Konsequenzen der BVG-Revision von 2010 (Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften)

ShortId
25.3821
Id
20253821
Updated
14.11.2025 02:35
Language
de
Title
Konsequenzen der BVG-Revision von 2010 (Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften)
AdditionalIndexing
2836;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>a) Die Pensionskassenstatistik erfasst zwar die Veränderungen der wichtigen Parameter, nicht jedoch kassenindividuelle Massnahmen aufgrund der Reform der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen. Eine Bezifferung des durch die Reform ausgelösten Finanzierungsaufwandes für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist daher nicht möglich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie und einem Deckungsgrad unter 80 % hat sich von 2010 bis 2023 von 16 auf 8 Vorsorgeeinrichtungen reduziert. Die Unterdeckung dieser Einrichtungen ist jedoch nur leicht von 21.8 Milliarden Franken auf 21.2 Milliarden Franken gesunken, während sich die Unterdeckung aller Vorsorgeeinrichtungen von 32.0 Milliarden Franken auf 26.7 Milliarden Franken verringert hat. Bei den privatrechtlichen Einrichtungen existiert nur noch eine Unterdeckung von 623 Millionen Franken (2010: 3.5 Milliarden Franken). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Bilanzsumme aller Einrichtungen im selben Zeitraum von 614.4 Milliarden Franken auf 1125.3 Milliarden Franken gestiegen ist. Bei den Einrichtungen mit Staatsgarantie und einem Deckungsgrad von unter 80 % lag die Bilanzsumme 2010 bei 45.2 Milliarden Franken und 2023 bei 55.5 Milliarden Franken (ein Anstieg um nur 22.7 %). Insgesamt hat sich der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie von 82.9 % Ende 2010 auf 86.8 % Ende 2023 verbessert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gemäss Pensionskassenstatistik leisteten die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber von 2010 bis 2023 insgesamt Sanierungsbeiträge von 5.6 Milliarden Franken. Die Arbeitnehmer zahlten 756 Millionen Franken. Bei den privatrechtlichen Einrichtungen zahlten die Arbeitgeber aufgrund des wesentlich besseren Deckungsgrades 4.6 Milliarden Franken, während die Arbeitnehmer 386 Millionen Franken aufbringen mussten. Daneben leisteten die Arbeitgeber aber auch (teilweise hohe) Einmaleinlangen zugunsten der Einrichtungen. In der Pensionskassenstatistik sind diese jedoch nicht von anderen Einkäufen der Arbeitgeber zugunsten der Versicherten abgegrenzt, weshalb sie nicht eindeutig identifizierbar sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>b) Die Rendite der Einrichtungen mit Staatsgarantie lag von 2010 bis 2024 im Durchschnitt bei rund 3.75 % jährlich und damit ungefähr im gleichen Rahmen wie bei Einrichtungen ohne Staatsgarantie. Ein negativer Einfluss der Krisen ist wenig wahrscheinlich, da sich die Märkte ab 2010 jeweils rasch wieder erholten. Im Gegenteil war es vorteilhaft, dass die Einrichtungen ganz oder wenigstens teilweise ausfinanziert wurden, weil das entsprechende höhere Vermögen im Durchschnitt eine gute Rendite erwirtschaftete. Deckungslücken führen nämlich aufgrund des fehlenden Vermögens zu geringeren Erträgen. Die Guthaben der Versicherten müssen jedoch verzinst werden. Fehlt der Zinseszins auf einem Teil des Vermögens, muss er letzten Endes durch entsprechend höhere Aufwendungen der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber kompensiert werden oder führt zu tieferen Leistungen für die Versicherten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>c) Es