Es fehlt ein aktuelles Preisschild. Dynamische Energieliefertarife sind fair und helfen der Versorgungssicherheit
- ShortId
-
25.3802
- Id
-
20253802
- Updated
-
14.11.2025 02:42
- Language
-
de
- Title
-
Es fehlt ein aktuelles Preisschild. Dynamische Energieliefertarife sind fair und helfen der Versorgungssicherheit
- AdditionalIndexing
-
66;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Mit dem Zubau von erneuerbaren Energien verschieben sich die Produktionszeiten und damit auch der Verlauf der Preise am Strommarkt. Vorbei sind die Zeiten von billigem Nachtstrom und teurem Strom über Mittag. Stattdessen ist Strom von Mitte Vormittag bis in den Nachmittag hinein oft sehr günstig. Endverbraucher in der Grundversorgung bezahlen aber mehrheitlich fixe Energieliefertarife. Damit können sie nicht vom günstigen Strom tagsüber profitieren und haben keinen Anreiz, ihren Verbrauch zu optimieren. Daher sollen die Verteilnetzbetreiber verpflichtet werden, dynamische Netznutzungs- und Energieliefertarife zumindest als Wahltarif anzubieten. Diese sollen sich bezüglich der zeitlichen Variabilität an den Marktpreisen orientieren.<br><br>Während dynamische Energieliefertarife in der Grundversorgung bisher keine Anwendung finden, führen erste Netzbetreiber dynamische Netznutzungstarife als Wahltarife ein. Dynamische Energieliefertarife sind jedoch bis heute auf Gesetzesebene nicht vorgesehen. Dies gilt es zu korrigieren und kann zum Beispiel mit dem folgendem Gesetzesvorschlag (Art. 6 Abs. 3bis StromVG neu) oder gleichbedeutend in der entsprechenden Verordnung umgesetzt werden: <i>«Die Verteilnetzbetreiber bieten zumindest als Wahltarif dynamische Netznutzungs- und Energieliefertarife an. Die dynamischen Netznutzungstarife orientieren sich an der Netzbelastung, die dynamischen Energieliefertarife an der zeitlichen Variabilität der Marktpreise.</i>» </p><p>Die Schweiz strebt im Rahmen der Energiestrategie 2050 ein Energiesystem mit einem hohen Anteil an erneuerbarer Energie an. Dafür ist es wichtig, dass die Endverbraucher Strom möglichst dann verbrauchen, wenn er in grossen Mengen produziert wird und damit die Marktpreise tief liegen.</p>
- <span><p><span>Verbrauchsspitzen stellen eine Herausforderung für das Stromnetz dar. Um eine Überdimensionierung des Netzes zu vermeiden, müssen Lösungen zur Glättung der Verbrauchsspitzen gefunden werden. Die Möglichkeit zur Einführung dynamischer Netztarife ist in Artikel 14 Absatz 3 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) und in den Artikeln 18 und 18a der Stromversorgungsverordnung (StromVV 734.71) vorgesehen. In der Grundversorgung werden dynamische Energietarife bislang nicht erwähnt. Sie sind weder verboten noch vorgeschrieben. Die Verteilnetzbetreiber haben demnach grundsätzlich die Möglichkeit, solche Tarife anzubieten. Dynamische Energietarife lassen sich bei einer gestehungskostenbasierten Regulierung kaum sinnvoll umsetzen, da dynamische Energietarife praktisch zwangsläufig an einen Spotpreis gekoppelt werden müssten. Sie sind vor allem in einem vollständig geöffneten Markt zielführend. Einige Verteilnetzbetreiber haben aber bereits tagsüber Niedertarifzeiten eingeführt, um die überschüssige Photovoltaik-Einspeisung aufzunehmen. Eine Verpflichtung zu dynamischen Energietarifen würde das System zurzeit erheblich verkomplizieren. Mit dem Stromabkommen müssten grössere Lieferanten auch in der Schweiz zum Angebot solcher Tarife verpflichtet werden. Der Bundesrat wird bei einer Umsetzung des Stromabkommens sorgfältig prüfen, inwieweit diese Verpflichtungen auch im Bereich der Grundversorgung sinnvoll sind. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Verteilnetzbetreiber zu verpflichten, zumindest als Wahltarif dynamische Netznutzungs- und Energieliefertarife anzubieten.</p>
