Weniger Kontrollen in der Landwirtschaft. Endlich griffige Massnahmen einleiten!
- ShortId
-
25.3795
- Id
-
20253795
- Updated
-
14.11.2025 02:35
- Language
-
de
- Title
-
Weniger Kontrollen in der Landwirtschaft. Endlich griffige Massnahmen einleiten!
- AdditionalIndexing
-
55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Trotz zahlreicher parlamentarischer Vorstösse und wiederholter Versprechungen seitens des Bundes und der Kantone, die Zahl der landwirtschaftlichen Kontrollen zu reduzieren, hat sich für die Landwirtschaftsbetriebe nichts geändert, und sie müssen nach wie vor jedes Jahr mehrere unkoordinierte Kontrollen über sich ergehen lassen. Diese Kontrollen sind eine regelrechte staatliche Schikane für die Betriebe, die ohnehin mit Preisen zu kämpfen haben, die die Produktionskosten nicht decken. Den Worten müssen nun endlich Taten folgen. Der Druck staatlicher Kontrollen, welche die Einhaltung der Gesetze sicherstellen sollen, ist meines Wissens in keinem anderen Sektor so gross wie in der Landwirtschaft. Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt jedoch auch für diese Branche, und es darf nicht sein, dass alle Landwirtinnen und Landwirte pauschal verdächtigt werden, das Gesetz zu missachten. Dass dem nicht so ist, haben die vergangenen zwanzig Jahre deutlich gezeigt. Die Landwirtschaftsbetriebe werden professionell geführt und halten sich an die Vorschriften in Sachen Umweltschutz und Tierwohl. Es gilt nun, unserer Landwirtschaft Vertrauen entgegenzubringen. Diese Motion fordert einen Paradigmenwechsel bei den landwirtschaftlichen Kontrollen, nämlich eine Beschränkung auf eine Betriebsprüfung alle vier Jahre und auf Stichprobenkontrollen von mindestens 5 Prozent und höchstens 10 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe pro Jahr.</p>
- <p>Die Anliegen der Motion stehen im Einklang mit den Bemühungen des Bundesrats, das öffentlich-rechtliche Kontrollwesen in der Landwirtschaft so schlank wie möglich zu halten. Mit der überwiesenen Motion «Schluss mit Kontrollen und Bürokratie, die unsere Bäuerinnen und Bauern zugrunde richten!» (24.3020) hat er einen Auftrag dazu erhalten. Bund, Kantone und privatwirtschaftliche Organisationen haben sich in diesem Zusammenhang auf einen Aktionsplan geeinigt. Ziel des Aktionsplans ist es, dass ein Betrieb pro Jahr höchstens eine privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Grund- oder Standardkontrolle hat. Insbesondere soll die Koordination und Kombination öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Kontrollen verbessert werden. Und bereits vorhandene Kontrolldaten sollen beispielsweise vermehrt genutzt werden, um weitere Kontrollen zu vermeiden oder die Zeitdauer einer Kontrolle zu reduzieren. Die Umsetzung der Massnahmen im Aktionsplan soll ab 2026 erfolgen.</p><p> </p><p>Die Koordinationspflicht von öffentlich-rechtlichen Grundkontrollen ist bereits im geltenden Recht verankert. Sowohl die Verordnung über die Koordination der Kontrollen in der Landwirtschaft (VKKL; SR 910.15) als auch die Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKPV; SR 817.032) schreiben vor, dass Betriebe in der Regel nicht mehr als eine öffentlich-rechtliche Grundkontrolle pro Jahr haben dürfen. Ausnahmen davon sind Grundkontrollen, die ohne Anwesenheit des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin durchgeführt werden, sowie Grundkontrollen der Biodiversität (Qualitätsstufe II und Vernetzung), für die ein spezifisches Fachwissen erforderlich ist.</p><p> </p><p>Der Kontrollkoordination bei den Grundkontrollen sind Grenzen gesetzt. Zum einen sind nicht alle Bereiche zum gleichen Zeitpunkt glaubwürdig kontrollierbar, weshalb die Kantone praxistaugliche, jahreszeitlich angepasste «Kontrollpakete» schnüren. Betriebe, die ausschliesslich Grünland bewirtschaften, haben bereits heute kaum häufiger als alle vier Jahre eine öffentlich-rechtliche Grundkontrolle. Bei diversifizierten Betrieben mit Tierhaltung wäre hingegen eine einzige Grundkontrolle alle vier Jahre weder mit annehmbarem Aufwand noch glaubwürdig durchführbar.