existieren keine Angaben über die Auswirkungen dieser Reform auf die Versicherten. In den Jahren seit 2010 mussten sich die Vorsorgeeinrichtungen auch noch anderen Herausforderungen stellen: Die anhaltend niedrigen Zinsen seit der Finanzkrise und die steigende Lebenserwartung haben nämlich die Vorsorgeeinrichtungen – sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche gleichermassen – zu deutlichen Anpassungen bei den Umwandlungssätzen, der Verzinsung und entsprechend bei ihren Vorsorgeplänen gezwungen. Diese Anpassungen betreffen nicht nur die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und sind auch nicht direkt auf die entsprechende Reform der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen von 2010 zurückzuführen. </span><span></span></p></span>
  • <p>Im Dezember&nbsp;2010 stimmten die eidgenössischen Räte der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) in Bezug auf die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen (ÖrVE) zu. Diese Gesetzesrevision ging auf einen Vorstoss von Nationalrat Beck (FDP) aus dem Jahr 2003 zurück und verpflichtete die ÖrVE zu einer Abkehr von der Mischfinanzierung. &nbsp;Der vom Autor des Vorstosses angestrebte Deckungsgrad von 100&nbsp;Prozent wurde auf 80&nbsp;Prozent reduziert und muss gemäss den Übergangsbestimmungen bis 2052 erreicht sein. Die Revision sollte den Rückzug der öffentlichen Hand und die zunehmende Verselbstständigung unterstützen.</p><p>Durch den Verzicht auf eine vollständige Ausfinanzierung der ÖrVE wurde vermieden, dass die öffentlichen Körperschaften in von Finanzkrisen und hoher Inflation geprägten Zeiten Milliardenbeträge einschiessen mussten. Seit dem Jahr 2000 haben sich drei Börsenkrisen ereignet, und nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie und dem Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stieg die Inflation an. Die Auswirkungen solcher Ereignisse auf die Vorsorgeeinrichtungen sind erheblich.</p><p>Kurz bevor die FDP die Debatte anstiess, sank der Deckungsgrad der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) – die im Jahr 2000 zu 100&nbsp;Prozent (2&nbsp;Mrd. Fr.) ausfinanziert war – infolge der ersten Börsenkrise des Jahrzehnts auf 80&nbsp;Prozent.</p><p>Da die Leistungen von ÖrVE durch eine Staatsgarantie abgesichert werden können, sind derartige Finanzierungsanstrengungen nicht notwendig. Ebenso können allfällige Unterdeckungen langfristig aufgefangen werden, ohne dass die Leistungen systematisch gekürzt und/oder die Beiträge der öffentlichen Hand oder der Versicherten stark erhöht werden müssen.&nbsp;</p><p>Schlimmer noch: Das beschlossene System und die Übergangsbestimmungen zwingen dazu, Finanzierungseinlagen zu einem Zeitpunkt zu tätigen, zu dem die Situation auf den Finanzmärkten besonders ungünstig ist.</p><p>Weiter stellt sich die Frage, inwiefern es sinnvoll ist, zulasten der öffentlichen Körperschaften einen immer höheren Kapitalanteil zu blockieren, obwohl diese Einlagen keine Garantie für ein besseres finanzielles Gleichgewicht bieten.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um eine Einschätzung:</p><p>&nbsp;</p><p>a) der Beträge, die die öffentlichen Körperschaften aufwenden mussten, um die Ziele dieser Revision zu erreichen;</p><p>b) der Auswirkungen, die die Finanzkrisen seit der Gesetzesänderung von 2010 im Zusammenhang mit den Anforderungen des Wachstumspfads (Übergangsbestimmung) auf die ÖrVE gehabt haben;</p><p>c) des Umfangs der Einbussen für die Versicherten der ÖrVE (Verschlechterung der Vorsorgepläne).</p>
