Kinder mit einem suchtkranken oder substanzkonsumierenden Elternteil
- ShortId
-
25.3776
- Id
-
20253776
- Updated
-
14.11.2025 02:38
- Language
-
de
- Title
-
Kinder mit einem suchtkranken oder substanzkonsumierenden Elternteil
- AdditionalIndexing
-
2841;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>1. Relevante Daten über die Gesundheit Jugendlicher und das Umfeld, in dem sie aufwachsen, sind wichtig, um geeignete Massnahmen zu treffen. Die nächste Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB) findet 2027 statt und befasst sich unter anderem mit den Themen Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum. Derzeit stehen die Fragen im Einzelnen noch nicht fest. Die Details werden festgelegt, sobald das Bundesamt für Statistik die verschiedenen Interessengruppen konsultiert hat.</p><p>2. und 4. Die Kantone und Gemeinden sind in erster Linie für die Umsetzung von Präventions- und Früherkennungsmassnahmen zuständig. Der Bund unterstützt die Kantone und die in diesem Bereich tätigen Organisationen subsidiär.</p><p>Zum Beispiel fördert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht Projekte zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien. Zu den durch den Bund unterstützten Projekten gehören unter anderem zwei Projekte von Sucht Schweiz: (1) die seit 2019 jährlich durchgeführte nationale Aktionswoche «Kinder von Eltern mit Suchterkrankung», welche die Öffentlichkeit und die Fachpersonen sensibilisiert und bestehende Hilfsangebote sichtbar macht; (2) das Programm «Children of Addicts (COA) 2022–2024», das unter anderem die Bereitstellung von Informationsmaterialien für Fachpersonen, Sensibilisierungsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit und Fortbildungsangebote umfasst.</p><p>Weiter hat das BAG eine Broschüre für Fachpersonen zu den rechtlichen Grundlagen der Früherkennung und Frühintervention bei Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. In Zusammenarbeit mit Alliance Enfance hat das BAG zudem ein Webportal (www. familienzentrierte-vernetzung.ch) lanciert, um den Ansatz der familienzentrierten Vernetzung in Kantonen, Regionen, Städten und Gemeinden bekannt zu machen und dessen Umsetzung zu fördern. Bei diesem Konzept werden Familien in herausfordernden Situationen ermittelt, denen bei Bedarf individuelle Begleitung und Unterstützung durch ein interprofessionelles Netzwerk angeboten wird.</p><p>Im Weiteren umfasst das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; SR 0.311.35) auch den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt. Die Dualproblematik von Suchtmittelmissbrauch und häuslicher Gewalt ist bekannt. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK; www.gleichstellung2030.ch > Aktionsplan) wurden vom Bundesrat entsprechende Massnahmen verabschiedet: die Sensibilisierung relevanter Fachpersonen für die Zusammenhänge zwischen Substanzmissbrauch, psychischen Erkrankungen und häuslicher Gewalt und Verweise auf entsprechende Hilfsangebote (Massnahme 20) sowie Förderung von Projekten zu Gewaltlosigkeit und Gleichstellung von Mädchen und Jungen in der Schule sowie zur gewaltfreien Erziehung in der Familie (Massnahme 11).</p><p>Im Hinblick auf die für 2029 vorgesehene strategische Nachfolgelösung für die Nationale Strategie Sucht wird geprüft, ob und wie die Unterstützung von Kindern von Eltern mit Suchterkrankung stärker berücksichtigt werden kann.