</p><p> </p><p>Die Motion stellt Forderungen zu öffentlich-rechtlichen Kontrollen, blendet jedoch aus, dass Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich privatrechtlich kontrolliert werden. Schätzungsweise ist die Hälfte aller Kontrollen auf den Betrieben privatrechtlicher Natur. Sie werden von Labelorganisationen oder Branchenverbänden organisiert. In diese privatrechtliche Kontrolltätigkeit kann der Bund nicht eingreifen. Entsprechend kann er den privaten Organisationen weder den Kontrollrhythmus noch eine Koordination vorschreiben. Jedes Label bestimmt selbst, wie häufig es seine Mitglieder kontrollieren will.</p><p> </p><p>Die Forderung, jährlich 5 bis 10 % der Betriebe risikobasiert zu kontrollieren, ist durchaus sinnvoll. Die VKKL schreibt bereits heute vor, dass mindestens 5 % der Betriebe im öffentlich-rechtlichen Bereich jährlich risikobasiert kontrolliert werden müssen. Eine Obergrenze sieht sie hingegen nicht vor, um den Kantonen ausreichend Handlungsspielraum zu lassen. In der Praxis werden jedoch kaum mehr als 10 % der Betriebe pro Jahr risikobasiert kontrolliert.</p><p> </p><p>Die Landwirtschaftsbetriebe werden jährlich mit 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen unterstützt, was durchschnittlich rund 70'000 Franken pro Betrieb und Jahr entspricht. Der rechtmässige Einsatz dieser Steuergelder muss gemäss Subventionsgesetz (SR 616.1) überprüft werden. Dies ist nur mit angemessenen, glaubwürdigen Kontrollen zum richtigen Zeitpunkt möglich.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Mit dieser Motion beantrage ich eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes bzw. der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben mit dem Ziel, bei den Kontrollen der Landwirtschaftsbetriebe einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Konkret sollen Landwirtschaftsbetriebe künftig nur noch alle vier Jahre eine Grundkontrolle durchlaufen müssen, bei welcher alle durch das Bundesrecht vorgesehenen Elemente geprüft werden (Betriebsprüfung). Der Bund soll die Durchführung risikobasierter Stichprobenkontrollen, welche die Grundkontrolle ergänzen, an die Kantone delegieren können. Jährlich sollten mindestens 5 Prozent, aber höchstens 10 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe einer solchen Stichprobenkontrolle unterzogen werden. Jeder Kanton müsste dem Bund jeweils per Jahresende über die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe in seinem Gebiet und die Zahl der durchgeführten Kontrollen Bericht erstatten.</p>
- Weniger Kontrollen in der Landwirtschaft. Endlich griffige Massnahmen einleiten!
- State
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Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Trotz zahlreicher parlamentarischer Vorstösse und wiederholter Versprechungen seitens des Bundes und der Kantone, die Zahl der landwirtschaftlichen Kontrollen zu reduzieren, hat sich für die Landwirtschaftsbetriebe nichts geändert, und sie müssen nach wie vor jedes Jahr mehrere unkoordinierte Kontrollen über sich ergehen lassen. Diese Kontrollen sind eine regelrechte staatliche Schikane für die Betriebe, die ohnehin mit Preisen zu kämpfen haben, die die Produktionskosten nicht decken. Den Worten müssen nun endlich Taten folgen. Der Druck staatlicher Kontrollen, welche die Einhaltung der Gesetze sicherstellen sollen, ist meines Wissens in keinem anderen Sektor so gross wie in der Landwirtschaft. Der Grundsatz von Treu und Glauben gilt jedoch auch für diese Branche, und es darf nicht sein, dass alle Landwirtinnen und Landwirte pauschal verdächtigt werden, das Gesetz zu missachten. Dass dem nicht so ist, haben die vergangenen zwanzig Jahre deutlich gezeigt. Die Landwirtschaftsbetriebe werden professionell geführt und halten sich an die Vorschriften in Sachen Umweltschutz und Tierwohl. Es gilt nun, unserer Landwirtschaft Vertrauen entgegenzubringen. Diese Motion fordert einen Paradigmenwechsel bei den landwirtschaftlichen Kontrollen, nämlich eine Beschränkung auf eine Betriebsprüfung alle vier Jahre und auf Stichprobenkontrollen von mindestens 5 Prozent und höchstens 10 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe pro Jahr.</p>
