Gesetzgeber diese Lücke geschlossen. Die Eidgenössische Stiftungsaufsicht (ESA) ist die Aufsichtsbehörde für klassische, national oder international tätige Stiftungen mit Sitz in der Schweiz. Sie hat dafür zu sorgen, dass die ihr unterstellten Stiftungen ihr Vermögen zu dem in ihren Statuten festgelegten Zweck verwenden. Anfang 2025 beaufsichtigte die ESA 5520 der 14&nbsp;000 klassischen Stiftungen.</p><p>&nbsp;</p><p>Nach der Untersuchung gegen Klaus Schwab und angesichts der Bedeutung des WEF für die Schweiz sollten folgende Punkte geklärt werden:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wurde das WEF von der ESA kontrolliert?</li><li>Falls ja, wurden Unregelmässigkeiten festgestellt, die einer ordnungsgemässen Stiftungstätigkeit in der Schweiz widersprechen?</li><li>Wenn ja, welche Massnahmen wird der Bund oder die ESA gegenüber dem WEF oder seinem Gründer ergreifen?</li><li>Kann der Bund das Stiftungswesen beruhigen und sicherstellen, dass die Schweiz nicht über Stiftungen zur Drehscheibe für Geldwäscherei wird?</li></ul>
    • Welche Aufsicht für das World Economic Forum?

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