Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in erster Linie Schweizerbürgerinnen und -bürger!

ShortId
25.3805
Id
20253805
Updated
14.11.2025 02:40
Language
de
Title
Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in erster Linie Schweizerbürgerinnen und -bürger!
AdditionalIndexing
04;34;24
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion Berberat Didier 17.3626 vom 3.&nbsp;Juli 2017, die ein ähnliches Ziel verfolgte wie die vorliegende Motion, wies der Bundesrat unter Bezugnahme auf das Postulat Graber Konrad 14.3752 darauf hin, dass die Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft zugenommen hätten, dies nicht zuletzt auch aufgrund einer konsequenteren Durchsetzung der umfassenden regulatorischen Vorgaben. Er erachtete es als «starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken, wenn diese regulatorisch gezwungen werden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen». Mit dem Argument der Wirtschaftsfreiheit wurde die Motion Berberat schliesslich vom Ständerat am 13.&nbsp;Juni 2018 abgelehnt, obwohl sie am 11.&nbsp;September 2017 vom Nationalrat angenommen worden war. Aber im Grunde waren es nicht die Risiken, die zugenommen hatten, sondern die Akzeptanz dieser Risiken durch die Compliance-Stellen der in der Schweiz tätigen Banken.</p><p>Seither hat sich die Lage für Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Ausland weiter verschlechtert: Ihre Bankkonten in der Schweiz, die sie oft lange vor ihrem Wegzug eröffnet hatten, werden aufgelöst, und zwar einzig und allein deshalb, weil sie sich im Ausland niedergelassen haben. Betroffen sind namentlich Personen im Ruhestand, sie sich aufgrund ihrer bescheidenen Rente dazu entschliessen, in ein Land mit tieferen Lebenskosten zu ziehen. Diese Personen pflegen aber nach wie vor enge Verbindungen zur Schweiz und kehren regelmässig in die Heimat zurück, etwa um Familienangehörige oder Freunde zu besuchen.</p><p>Kein Bankkonto in der Schweiz mehr zu haben, stellt Auslandschweizerinnen und Schweizer vor Probleme, sei es, weil sie ihre gesamte Rente in ihr Wohnsitzland überweisen lassen müssen, beim Bezahlen von Rechnungen von Leistungserbringern in der Schweiz oder bei laufenden Ausgaben, wenn sie zu Besuch in der Schweiz weilen.</p><p>Banken, bei denen Schweizerinnen und Schweizer vor ihrem Wegzug ins Ausland ein Konto hatten, sollen mit der vorliegenden Motion nicht zu einer Weiterführung dieser Konten gezwungen werden. Für die Postfinance dagegen, deren Aktien zu 100&nbsp;Prozent von der Schweizerischen Post gehalten werden, die sich wiederum im Eigentum des Bundes befindet, müssen andere Regeln gelten.</p><p>Die Rolle des Bundes besteht darin, dafür zu sorgen, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer ihre Beziehungen zur Heimat aufrechterhalten können. Dazu gehört im 21.&nbsp;Jahrhundert eine Bankverbindung, dank welcher Auslandschweizerinnen und -schweizer an sie gerichtete Zahlungen in der Schweiz empfangen und selber Zahlungen über ihr Konto in der Schweiz abwickeln können.</p><p>Dies ist heute nur möglich, wenn der Postfinance – deren alleinige Aktionärin die Schweizerische Post ist, die sich wiederum im Eigentum des Bundes befindet – durch eine Änderung der Postverordnung ein entsprechender Auftrag erteilt wird, wie es diese Motion vom Bundesrat fordert.</p>
  • <span><p><span>Die Zahlungsverkehrsdienste der Grundversorgung – wozu auch das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskonto gehören – sind für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und für alle juristischen Personen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz bestimmt. Die Grundversorgung bezweckt, die Bevölkerung und Unternehmen innerhalb der Schweiz mit Basisdienstleistungen zu versorgen. Damit beauftragt ist PostFinance. Nicht vom Adressatenkreis des Grundversorgungsauftrags umfasst sind im Ausland ansässige Personen. Der Grund für die Begrenzung auf rein inländische Dienstleistungen liegt insbesondere darin, dass PostFinance Zahlungen vom bzw. ins Ausland mangels Niederlassung im Ausland über Korrespondenzbanken abwickeln muss. Ohne Zusammenarbeit mit anderen Banken wären grenzüberschreitende Zahlungsverkehrsdienste gar nicht möglich. Ein Zustandekommen von Verträgen mit Korrespondenzbanken könnte PostFinance nicht erzwingen. Folgerichtig können grenzüberschreitende Dienstleistungen auch nicht Inhalt des Grundversorgungsauftrags sein.