Für eine klare Analyse und einen Rückruf von gefährlichen Fahrzeugen mit schwerwiegenden Mängeln
- ShortId
-
25.3775
- Id
-
20253775
- Updated
-
14.11.2025 02:37
- Language
-
de
- Title
-
Für eine klare Analyse und einen Rückruf von gefährlichen Fahrzeugen mit schwerwiegenden Mängeln
- AdditionalIndexing
-
15;48;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><ol><li><span>Im bestehenden Rückrufprozess stellt die Meldepflicht den ersten Schritt in einem gesamten Prozess dar. In den folgenden Schritten informiert der Hersteller oder Importeur das Bundesamt für Strassen (ASTRA) über den Rückruf und die Instandstellungsmassnahmen. Diese werden anschliessend geprüft. Sind sie ungenügend, kann das ASTRA, gestützt auf das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11), andere Massnahmen anordnen. Diese wären beispielsweise ein Verkaufsverbot (Art. 31a Abs. 1 Bst. b der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen [TGV; SR 741.511]), eine Veranlassung der Ausserverkehrsetzung der Fahrzeuge (Art. 31 Abs. 3bis TGV) oder ein Entzug der Typengenehmigung (Art. 31 Abs. 2 TGV). Vor Ergreifen allfälliger behördlicher Massnahmen ist stets die Verhältnismässigkeit zu prüfen.</span></li></ol><p><span> </span></p><p><span>Nach einem Unfall in Nordfrankreich im Juni 2025 hat der Hersteller beispielsweise aus Eigeninitiative und in Absprache mit dem ASTRA einen Stop-drive angeordnet: Die Fahrzeughalter wurden persönlich aufgefordert, bestimmte Fahrzeuge sofort instand stellen zu lassen und sie bis dahin nicht mehr zu verwenden.</span></p><p><span> </span></p><ol start="2"><li><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bestehende Rückrufprozess funktioniert. Bei den vorliegenden Airbag-Rückrufen sind aufgrund der grossen Anzahl an betroffenen Fahrzeugen weltweit die Lieferkapazitäten knapp. Bisher priorisierten die Hersteller den Austausch der Airbags für betroffene Fahrzeuge nach Risiko (u.a. feucht-heisse Gebiete, Alter des Airbags). Die Schweiz galt bislang nicht als Hauptrisikogebiet.</span></li></ol></span>
- <p> </p><p> </p><p>Der Skandal um fehlerhafte Airbags, der zahlreiche Hersteller betrifft, hat in vielen Garagen in der Schweiz Besorgnis ausgelöst. Nach den Vereinigten Staaten und Frankreich im Jahre 2024 ist nun auch die Schweiz von Airbag-Explosionen bei Occasionsmodellen betroffen. Bei diesen Explosionen werden Metallfragmente in den Innenbereich des Fahrzeugs geschleudert, die potenziell tödliche Verletzungen verursachen können. Dieses Risiko wird noch zunehmen, denn trotz Rückrufaktionen sind in der Schweiz noch immer fast 100 000 Fahrzeuge mit mangelhaften Airbags unterwegs. Allerdings erhalten die Fahrerinnen und Fahrer von den Herstellern, den offiziellen Importeuren, den Automobilverbänden oder auch den Mitbetroffenen nur sehr wenige Informationen über das Risiko schwerer oder gar tödlicher Unfälle. In seiner Antwort auf die Frage 25.7226 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Hersteller und Importeure gesetzlich dazu verpflichtet sind, in solchen Fällen das Bundesamt für Strassen in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde zu informieren. Diese Meldepflicht mag ein erster Schritt sein, doch nun sind in einem zweiten Schritt Rückrufe nötig, um Todesfälle zu verhindern. </p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass die genannte Meldepflicht leider nicht ausreicht, um die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren, solange gewisse Fahrzeuge schwerwiegende Mängel aufweisen?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass das Bundesamt für Strassen einen Schritt weitergehen und ein wirksames Verfahren für den Rückruf gefährlicher Fahrzeuge einführen müsste, wie es schon im Gesundheitsbereich für den Rückruf von Medikamenten getan wurde? </p><p> </p>
