Mindesttempo-Blitzer für Langsamfahrer

ShortId
25.3782
Id
20253782
Updated
14.11.2025 02:41
Language
de
Title
Mindesttempo-Blitzer für Langsamfahrer
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Nicht nur das erhöhte Verkehrsaufkommen ist verantwortlich für viele Staus und fast täglich stockenden Verkehr. Es sind vorallem auch unaufmerksame Autofahrer, welche sich keinen Deut um die Tempoangaben kümmern und leider nicht mit den angezeigten Geschwindigkeiten fahren. Immer mehr Lenker fahren mit 40 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h auf Landstrassen, beziehungsweise 100 km/h auf Nationalstrassen. Auf Autobahnen erlauben sich einige Fahrer sogar mit 60 km/h anstatt mit 120 km/h zu fahren. Etliche Verkehrsteilnehmer verhalten sich rücksichtslos und ignorant gegenüber korrekt fahrenden Verkehrsteilnehmern. Sie geben sich null Mühe, die gelernten Fähigkeiten eines guten Autofahrers auf Schweizer Strassen anzuwenden. Würden sich alle Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen und Nationalstrassen an die empfohlenen Tempos halten, hätten wir mehr Verkehrssicherheit, weniger gefährliche Überholmanöver, weniger Staus und somit entspanntere Verkehrsteilnehmer. Entspanntere Autofahrer gleich weniger Unfälle. Auch wenn einige Strassen dringend ausgebaut werden müssten, so hat es auch viele Strassen, welche mit einer klugen Temposteuerung und ohne leidige Verkehrsbehinderer genügend Kapazität für einen guten Verkehrsfluss hätten. Die Langsam-Fahrer sind auf unseren Strassen verkehrstechnisch gleich zu erziehen und zu ahnden, wie die zu schnell fahrenden Fahrer.</p>
  • <span><p><span>Eine Pflicht, die allgemeine oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit auszuschöpfen, besteht nicht. Besondere Umstände wie schlechte Sicht- und Strassenverhältnisse oder unübersichtliche Verkehrslagen können es erfordern, langsamer zu fahren. Auf Autobahnen und Autostrassen sind ausschliesslich Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen (Art. 35 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]).</span></p><p><span>Wer ohne zwingende Gründe langsam fährt und so einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert, kann strafrechtlich belangt werden. Gebüsst werden kann auch, wer auf Autobahnen und Autostrassen das Rechtsfahrgebot missachtet (Art. 4 Abs. 5 bzw. Art.</span><span>&nbsp;</span><span>8 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 VRV).</span></p><p><span>Einzelne Verkehrsteilnehmende über Radio oder Smartphone darauf hinzuweisen, dass sie zu schnell oder zu langsam fahren, ist technisch und rechtlich kaum umsetzbar. Allgemeine behördliche Aufforderungen an die Verkehrsteilnehmenden, schneller zu fahren, verwässern die Verantwortlichkeiten, könnten die Verkehrsteilnehmenden verunsichern und bei einem Unfall haftungsrechtliche Konsequenzen für den Staat nach sich ziehen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, damit der Verkehrsfluss nicht weiter durch Autofahrer beeinträchtigt wird, welche sich im Schneckentempo, teils mit 40-60 km/h, auf Schweizer Autobahnen und Nationalstrassen als Verkehrshindernis fortbewegen. Die Verkehrsteilnehmer könnten z. B. mittels Durchsagen über Radio oder CarPlay des Mobilphone aufgefordert werden, ihr Tempo anzupassen. Dieses System wird heute bereits in einigen Schweizer Tunnels angewendet. Wer sich nicht an die Anweisungen hält, soll gebüsst werden. Technisch ist dies heute schon problemlos machbar und es müsste die Aufgabe der Schweiz sein, hier innovative Lösungen für diese Steuerung weiter zu entwickeln. Der Bundesrat kann dazu beispielsweise eine funktionierende und preiswerte App entwickeln lassen. Mit gezielter und identischer Erziehung der Langsam- und Schnellfahrer auf dem Schweizer Strassennetz, soll der &nbsp;Verkehrsfluss gefördert und die Staus reduziert werden.</p>
