Fernwärmetarife. Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

ShortId
25.3815
Id
20253815
Updated
14.11.2025 02:40
Language
de
Title
Fernwärmetarife. Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
AdditionalIndexing
15;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1. Dem Bundesrat ist die grosse Preisspanne bei den Fernwärmetarifen verschiedener Gemeinden und Regionen bekannt. Auf nationaler Ebene gibt es jedoch keine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Tarife. Die grösste dem Bundesrat bekannte Untersuchung zu den Schweizer Fernwärmetarifen wurde im Jahr 2023 vom Preisüberwacher durchgeführt (Marktbeobachtung Fernwärmetarife Schweiz, Bericht des Preisüberwachers, Bern 2023; Preisüberwachung &gt; Dokumentation &gt; Publikationen &gt; Studien &amp; Analysen &gt; 2023). Die darin ersichtliche hohe Streuung der Preise ergibt sich insbesondere aus drei Aspekten:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>a) Ein relevanter Teil der Kosten entsteht bei der Erstellung des Fernwärmeleitungsnetzes. Diese sind von der Länge und Komplexität des thermischen Netzes abhängig. </span></p><p><span>Viele kleine Wärmebezüger (Einfamilienhäuser, kleine Mehrfamilienhäuser) führen in der Regel zu höheren Netzbaukosten, was sich letztlich auch auf die Preise für grosse Bezüger auswirken kann.</span></p><p><span>b) Die Organisationsform der Eigner und Betreiber thermischer Netze ist sehr unterschiedlich. Dementsprechend unterscheiden sich je nach Organisationsform die Gewinnerwartungen und Risikobewertungen der Investitionen stark. Diese können sich in der Gestaltung der Tarife niederschlagen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>c) Die Kosten der Wärmequellen sind von lokalen Verfügbarkeiten, Grundstückspreisen, Marktschwankungen für den Einkauf der jeweiligen Energieträger und den Entfernungen zu den Abnehmern abhängig. Die Kosten können daher sehr unterschiedlich sein, auch wenn derselbe Energieträger zum Einsatz kommt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. Mit Blick auf verfügbare Marktinformationen sind keine Verzerrungen zwischen den Regionen erkennbar. Zudem ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen ein Fernwärmeanschluss und -bezug nicht günstiger ist als eine lokale Heizlösung direkt beim Verbraucher. Ein Grund dafür ist, dass Fernwärmenetze (mit Ausnahme von Anergienetzen und auf Abwärme basierenden thermischen Netzen) einen schlechteren Wirkungsgrad haben als eine lokale Wärmeerzeugung mit derselben Wärmequelle. Dies ist durch die Netzverluste sowie das höhere benötigte Temperaturniveau bedingt und wird von den Bezügern mitbezahlt. Dies ist auch dann der Fall, wenn Fernwärmenetze über das Gebäudeprogramm oder die Risikoabsicherung nach Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG; SR 814.310) gefördert werden. Die Förderung durch das Gebäudeprogramm ist durch den Bund technologieoffen ausgestaltet und damit nicht diskriminierend. Es besteht somit keine systematische Benachteiligung für Unternehmen oder Haushalte, die auf alternative Heizsysteme setzen. Für die Wärmeversorgung der Gebäude und damit auch die kantonale Ausgestaltung des Gebäudeprogramms sind in erster Linie die Kantone zuständig (Art. 89 Abs. 4 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, SR</span><span>&nbsp;</span><span>101). Der Bundesrat sieht derzeit keine Anzeichen dafür, dass vorhandene Fördermittel zu einer signifikanten Verzerrung des Marktes führen, daher sind derzeit keine nationalen Richtlinien oder Rahmenbedingungen vorgesehen.</span></p></span>
  • <p>Im Rahmen der Energiestrategie&nbsp;2050 treibt die Schweiz den Ausbau ihrer Fernwärmenetze aktuell zügig voran. Allerdings gibt es bei den Fernwärmetarifen je nach Kanton oder Betreiber grosse Unterschiede. Abhängig davon, wo ein Unternehmen angesiedelt ist, kann dies seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die unlängst veröffentlichte Empfehlung des Preisüberwachers in Bezug auf das Fernwärmenetz der Services industriels de Genève (Empfehlung vom 18.&nbsp;April 2024 zu den Fernwärmetarifen der SIG) macht grosse Tarifunterschiede deutlich und wirft Fragen auf in Bezug auf die Transparenz und die Methode zur Berechnung der Preise für Endverbraucherinnen und -verbraucher und insbesondere für gefangene Unternehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Übrigen hat der Ausbau der Fernwärmenetze, der sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt, einen erheblichen Einfluss auf die Kosten, die den Endverbraucherinnen und -verbrauchern in Rechnung gestellt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Fernwärmetarife je nach Kanton oder Anbieter sehr unterschiedlich sind, und wie beurteilt er diese Situation?</li><li>Sind Leitlinien oder Rahmenvorgaben auf Bundesebene geplant, um wirtschaftliche Verzerrungen zwischen den Regionen zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf Abschreibungen und deren Einfluss auf die Preise für die Nutzerinnen und Nutzer?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die Förderung von Fernwärmenetzen durch die öffentliche Hand nicht paradoxerweise zu einer Verminderung der Wettbewerbsfähigkeit von nicht angeschlossenen Unternehmen führt?</li></ol>
