Freiwillige Vorsorge (Säule 3a) für Kinder ermöglichen

ShortId
25.3778
Id
20253778
Updated
14.11.2025 02:35
Language
de
Title
Freiwillige Vorsorge (Säule 3a) für Kinder ermöglichen
AdditionalIndexing
2836;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem bewährten Drei-Säulen-Prinzip. Die dritte Säule – die individuelle, steuerlich begünstigte Selbstvorsorge – spielt eine wichtige Rolle bei der Ergänzung der Leistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge. Indem Eltern ein Säule-3a-Konto für ihre Kinder eröffnen und steuerlich abziehbare Beiträge leisten können, wird ein wichtiges Signal zugunsten der Vorsorgekultur gesetzt: finanzielle Eigenverantwortung beginnt nicht erst mit dem Erwerbsleben, sondern kann frühzeitig gefördert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Durch frühzeitige Einzahlungen profitiert das angesparte Kapital über Jahre hinweg vom Zinseszinseffekt sowie – in vielen Fällen – von Erträgen auf breit diversifizierten Vorsorgefonds. Über mehrere Jahrzehnte können so substanzielle Beträge aufgebaut werden, was den Kindern später den Einstieg ins Berufsleben oder in die Selbstständigkeit erleichtert. Gleichzeitig wird die finanzielle Belastung der Sozialwerke langfristig tendenziell reduziert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Beliebtheit der dritten Säule zeigt sich deutlich in der breiten Nutzung: Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Personen zahlen Beiträge in die Säule 3a ein. Die Säule 3a gilt als eines der erfolgreichsten Instrumente der individuellen Vorsorge. Es liegt deshalb nahe, diese Erfolgsgeschichte auf die nächste Generation auszudehnen.<br><br>Der Vorstoss verändert weder die Struktur der AHV noch die berufliche Vorsorge. Er stärkt die dritte Säule in einem klar umrissenen Rahmen und ermöglicht Familien, ihre Verantwortung für die finanzielle Zukunft ihrer Kinder selbstbestimmt wahrzunehmen.</p>
  • <span><p><span>Eine Umsetzung des Anliegens der Motion käme einem grundlegenden Umbau der 3. Säule gleich, die heute als </span><em><span>Selbst</span></em><span>vorsorge ausgestaltet ist und den Charakter einer Erwerbsversicherung hat. Entsprechend können nach geltendem Recht nur Erwerbstätige mit einem AHV-pflichtigen Einkommen steuerlich privilegierte Beiträge in die gebundene Selbstvorsorge tätigen (Art. 113 Abs. 2 BV und Art. 82 Abs. 1 Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge [BVG; SR 831.40]), da diese ein Teil des 3-Säulen-Konzepts der Altersvorsorge ist. Die Umsetzung der Motion würde somit nicht nur eine Anpassung des BVG, sondern auch der BV </span><span>voraussetzen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bundesrat und Parlament haben eine Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen daher bereits mehrfach abgelehnt (parlamentarische Initiative Nabholz 96.412, «Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppen»; Motion Markwalder 11.3983, «Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen»; Motion FDP-Liberale Fraktion 19.4463 «Modernisierung der individuellen Vorsorge. Einzahlung in die dritte Säule des nichterwerbstätigen Partners»). Eine Ausweitung der Beitragsmöglichkeit auf Kinder würde denn auch zu einer Bevorteilung gegenüber anderen Personengruppen führen, die nicht in die Säule 3a einzahlen können, etwa nichterwerbstätige Erwachsene.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Laut einer groben Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) machen lediglich rund 20 Prozent der steuerpflichtigen Eltern den maximalen Abzug für die steuerprivilegierte Selbstvorsorge geltend (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2021). Die Schätzung beschränkt sich auf die steuerpflichtigen Eltern, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Dies deutet darauf hin, dass nur ein kleiner Teil der Kinder und der Eltern von der vorgeschlagenen Massnahme profitieren würde, während die Mehrheit weder für sich noch für ihre Kinder eine verbesserte Vorsorge aufbauen könnte. Darüber hinaus käme es auch zu nicht abschätzbaren Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem wäre bei einer allfälligen Umsetzung der Motion vertieft zu prüfen, ob das Anliegen mit dem verfassungsmässigen Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einklang steht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es steht den Eltern, welche die entsprechenden Mittel haben, heute schon frei, für ihre Kinder Sparkonten oder andere Anlagen zu tätigen. Im Erwachsenenalter können die Kinder solche Mittel unter anderem auch für Einzahlungen in die zweite Säule oder in die Säule 3a verwenden. Solche Anlagen sind deshalb genauso (oder sogar besser) geeignet, den Kindern den späteren Einstieg ins Berufsleben oder in die Selbständigkeit zu erleichtern, wie dies der Motionär in seiner Begründung anführt. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Regelungen so anzupassen, dass Eltern für ihr Kind ein Säule-3a-Konto eröffnen und Einzahlungen darauf analog zu ihren eigenen Einzahlungen ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können.</p><p>&nbsp;</p><p>Der maximal einzuzahlende Betrag soll sich an dem der Selbstvorsorge orientieren. Das Konto lautet auf den Namen des Kindes, geht bei Erreichen der Volljährigkeit an das Kind über und unterliegt den gleichen Bestimmungen wie andere Säule 3a Konti (Auflösung nur bei Pensionierung, Selbständigkeit, Auswanderung oder Wohneigentumsförderung möglich).</p><p>&nbsp;</p><p>Falls zur Erreichung dieses Ziels Anpassungen der Gesetze notwendig sind, wird der Bundesrat gebeten, der Bundesversammlung einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.</p>
