SRG-Eigenwerbung. Propaganda statt Werbeeinnahmen?

ShortId
25.3814
Id
20253814
Updated
14.11.2025 02:40
Language
de
Title
SRG-Eigenwerbung. Propaganda statt Werbeeinnahmen?
AdditionalIndexing
34;15;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Zu den Fragen 1 und 4:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Kosten der SRG für die Eigenwerbung im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes (auf den eigenen Programmkanälen ausgestrahlte Werbung für eigene Angebote wie zum Beispiel Merchandisingartikel oder Hinweise auf neue Distributionswege) betreffen die interne Herstellung von Eigenwerbespots. Sie werden von der SRG nicht separat erfasst.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 2:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit Bezug auf SRF wurden bei ausländischen Anbietern von Onlineplattformen (Meta, Google und TikTok) die Sendungen «Maloney», «Mindblow», «Tschugger IV», «Champion der Champions», «Wie tickt die Schweiz» sowie «Late Night Switzerland» am meisten beworben. Ausserdem gab es Kampagnen für den SRF-3-Festivalsommer und SRF-Podcasts. Die Budgets bewegten sich zwischen einem mittleren fünfstelligen und einem tiefen sechsstelligen Betrag. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 3:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die SRG setzt für die Promotion und Bewerbung ihrer Angebote die folgenden digitalen Werbeträger ein: Schweizer Online-Plattformen, Meta/Facebook, Google, Apple, TikTok und Instagram. Im Durchschnitt setzten SRF, RTS, RSI, SWI und PlaySuisse in den Jahren 2023 und 2024 je rund CHF 56'000 p.a. zur Promotion ihres Angebots pro digitalen Werbeträger ein.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 5:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eigenwerbung der SRG, welche nicht direkt auf Sendungsinhalte hinweist (z.B. für das Umstellen von UKW auf DAB+, für eigene Plattformen oder Hinweise auf Medienpartnerschaften), wird gemäss den regulatorischen Vorgaben im Werbeblock platziert. Aufgrund des geringen Umfangs und der durch den Markt nicht ausgeschöpften maximal möglichen Werbezeit geht diese Eigenwerbung nicht zu Lasten der verkaufbaren Werbezeit. Daher hat sie keinen eigentlichen Marktwert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 6:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Eigenwerbung der SRG hat in den letzten Jahren leicht zugenommen, was unter anderem mit der Bewerbung von neuen Distributionskanälen der Programminhalte zusammenhängt. Dies geht aber nicht zulasten der kommerziellen Werbung (welche der SRG nur im Fernsehen erlaubt ist), da diese rückläufig ist. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Programm-Promotion der SRG ausserhalb der Eigenwerbung, z.B. auf Drittplattformen, ist laut SRG dagegen zurückgegangen. Wie jedem anderen Unternehmen steht es der SRG grundsätzlich offen, ihre Angebote ausserhalb der eigenen Kanäle zu bewerben, um eine grössere Reichweite ihrer Angebote zu erreichen. Sie hat dabei ihren Leistungsauftrag und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten und untersteht der Finanzaufsicht des UVEK.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Werbung, welche Bezug auf die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug (SRG-Initiative)» nimmt, ist der SRG in ihren Programmen ab Bekanntgabe des Abstimmungstermins verboten. Dies gilt auch für Eigenwerbung. Zulässig bleiben hingegen Hinweise auf das eigene Programm, welche rundfunkrechtlich nicht als Eigenwerbung gelten und im redaktionellen Programm platziert werden können. Während des Abstimmungskampfes hat die SRG den Grundsatz der Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs.2 der Bundesverfassung) zu beachten, weil sie aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der Abgabenfinanzierung grundrechtsgebunden ist. Ihre Kommunikation mit Bezug auf die Volksabstimmung muss sachlich, transparent und verhältnismässig sein. Propaganda zur Abstimmung ist der SRG untersagt.</span></p></span>
