Solarstrom dann und dort nutzen, wo er produziert wird. Einschaltung von Elektro- und Wärmepumpenboilern sowie anderen von Verteilnetzbetreibern gesteuerten Geräten bei tiefen Stundenmarktpreisen
- ShortId
-
25.3777
- Id
-
20253777
- Updated
-
14.11.2025 02:38
- Language
-
de
- Title
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Solarstrom dann und dort nutzen, wo er produziert wird. Einschaltung von Elektro- und Wärmepumpenboilern sowie anderen von Verteilnetzbetreibern gesteuerten Geräten bei tiefen Stundenmarktpreisen
- AdditionalIndexing
-
66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Die Integration der erneuerbaren Energien sowie der erwartete starke Anstieg des Stromverbrauchs stellen eine Herausforderung für das Stromnetz dar. Um eine Überdimensionierung des Netzes zu vermeiden und die Kosten zu begrenzen, sieht das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) verschiedene Lösungen vor. Grundsätzlich sind die Verteilnetzbetreiber für die Netzbewirtschaftung verantwortlich. </span></p><p><span> </span></p><p><span>1. und 2.: Es gibt bereits heute keine regulatorischen Hürden oder technische bzw. praktische Gründe, welche die Verteilnetzbetreiber (VNB) daran hindern, die Einschaltung von Elektroboilern und anderen steuerbaren Geräten von der Nacht in Tageszeiten mit niedrigen Preisen zu verschieben. Der Grund, warum einige VNB dies nicht tun, dürfte wirtschaftlicher Natur sein. Einige VNB haben jedoch bereits ihre Energietarife und Netztarife (wie beispielsweise dynamische Tarife) angepasst und beispielsweise Niedertarifzeiten eingeführt (z. B. von 12 bis 16 Uhr), um die überschüssige Photovoltaik-Einspeisung aufzunehmen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien tritt per 1. Januar 2026 ein rechtlicher Rahmen für die Entwicklung eines Flexibilitätsmarktes in Kraft. Diese Flexibilität steht im Einklang mit dem NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Netz-Verstärkung vor Netz-Ausbau) und zielt auf eine intelligente Steuerung des Verbrauchs und der Produktion ab. Einerseits wird die steigende Einspeisung besser gesteuert und andererseits der steigende Verbrauch intelligent unterstützt. Artikel 17</span><em><span>c</span></em><span> des Stromversorgungsgesetzes (StromVG, SR 734.7) definiert den Rahmen, innerhalb dessen die VNB die Flexibilität nutzen können. Den VNB stehen garantierte Flexibilitätsnutzungen zur Verfügung, insbesondere die Steuerung eines Anteils der Einspeisung, der auf drei Prozent der pro Jahr erzeugten Energie festgelegt ist. Darüber hinaus können VNB oder Dritte zwecks Flexibilitätsnutzung Verträge mit den Flexibilitätsbesitzern abschliessen, wobei die Nutzung der Flexibilität vergütet werden muss. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der gesetzliche Rahmen sowie die am 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Bestimmungen der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) und der Energieverordnung (EnV, SR 730.01) bereits genügend Anreize schaffen müssten. Neben der Flexibilitätsregulierung besteht zudem insbesondere auch die Möglichkeit für VNB, im Rahmen von Artikel 14</span><em><span>a</span></em><span> StromVG und den Artikeln 18 und 18</span><em><span>a</span></em><span> der StromVV dynamische Netztarife anzubieten (Inkraftsetzung per 1. Januar 2026). Mit dieser neuen Tarifart erhalten die VNB ein zusätzliches Instrument, um einen stabilen, sicheren und effizienten Netzbetrieb gewährleisten zu können. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Aufgrund der immer häufiger auftretenden negativen Preise ist es wichtig, den Solarstromproduzenten die Möglichkeit zu geben, bestmöglich auf den Markt reagieren zu können und ein solches Verhalten zu beanreizen. Die aktuell vorgegebene Regelung in Artikel 5 des Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) sieht allerdings Minimalvergütungen für die Einspeisung ab 2026 vor. Dies verhindert das Weiterreichen von negativen Preisen an die Produzenten. Erste Erfahrungen von den Auswirkungen dieser Instrumente sollten zuerst abgewartet und beurteilt werden.</span></p></span>