  • Konsequenzen der BVG-Revision von 2010 (Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften)
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>a) Die Pensionskassenstatistik erfasst zwar die Veränderungen der wichtigen Parameter, nicht jedoch kassenindividuelle Massnahmen aufgrund der Reform der Finanzierung öffentlich-rechtlicher Vorsorgeeinrichtungen. Eine Bezifferung des durch die Reform ausgelösten Finanzierungsaufwandes für die öffentlich-rechtlichen Körperschaften ist daher nicht möglich.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Zahl der Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie und einem Deckungsgrad unter 80 % hat sich von 2010 bis 2023 von 16 auf 8 Vorsorgeeinrichtungen reduziert. Die Unterdeckung dieser Einrichtungen ist jedoch nur leicht von 21.8 Milliarden Franken auf 21.2 Milliarden Franken gesunken, während sich die Unterdeckung aller Vorsorgeeinrichtungen von 32.0 Milliarden Franken auf 26.7 Milliarden Franken verringert hat. Bei den privatrechtlichen Einrichtungen existiert nur noch eine Unterdeckung von 623 Millionen Franken (2010: 3.5 Milliarden Franken). Dabei muss berücksichtigt werden, dass die Bilanzsumme aller Einrichtungen im selben Zeitraum von 614.4 Milliarden Franken auf 1125.3 Milliarden Franken gestiegen ist. Bei den Einrichtungen mit Staatsgarantie und einem Deckungsgrad von unter 80 % lag die Bilanzsumme 2010 bei 45.2 Milliarden Franken und 2023 bei 55.5 Milliarden Franken (ein Anstieg um nur 22.7 %). Insgesamt hat sich der Deckungsgrad der Vorsorgeeinrichtungen mit Staatsgarantie von 82.9 % Ende 2010 auf 86.8 % Ende 2023 verbessert. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Gemäss Pensionskassenstatistik leisteten die öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber von 2010 bis 2023 insgesamt Sanierungsbeiträge von 5.6 Milliarden Franken. Die Arbeitnehmer zahlten 756 Millionen Franken. Bei den privatrechtlichen Einrichtungen zahlten die Arbeitgeber aufgrund des wesentlich besseren Deckungsgrades 4.6 Milliarden Franken, während die Arbeitnehmer 386 Millionen Franken aufbringen mussten. Daneben leisteten die Arbeitgeber aber auch (teilweise hohe) Einmaleinlangen zugunsten der Einrichtungen. In der Pensionskassenstatistik sind diese jedoch nicht von anderen Einkäufen der Arbeitgeber zugunsten der Versicherten abgegrenzt, weshalb sie nicht eindeutig identifizierbar sind.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>b) Die Rendite der Einrichtungen mit Staatsgarantie lag von 2010 bis 2024 im Durchschnitt bei rund 3.75 % jährlich und damit ungefähr im gleichen Rahmen wie bei Einrichtungen ohne Staatsgarantie. Ein negativer Einfluss der Krisen ist wenig wahrscheinlich, da sich die Märkte ab 2010 jeweils rasch wieder erholten. Im Gegenteil war es vorteilhaft, dass die Einrichtungen ganz oder wenigstens teilweise ausfinanziert wurden, weil das entsprechende höhere Vermögen im Durchschnitt eine gute Rendite erwirtschaftete. Deckungslücken führen nämlich aufgrund des fehlenden Vermögens zu geringeren Erträgen. Die Guthaben der Versicherten müssen jedoch verzinst werden. Fehlt der Zinseszins auf einem Teil des Vermögens, muss er letzten Endes durch entsprechend höhere Aufwendungen der öffentlich-rechtlichen Arbeitgeber kompensiert werden oder führt zu tieferen Leistungen für die Versicherten. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>c) Es existieren keine Angaben über die Auswirkungen dieser Reform auf die Versicherten. In den Jahren seit 2010 mussten sich die Vorsorgeeinrichtungen auch noch anderen Herausforderungen stellen: Die anhaltend niedrigen Zinsen seit der Finanzkrise und die steigende Lebenserwartung haben nämlich die Vorsorgeeinrichtungen – sowohl öffentlich-rechtliche als auch privatrechtliche gleichermassen – zu deutlichen Anpassungen bei den Umwandlungssätzen, der Verzinsung und entsprechend bei ihren Vorsorgeplänen gezwungen. Diese Anpassungen betreffen nicht nur die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen und sind auch nicht direkt auf die entsprechende Reform der Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen von 2010 zurückzuführen. </span><span></span></p></span>
    • <p>Im Dezember&nbsp;2010 stimmten die eidgenössischen Räte der Änderung des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) in Bezug auf die öffentlich-rechtlichen Vorsorgeeinrichtungen (ÖrVE) zu. Diese Gesetzesrevision ging auf einen Vorstoss von Nationalrat Beck (FDP) aus dem Jahr 2003 zurück und verpflichtete die ÖrVE zu einer Abkehr von der Mischfinanzierung. &nbsp;Der vom Autor des Vorstosses angestrebte Deckungsgrad von 100&nbsp;Prozent wurde auf 80&nbsp;Prozent reduziert und muss gemäss den Übergangsbestimmungen bis 2052 erreicht sein. Die Revision sollte den Rückzug der öffentlichen Hand und die zunehmende Verselbstständigung unterstützen.</p><p>Durch den Verzicht auf eine vollständige Ausfinanzierung der ÖrVE wurde vermieden, dass die öffentlichen Körperschaften in von Finanzkrisen und hoher Inflation geprägten Zeiten Milliardenbeträge einschiessen mussten. Seit dem Jahr 2000 haben sich drei Börsenkrisen ereignet, und nach dem Ausbruch der Covid-19-Pandemie und dem Beginn des russischen Angriffskriegs in der Ukraine stieg die Inflation an. Die Auswirkungen solcher Ereignisse auf die Vorsorgeeinrichtungen sind erheblich.</p><p>Kurz bevor die FDP die Debatte anstiess, sank der Deckungsgrad der Bernischen Lehrerversicherungskasse (BLVK) – die im Jahr 2000 zu 100&nbsp;Prozent (2&nbsp;Mrd. Fr.) ausfinanziert war – infolge der ersten Börsenkrise des Jahrzehnts auf 80&nbsp;Prozent.</p><p>Da die Leistungen von ÖrVE durch eine Staatsgarantie abgesichert werden können, sind derartige Finanzierungsanstrengungen nicht notwendig. Ebenso können allfällige Unterdeckungen langfristig aufgefangen werden, ohne dass die Leistungen systematisch gekürzt und/oder die Beiträge der öffentlichen Hand oder der Versicherten stark erhöht werden müssen.&nbsp;</p><p>Schlimmer noch: Das beschlossene System und die Übergangsbestimmungen zwingen dazu, Finanzierungseinlagen zu einem Zeitpunkt zu tätigen, zu dem die Situation auf den Finanzmärkten besonders ungünstig ist.</p><p>Weiter stellt sich die Frage, inwiefern es sinnvoll ist, zulasten der öffentlichen Körperschaften einen immer höheren Kapitalanteil zu blockieren, obwohl diese Einlagen keine Garantie für ein besseres finanzielles Gleichgewicht bieten.</p><p>Ich ersuche den Bundesrat um eine Einschätzung:</p><p>&nbsp;</p><p>a) der Beträge, die die öffentlichen Körperschaften aufwenden mussten, um die Ziele dieser Revision zu erreichen;</p><p>b) der Auswirkungen, die die Finanzkrisen seit der Gesetzesänderung von 2010 im Zusammenhang mit den Anforderungen des Wachstumspfads (Übergangsbestimmung) auf die ÖrVE gehabt haben;</p><p>c) des Umfangs der Einbussen für die Versicherten der ÖrVE (Verschlechterung der Vorsorgepläne).</p>
    • Konsequenzen der BVG-Revision von 2010 (Vorsorgeeinrichtungen öffentlich-rechtlicher Körperschaften)

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