</span></p><p><span>Nach der Finanzkrise im Jahr 2008 haben viele Länder strengere regulatorische Vorschriften eingeführt. Die erhöhten Anforderungen führen bei den Banken zu einem grösseren Aufwand für die entsprechenden Abklärungen, der sich zum Teil in höheren Gebühren für Schweizer Kundinnen und Kunden im Ausland niederschlägt. Im Fall von PostFinance als Erbringerin der Grundversorgung prüft die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) auch, ob PostFinance den Grundversorgungsauftrag risikoarm umsetzt. Dies geht mit zahlreichen, bankenrechtlichen Auflagen einher. Die Verpflichtung, allen im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern ein Konto anzubieten, würde PostFinance zwingen, erhöhte Rechts- und Reputationsrisiken einzugehen. Nebst möglichen aufsichtsrechtlichen Konsequenzen würde eine allein PostFinance auferlegte Pflicht für diese auch Wettbewerbsnachteile mit sich bringen. Mögliche damit einhergehende finanzielle Einbussen würden sich wiederum negativ auf die Eigenfinanzierung der Grundversorgung durch die Post auswirken. Diese gewichtigen öffentlichen Interessen stehen sowohl der Ausweitung der Grundversorgung als auch einer anderweitig geregelten Verpflichtung von PostFinance zur Kontoführung von im Ausland ansässigen Personen entgegen. </span></p><p><span>Der Bundesrat kann das Grundanliegen der Motion nachvollziehen und hält daher in seinen strategischen Zielen für die Post fest, dass sie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbietet, soweit sie mit verhältnismässigem Aufwand möglich sind und keine Rechts- und Reputationsrisiken beinhalten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Postverordnung durch eine Ergänzung ihres Artikels&nbsp;43 dahingehend zu ändern, dass im Ausland niedergelassene Schweizerinnen und Schweizer zu ähnlichen Konditionen wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ein Bankkonto bei der Postfinance besitzen können.</p>
  • Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in erster Linie Schweizerbürgerinnen und -bürger!
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion Berberat Didier 17.3626 vom 3.&nbsp;Juli 2017, die ein ähnliches Ziel verfolgte wie die vorliegende Motion, wies der Bundesrat unter Bezugnahme auf das Postulat Graber Konrad 14.3752 darauf hin, dass die Rechts- und Reputationsrisiken im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungsgeschäft zugenommen hätten, dies nicht zuletzt auch aufgrund einer konsequenteren Durchsetzung der umfassenden regulatorischen Vorgaben. Er erachtete es als «starken Eingriff in die Wirtschaftsfreiheit der Banken, wenn diese regulatorisch gezwungen werden, allenfalls höhere als von ihnen selbst gewählte Risiken einzugehen». Mit dem Argument der Wirtschaftsfreiheit wurde die Motion Berberat schliesslich vom Ständerat am 13.&nbsp;Juni 2018 abgelehnt, obwohl sie am 11.&nbsp;September 2017 vom Nationalrat angenommen worden war. Aber im Grunde waren es nicht die Risiken, die zugenommen hatten, sondern die Akzeptanz dieser Risiken durch die Compliance-Stellen der in der Schweiz tätigen Banken.</p><p>Seither hat sich die Lage für Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Ausland weiter verschlechtert: Ihre Bankkonten in der Schweiz, die sie oft lange vor ihrem Wegzug eröffnet hatten, werden aufgelöst, und zwar einzig und allein deshalb, weil sie sich im Ausland niedergelassen haben. Betroffen sind namentlich Personen im Ruhestand, sie sich aufgrund ihrer bescheidenen Rente dazu entschliessen, in ein Land mit tieferen Lebenskosten zu ziehen. Diese Personen pflegen aber nach wie vor enge Verbindungen zur Schweiz und kehren regelmässig in die Heimat zurück, etwa um Familienangehörige oder Freunde zu besuchen.</p><p>Kein Bankkonto in der Schweiz mehr zu haben, stellt Auslandschweizerinnen und Schweizer vor Probleme, sei es, weil sie ihre gesamte Rente in ihr Wohnsitzland überweisen lassen müssen, beim Bezahlen von Rechnungen von Leistungserbringern in der Schweiz oder bei laufenden Ausgaben, wenn sie zu Besuch in der Schweiz weilen.