</p><p>3. Im Bereich der durch den Bund geregelten universitären Medizinalberufe (MedBG; SR 811.11) sowie der Gesundheitsberufe nach Gesundheitsberufegesetz (GesBG; SR 811.21) wird verlangt, dass in der Ausbildung auch Kenntnisse zu präventiven Massnahmen erworben werden. Im Bereich Humanmedizin wurde zudem ein eidgenössischer Weiterbildungstitel in Prävention und Public Health geschaffen. Die detaillierte Bestimmung der Ausbildungsinhalte dieser Berufe liegt in der Zuständigkeit der Berufsverbände, Branchenorganisationen und Bildungsstätten. Der Bund setzt sich jedoch dafür ein, dass den Fachpersonen aktuelle und fundierte Informationen zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen aus Monitorings oder Studien. Das BAG leistet auch finanzielle Beiträge an Ausbildungen, die sich spezifisch mit der Suchtthematik befassen, wie zum Beispiel die von den Fachverbänden für Suchthilfe angebotenen Ausbildungen.</p><p>5. In verschiedenen Kantonen gibt es Systeme zur spezialisierten medizinischen Versorgung, so in den Kantonen Bern, Genf, St. Gallen, Waadt und Wallis. In den Kantonen, die kein solches Angebot haben, laufen entsprechende Projekte, die insbesondere in den kantonalen Parlamenten beraten werden. Durch eine Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) will der Bundesrat die Leistungen der Opferhilfe stärken. Der Revisionsentwurf soll Gewaltopfern schweizweit den Zugang zu qualitativ guten medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen gewährleisten. Er wird damit zum Fortschritt der Arbeiten auf kantonaler Ebene beitragen.</p>
- <p>In der Schweiz leben rund 100'000 Kinder mit einem suchtkranken oder substanzkonsumierenden Elternteil. Dies gefährdet ihre Entwicklung erheblich – ihr Risiko für spätere Sucht- oder psychische Erkrankungen ist bis zu sechsmal höher als bei anderen Kindern. Doch dieser Verlauf ist nicht vorbestimmt: Mit frühzeitiger Erkennung und gezielter Unterstützung lässt sich gegensteuern. In der Schweiz fehlt es bisher an einer umfassenden Strategie. Die Angebote sind fragmentiert, die föderale Struktur erschwert eine flächendeckende Frühintervention. Sparmassnahmen im Suchtbereich verschärfen die Situation zusätzlich.</p><p>Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Aktuell basiert die Schätzung der Anzahl der betroffenen Kinder auf der Schweizerischen Gesundheitsbefragung. Kann der Bund sicherstellen, dass die nötigen Erhebungen weiterhin durchgeführt und zur Erfassung der betroffenen Kinder verbessert werden?</li><li>Wie kann der Bund sicherstellen, dass alle betroffenen Kinder und Jugendlichen fachliche und informelle Unterstützung (sowie die Informationen zu diesen Angeboten) erhalten, unabhängig davon, in welchem Kanton sie wohnen? Ist er bereit, bei der Überarbeitung der Nationalen Suchtstrategie einen neuen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Kindern von Eltern mit Suchterkrankung zu integrieren, resp. wie kann diese Frage integriert werden?</li><li>In der aktuellen, verlängerten <a href="https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale-gesundheitsstrategien/strategie-sucht.html">Suchtstrategie</a> wird das Thema der Ausbildung angesprochen. Was unternimmt der Bund konkret, um sicherzustellen, dass dieses Thema von den Kantonen in die Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit, Vorschule und Schule sowie Sozial- und Suchtberatung implementiert wird? </li><li>In der Stellungnahme zur Motion 20.3231 stellt der Bundesrat fest, dass ein Handlungsbedarf zur verbesserten Früherkennung von Kindswohlgefährdung ausgewiesen sei, dass aber für die Umsetzung von Massnahmen zur Prävention und zur Früherkennung in erster Linie die Kantone und Gemeinden sowie die Bildungsanbieter zuständig seien. Wie kann nun sichergestellt werden, dass die Kantone die Früherkennung und Frühintervention in diesen Bereichen wirklich implementieren?</li><li>In den Schlussfolgerungen zum Bericht vom 20. März 2020 in Erfüllung des Postulats 14.4026 forderte der Bundesrat die Kantone dazu auf, ein flächendeckendes, kantonales Gesamtkonzept einzuführen. Sind die Kantone dieser Aufforderung nachgekommen?</li></ol>