- Für eine klare Analyse und einen Rückruf von gefährlichen Fahrzeugen mit schwerwiegenden Mängeln
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><ol><li><span>Im bestehenden Rückrufprozess stellt die Meldepflicht den ersten Schritt in einem gesamten Prozess dar. In den folgenden Schritten informiert der Hersteller oder Importeur das Bundesamt für Strassen (ASTRA) über den Rückruf und die Instandstellungsmassnahmen. Diese werden anschliessend geprüft. Sind sie ungenügend, kann das ASTRA, gestützt auf das Bundesgesetz über die Produktesicherheit (PrSG; SR 930.11), andere Massnahmen anordnen. Diese wären beispielsweise ein Verkaufsverbot (Art. 31a Abs. 1 Bst. b der Verordnung über die Typengenehmigung von Strassenfahrzeugen [TGV; SR 741.511]), eine Veranlassung der Ausserverkehrsetzung der Fahrzeuge (Art. 31 Abs. 3bis TGV) oder ein Entzug der Typengenehmigung (Art. 31 Abs. 2 TGV). Vor Ergreifen allfälliger behördlicher Massnahmen ist stets die Verhältnismässigkeit zu prüfen.</span></li></ol><p><span> </span></p><p><span>Nach einem Unfall in Nordfrankreich im Juni 2025 hat der Hersteller beispielsweise aus Eigeninitiative und in Absprache mit dem ASTRA einen Stop-drive angeordnet: Die Fahrzeughalter wurden persönlich aufgefordert, bestimmte Fahrzeuge sofort instand stellen zu lassen und sie bis dahin nicht mehr zu verwenden.</span></p><p><span> </span></p><ol start="2"><li><span>Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der bestehende Rückrufprozess funktioniert. Bei den vorliegenden Airbag-Rückrufen sind aufgrund der grossen Anzahl an betroffenen Fahrzeugen weltweit die Lieferkapazitäten knapp. Bisher priorisierten die Hersteller den Austausch der Airbags für betroffene Fahrzeuge nach Risiko (u.a. feucht-heisse Gebiete, Alter des Airbags). Die Schweiz galt bislang nicht als Hauptrisikogebiet.</span></li></ol></span>
- <p> </p><p> </p><p>Der Skandal um fehlerhafte Airbags, der zahlreiche Hersteller betrifft, hat in vielen Garagen in der Schweiz Besorgnis ausgelöst. Nach den Vereinigten Staaten und Frankreich im Jahre 2024 ist nun auch die Schweiz von Airbag-Explosionen bei Occasionsmodellen betroffen. Bei diesen Explosionen werden Metallfragmente in den Innenbereich des Fahrzeugs geschleudert, die potenziell tödliche Verletzungen verursachen können. Dieses Risiko wird noch zunehmen, denn trotz Rückrufaktionen sind in der Schweiz noch immer fast 100 000 Fahrzeuge mit mangelhaften Airbags unterwegs. Allerdings erhalten die Fahrerinnen und Fahrer von den Herstellern, den offiziellen Importeuren, den Automobilverbänden oder auch den Mitbetroffenen nur sehr wenige Informationen über das Risiko schwerer oder gar tödlicher Unfälle. In seiner Antwort auf die Frage 25.7226 hat der Bundesrat darauf hingewiesen, dass die Hersteller und Importeure gesetzlich dazu verpflichtet sind, in solchen Fällen das Bundesamt für Strassen in seiner Eigenschaft als Aufsichtsbehörde zu informieren. Diese Meldepflicht mag ein erster Schritt sein, doch nun sind in einem zweiten Schritt Rückrufe nötig, um Todesfälle zu verhindern. </p><p>1. Ist dem Bundesrat bewusst, dass die genannte Meldepflicht leider nicht ausreicht, um die Sicherheit der Bevölkerung zu garantieren, solange gewisse Fahrzeuge schwerwiegende Mängel aufweisen?</p><p>2. Ist der Bundesrat der Meinung, dass das Bundesamt für Strassen einen Schritt weitergehen und ein wirksames Verfahren für den Rückruf gefährlicher Fahrzeuge einführen müsste, wie es schon im Gesundheitsbereich für den Rückruf von Medikamenten getan wurde? </p><p> </p>
- Für eine klare Analyse und einen Rückruf von gefährlichen Fahrzeugen mit schwerwiegenden Mängeln
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