- Es fehlt ein aktuelles Preisschild. Dynamische Energieliefertarife sind fair und helfen der Versorgungssicherheit
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Mit dem Zubau von erneuerbaren Energien verschieben sich die Produktionszeiten und damit auch der Verlauf der Preise am Strommarkt. Vorbei sind die Zeiten von billigem Nachtstrom und teurem Strom über Mittag. Stattdessen ist Strom von Mitte Vormittag bis in den Nachmittag hinein oft sehr günstig. Endverbraucher in der Grundversorgung bezahlen aber mehrheitlich fixe Energieliefertarife. Damit können sie nicht vom günstigen Strom tagsüber profitieren und haben keinen Anreiz, ihren Verbrauch zu optimieren. Daher sollen die Verteilnetzbetreiber verpflichtet werden, dynamische Netznutzungs- und Energieliefertarife zumindest als Wahltarif anzubieten. Diese sollen sich bezüglich der zeitlichen Variabilität an den Marktpreisen orientieren.<br><br>Während dynamische Energieliefertarife in der Grundversorgung bisher keine Anwendung finden, führen erste Netzbetreiber dynamische Netznutzungstarife als Wahltarife ein. Dynamische Energieliefertarife sind jedoch bis heute auf Gesetzesebene nicht vorgesehen. Dies gilt es zu korrigieren und kann zum Beispiel mit dem folgendem Gesetzesvorschlag (Art. 6 Abs. 3bis StromVG neu) oder gleichbedeutend in der entsprechenden Verordnung umgesetzt werden: <i>«Die Verteilnetzbetreiber bieten zumindest als Wahltarif dynamische Netznutzungs- und Energieliefertarife an. Die dynamischen Netznutzungstarife orientieren sich an der Netzbelastung, die dynamischen Energieliefertarife an der zeitlichen Variabilität der Marktpreise.</i>» </p><p>Die Schweiz strebt im Rahmen der Energiestrategie 2050 ein Energiesystem mit einem hohen Anteil an erneuerbarer Energie an. Dafür ist es wichtig, dass die Endverbraucher Strom möglichst dann verbrauchen, wenn er in grossen Mengen produziert wird und damit die Marktpreise tief liegen.</p>
- <span><p><span>Verbrauchsspitzen stellen eine Herausforderung für das Stromnetz dar. Um eine Überdimensionierung des Netzes zu vermeiden, müssen Lösungen zur Glättung der Verbrauchsspitzen gefunden werden. Die Möglichkeit zur Einführung dynamischer Netztarife ist in Artikel 14 Absatz 3 des Stromversorgungsgesetzes (StromVG; SR 734.7) und in den Artikeln 18 und 18a der Stromversorgungsverordnung (StromVV 734.71) vorgesehen. In der Grundversorgung werden dynamische Energietarife bislang nicht erwähnt. Sie sind weder verboten noch vorgeschrieben. Die Verteilnetzbetreiber haben demnach grundsätzlich die Möglichkeit, solche Tarife anzubieten. Dynamische Energietarife lassen sich bei einer gestehungskostenbasierten Regulierung kaum sinnvoll umsetzen, da dynamische Energietarife praktisch zwangsläufig an einen Spotpreis gekoppelt werden müssten. Sie sind vor allem in einem vollständig geöffneten Markt zielführend. Einige Verteilnetzbetreiber haben aber bereits tagsüber Niedertarifzeiten eingeführt, um die überschüssige Photovoltaik-Einspeisung aufzunehmen. Eine Verpflichtung zu dynamischen Energietarifen würde das System zurzeit erheblich verkomplizieren. Mit dem Stromabkommen müssten grössere Lieferanten auch in der Schweiz zum Angebot solcher Tarife verpflichtet werden. Der Bundesrat wird bei einer Umsetzung des Stromabkommens sorgfältig prüfen, inwieweit diese Verpflichtungen auch im Bereich der Grundversorgung sinnvoll sind. </span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzliche Grundlage zu schaffen, um die Verteilnetzbetreiber zu verpflichten, zumindest als Wahltarif dynamische Netznutzungs- und Energieliefertarife anzubieten.</p>
- Es fehlt ein aktuelles Preisschild. Dynamische Energieliefertarife sind fair und helfen der Versorgungssicherheit
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