Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht in der Schweiz sollen verpflichtet werden, Zivilschutz zu leisten
- ShortId
-
25.3800
- Id
-
20253800
- Updated
-
14.11.2025 02:42
- Language
-
de
- Title
-
Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht in der Schweiz sollen verpflichtet werden, Zivilschutz zu leisten
- AdditionalIndexing
-
09;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit unbegrenztem Aufenthalt in der Schweiz (gemäss Art. 34 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration in der Schweiz, AIG), liegt gemäss Art. 61 Abs. 3 BV in der Kompetenz des Bundes. Die Bundesverfassung muss daher nicht revidiert werden. Es bedarf indes einer Revision des Bundesgesetzes für Bevölkerungsschutz (BZG). Die Schutzdienstpflicht für Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung müsste in Artikel 29 Abs. 1 BZG festgeschrieben werden. </p><p>Die Ausweitung der Schutzdienstpflicht hätte das Potenzial, das Alimentierungsproblem im Zivilschutz zu entschärfen. Zudem könnte sie einen Beitrag zur vertieften Integration leisten. Auch würden Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung analog zu den Schweizern einen Beitrag für die Sicherheit und die Gesellschaft leisten. In verschiedenen Gemeinden der Schweiz sind diese beispielsweise auch der Feuerwehrpflicht unterstellt. </p><p>Die Auswirkungen auf die Alimentierung der Zivilschutzorganisationen sind vielversprechend. So leben heute rund 78'000 Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung im dienstpflichtigen Alter (18 bis 30) in der Schweiz, rund 6'000 pro Jahrgang. Das heisst, es könnte mit jährlich rund 6'000 zusätzlichen Rekrutierungspflichtigen gerechnet werden. Wenn die gleichen Bedingungen bezüglich Tauglichkeit angewendet werden wie bei Schweizer Männern, könnten theoretisch rund 4'800 zusätzliche Schutzdienstpflichtige gewonnen werden.</p>
- <span><p><span>Die Dienstpflicht wird bisher als Bürgerpflicht verstanden. Ausländerinnen und Ausländer sind in der Schweiz auf Bundesebene von den politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf das Postulat Golay Roger (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243215"><u><span>24.3215 | Ausländer finanziell an der Verteidigung beteiligen | Geschäft | Das Schweizer Parlament</span></u></a><span>) sowie der Motion Heer (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243846"><u><span>24.3846 | Solidarisierung mit dem Gaststaat. Einführung einer Sicherheitsabgabe für die ausländische Wohnbevölkerung | Geschäft | Das Schweizer Parlament</span></u></a><span>) bereits festgehalten hat, erachtet er eine Ausweitung der Dienstplicht als eine Ungleichbehandlung, wenn Pflichten, aber keine Rechte übertragen würden. Volljährige in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer können bereits heute gemäss geltendem Gesetz freiwillig Zivilschutz leisten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Erweiterung der Zivilschutzdienstpflicht auf Ausländer mit Niederlassungsbewilligung würde zudem zu einer Diskriminierung von EU-/EFTA-Staatsangehörigen gegenüber Schweizer Staatsangehörigen führen, da Schweizer keinen Zivilschutzdienst leisten müssen, wenn sie Militär- oder Zivildienst leisten. Diese Möglichkeit haben EU-/EFTA-Staatsangehörige nicht, da der Militär- und der Zivildienst in der Schweiz lediglich Schweizer Staatsangehörigen offensteht. Die Umsetzung der Motion würde daher gegen das Diskriminierungsverbot von Art. 2 des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU bzw. Art. 2 Anhang K des EFTA-Übereinkommens verstossen. Eine völkerrechtskonforme Umsetzung der Motion würde erfordern, dass die Ausnahmen von der Schutzdienstpflicht diskriminierungsfrei ausgestaltet wären und daher nicht an Voraussetzungen gebunden sind, die ausschliesslich am Schweizer Bürgerrecht anknüpfen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Schliesslich hat der Bundesrat das VBS auf Grundlage des vertiefenden Berichts des VBS beauftragt, bis Ende 2027 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems vorzulegen. In diesem Rahmen ist auch eine stärkere Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an der Sicherheit der Schweiz zu prüfen. Dies deckt auch das Anliegen der Motion ab. Es ist sachgerecht, dieses im Gesamtkontext des Dienstpflichtsystems zu prüfen und nicht vorzuziehen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) zu unterbreiten. Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung (gemäss Art. 34 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration, AIG), sollen verpflichtet werden Zivilschutz zu leisten. Die Dauer des Dienstes soll gleich lang sein, wie für Schweizer Männer. Leisten sie den Dienst nicht, sollen sie analog den Schweizer Männern eine Abgabe schulden.</p>
- Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht in der Schweiz sollen verpflichtet werden, Zivilschutz zu leisten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Ausweitung der Schutzdienstpflicht auf Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit unbegrenztem Aufenthalt in der Schweiz (gemäss Art. 34 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration in der Schweiz, AIG), liegt gemäss Art. 61 Abs. 3 BV in der Kompetenz des Bundes. Die Bundesverfassung muss daher nicht revidiert werden. Es bedarf indes einer Revision des Bundesgesetzes für Bevölkerungsschutz (BZG). Die Schutzdienstpflicht für Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung müsste in Artikel 29 Abs. 1 BZG festgeschrieben werden. </p><p>Die Ausweitung der Schutzdienstpflicht hätte das Potenzial, das Alimentierungsproblem im Zivilschutz zu entschärfen. Zudem könnte sie einen Beitrag zur vertieften Integration leisten. Auch würden Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung analog zu den Schweizern einen Beitrag für die Sicherheit und die Gesellschaft leisten. In verschiedenen Gemeinden der Schweiz sind diese beispielsweise auch der Feuerwehrpflicht unterstellt. </p><p>Die Auswirkungen auf die Alimentierung der Zivilschutzorganisationen sind vielversprechend. So leben heute rund 78'000 Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung im dienstpflichtigen Alter (18 bis 30) in der Schweiz, rund 6'000 pro Jahrgang. Das heisst, es könnte mit jährlich rund 6'000 zusätzlichen Rekrutierungspflichtigen gerechnet werden. Wenn die gleichen Bedingungen bezüglich Tauglichkeit angewendet werden wie bei Schweizer Männern, könnten theoretisch rund 4'800 zusätzliche Schutzdienstpflichtige gewonnen werden.</p>
- <span><p><span>Die Dienstpflicht wird bisher als Bürgerpflicht verstanden. Ausländerinnen und Ausländer sind in der Schweiz auf Bundesebene von den politischen Mitbestimmungsrechten ausgeschlossen. Wie der Bundesrat in seinen Antworten auf das Postulat Golay Roger (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243215"><u><span>24.3215 | Ausländer finanziell an der Verteidigung beteiligen | Geschäft | Das Schweizer Parlament</span></u></a><span>) sowie der Motion Heer (</span><a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243846"><u><span>24.3846 | Solidarisierung mit dem Gaststaat. Einführung einer Sicherheitsabgabe für die ausländische Wohnbevölkerung | Geschäft | Das Schweizer Parlament</span></u></a><span>) bereits festgehalten hat, erachtet er eine Ausweitung der Dienstplicht als eine Ungleichbehandlung, wenn Pflichten, aber keine Rechte übertragen würden. Volljährige in der Schweiz niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer können bereits heute gemäss geltendem Gesetz freiwillig Zivilschutz leisten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Eine Erweiterung der Zivilschutzdienstpflicht auf Ausländer mit Niederlassungsbewilligung würde zudem zu einer Diskriminierung von EU-/EFTA-Staatsangehörigen gegenüber Schweizer Staatsangehörigen führen, da Schweizer keinen Zivilschutzdienst leisten müssen, wenn sie Militär- oder Zivildienst leisten. Diese Möglichkeit haben EU-/EFTA-Staatsangehörige nicht, da der Militär- und der Zivildienst in der Schweiz lediglich Schweizer Staatsangehörigen offensteht. Die Umsetzung der Motion würde daher gegen das Diskriminierungsverbot von Art. 2 des Freizügigkeitsabkommens Schweiz-EU bzw. Art. 2 Anhang K des EFTA-Übereinkommens verstossen. Eine völkerrechtskonforme Umsetzung der Motion würde erfordern, dass die Ausnahmen von der Schutzdienstpflicht diskriminierungsfrei ausgestaltet wären und daher nicht an Voraussetzungen gebunden sind, die ausschliesslich am Schweizer Bürgerrecht anknüpfen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Schliesslich hat der Bundesrat das VBS auf Grundlage des vertiefenden Berichts des VBS beauftragt, bis Ende 2027 einen Vorschlag zur Weiterentwicklung des Dienstpflichtsystems vorzulegen. In diesem Rahmen ist auch eine stärkere Beteiligung der ausländischen Bevölkerung an der Sicherheit der Schweiz zu prüfen. Dies deckt auch das Anliegen der Motion ab. Es ist sachgerecht, dieses im Gesamtkontext des Dienstpflichtsystems zu prüfen und nicht vorzuziehen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung eine Revision des Bundesgesetzes über den Bevölkerungsschutz und den Zivilschutz (BZG) zu unterbreiten. Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit einer Niederlassungsbewilligung (gemäss Art. 34 Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer und über die Integration, AIG), sollen verpflichtet werden Zivilschutz zu leisten. Die Dauer des Dienstes soll gleich lang sein, wie für Schweizer Männer. Leisten sie den Dienst nicht, sollen sie analog den Schweizer Männern eine Abgabe schulden.</p>
- Männer ohne Schweizer Bürgerrecht mit unbegrenztem Aufenthaltsrecht in der Schweiz sollen verpflichtet werden, Zivilschutz zu leisten
Back to List