Die negativen Anreize für dienstleistende Frauen, die weitermachen in der Armee, müssen beseitigt werden

ShortId
25.3817
Id
20253817
Updated
13.02.2026 08:53
Language
de
Title
Die negativen Anreize für dienstleistende Frauen, die weitermachen in der Armee, müssen beseitigt werden
AdditionalIndexing
09;28;44
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die gesellschaftliche Realität hat sich seit der Einführung der Erwerbsersatzordnung (EO) mit dem Inkrafttreten des Erwerbsersatzgesetzes (SR 834.1) im Jahr 1953 stark verändert. Die geltenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigen dies heute nicht mehr vollständig. Entsprechend ist der Bundesrat bereit, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und allfällige Änderungen vorzunehmen. Die Umsetzung der Motion wird im Rahmen des Aktionsplans zur «Gleichstellungsstrategie 2030» erfolgen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
  • <p>Die Schweizer Armee hat das Ziel, ihren Frauenanteil bis 2030 auf 10% zu erhöhen. Heute liegt er je nach zählweise bei etwa 1.5 %.</p><p>&nbsp;</p><p>Da sich heute die finanzielle Entschädigung am vorigen Einkommen orientiert, erhalten Frauen mit einem tiefen Beschäftigungsgrad meist die Mindestentschädigung. Eine Majorin mit 1000 Diensttagen, Führungsverantwortung und an einem Diensttag 12 Stunden arbeitet, erhält heute gleich viel wie ein Rekrut am ersten Diensttag.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Es entsteht ein hoher persönlicher Aufwand, aber eine tiefe finanzielle Entschädigung, was zu einem schlechten Kosten-Nutzen Verhältnis führt. Das 10 % Ziel der Schweizer Armee ist mit diesem systemischen Nachteil, der Frauen eher vom Dienst abhält, nicht realistisch.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten diese negativen finanziellen Anreize für Frauen die in der Armee weitermachen abzubauen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Anpassungen sollen auch für Männer, also geschlechtsunabhängig, in gleichen Situationen gelten.</p>
  • Die negativen Anreize für dienstleistende Frauen, die weitermachen in der Armee, müssen beseitigt werden
State
Beratung in Kommission des Ständerates abgeschlossen
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die gesellschaftliche Realität hat sich seit der Einführung der Erwerbsersatzordnung (EO) mit dem Inkrafttreten des Erwerbsersatzgesetzes (SR 834.1) im Jahr 1953 stark verändert. Die geltenden gesetzlichen Regelungen berücksichtigen dies heute nicht mehr vollständig. Entsprechend ist der Bundesrat bereit, die bestehenden gesetzlichen Bestimmungen zu prüfen und allfällige Änderungen vorzunehmen. Die Umsetzung der Motion wird im Rahmen des Aktionsplans zur «Gleichstellungsstrategie 2030» erfolgen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
    • <p>Die Schweizer Armee hat das Ziel, ihren Frauenanteil bis 2030 auf 10% zu erhöhen. Heute liegt er je nach zählweise bei etwa 1.5 %.</p><p>&nbsp;</p><p>Da sich heute die finanzielle Entschädigung am vorigen Einkommen orientiert, erhalten Frauen mit einem tiefen Beschäftigungsgrad meist die Mindestentschädigung. Eine Majorin mit 1000 Diensttagen, Führungsverantwortung und an einem Diensttag 12 Stunden arbeitet, erhält heute gleich viel wie ein Rekrut am ersten Diensttag.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Es entsteht ein hoher persönlicher Aufwand, aber eine tiefe finanzielle Entschädigung, was zu einem schlechten Kosten-Nutzen Verhältnis führt. Das 10 % Ziel der Schweizer Armee ist mit diesem systemischen Nachteil, der Frauen eher vom Dienst abhält, nicht realistisch.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird gebeten diese negativen finanziellen Anreize für Frauen die in der Armee weitermachen abzubauen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Anpassungen sollen auch für Männer, also geschlechtsunabhängig, in gleichen Situationen gelten.</p>
    • Die negativen Anreize für dienstleistende Frauen, die weitermachen in der Armee, müssen beseitigt werden

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