- <p>Mit der sogenannten Rundsteuerung werden von den Verteilnetzbetreibern (VNB) traditionellerweise Tarifumschaltungen gemacht und nachts Elektroboiler, Elektrospeicherheizungen, etc. eingeschaltet oder am Mittag Verbraucher wie Waschmaschinen oder Wärmepumpen gesperrt. Berechnungen zeigen, dass damit zwischen 20-45% des gesamten Nachtstrombedarfes der Schweiz starr zugeschaltet werden. Durch die neue Realität am Strommarkt sind diese Schalthandlungen mit Blick auf das gesamte Stromsystem aus der Zeit gefallen, werden aber immer noch von den meisten VNB so praktiziert. </p><p>Insbesondere im Zusammenhang mit dynamischen Netznutzungs- und Energieliefertarifen können dem Flexibilitätsinhaber dadurch jedoch finanzielle Nachteile entstehen. Wenn z.B. der VNB den Elektroboiler in der Nacht einschaltet und die Waschmaschine mittags sperrt, obwohl die Energiepreise tagsüber während Stunden sehr tief sind, entstehen dem Endverbraucher und allen grundversorgten Kunden dadurch höhere Stromkosten. Auch aus Sicht des Gesamtenergiesystems hat die starre Einschaltung von Elektroboilern und anderen Geräten in der Nacht statt am Tag negative Auswirkungen: durch eine marktorientierte, dynamische Einschaltung während Tiefpreiszeiten am Tag liesse sich der während dem Grossteil des Jahres reichlich vorhandene Solarstrom direkt nutzen, statt ihn zu speichern, zu transportieren oder gar abzuregeln. Stromkonsument:Innen ohne Solaranlage stellen ihre schaltbaren Lasten (Flexibilitäten) bisher dem VNB zur Verfügung, weshalb sie davon ausgehen dürfen, dass diese systemdienlich und wirtschaftlich optimal eingesetzt werden.<br><br>1. Gibt es aus Sicht des Bundesrates regulatorische Hürden oder technische oder praktische Gründe, welche die VNB davon abhalten, die Einschaltung von Elektroboilern und anderen steuerbaren Geräten von der Nacht in Tiefpreiszeiten am Tag zu verschieben? </p><p>2. Wenn ja welche?</p><p>3. Welche regulatorischen Massnahmen oder Anreize könnten aus Sicht des Bundesrates dazu führen, dass VNB wann sinnvoll die Einschaltung von Elektroboilern und anderen von ihnen gesteuerte Geräte von der Nacht in den Tag zu verschieben?</p><p>4. Diesbezügliche Massnahmen und Anreize haben eine zeitliche Dringlichkeit, da bereits heute während vielen Stunden sehr tiefe Markpreise gelten, bald auch für Solarstromeinspeisungen. Bis wann kann der Bundesrat hier konkrete Verbesserungen erwirken?</p>
- Solarstrom dann und dort nutzen, wo er produziert wird. Einschaltung von Elektro- und Wärmepumpenboilern sowie anderen von Verteilnetzbetreibern gesteuerten Geräten bei tiefen Stundenmarktpreisen
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <span><p><span>Die Integration der erneuerbaren Energien sowie der erwartete starke Anstieg des Stromverbrauchs stellen eine Herausforderung für das Stromnetz dar. Um eine Überdimensionierung des Netzes zu vermeiden und die Kosten zu begrenzen, sieht das Bundesgesetz für eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (AS 2024 679) verschiedene Lösungen vor. Grundsätzlich sind die Verteilnetzbetreiber für die Netzbewirtschaftung verantwortlich. </span></p><p><span> </span></p><p><span>1. und 2.: Es gibt bereits heute keine regulatorischen Hürden oder technische bzw. praktische Gründe, welche die Verteilnetzbetreiber (VNB) daran hindern, die Einschaltung von Elektroboilern und anderen steuerbaren Geräten von der Nacht in Tageszeiten mit niedrigen Preisen zu verschieben. Der Grund, warum einige VNB dies nicht tun, dürfte wirtschaftlicher Natur sein. Einige VNB haben jedoch bereits ihre Energietarife und Netztarife (wie beispielsweise dynamische Tarife) angepasst und beispielsweise Niedertarifzeiten eingeführt (z. B. von 12 bis 16 Uhr), um die überschüssige Photovoltaik-Einspeisung aufzunehmen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3. Mit dem Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien tritt per 1. Januar 2026 ein rechtlicher Rahmen für die Entwicklung eines Flexibilitätsmarktes in Kraft. Diese Flexibilität steht im Einklang mit dem NOVA-Prinzip (Netz-Optimierung vor Netz-Verstärkung vor Netz-Ausbau) und zielt auf eine intelligente Steuerung des Verbrauchs und der Produktion ab. Einerseits wird die steigende Einspeisung besser gesteuert und andererseits der steigende Verbrauch intelligent unterstützt. Artikel 17</span><em><span>c</span></em><span> des Stromversorgungsgesetzes (StromVG, SR 734.7) definiert den Rahmen, innerhalb dessen die VNB die Flexibilität nutzen können. Den VNB stehen garantierte Flexibilitätsnutzungen zur Verfügung, insbesondere die Steuerung eines Anteils der Einspeisung, der auf drei Prozent der pro Jahr erzeugten Energie festgelegt ist. Darüber hinaus können VNB oder Dritte zwecks Flexibilitätsnutzung Verträge mit den Flexibilitätsbesitzern abschliessen, wobei die Nutzung der Flexibilität vergütet werden muss. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass der gesetzliche Rahmen sowie die am 1. Januar 2026 in Kraft tretenden Bestimmungen der Stromversorgungsverordnung (StromVV; SR 734.71) und der Energieverordnung (EnV, SR 730.01) bereits genügend Anreize schaffen müssten. Neben der Flexibilitätsregulierung besteht zudem insbesondere auch die Möglichkeit für VNB, im Rahmen von Artikel 14</span><em><span>a</span></em><span> StromVG und den Artikeln 18 und 18</span><em><span>a</span></em><span> der StromVV dynamische Netztarife anzubieten (Inkraftsetzung per 1. Januar 2026). Mit dieser neuen Tarifart erhalten die VNB ein zusätzliches Instrument, um einen stabilen, sicheren und effizienten Netzbetrieb gewährleisten zu können. </span></p><p><span> </span></p><p><span>4. Aufgrund der immer häufiger auftretenden negativen Preise ist es wichtig, den Solarstromproduzenten die Möglichkeit zu geben, bestmöglich auf den Markt reagieren zu können und ein solches Verhalten zu beanreizen. Die aktuell vorgegebene Regelung in Artikel 5 des Energiegesetzes (EnG, SR 730.0) sieht allerdings Minimalvergütungen für die Einspeisung ab 2026 vor. Dies verhindert das Weiterreichen von negativen Preisen an die Produzenten. Erste Erfahrungen von den Auswirkungen dieser Instrumente sollten zuerst abgewartet und beurteilt werden.</span></p></span>
- <p>Mit der sogenannten Rundsteuerung werden von den Verteilnetzbetreibern (VNB) traditionellerweise Tarifumschaltungen gemacht und nachts Elektroboiler, Elektrospeicherheizungen, etc. eingeschaltet oder am Mittag Verbraucher wie Waschmaschinen oder Wärmepumpen gesperrt. Berechnungen zeigen, dass damit zwischen 20-45% des gesamten Nachtstrombedarfes der Schweiz starr zugeschaltet werden. Durch die neue Realität am Strommarkt sind diese Schalthandlungen mit Blick auf das gesamte Stromsystem aus der Zeit gefallen, werden aber immer noch von den meisten VNB so praktiziert. </p><p>Insbesondere im Zusammenhang mit dynamischen Netznutzungs- und Energieliefertarifen können dem Flexibilitätsinhaber dadurch jedoch finanzielle Nachteile entstehen. Wenn z.B. der VNB den Elektroboiler in der Nacht einschaltet und die Waschmaschine mittags sperrt, obwohl die Energiepreise tagsüber während Stunden sehr tief sind, entstehen dem Endverbraucher und allen grundversorgten Kunden dadurch höhere Stromkosten. Auch aus Sicht des Gesamtenergiesystems hat die starre Einschaltung von Elektroboilern und anderen Geräten in der Nacht statt am Tag negative Auswirkungen: durch eine marktorientierte, dynamische Einschaltung während Tiefpreiszeiten am Tag liesse sich der während dem Grossteil des Jahres reichlich vorhandene Solarstrom direkt nutzen, statt ihn zu speichern, zu transportieren oder gar abzuregeln. Stromkonsument:Innen ohne Solaranlage stellen ihre schaltbaren Lasten (Flexibilitäten) bisher dem VNB zur Verfügung, weshalb sie davon ausgehen dürfen, dass diese systemdienlich und wirtschaftlich optimal eingesetzt werden.<br><br>1. Gibt es aus Sicht des Bundesrates regulatorische Hürden oder technische oder praktische Gründe, welche die VNB davon abhalten, die Einschaltung von Elektroboilern und anderen steuerbaren Geräten von der Nacht in Tiefpreiszeiten am Tag zu verschieben? </p><p>2. Wenn ja welche?</p><p>3. Welche regulatorischen Massnahmen oder Anreize könnten aus Sicht des Bundesrates dazu führen, dass VNB wann sinnvoll die Einschaltung von Elektroboilern und anderen von ihnen gesteuerte Geräte von der Nacht in den Tag zu verschieben?</p><p>4. Diesbezügliche Massnahmen und Anreize haben eine zeitliche Dringlichkeit, da bereits heute während vielen Stunden sehr tiefe Markpreise gelten, bald auch für Solarstromeinspeisungen. Bis wann kann der Bundesrat hier konkrete Verbesserungen erwirken?</p>
- Solarstrom dann und dort nutzen, wo er produziert wird. Einschaltung von Elektro- und Wärmepumpenboilern sowie anderen von Verteilnetzbetreibern gesteuerten Geräten bei tiefen Stundenmarktpreisen
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