</p><p>Banken, bei denen Schweizerinnen und Schweizer vor ihrem Wegzug ins Ausland ein Konto hatten, sollen mit der vorliegenden Motion nicht zu einer Weiterführung dieser Konten gezwungen werden. Für die Postfinance dagegen, deren Aktien zu 100&nbsp;Prozent von der Schweizerischen Post gehalten werden, die sich wiederum im Eigentum des Bundes befindet, müssen andere Regeln gelten.</p><p>Die Rolle des Bundes besteht darin, dafür zu sorgen, dass Auslandschweizerinnen und -schweizer ihre Beziehungen zur Heimat aufrechterhalten können. Dazu gehört im 21.&nbsp;Jahrhundert eine Bankverbindung, dank welcher Auslandschweizerinnen und -schweizer an sie gerichtete Zahlungen in der Schweiz empfangen und selber Zahlungen über ihr Konto in der Schweiz abwickeln können.</p><p>Dies ist heute nur möglich, wenn der Postfinance – deren alleinige Aktionärin die Schweizerische Post ist, die sich wiederum im Eigentum des Bundes befindet – durch eine Änderung der Postverordnung ein entsprechender Auftrag erteilt wird, wie es diese Motion vom Bundesrat fordert.</p>
    • <span><p><span>Die Zahlungsverkehrsdienste der Grundversorgung – wozu auch das Eröffnen und Führen eines Zahlungsverkehrskonto gehören – sind für alle natürlichen Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und für alle juristischen Personen mit Sitz oder Niederlassung in der Schweiz bestimmt. Die Grundversorgung bezweckt, die Bevölkerung und Unternehmen innerhalb der Schweiz mit Basisdienstleistungen zu versorgen. Damit beauftragt ist PostFinance. Nicht vom Adressatenkreis des Grundversorgungsauftrags umfasst sind im Ausland ansässige Personen. Der Grund für die Begrenzung auf rein inländische Dienstleistungen liegt insbesondere darin, dass PostFinance Zahlungen vom bzw. ins Ausland mangels Niederlassung im Ausland über Korrespondenzbanken abwickeln muss. Ohne Zusammenarbeit mit anderen Banken wären grenzüberschreitende Zahlungsverkehrsdienste gar nicht möglich. Ein Zustandekommen von Verträgen mit Korrespondenzbanken könnte PostFinance nicht erzwingen. Folgerichtig können grenzüberschreitende Dienstleistungen auch nicht Inhalt des Grundversorgungsauftrags sein.</span></p><p><span>Nach der Finanzkrise im Jahr 2008 haben viele Länder strengere regulatorische Vorschriften eingeführt. Die erhöhten Anforderungen führen bei den Banken zu einem grösseren Aufwand für die entsprechenden Abklärungen, der sich zum Teil in höheren Gebühren für Schweizer Kundinnen und Kunden im Ausland niederschlägt. Im Fall von PostFinance als Erbringerin der Grundversorgung prüft die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) auch, ob PostFinance den Grundversorgungsauftrag risikoarm umsetzt. Dies geht mit zahlreichen, bankenrechtlichen Auflagen einher. Die Verpflichtung, allen im Ausland lebenden Schweizerinnen und Schweizern ein Konto anzubieten, würde PostFinance zwingen, erhöhte Rechts- und Reputationsrisiken einzugehen. Nebst möglichen aufsichtsrechtlichen Konsequenzen würde eine allein PostFinance auferlegte Pflicht für diese auch Wettbewerbsnachteile mit sich bringen. Mögliche damit einhergehende finanzielle Einbussen würden sich wiederum negativ auf die Eigenfinanzierung der Grundversorgung durch die Post auswirken. Diese gewichtigen öffentlichen Interessen stehen sowohl der Ausweitung der Grundversorgung als auch einer anderweitig geregelten Verpflichtung von PostFinance zur Kontoführung von im Ausland ansässigen Personen entgegen. </span></p><p><span>Der Bundesrat kann das Grundanliegen der Motion nachvollziehen und hält daher in seinen strategischen Zielen für die Post fest, dass sie Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern Zahlungsverkehrsdienstleistungen anbietet, soweit sie mit verhältnismässigem Aufwand möglich sind und keine Rechts- und Reputationsrisiken beinhalten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Postverordnung durch eine Ergänzung ihres Artikels&nbsp;43 dahingehend zu ändern, dass im Ausland niedergelassene Schweizerinnen und Schweizer zu ähnlichen Konditionen wie Personen mit Wohnsitz in der Schweiz ein Bankkonto bei der Postfinance besitzen können.</p>
    • Auslandschweizerinnen und -schweizer sind in erster Linie Schweizerbürgerinnen und -bürger!

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