- Kinder mit einem suchtkranken oder substanzkonsumierenden Elternteil
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>1. Relevante Daten über die Gesundheit Jugendlicher und das Umfeld, in dem sie aufwachsen, sind wichtig, um geeignete Massnahmen zu treffen. Die nächste Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB) findet 2027 statt und befasst sich unter anderem mit den Themen Alkohol-, Tabak- und Drogenkonsum. Derzeit stehen die Fragen im Einzelnen noch nicht fest. Die Details werden festgelegt, sobald das Bundesamt für Statistik die verschiedenen Interessengruppen konsultiert hat.</p><p>2. und 4. Die Kantone und Gemeinden sind in erster Linie für die Umsetzung von Präventions- und Früherkennungsmassnahmen zuständig. Der Bund unterstützt die Kantone und die in diesem Bereich tätigen Organisationen subsidiär.</p><p>Zum Beispiel fördert das Bundesamt für Gesundheit (BAG) im Rahmen der Nationalen Strategie Sucht Projekte zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen aus suchtbelasteten Familien. Zu den durch den Bund unterstützten Projekten gehören unter anderem zwei Projekte von Sucht Schweiz: (1) die seit 2019 jährlich durchgeführte nationale Aktionswoche «Kinder von Eltern mit Suchterkrankung», welche die Öffentlichkeit und die Fachpersonen sensibilisiert und bestehende Hilfsangebote sichtbar macht; (2) das Programm «Children of Addicts (COA) 2022–2024», das unter anderem die Bereitstellung von Informationsmaterialien für Fachpersonen, Sensibilisierungsarbeit gegenüber der Öffentlichkeit und Fortbildungsangebote umfasst.</p><p>Weiter hat das BAG eine Broschüre für Fachpersonen zu den rechtlichen Grundlagen der Früherkennung und Frühintervention bei Kindern und Jugendlichen veröffentlicht. In Zusammenarbeit mit Alliance Enfance hat das BAG zudem ein Webportal (www. familienzentrierte-vernetzung.ch) lanciert, um den Ansatz der familienzentrierten Vernetzung in Kantonen, Regionen, Städten und Gemeinden bekannt zu machen und dessen Umsetzung zu fördern. Bei diesem Konzept werden Familien in herausfordernden Situationen ermittelt, denen bei Bedarf individuelle Begleitung und Unterstützung durch ein interprofessionelles Netzwerk angeboten wird.</p><p>Im Weiteren umfasst das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention; SR 0.311.35) auch den Schutz von Kindern vor häuslicher Gewalt. Die Dualproblematik von Suchtmittelmissbrauch und häuslicher Gewalt ist bekannt. Im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der Istanbul-Konvention (NAP IK; www.gleichstellung2030.ch > Aktionsplan) wurden vom Bundesrat entsprechende Massnahmen verabschiedet: die Sensibilisierung relevanter Fachpersonen für die Zusammenhänge zwischen Substanzmissbrauch, psychischen Erkrankungen und häuslicher Gewalt und Verweise auf entsprechende Hilfsangebote (Massnahme 20) sowie Förderung von Projekten zu Gewaltlosigkeit und Gleichstellung von Mädchen und Jungen in der Schule sowie zur gewaltfreien Erziehung in der Familie (Massnahme 11).</p><p>Im Hinblick auf die für 2029 vorgesehene strategische Nachfolgelösung für die Nationale Strategie Sucht wird geprüft, ob und wie die Unterstützung von Kindern von Eltern mit Suchterkrankung stärker berücksichtigt werden kann.</p><p>3. Im Bereich der durch den Bund geregelten universitären Medizinalberufe (MedBG; SR 811.11) sowie der Gesundheitsberufe nach Gesundheitsberufegesetz (GesBG; SR 811.21) wird verlangt, dass in der Ausbildung auch Kenntnisse zu präventiven Massnahmen erworben werden. Im Bereich Humanmedizin wurde zudem ein eidgenössischer Weiterbildungstitel in Prävention und Public Health geschaffen. Die detaillierte Bestimmung der Ausbildungsinhalte dieser Berufe liegt in der Zuständigkeit der Berufsverbände, Branchenorganisationen und Bildungsstätten. Der Bund setzt sich jedoch dafür ein, dass den Fachpersonen aktuelle und fundierte Informationen zur Verfügung stehen, beispielsweise durch die Bereitstellung von Informationen aus Monitorings oder Studien. Das BAG leistet auch finanzielle Beiträge an Ausbildungen, die sich spezifisch mit der Suchtthematik befassen, wie zum Beispiel die von den Fachverbänden für Suchthilfe angebotenen Ausbildungen.