Berner Konvention. Stand der Umsetzung durch den Bundesrat

ShortId
25.3810
Id
20253810
Updated
14.11.2025 02:41
Language
de
Title
Berner Konvention. Stand der Umsetzung durch den Bundesrat
AdditionalIndexing
52;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1) Das Smaragd-Netzwerk will europaweit besonders wertvolle Lebensräume und Arten schützen. Die Schweiz hat sich als Vertragsstaat der Berner Konvention ebenfalls zu diesem Ziel verpflichtet. Derzeit sind 37</span><span>&nbsp;</span><span>schweizerische Gebiete als Teil dieses internationalen Netzwerks anerkannt. Bei der Auswahl wurden in erster Linie Gebiete berücksichtigt, die bereits auf nationaler Ebene (Biotope von nationaler Bedeutung) oder allenfalls auf kantonaler Ebene geschützt sind. Dementsprechend wird die Entwicklung der meisten dieser Gebiete im Rahmen der Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz (WBS) verfolgt, die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) durchgeführt wird. Das Monitoring der Arten wiederum erfolgt anhand der nationalen Roten Listen. Das sind wissenschaftliche Gutachten, die für die Schweiz den Gefährdungsgrad von Arten und deren Aussterbewahrscheinlichkeit bestimmen. Die Liste der Smaragd-Arten soll überarbeitet werden, damit sie den aktuellen Wissensstand besser widerspiegelt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2-4) Die</span><span> Schweiz plant, ihr Smaragd-Netzwerk gemäss den Zielen der Berner Konvention zu erweitern. Dabei geht es insbesondere um die Aufnahme von Gebieten, die auf nationaler Ebene schon geschützt sind, bislang aber noch nicht als Smaragd-Gebiete ausgewiesen wurden. Das Datum des nächsten Expertentreffens (biogeographical meeting) steht noch nicht fest. Nach Abschluss dieser Etappe können Bund und Kantone weitergehende Überlegungen anstellen, dies gestützt unter anderem auf die Planung der ökologischen Infrastruktur durch die Kantone und insbesondere unter Ausschöpfung der Synergien mit den kantonalen Instrumenten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5) Die heute bestehenden Smaragd-Gebiete überschneiden sich weitgehend mit den Biotopen von nationaler Bedeutung. Die Pflege der Flachmoore und der Trockenwiesen und -weiden wird in den meisten Fällen über Bewirtschaftungsverträge geregelt, während die Flächen gleichzeitig unter Schutz gestellt sind. Sind Regenerationsmassnahmen nötig, wird ein entsprechender Plan erstellt. Für das grösste Smaragd-Gebiet der Schweiz (Oberaargau, BE) liegt ein Managementplan vor, der partizipativ erarbeitet wurde. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6) Die Smaragd-Gebiete werden durch die Kantone umgesetzt; diese entscheiden über die entsprechenden Ressourcen. Der Bund seinerseits nimmt seine Aufgaben im Rahmen der bestehenden Ressourcen wahr.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7) Der Bund stützt sich hauptsächlich auf die bestehenden rechtlichen Instrumente auf nationaler Ebene (Biotope von nationaler Bedeutung) sowie auf die bestehenden kantonalen Schutzmechanismen, um die Smaragd-Gebiete zu schützen.</span></p></span>
  • <p>Die Schweiz hat sich als Mitglied der Berner Konvention dazu verpflichtet, für eine in der Konvention festgehaltene Liste von gefährdeten Arten und Lebensräumen genügend Schutzgebiete auszuweisen, um deren Fortbestand in einem günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten. 2012 hat sie der Berner Konvention 37 sog. Smaragdgebiete vorgeschlagen, die 2013 von dieser anerkannt wurden. Gleichzeitig wurde auf einem Expertentreffen festgestellt, dass diese Gebiete nur für einen sehr geringen Anteil dieser Arten und Lebensräume ausreicht. Daran hat sich bis heute nichts geändert, und inzwischen zählt die Schweiz zu den Schlusslichtern beim