Bekämpfung von Kinderarbeit für Schweizer Unternehmen: Wann ergreift der Bundesrat wirksame Massnahmen?
- ShortId
-
25.3823
- Id
-
20253823
- Updated
-
14.11.2025 02:36
- Language
-
de
- Title
-
Bekämpfung von Kinderarbeit für Schweizer Unternehmen: Wann ergreift der Bundesrat wirksame Massnahmen?
- AdditionalIndexing
-
1211;15;44;28
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>Zu Ziff.</span><span> </span><span>1:</span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung wirksamer Massnahmen gegen Kinderarbeit. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur abgelehnten Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» sind seit 2022 spezifische Sorgfaltspflichten und Berichterstattungspflichten im Obligationenrecht (Art.</span><span> </span><span>964</span><em><span>a</span></em><span> ff. und Art.</span><span> </span><span>964</span><em><span>j</span></em><span> ff., OR; SR 220) und in einer ausführlichen Ausführungsverordnung verankert (Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit, VSoTr; SR 221.433). Diese Regelung ging zum Zeitpunkt der Regulierung im Bereich der Kinderarbeit über das EU-Recht hinaus, was die Bedeutung unterstreicht, welche der Bundesrat der Bekämpfung der Kinderarbeit beimisst. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Daneben verfolgt der Bundesrat die internationalen Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung der Kinderarbeit aufmerksam. Am 12. Juni 2025 veröffentlichten die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) und UNICEF neue weltweite Schätzungen. Die Zahlen sind ermutigend und zeigen, dass die Kinderarbeit zurückgeht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat engagiert sich seit Jahren gegen Kinderarbeit und unterstützte Unternehmen im Rahmen seines Nationalen Aktionsplans (NAP) 'Wirtschaft und Menschenrechte 2020–2023' mit Sensibilisierungsmassnahmen wie Webinaren zur Sorgfaltspflicht. Die Wirksamkeit des NAP 2020-2023 wurde 2023 extern evaluiert. Die befragten Unternehmen bewerteten die besuchten Veranstaltungen (Peer-Learnings, Workshops, Webinare) überwiegend als hilfreich bis sehr hilfreich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Ziff.</span><span> </span><span>2 und 3:</span></p><p><span>Dem Bundesrat liegt keine Evaluation zur Wirksamkeit der geltenden Bestimmungen vor. Die Berichte der Unternehmen über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Kinderarbeit müssen öffentlich zugänglich gemacht werden. Damit sind die pflichtigen Unternehmen einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Sie unterliegen jedoch mangels gesetzlicher Grundlage keiner behördlichen Überprüfung oder Überwachung.</span></p><p><span>Verstösse gegen die Berichtspflicht (falsche Angaben, Unterlassung der Berichterstattung, Verletzung der Aufbewahrungs-/Dokumentationspflichten) können gemäss Art. 325</span><sup><span>ter</span></sup><span> Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) mit Busse geahndet werden. Diese Sanktionen betreffen jedoch vorwiegend formale Aspekte im Bereich der Berichterstattung. Die Frage einer behördlichen Aufsicht wird sich im Rahmen einer allfälligen umfassenden Regulierung zur nachhaltigen Unternehmensführung stellen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Ziff. 4:</span></p><p><span>Der NAP 'Wirtschaft und Menschenrechte' wurde für die Jahre 2024-2027 verlängert. Darin formuliert der Bundesrat seine Erwartung an Unternehmen, dass sie bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit besonders auf Frauen und Kinder sowie andere vulnerable Gruppen berücksichtigen. Die bewährten Unterstützungs- und Sensibilisierungsmassahmen zur Prävention der Kinderarbeit in Schweizer Unternehmen werden weitergeführt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem ist die Schweiz seit 2021 Partnerland der Allianz 8.7, die sich weltweit gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel einsetzt. Der Bund arbeitet auch mit der von der IAO koordinierten Child Labour Plattform zusammen, einem Unternehmensnetzwerk, an dem immer mehr Schweizer Unternehmen teilnehmen. Ausserdem fördert die Schweizer Regierung auch Multi-Stakeholder-Initiativen, an denen Schweizer Unternehmen aktiv beteiligt sind. Ein Beispiel dafür ist die Schweizer Plattform für nachhaltigen Kakao, die die Bekämpfung von Kinderarbeit als eines ihrer Hauptziele hat. Auch diese Massnahmen werden in den kommenden Jahren weitergeführt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Schliesslich ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine internationale Abstimmung im Bereich der Regelung zur nachhaltigen Unternehmensführung, namentlich auch bei der Bekämpfung der Kinderarbeit, zentral ist. Dabei beobachtet und berücksichtigt er insbesondere die aktuellen Entwicklungen in der EU. Diese beabsichtigt, die Regeln zur nachhaltigen Unternehmensführung (CSRD/CSDDD) zu vereinfachen und vereinheitlichen (sog.