</p><p>5. In verschiedenen Kantonen gibt es Systeme zur spezialisierten medizinischen Versorgung, so in den Kantonen Bern, Genf, St. Gallen, Waadt und Wallis. In den Kantonen, die kein solches Angebot haben, laufen entsprechende Projekte, die insbesondere in den kantonalen Parlamenten beraten werden. Durch eine Teilrevision des Opferhilfegesetzes (OHG; SR 312.5) will der Bundesrat die Leistungen der Opferhilfe stärken. Der Revisionsentwurf soll Gewaltopfern schweizweit den Zugang zu qualitativ guten medizinischen und rechtsmedizinischen Leistungen gewährleisten. Er wird damit zum Fortschritt der Arbeiten auf kantonaler Ebene beitragen.</p>
- <p>In der Schweiz leben rund 100'000 Kinder mit einem suchtkranken oder substanzkonsumierenden Elternteil. Dies gefährdet ihre Entwicklung erheblich – ihr Risiko für spätere Sucht- oder psychische Erkrankungen ist bis zu sechsmal höher als bei anderen Kindern. Doch dieser Verlauf ist nicht vorbestimmt: Mit frühzeitiger Erkennung und gezielter Unterstützung lässt sich gegensteuern. In der Schweiz fehlt es bisher an einer umfassenden Strategie. Die Angebote sind fragmentiert, die föderale Struktur erschwert eine flächendeckende Frühintervention. Sparmassnahmen im Suchtbereich verschärfen die Situation zusätzlich.</p><p>Die Interpellantin bittet um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Aktuell basiert die Schätzung der Anzahl der betroffenen Kinder auf der Schweizerischen Gesundheitsbefragung. Kann der Bund sicherstellen, dass die nötigen Erhebungen weiterhin durchgeführt und zur Erfassung der betroffenen Kinder verbessert werden?</li><li>Wie kann der Bund sicherstellen, dass alle betroffenen Kinder und Jugendlichen fachliche und informelle Unterstützung (sowie die Informationen zu diesen Angeboten) erhalten, unabhängig davon, in welchem Kanton sie wohnen? Ist er bereit, bei der Überarbeitung der Nationalen Suchtstrategie einen neuen Schwerpunkt auf die Unterstützung von Kindern von Eltern mit Suchterkrankung zu integrieren, resp. wie kann diese Frage integriert werden?</li><li>In der aktuellen, verlängerten <a href="https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/strategie-und-politik/nationale-gesundheitsstrategien/strategie-sucht.html">Suchtstrategie</a> wird das Thema der Ausbildung angesprochen. Was unternimmt der Bund konkret, um sicherzustellen, dass dieses Thema von den Kantonen in die Ausbildungen in den Bereichen Gesundheit, Vorschule und Schule sowie Sozial- und Suchtberatung implementiert wird? </li><li>In der Stellungnahme zur Motion 20.3231 stellt der Bundesrat fest, dass ein Handlungsbedarf zur verbesserten Früherkennung von Kindswohlgefährdung ausgewiesen sei, dass aber für die Umsetzung von Massnahmen zur Prävention und zur Früherkennung in erster Linie die Kantone und Gemeinden sowie die Bildungsanbieter zuständig seien. Wie kann nun sichergestellt werden, dass die Kantone die Früherkennung und Frühintervention in diesen Bereichen wirklich implementieren?</li><li>In den Schlussfolgerungen zum Bericht vom 20. März 2020 in Erfüllung des Postulats 14.4026 forderte der Bundesrat die Kantone dazu auf, ein flächendeckendes, kantonales Gesamtkonzept einzuführen. Sind die Kantone dieser Aufforderung nachgekommen?</li></ol>
- Kinder mit einem suchtkranken oder substanzkonsumierenden Elternteil
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