  • Freiwillige Vorsorge (Säule 3a) für Kinder ermöglichen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweizer Altersvorsorge basiert auf dem bewährten Drei-Säulen-Prinzip. Die dritte Säule – die individuelle, steuerlich begünstigte Selbstvorsorge – spielt eine wichtige Rolle bei der Ergänzung der Leistungen der AHV und der beruflichen Vorsorge. Indem Eltern ein Säule-3a-Konto für ihre Kinder eröffnen und steuerlich abziehbare Beiträge leisten können, wird ein wichtiges Signal zugunsten der Vorsorgekultur gesetzt: finanzielle Eigenverantwortung beginnt nicht erst mit dem Erwerbsleben, sondern kann frühzeitig gefördert werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Durch frühzeitige Einzahlungen profitiert das angesparte Kapital über Jahre hinweg vom Zinseszinseffekt sowie – in vielen Fällen – von Erträgen auf breit diversifizierten Vorsorgefonds. Über mehrere Jahrzehnte können so substanzielle Beträge aufgebaut werden, was den Kindern später den Einstieg ins Berufsleben oder in die Selbstständigkeit erleichtert. Gleichzeitig wird die finanzielle Belastung der Sozialwerke langfristig tendenziell reduziert.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Beliebtheit der dritten Säule zeigt sich deutlich in der breiten Nutzung: Mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Personen zahlen Beiträge in die Säule 3a ein. Die Säule 3a gilt als eines der erfolgreichsten Instrumente der individuellen Vorsorge. Es liegt deshalb nahe, diese Erfolgsgeschichte auf die nächste Generation auszudehnen.<br><br>Der Vorstoss verändert weder die Struktur der AHV noch die berufliche Vorsorge. Er stärkt die dritte Säule in einem klar umrissenen Rahmen und ermöglicht Familien, ihre Verantwortung für die finanzielle Zukunft ihrer Kinder selbstbestimmt wahrzunehmen.</p>
    • <span><p><span>Eine Umsetzung des Anliegens der Motion käme einem grundlegenden Umbau der 3. Säule gleich, die heute als </span><em><span>Selbst</span></em><span>vorsorge ausgestaltet ist und den Charakter einer Erwerbsversicherung hat. Entsprechend können nach geltendem Recht nur Erwerbstätige mit einem AHV-pflichtigen Einkommen steuerlich privilegierte Beiträge in die gebundene Selbstvorsorge tätigen (Art. 113 Abs. 2 BV und Art. 82 Abs. 1 Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge [BVG; SR 831.40]), da diese ein Teil des 3-Säulen-Konzepts der Altersvorsorge ist. Die Umsetzung der Motion würde somit nicht nur eine Anpassung des BVG, sondern auch der BV </span><span>voraussetzen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Bundesrat und Parlament haben eine Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen daher bereits mehrfach abgelehnt (parlamentarische Initiative Nabholz 96.412, «Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personengruppen»; Motion Markwalder 11.3983, «Öffnung der Säule 3a für nichterwerbstätige Personen»; Motion FDP-Liberale Fraktion 19.4463 «Modernisierung der individuellen Vorsorge. Einzahlung in die dritte Säule des nichterwerbstätigen Partners»). Eine Ausweitung der Beitragsmöglichkeit auf Kinder würde denn auch zu einer Bevorteilung gegenüber anderen Personengruppen führen, die nicht in die Säule 3a einzahlen können, etwa nichterwerbstätige Erwachsene.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Laut einer groben Schätzung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) machen lediglich rund 20 Prozent der steuerpflichtigen Eltern den maximalen Abzug für die steuerprivilegierte Selbstvorsorge geltend (Berechnungsgrundlage: Steuerjahr 2021). Die Schätzung beschränkt sich auf die steuerpflichtigen Eltern, die einer Pensionskasse angeschlossen sind. Dies deutet darauf hin, dass nur ein kleiner Teil der Kinder und der Eltern von der vorgeschlagenen Massnahme profitieren würde, während die Mehrheit weder für sich noch für ihre Kinder eine verbesserte Vorsorge aufbauen könnte. Darüber hinaus käme es auch zu nicht abschätzbaren Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem wäre bei einer allfälligen Umsetzung der Motion vertieft zu prüfen, ob das Anliegen mit dem verfassungsmässigen Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit im Einklang steht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Es steht den Eltern, welche die entsprechenden Mittel haben, heute schon frei, für ihre Kinder Sparkonten oder andere Anlagen zu tätigen. Im Erwachsenenalter können die Kinder solche Mittel unter anderem auch für Einzahlungen in die zweite Säule oder in die Säule 3a verwenden. Solche Anlagen sind deshalb genauso (oder sogar besser) geeignet, den Kindern den späteren Einstieg ins Berufsleben oder in die Selbständigkeit zu erleichtern, wie dies der Motionär in seiner Begründung anführt. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Regelungen so anzupassen, dass Eltern für ihr Kind ein Säule-3a-Konto eröffnen und Einzahlungen darauf analog zu ihren eigenen Einzahlungen ihrem steuerbaren Einkommen abziehen können.</p><p>&nbsp;</p><p>Der maximal einzuzahlende Betrag soll sich an dem der Selbstvorsorge orientieren. Das Konto lautet auf den Namen des Kindes, geht bei Erreichen der Volljährigkeit an das Kind über und unterliegt den gleichen Bestimmungen wie andere Säule 3a Konti (Auflösung nur bei Pensionierung, Selbständigkeit, Auswanderung oder Wohneigentumsförderung möglich).</p><p>&nbsp;</p><p>Falls zur Erreichung dieses Ziels Anpassungen der Gesetze notwendig sind, wird der Bundesrat gebeten, der Bundesversammlung einen entsprechenden Entwurf vorzulegen.</p>
    • Freiwillige Vorsorge (Säule 3a) für Kinder ermöglichen

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