Schutz europaweit bedeutender Arten und Lebensräume. Die Schweiz hat gerade mal 1,6 Prozent der Landesfläche als Smaragd­gebiete ausgewiesen. Am letzten Treffen des ständigen Ausschusses der Berner Konvention im Dezember 2024 hat die Konvention mit Zustimmung der Schweiz beschlossen, dass bis 2030 weitere Gebiete ausgewiesen werden müssen, die dafür sorgen, dass mindestens 35% der Arten und Lebensräume in ausreichendem Mass im Smaragd Netzwerk enthalten sind. Bis 2030 sollen zudem zwei weitere Expertentreffen stattfinden und mindestens 40% der Gebiete über einen Bewirtschaftungsplan verfügen. Zudem sind die Staaten der Berner Konvention dazu verpflichtet, den Erhaltungszustand der Gebiete und ihrer Schützgüter rechtlich abzusichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund Frage ich den Bundesrat:&nbsp;</p><p>- Wie hat sich der Zustand der in der Schweiz vorkommenden 43 Smaragd-Lebensräume und 91 Smaragd-Arten, in den 37 schweizerischen Gebieten als Teil des europäischen Smaragd-Netzwerks entwickelt? Wie wird das Monitoring umgesetzt?&nbsp;</p><p>- Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um die oben genannten Beschlüsse der Berner Konvention umzusetzen?&nbsp;</p><p>- Welche Schritte werden unternommen, damit genügend Gebiete zum Schutz der in den Anhängen der Berner Konvention genannten Tiere und Pflanzen ausgewiesen werden?&nbsp;</p><p>- Wann sollen die genannten Expertentreffen (biogeographical meetings) stattfinden?&nbsp;</p><p>- Was unternehmen Bund und Kantone, damit in ausreichendem Masse Managementpläne erstellt werden? Für wie viele Smaragdgebiete existieren sie und in welcher Form?</p><p>- Welche Personalkapazitäten werden zur Durchführung dieser verschiedenen Arbeiten vorgesehen (nach Teilaufgabe differenziert)?&nbsp;</p><p>- Wie stellt der Bundesrat den rechtlichen Schutz des Smaragdnetzwerks sicher?</p>
  • Berner Konvention. Stand der Umsetzung durch den Bundesrat
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1) Das Smaragd-Netzwerk will europaweit besonders wertvolle Lebensräume und Arten schützen. Die Schweiz hat sich als Vertragsstaat der Berner Konvention ebenfalls zu diesem Ziel verpflichtet. Derzeit sind 37</span><span>&nbsp;</span><span>schweizerische Gebiete als Teil dieses internationalen Netzwerks anerkannt. Bei der Auswahl wurden in erster Linie Gebiete berücksichtigt, die bereits auf nationaler Ebene (Biotope von nationaler Bedeutung) oder allenfalls auf kantonaler Ebene geschützt sind. Dementsprechend wird die Entwicklung der meisten dieser Gebiete im Rahmen der Wirkungskontrolle Biotopschutz Schweiz (WBS) verfolgt, die vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) und von der Eidgenössischen Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL) durchgeführt wird. Das Monitoring der Arten wiederum erfolgt anhand der nationalen Roten Listen. Das sind wissenschaftliche Gutachten, die für die Schweiz den Gefährdungsgrad von Arten und deren Aussterbewahrscheinlichkeit bestimmen. Die Liste der Smaragd-Arten soll überarbeitet werden, damit sie den aktuellen Wissensstand besser widerspiegelt.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2-4) Die</span><span> Schweiz plant, ihr Smaragd-Netzwerk gemäss den Zielen der Berner Konvention zu erweitern. Dabei geht es insbesondere um die Aufnahme von Gebieten, die auf nationaler Ebene schon geschützt sind, bislang aber noch nicht als Smaragd-Gebiete ausgewiesen wurden. Das Datum des nächsten Expertentreffens (biogeographical meeting) steht noch nicht fest. Nach Abschluss dieser Etappe können Bund und Kantone weitergehende Überlegungen anstellen, dies gestützt unter anderem auf die Planung der ökologischen Infrastruktur durch die Kantone und insbesondere unter Ausschöpfung der Synergien mit