Auskunft des Schweizerischen Bundesgerichtes

ShortId
25.3804
Id
20253804
Updated
14.11.2025 02:40
Language
de
Title
Auskunft des Schweizerischen Bundesgerichtes
AdditionalIndexing
10;08;1231;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Gemäss Art. 118 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) kann ein parlamentarischer Vorstoss direkt an das Bundesgericht gerichtet werden, wenn er sich auf dessen Geschäftsführung oder dessen Finanzhaushalt bezieht. Da die vorliegende Interpellation keinen dieser beiden Bereiche betrifft und angesichts der begrenzten Tragweite des Artikels 118 Absatz 4 ParlG, ist das Bundesgericht nicht in der Lage, das Auskunftsbegehren von Herrn Nationalrat Thomas Matter zu beantworten.</p><p>&nbsp;</p><p>Wir sind der Ansicht, dass es vielmehr Aufgabe des Bundesamtes für Justiz und der Stellen, die den Inhalt des neuen bilateralen Pakets Schweiz - EU ausgehandelt haben, ist, die beiden vom Verfasser der Interpellation aufgeworfenen Fragen zu prüfen. Da es sich um eine abstrakte Frage des anwendbaren (und noch nicht in Kraft getretenen) Rechts und um eine Frage der politischen Rechte handelt, steht es uns, als Judikative, nicht zu, solche Begehren zu behandeln.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesgericht würde sich gegebenenfalls nur im Rahmen einer allfälligen Beschwerde betreffend einen konkreten Anwendungsfall einer solchen Gesetzgebung damit auseinandersetzen.</p>
  • <p>Gemäss ParlG Art. 118 Abs. 4 unterbreite ich dem Schweizerischen Bundesgericht nachfolgende Interpellation:</p><p>Mit Urteil 2C_716/2014 vom 26. November 2015 hat die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts entschieden, dass das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU unbedingten Vorrang vor der Schweizerischen Bundesverfassung und überhaupt dem innerstaatlichen Recht hat. Da dieses Freizügigkeitsabkommen Teil der Bilateralen Verträge I mit der Europäischen Union ist, gilt das Urteil des Bundesgerichts zweifellos für all deren sieben Abkommen.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich das Schweizerische Bundesgericht um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wenn die Bilateralen Verträge I der Schweiz mit der EU über der Bundesverfassung stehen: Gilt das auch für das noch weiter gehende neue "Paket Schweiz-EU"?</p><p>2. Falls ja, müsste dieses "Paket Schweiz-EU" bei der kommenden Volksabstimmung nicht mindestens dieselben demokratischen Anforderungen (obligatorisches Referendum) erfüllen wie eine Änderung oder Ergänzung der Bundesverfassung, da es ja laut aktueller Bundesgerichtssprechung (siehe oben) über der Bundesverfassung steht?</p>
  • Auskunft des Schweizerischen Bundesgerichtes
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Gemäss Art. 118 Absatz 4 des Parlamentsgesetzes (ParlG; SR 171.10) kann ein parlamentarischer Vorstoss direkt an das Bundesgericht gerichtet werden, wenn er sich auf dessen Geschäftsführung oder dessen Finanzhaushalt bezieht. Da die vorliegende Interpellation keinen dieser beiden Bereiche betrifft und angesichts der begrenzten Tragweite des Artikels 118 Absatz 4 ParlG, ist das Bundesgericht nicht in der Lage, das Auskunftsbegehren von Herrn Nationalrat Thomas Matter zu beantworten.</p><p>&nbsp;</p><p>Wir sind der Ansicht, dass es vielmehr Aufgabe des Bundesamtes für Justiz und der Stellen, die den Inhalt des neuen bilateralen Pakets Schweiz - EU ausgehandelt haben, ist, die beiden vom Verfasser der Interpellation aufgeworfenen Fragen zu prüfen. Da es sich um eine abstrakte Frage des anwendbaren (und noch nicht in Kraft getretenen) Rechts und um eine Frage der politischen Rechte handelt, steht es uns, als Judikative, nicht zu, solche Begehren zu behandeln.</p><p>&nbsp;</p><p>Das Bundesgericht würde sich gegebenenfalls nur im Rahmen einer allfälligen Beschwerde betreffend einen konkreten Anwendungsfall einer solchen Gesetzgebung damit auseinandersetzen.</p>
    • <p>Gemäss ParlG Art. 118 Abs. 4 unterbreite ich dem Schweizerischen Bundesgericht nachfolgende Interpellation:</p><p>Mit Urteil 2C_716/2014 vom 26. November 2015 hat die II. öffentlich-rechtliche Abteilung des Schweizerischen Bundesgerichts entschieden, dass das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU unbedingten Vorrang vor der Schweizerischen Bundesverfassung und überhaupt dem innerstaatlichen Recht hat. Da dieses Freizügigkeitsabkommen Teil der Bilateralen Verträge I mit der Europäischen Union ist, gilt das Urteil des Bundesgerichts zweifellos für all deren sieben Abkommen.</p><p>In diesem Zusammenhang ersuche ich das Schweizerische Bundesgericht um Beantwortung folgender Fragen:</p><p>1. Wenn die Bilateralen Verträge I der Schweiz mit der EU über der Bundesverfassung stehen: Gilt das auch für das noch weiter gehende neue "Paket Schweiz-EU"?</p><p>2. Falls ja, müsste dieses "Paket Schweiz-EU" bei der kommenden Volksabstimmung nicht mindestens dieselben demokratischen Anforderungen (obligatorisches Referendum) erfüllen wie eine Änderung oder Ergänzung der Bundesverfassung, da es ja laut aktueller Bundesgerichtssprechung (siehe oben) über der Bundesverfassung steht?</p>
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