- <p>Die Anliegen der Motion stehen im Einklang mit den Bemühungen des Bundesrats, das öffentlich-rechtliche Kontrollwesen in der Landwirtschaft so schlank wie möglich zu halten. Mit der überwiesenen Motion «Schluss mit Kontrollen und Bürokratie, die unsere Bäuerinnen und Bauern zugrunde richten!» (24.3020) hat er einen Auftrag dazu erhalten. Bund, Kantone und privatwirtschaftliche Organisationen haben sich in diesem Zusammenhang auf einen Aktionsplan geeinigt. Ziel des Aktionsplans ist es, dass ein Betrieb pro Jahr höchstens eine privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Grund- oder Standardkontrolle hat. Insbesondere soll die Koordination und Kombination öffentlich-rechtlicher und privatrechtlicher Kontrollen verbessert werden. Und bereits vorhandene Kontrolldaten sollen beispielsweise vermehrt genutzt werden, um weitere Kontrollen zu vermeiden oder die Zeitdauer einer Kontrolle zu reduzieren. Die Umsetzung der Massnahmen im Aktionsplan soll ab 2026 erfolgen.</p><p> </p><p>Die Koordinationspflicht von öffentlich-rechtlichen Grundkontrollen ist bereits im geltenden Recht verankert. Sowohl die Verordnung über die Koordination der Kontrollen in der Landwirtschaft (VKKL; SR 910.15) als auch die Verordnung über den mehrjährigen nationalen Kontrollplan für die Lebensmittelkette und die Gebrauchsgegenstände (MNKPV; SR 817.032) schreiben vor, dass Betriebe in der Regel nicht mehr als eine öffentlich-rechtliche Grundkontrolle pro Jahr haben dürfen. Ausnahmen davon sind Grundkontrollen, die ohne Anwesenheit des Betriebsleiters oder der Betriebsleiterin durchgeführt werden, sowie Grundkontrollen der Biodiversität (Qualitätsstufe II und Vernetzung), für die ein spezifisches Fachwissen erforderlich ist.</p><p> </p><p>Der Kontrollkoordination bei den Grundkontrollen sind Grenzen gesetzt. Zum einen sind nicht alle Bereiche zum gleichen Zeitpunkt glaubwürdig kontrollierbar, weshalb die Kantone praxistaugliche, jahreszeitlich angepasste «Kontrollpakete» schnüren. Betriebe, die ausschliesslich Grünland bewirtschaften, haben bereits heute kaum häufiger als alle vier Jahre eine öffentlich-rechtliche Grundkontrolle. Bei diversifizierten Betrieben mit Tierhaltung wäre hingegen eine einzige Grundkontrolle alle vier Jahre weder mit annehmbarem Aufwand noch glaubwürdig durchführbar.</p><p> </p><p>Die Motion stellt Forderungen zu öffentlich-rechtlichen Kontrollen, blendet jedoch aus, dass Landwirtschaftsbetriebe zusätzlich privatrechtlich kontrolliert werden. Schätzungsweise ist die Hälfte aller Kontrollen auf den Betrieben privatrechtlicher Natur. Sie werden von Labelorganisationen oder Branchenverbänden organisiert. In diese privatrechtliche Kontrolltätigkeit kann der Bund nicht eingreifen. Entsprechend kann er den privaten Organisationen weder den Kontrollrhythmus noch eine Koordination vorschreiben. Jedes Label bestimmt selbst, wie häufig es seine Mitglieder kontrollieren will.</p><p> </p><p>Die Forderung, jährlich 5 bis 10 % der Betriebe risikobasiert zu kontrollieren, ist durchaus sinnvoll. Die VKKL schreibt bereits heute vor, dass mindestens 5 % der Betriebe im öffentlich-rechtlichen Bereich jährlich risikobasiert kontrolliert werden müssen. Eine Obergrenze sieht sie hingegen nicht vor, um den Kantonen ausreichend Handlungsspielraum zu lassen. In der Praxis werden jedoch kaum mehr als 10 % der Betriebe pro Jahr risikobasiert kontrolliert.</p><p> </p><p>Die Landwirtschaftsbetriebe werden jährlich mit 2,8 Milliarden Franken Direktzahlungen unterstützt, was durchschnittlich rund 70'000 Franken pro Betrieb und Jahr entspricht. Der rechtmässige Einsatz dieser Steuergelder muss gemäss Subventionsgesetz (SR 616.1) überprüft werden. Dies ist nur mit angemessenen, glaubwürdigen Kontrollen zum richtigen Zeitpunkt möglich.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Mit dieser Motion beantrage ich eine Revision des Landwirtschaftsgesetzes bzw. der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben mit dem Ziel, bei den Kontrollen der Landwirtschaftsbetriebe einen Paradigmenwechsel herbeizuführen. Konkret sollen Landwirtschaftsbetriebe künftig nur noch alle vier Jahre eine Grundkontrolle durchlaufen müssen, bei welcher alle durch das Bundesrecht vorgesehenen Elemente geprüft werden (Betriebsprüfung). Der Bund soll die Durchführung risikobasierter Stichprobenkontrollen, welche die Grundkontrolle ergänzen, an die Kantone delegieren können. Jährlich sollten mindestens 5 Prozent, aber höchstens 10 Prozent aller Landwirtschaftsbetriebe einer solchen Stichprobenkontrolle unterzogen werden. Jeder Kanton müsste dem Bund jeweils per Jahresende über die Anzahl der Landwirtschaftsbetriebe in seinem Gebiet und die Zahl der durchgeführten Kontrollen Bericht erstatten.</p>
- Weniger Kontrollen in der Landwirtschaft. Endlich griffige Massnahmen einleiten!
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