  • <p>In jüngster Zeit ist aufgefallen, dass die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ihre Eigenwerbung deutlich intensiviert hat – sei es über Online-Plattformen wie YouTube, über digitale Werbeflächen am Zürcher Hauptbahnhof (zum Beispiel über die Meteo-App) oder im Rahmen von Grossereignissen wie der Fussball-Europameisterschaft. Besonders augenfällig war die Eigenwerbung im Finale der Eishockey-Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr. Mit 143 Sekunden machte diese rund 20 Prozent aller Werbefenster aus. Dadurch entgingen der SRG Werbegelder alleine in diesem Fall in der Höhe von 150 000 Franken.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese erhöhte Werbepräsenz der gebührenfinanzierten SRG wirft Fragen nach Umfang, Kosten und Verteilung der entsprechenden Werbeaktivitäten auf.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben der SRG für Eigenwerbung in den Geschäftsjahren 2019 bis 2024 sowie im laufenden Jahr 2025?</li><li>Welche Sendung oder Serie wurde am meisten bei ausländischen Internetanbietern (Youtube, Instagram, etc.) beworben und wie hoch waren die Ausgaben dafür?</li><li>Wie gliedern sich diese Ausgaben jeweils auf nach eingesetzten Medienkanälen (TV, Radio, Online-Werbung inkl. Plattformen, Plakatwerbung etc.)?</li><li>Wie hoch waren die in- und externen Produktionskosten für Eigenwerbung der SRG in den genannten Jahren (2019–2024)?</li><li>Wie hoch ist der Marktwert des von der SRG im Rahmen ihrer Eigenwerbung auf ihren eigenen Ausspielkanälen beanspruchten Sendeplatzes, berechnet auf der Grundlage marktüblicher Tarife für vergleichbare Werbezeiten?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat den Umfang der Eigenwerbung im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag der SRG und deren Finanzierung durch Haushaltsabgaben, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlich gewährleisteten politischen Rechte der Stimmberechtigten im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung über die eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug (Halbierungsinitiative)»?</li></ol>
  • SRG-Eigenwerbung. Propaganda statt Werbeeinnahmen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Zu den Fragen 1 und 4:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Kosten der SRG für die Eigenwerbung im Sinne des Radio- und Fernsehgesetzes (auf den eigenen Programmkanälen ausgestrahlte Werbung für eigene Angebote wie zum Beispiel Merchandisingartikel oder Hinweise auf neue Distributionswege) betreffen die interne Herstellung von Eigenwerbespots. Sie werden von der SRG nicht separat erfasst.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 2:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Mit Bezug auf SRF wurden bei ausländischen Anbietern von Onlineplattformen (Meta, Google und TikTok) die Sendungen «Maloney», «Mindblow», «Tschugger IV», «Champion der Champions», «Wie tickt die Schweiz» sowie «Late Night Switzerland» am meisten beworben. Ausserdem gab es Kampagnen für den SRF-3-Festivalsommer und SRF-Podcasts. Die Budgets bewegten sich zwischen einem mittleren fünfstelligen und einem tiefen sechsstelligen Betrag. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 3:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die SRG setzt für die Promotion und Bewerbung ihrer Angebote die folgenden digitalen Werbeträger ein: Schweizer Online-Plattformen, Meta/Facebook, Google, Apple, TikTok und Instagram. Im Durchschnitt setzten SRF, RTS, RSI, SWI und PlaySuisse in den Jahren 2023 und 2024 je rund CHF 56'000 p.a. zur Promotion ihres Angebots pro digitalen Werbeträger ein.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 5:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eigenwerbung der SRG, welche nicht direkt auf Sendungsinhalte hinweist (z.B. für das Umstellen von UKW auf DAB+, für eigene Plattformen oder Hinweise auf Medienpartnerschaften), wird gemäss den regulatorischen Vorgaben im Werbeblock platziert. Aufgrund des geringen Umfangs und der durch den Markt nicht ausgeschöpften maximal möglichen Werbezeit geht diese Eigenwerbung nicht zu Lasten der verkaufbaren Werbezeit. Daher hat sie keinen eigentlichen Marktwert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Zu Frage 6:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Eigenwerbung der SRG hat in den letzten Jahren leicht zugenommen, was unter anderem mit der Bewerbung von neuen Distributionskanälen der Programminhalte zusammenhängt. Dies geht aber nicht zulasten der kommerziellen Werbung (welche der SRG nur im Fernsehen erlaubt ist), da diese rückläufig ist. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Programm-Promotion der SRG ausserhalb der Eigenwerbung, z.B. auf Drittplattformen, ist laut SRG dagegen zurückgegangen. Wie jedem anderen Unternehmen steht es der SRG grundsätzlich offen, ihre Angebote ausserhalb der eigenen Kanäle zu bewerben, um eine grössere Reichweite ihrer Angebote zu erreichen. Sie hat dabei ihren Leistungsauftrag und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit zu beachten und untersteht der Finanzaufsicht des UVEK.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Werbung, welche Bezug auf die Eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug (SRG-Initiative)» nimmt, ist der SRG in ihren Programmen ab Bekanntgabe des Abstimmungstermins verboten. Dies gilt auch für Eigenwerbung. Zulässig bleiben hingegen Hinweise auf das eigene Programm, welche rundfunkrechtlich nicht als Eigenwerbung gelten und im redaktionellen Programm platziert werden können. Während des Abstimmungskampfes hat die SRG den Grundsatz der Abstimmungsfreiheit (Art. 34 Abs.2 der Bundesverfassung) zu beachten, weil sie aufgrund ihres öffentlichen Auftrags und der Abgabenfinanzierung grundrechtsgebunden ist. Ihre Kommunikation mit Bezug auf die Volksabstimmung muss sachlich, transparent und verhältnismässig sein. Propaganda zur Abstimmung ist der SRG untersagt.</span></p></span>
    • <p>In jüngster Zeit ist aufgefallen, dass die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) ihre Eigenwerbung deutlich intensiviert hat – sei es über Online-Plattformen wie YouTube, über digitale Werbeflächen am Zürcher Hauptbahnhof (zum Beispiel über die Meteo-App) oder im Rahmen von Grossereignissen wie der Fussball-Europameisterschaft. Besonders augenfällig war die Eigenwerbung im Finale der Eishockey-Weltmeisterschaft im vergangenen Jahr. Mit 143 Sekunden machte diese rund 20 Prozent aller Werbefenster aus. Dadurch entgingen der SRG Werbegelder alleine in diesem Fall in der Höhe von 150 000 Franken.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese erhöhte Werbepräsenz der gebührenfinanzierten SRG wirft Fragen nach Umfang, Kosten und Verteilung der entsprechenden Werbeaktivitäten auf.</p><p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie hoch waren die jährlichen Gesamtausgaben der SRG für Eigenwerbung in den Geschäftsjahren 2019 bis 2024 sowie im laufenden Jahr 2025?</li><li>Welche Sendung oder Serie wurde am meisten bei ausländischen Internetanbietern (Youtube, Instagram, etc.) beworben und wie hoch waren die Ausgaben dafür?</li><li>Wie gliedern sich diese Ausgaben jeweils auf nach eingesetzten Medienkanälen (TV, Radio, Online-Werbung inkl. Plattformen, Plakatwerbung etc.)?</li><li>Wie hoch waren die in- und externen Produktionskosten für Eigenwerbung der SRG in den genannten Jahren (2019–2024)?</li><li>Wie hoch ist der Marktwert des von der SRG im Rahmen ihrer Eigenwerbung auf ihren eigenen Ausspielkanälen beanspruchten Sendeplatzes, berechnet auf der Grundlage marktüblicher Tarife für vergleichbare Werbezeiten?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat den Umfang der Eigenwerbung im Hinblick auf den öffentlich-rechtlichen Auftrag der SRG und deren Finanzierung durch Haushaltsabgaben, insbesondere auch unter dem Gesichtspunkt der verfassungsrechtlich gewährleisteten politischen Rechte der Stimmberechtigten im Hinblick auf die bevorstehende Volksabstimmung über die eidgenössische Volksinitiative «200 Franken sind genug (Halbierungsinitiative)»?</li></ol>
    • SRG-Eigenwerbung. Propaganda statt Werbeeinnahmen?

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