den kantonalen Instrumenten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>5) Die heute bestehenden Smaragd-Gebiete überschneiden sich weitgehend mit den Biotopen von nationaler Bedeutung. Die Pflege der Flachmoore und der Trockenwiesen und -weiden wird in den meisten Fällen über Bewirtschaftungsverträge geregelt, während die Flächen gleichzeitig unter Schutz gestellt sind. Sind Regenerationsmassnahmen nötig, wird ein entsprechender Plan erstellt. Für das grösste Smaragd-Gebiet der Schweiz (Oberaargau, BE) liegt ein Managementplan vor, der partizipativ erarbeitet wurde. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>6) Die Smaragd-Gebiete werden durch die Kantone umgesetzt; diese entscheiden über die entsprechenden Ressourcen. Der Bund seinerseits nimmt seine Aufgaben im Rahmen der bestehenden Ressourcen wahr.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>7) Der Bund stützt sich hauptsächlich auf die bestehenden rechtlichen Instrumente auf nationaler Ebene (Biotope von nationaler Bedeutung) sowie auf die bestehenden kantonalen Schutzmechanismen, um die Smaragd-Gebiete zu schützen.</span></p></span>
    • <p>Die Schweiz hat sich als Mitglied der Berner Konvention dazu verpflichtet, für eine in der Konvention festgehaltene Liste von gefährdeten Arten und Lebensräumen genügend Schutzgebiete auszuweisen, um deren Fortbestand in einem günstigen Erhaltungszustand zu gewährleisten. 2012 hat sie der Berner Konvention 37 sog. Smaragdgebiete vorgeschlagen, die 2013 von dieser anerkannt wurden. Gleichzeitig wurde auf einem Expertentreffen festgestellt, dass diese Gebiete nur für einen sehr geringen Anteil dieser Arten und Lebensräume ausreicht. Daran hat sich bis heute nichts geändert, und inzwischen zählt die Schweiz zu den Schlusslichtern beim Schutz europaweit bedeutender Arten und Lebensräume. Die Schweiz hat gerade mal 1,6 Prozent der Landesfläche als Smaragd­gebiete ausgewiesen. Am letzten Treffen des ständigen Ausschusses der Berner Konvention im Dezember 2024 hat die Konvention mit Zustimmung der Schweiz beschlossen, dass bis 2030 weitere Gebiete ausgewiesen werden müssen, die dafür sorgen, dass mindestens 35% der Arten und Lebensräume in ausreichendem Mass im Smaragd Netzwerk enthalten sind. Bis 2030 sollen zudem zwei weitere Expertentreffen stattfinden und mindestens 40% der Gebiete über einen Bewirtschaftungsplan verfügen. Zudem sind die Staaten der Berner Konvention dazu verpflichtet, den Erhaltungszustand der Gebiete und ihrer Schützgüter rechtlich abzusichern.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund Frage ich den Bundesrat:&nbsp;</p><p>- Wie hat sich der Zustand der in der Schweiz vorkommenden 43 Smaragd-Lebensräume und 91 Smaragd-Arten, in den 37 schweizerischen Gebieten als Teil des europäischen Smaragd-Netzwerks entwickelt? Wie wird das Monitoring umgesetzt?&nbsp;</p><p>- Welche Schritte unternimmt der Bundesrat, um die oben genannten Beschlüsse der Berner Konvention umzusetzen?&nbsp;</p><p>- Welche Schritte werden unternommen, damit genügend Gebiete zum Schutz der in den Anhängen der Berner Konvention genannten Tiere und Pflanzen ausgewiesen werden?&nbsp;</p><p>- Wann sollen die genannten Expertentreffen (biogeographical meetings) stattfinden?&nbsp;</p><p>- Was unternehmen Bund und Kantone, damit in ausreichendem Masse Managementpläne erstellt werden? Für wie viele Smaragdgebiete existieren sie und in welcher Form?</p><p>- Welche Personalkapazitäten werden zur Durchführung dieser verschiedenen Arbeiten vorgesehen (nach Teilaufgabe differenziert)?&nbsp;</p><p>- Wie stellt der Bundesrat den rechtlichen Schutz des Smaragdnetzwerks sicher?</p>
    • Berner Konvention. Stand der Umsetzung durch den Bundesrat

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