  • Mindesttempo-Blitzer für Langsamfahrer
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Nicht nur das erhöhte Verkehrsaufkommen ist verantwortlich für viele Staus und fast täglich stockenden Verkehr. Es sind vorallem auch unaufmerksame Autofahrer, welche sich keinen Deut um die Tempoangaben kümmern und leider nicht mit den angezeigten Geschwindigkeiten fahren. Immer mehr Lenker fahren mit 40 km/h anstatt der erlaubten 80 km/h auf Landstrassen, beziehungsweise 100 km/h auf Nationalstrassen. Auf Autobahnen erlauben sich einige Fahrer sogar mit 60 km/h anstatt mit 120 km/h zu fahren. Etliche Verkehrsteilnehmer verhalten sich rücksichtslos und ignorant gegenüber korrekt fahrenden Verkehrsteilnehmern. Sie geben sich null Mühe, die gelernten Fähigkeiten eines guten Autofahrers auf Schweizer Strassen anzuwenden. Würden sich alle Verkehrsteilnehmer auf Autobahnen und Nationalstrassen an die empfohlenen Tempos halten, hätten wir mehr Verkehrssicherheit, weniger gefährliche Überholmanöver, weniger Staus und somit entspanntere Verkehrsteilnehmer. Entspanntere Autofahrer gleich weniger Unfälle. Auch wenn einige Strassen dringend ausgebaut werden müssten, so hat es auch viele Strassen, welche mit einer klugen Temposteuerung und ohne leidige Verkehrsbehinderer genügend Kapazität für einen guten Verkehrsfluss hätten. Die Langsam-Fahrer sind auf unseren Strassen verkehrstechnisch gleich zu erziehen und zu ahnden, wie die zu schnell fahrenden Fahrer.</p>
    • <span><p><span>Eine Pflicht, die allgemeine oder signalisierte Höchstgeschwindigkeit auszuschöpfen, besteht nicht. Besondere Umstände wie schlechte Sicht- und Strassenverhältnisse oder unübersichtliche Verkehrslagen können es erfordern, langsamer zu fahren. Auf Autobahnen und Autostrassen sind ausschliesslich Motorfahrzeuge zugelassen, die eine Geschwindigkeit von wenigstens 80 km/h erreichen können und dürfen (Art. 35 Abs. 1 Verkehrsregelnverordnung [VRV; SR 741.11]).</span></p><p><span>Wer ohne zwingende Gründe langsam fährt und so einen gleichmässigen Verkehrsfluss hindert, kann strafrechtlich belangt werden. Gebüsst werden kann auch, wer auf Autobahnen und Autostrassen das Rechtsfahrgebot missachtet (Art. 4 Abs. 5 bzw. Art.</span><span>&nbsp;</span><span>8 Abs.</span><span>&nbsp;</span><span>1 VRV).</span></p><p><span>Einzelne Verkehrsteilnehmende über Radio oder Smartphone darauf hinzuweisen, dass sie zu schnell oder zu langsam fahren, ist technisch und rechtlich kaum umsetzbar. Allgemeine behördliche Aufforderungen an die Verkehrsteilnehmenden, schneller zu fahren, verwässern die Verantwortlichkeiten, könnten die Verkehrsteilnehmenden verunsichern und bei einem Unfall haftungsrechtliche Konsequenzen für den Staat nach sich ziehen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die notwendigen Rahmenbedingungen und Voraussetzungen zu schaffen, damit der Verkehrsfluss nicht weiter durch Autofahrer beeinträchtigt wird, welche sich im Schneckentempo, teils mit 40-60 km/h, auf Schweizer Autobahnen und Nationalstrassen als Verkehrshindernis fortbewegen. Die Verkehrsteilnehmer könnten z. B. mittels Durchsagen über Radio oder CarPlay des Mobilphone aufgefordert werden, ihr Tempo anzupassen. Dieses System wird heute bereits in einigen Schweizer Tunnels angewendet. Wer sich nicht an die Anweisungen hält, soll gebüsst werden. Technisch ist dies heute schon problemlos machbar und es müsste die Aufgabe der Schweiz sein, hier innovative Lösungen für diese Steuerung weiter zu entwickeln. Der Bundesrat kann dazu beispielsweise eine funktionierende und preiswerte App entwickeln lassen. Mit gezielter und identischer Erziehung der Langsam- und Schnellfahrer auf dem Schweizer Strassennetz, soll der &nbsp;Verkehrsfluss gefördert und die Staus reduziert werden.</p>
    • Mindesttempo-Blitzer für Langsamfahrer

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