  • Fernwärmetarife. Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1. Dem Bundesrat ist die grosse Preisspanne bei den Fernwärmetarifen verschiedener Gemeinden und Regionen bekannt. Auf nationaler Ebene gibt es jedoch keine gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung der Tarife. Die grösste dem Bundesrat bekannte Untersuchung zu den Schweizer Fernwärmetarifen wurde im Jahr 2023 vom Preisüberwacher durchgeführt (Marktbeobachtung Fernwärmetarife Schweiz, Bericht des Preisüberwachers, Bern 2023; Preisüberwachung &gt; Dokumentation &gt; Publikationen &gt; Studien &amp; Analysen &gt; 2023). Die darin ersichtliche hohe Streuung der Preise ergibt sich insbesondere aus drei Aspekten:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>a) Ein relevanter Teil der Kosten entsteht bei der Erstellung des Fernwärmeleitungsnetzes. Diese sind von der Länge und Komplexität des thermischen Netzes abhängig. </span></p><p><span>Viele kleine Wärmebezüger (Einfamilienhäuser, kleine Mehrfamilienhäuser) führen in der Regel zu höheren Netzbaukosten, was sich letztlich auch auf die Preise für grosse Bezüger auswirken kann.</span></p><p><span>b) Die Organisationsform der Eigner und Betreiber thermischer Netze ist sehr unterschiedlich. Dementsprechend unterscheiden sich je nach Organisationsform die Gewinnerwartungen und Risikobewertungen der Investitionen stark. Diese können sich in der Gestaltung der Tarife niederschlagen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>c) Die Kosten der Wärmequellen sind von lokalen Verfügbarkeiten, Grundstückspreisen, Marktschwankungen für den Einkauf der jeweiligen Energieträger und den Entfernungen zu den Abnehmern abhängig. Die Kosten können daher sehr unterschiedlich sein, auch wenn derselbe Energieträger zum Einsatz kommt. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>2. und 3. Mit Blick auf verfügbare Marktinformationen sind keine Verzerrungen zwischen den Regionen erkennbar. Zudem ist davon auszugehen, dass in vielen Fällen ein Fernwärmeanschluss und -bezug nicht günstiger ist als eine lokale Heizlösung direkt beim Verbraucher. Ein Grund dafür ist, dass Fernwärmenetze (mit Ausnahme von Anergienetzen und auf Abwärme basierenden thermischen Netzen) einen schlechteren Wirkungsgrad haben als eine lokale Wärmeerzeugung mit derselben Wärmequelle. Dies ist durch die Netzverluste sowie das höhere benötigte Temperaturniveau bedingt und wird von den Bezügern mitbezahlt. Dies ist auch dann der Fall, wenn Fernwärmenetze über das Gebäudeprogramm oder die Risikoabsicherung nach Artikel 7 des Bundesgesetzes über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KIG; SR 814.310) gefördert werden. Die Förderung durch das Gebäudeprogramm ist durch den Bund technologieoffen ausgestaltet und damit nicht diskriminierend. Es besteht somit keine systematische Benachteiligung für Unternehmen oder Haushalte, die auf alternative Heizsysteme setzen. Für die Wärmeversorgung der Gebäude und damit auch die kantonale Ausgestaltung des Gebäudeprogramms sind in erster Linie die Kantone zuständig (Art. 89 Abs. 4 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, SR</span><span>&nbsp;</span><span>101). Der Bundesrat sieht derzeit keine Anzeichen dafür, dass vorhandene Fördermittel zu einer signifikanten Verzerrung des Marktes führen, daher sind derzeit keine nationalen Richtlinien oder Rahmenbedingungen vorgesehen.</span></p></span>
    • <p>Im Rahmen der Energiestrategie&nbsp;2050 treibt die Schweiz den Ausbau ihrer Fernwärmenetze aktuell zügig voran. Allerdings gibt es bei den Fernwärmetarifen je nach Kanton oder Betreiber grosse Unterschiede. Abhängig davon, wo ein Unternehmen angesiedelt ist, kann dies seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Die unlängst veröffentlichte Empfehlung des Preisüberwachers in Bezug auf das Fernwärmenetz der Services industriels de Genève (Empfehlung vom 18.&nbsp;April 2024 zu den Fernwärmetarifen der SIG) macht grosse Tarifunterschiede deutlich und wirft Fragen auf in Bezug auf die Transparenz und die Methode zur Berechnung der Preise für Endverbraucherinnen und -verbraucher und insbesondere für gefangene Unternehmen.</p><p>&nbsp;</p><p>Im Übrigen hat der Ausbau der Fernwärmenetze, der sich über mehrere Jahrzehnte erstreckt, einen erheblichen Einfluss auf die Kosten, die den Endverbraucherinnen und -verbrauchern in Rechnung gestellt werden.</p><p>&nbsp;</p><p>Vor diesem Hintergrund ersuche ich den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><p>&nbsp;</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Fernwärmetarife je nach Kanton oder Anbieter sehr unterschiedlich sind, und wie beurteilt er diese Situation?</li><li>Sind Leitlinien oder Rahmenvorgaben auf Bundesebene geplant, um wirtschaftliche Verzerrungen zwischen den Regionen zu vermeiden, insbesondere in Bezug auf Abschreibungen und deren Einfluss auf die Preise für die Nutzerinnen und Nutzer?</li><li>Wie gedenkt der Bundesrat sicherzustellen, dass die Förderung von Fernwärmenetzen durch die öffentliche Hand nicht paradoxerweise zu einer Verminderung der Wettbewerbsfähigkeit von nicht angeschlossenen Unternehmen führt?</li></ol>
    • Fernwärmetarife. Transparenz und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen

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