Integration des Autoverlads in die Autobahnvignette
- ShortId
-
25.3812
- Id
-
20253812
- Updated
-
14.11.2025 02:43
- Language
-
de
- Title
-
Integration des Autoverlads in die Autobahnvignette
- AdditionalIndexing
-
48;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Heute kosten zwei Verladefahrten in etwa gleich viel wie die Benutzung sämtlicher Nationalstrassen erster und zweiter Klasse während einem Jahr. Diese hohen "Wegzölle", welche insbesondere strukturschwache Regionen wie das Berner Oberland, Graubünden oder das Wallis betreffen, stehen in einem krassen Missverhältnis zum Preis der Autobahnvignette. Aus diesem Grund ist die Benutzung der Autoverlade in die Autobahnvignette zu integrieren.</p><p> </p><p>Dies umso mehr dann, wenn der Vignettenpreise erhöht werden wird. Diesfalls sind Mehreinnahmen, die zu einem Drittel von ausländischen Verkehrsteilnehmenden stammen, zur Entlastungen und zu Gunsten der inländischen Verkehrsteilnehmenden einzusetzen, u.a. eben durch die Integration der Autoverlade in die Autobahnvignette. Mit dieser Massnahme werden nicht nur hohe und unberechtigte "Wegzölle" abgeschafft, sondern gleichzeitig Umwegverkehr verhindert, was nicht nur aus ökonomischer, sondern auch ökologischer Sicht sinnvoll ist.</p>
- <p>Der Bund zahlt bereits substanzielle Beiträge an die strassenseitige Infrastruktur aller vier Autoverladestrecken (Furka, Simplon, Lötschberg und Vereina) sowie Betriebsbeiträge an zwei davon (Furka und Simplon). Diese Beiträge stammen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Hinzu kommen sämtliche Beiträge aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF), mit dem der Betrieb und die Substanzerhaltung der heutigen und zukünftigen Bahninfrastruktur finanziert wird.</p><p> </p><p>Die Einnahmen aus der Autobahnvignette fliessen gemäss Bundesverfassung vollständig in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Wenn die Autoverlade in die Autobahnvignette aufgenommen würden und dadurch frei genutzt werden könnten, müsste der Bund die Einnahmeverluste dieser Unternehmen über den NAF kompensieren. Diese Verluste würden sich auf die Höhe der gesamten Einnahmen aus diesen Autoverladestrecken belaufen, was derzeit rund 60 Millionen Franken pro Jahr ausmacht. Ein Festpreis für die unbegrenzte Nutzung der Dienstleistung könnte dazu führen, dass diese Strecken häufiger befahren werden. Mit steigendem Verkehrsaufkommen sind höhere Betriebskosten zu erwarten, ebenso wie eine zunehmende Überlastung der Verladestationen und der Zubringerstrecken, die zudem nicht mehr wie bisher durch nachfrageabhängige Preise reguliert werden könnte.</p><p> </p><p>Eine solche Massnahme würde nicht nur voraussetzen, dass – wie in dieser Motion vorgeschlagen – das Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG; SR <i>741.71</i>) angepasst würde, sondern auch umfangreiche Änderungen in weiteren Gesetzgebungen erfordern. Diese Autoverladestrecken können nicht direkt aus dem NAF finanziert werden, da die Verfassung die Verwendung dieser Mittel auf die Finanzierung der Nationalstrassen und auf die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr beschränkt.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu unterbreiten, welcher Art. 2 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (NSAG) dahingehend anpasst, dass dieser nicht für die Benützung der Nationalstrassen erster und zweiter Klasse, sondern auch für die verschiedenen Autoverlade (u.a. Furka, Lötschberg oder Vereina) gilt.</p>
- Integration des Autoverlads in die Autobahnvignette
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <p>Heute kosten zwei Verladefahrten in etwa gleich viel wie die Benutzung sämtlicher Nationalstrassen erster und zweiter Klasse während einem Jahr. Diese hohen "Wegzölle", welche insbesondere strukturschwache Regionen wie das Berner Oberland, Graubünden oder das Wallis betreffen, stehen in einem krassen Missverhältnis zum Preis der Autobahnvignette. Aus diesem Grund ist die Benutzung der Autoverlade in die Autobahnvignette zu integrieren.</p><p> </p><p>Dies umso mehr dann, wenn der Vignettenpreise erhöht werden wird. Diesfalls sind Mehreinnahmen, die zu einem Drittel von ausländischen Verkehrsteilnehmenden stammen, zur Entlastungen und zu Gunsten der inländischen Verkehrsteilnehmenden einzusetzen, u.a. eben durch die Integration der Autoverlade in die Autobahnvignette. Mit dieser Massnahme werden nicht nur hohe und unberechtigte "Wegzölle" abgeschafft, sondern gleichzeitig Umwegverkehr verhindert, was nicht nur aus ökonomischer, sondern auch ökologischer Sicht sinnvoll ist.</p>
- <p>Der Bund zahlt bereits substanzielle Beiträge an die strassenseitige Infrastruktur aller vier Autoverladestrecken (Furka, Simplon, Lötschberg und Vereina) sowie Betriebsbeiträge an zwei davon (Furka und Simplon). Diese Beiträge stammen aus der Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV). Hinzu kommen sämtliche Beiträge aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF), mit dem der Betrieb und die Substanzerhaltung der heutigen und zukünftigen Bahninfrastruktur finanziert wird.</p><p> </p><p>Die Einnahmen aus der Autobahnvignette fliessen gemäss Bundesverfassung vollständig in den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAF). Wenn die Autoverlade in die Autobahnvignette aufgenommen würden und dadurch frei genutzt werden könnten, müsste der Bund die Einnahmeverluste dieser Unternehmen über den NAF kompensieren. Diese Verluste würden sich auf die Höhe der gesamten Einnahmen aus diesen Autoverladestrecken belaufen, was derzeit rund 60 Millionen Franken pro Jahr ausmacht. Ein Festpreis für die unbegrenzte Nutzung der Dienstleistung könnte dazu führen, dass diese Strecken häufiger befahren werden. Mit steigendem Verkehrsaufkommen sind höhere Betriebskosten zu erwarten, ebenso wie eine zunehmende Überlastung der Verladestationen und der Zubringerstrecken, die zudem nicht mehr wie bisher durch nachfrageabhängige Preise reguliert werden könnte.</p><p> </p><p>Eine solche Massnahme würde nicht nur voraussetzen, dass – wie in dieser Motion vorgeschlagen – das Nationalstrassenabgabegesetz (NSAG; SR <i>741.71</i>) angepasst würde, sondern auch umfangreiche Änderungen in weiteren Gesetzgebungen erfordern. Diese Autoverladestrecken können nicht direkt aus dem NAF finanziert werden, da die Verfassung die Verwendung dieser Mittel auf die Finanzierung der Nationalstrassen und auf die Beiträge an Massnahmen zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur in Städten und Agglomerationen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr beschränkt.</p><p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, der Bundesversammlung einen Erlassentwurf zu unterbreiten, welcher Art. 2 des Bundesgesetzes über die Abgabe für die Benützung von Nationalstrassen (NSAG) dahingehend anpasst, dass dieser nicht für die Benützung der Nationalstrassen erster und zweiter Klasse, sondern auch für die verschiedenen Autoverlade (u.a. Furka, Lötschberg oder Vereina) gilt.</p>
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