</span><span> </span><span>Omnibus-Richtlinien). Entsprechende Vorbereitungsarbeiten laufen auch in der Schweiz: Mit Entscheid vom 21.</span><span> </span><span>März 2025 (EXE 2025.0317) hat der Bundesrat die Verwaltung beauftragt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der aktuellen Gesetzgebung in Anlehnung an die Gesetzgebung der EU auszuarbeiten. Die Vorschläge sollen sowohl die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch die Sorgfaltspflichten umfassen.</span></p><p><span>Zu der Ende Mai 2025 eingereichten neuen Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», die unter anderem umfassende Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt verlangt, wird sich der Bundesrat bis Ende August dieses Jahres positionieren. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Ziff.</span><span> </span><span>5</span></p><p><span>Auf Ebene des Bundes erfolgte die Nachverfolgung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses von 2021 im Rahmen eines koordinierten Prozesses, an dem alle zuständigen Bundesstellen sowie die betroffenen interkantonalen Konferenzen beteiligt waren. Die Auswahl beziehungsweise Priorisierung der Empfehlungen, die in diesem Rahmen vertieft behandelt wurden, stützte sich unter anderem auf eine Bestandsaufnahme der laufenden Arbeiten und bereits ergriffenen Umsetzungsmassnahmen. Die Verantwortung von Unternehmen wurde im Staatenbericht 2020 (verfügbar unter </span><a href="http://www.bsv.admin.ch"><u><span>www.bsv.admin.ch</span></u></a><span> > Sozialpolitische Themen > Kinderrechte) unter dem übergeordneten Ziel «Kinderrechte und Unternehmen» behandelt. Insbesondere aufgrund der neuen Bestimmungen im OR und der VSoTr wurde eine gesonderte Priorisierung von Kinderarbeit in Lieferketten bisher nicht vorgenommen. Der Bundesrat wird jedoch im Rahmen künftiger Staatenberichte und politischer Vorlagen – etwa zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» – prüfen, ob und wie diesem Thema künftig mehr Gewicht beigemessen werden kann.</span></p></span>
- <p>Die Bilder von Kindern in Mica-Minen sind unerträglich. Gemäss aktuellen Medienberichten sind es Zehntausende alleine in Mica-Minen in Indien und Madagaskar. ABB und Von Roll, zwei führende Schweizer Industrieunternehmen, haben Mica aus solchen Kinderarbeits-Minen in ihrer Lieferkette. </p><p> </p><p>Die Schweiz hat 1997 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert und 2020 den aktuellen Staatenbericht veröffentlicht. Auf diesen hin hat der UN-Kinderrechtsausschuss 2021 Empfehlungen gegeben, wie die Kinderrechte in der Schweiz gestärkt werden sollten. Darin empfiehlt der Ausschuss der Schweiz <i>“Bestimmungen zu erlassen, die sicherstellen, dass der Wirtschaftssektor die internationalen Menschenrechte und die Kinderrechte einhält” </i>und empfiehlt klare Verpflichtungen von Unternehmen zu Transparenz, Gegenmassnahmen und Entschädigungen bei Kinderrechtsverletzungen. In seiner <a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=104485">Stellungnahme vom 14. März 2025</a> verweist der Bundesrat auf die OR-Bestimmungen, die für Schweizer Unternehmen eine Sorgfaltspflicht bezüglich Kinderarbeit vorsehen. Diese sind allerdings mit zahlreichen Ausnahmen versehen und enthalten bei Pflichtverletzungen keinerlei Sanktionen. Auch das Netzwerk Kinderrechte Schweiz (NKS) zeigt sich in einem<a href="https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/NKS_Offener_Brief_an_den_Bundesrat_Mai_20251.pdf"> offenen Brief an den Bundesrat im Mai 2025</a> ernüchtert über die Stellungnahme und weist auf die vielen Lücken in der Umsetzung hin. Drei Jahre nach der Einführung dieser Pflichten stellen sich in Lichte von regelmässigen Berichten über Kinderarbeit im Kakaosektor oder nun in Mica-Minen grundlegende Fragen nach der Wirksamkeit. </p><p> </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklungen zur Verhinderung von Kinderarbeit in Schweizer Unternehmen? Auf welche Grundlagen stützt er sich dabei?</li><li>Gibt es eine Evaluation zur Wirksamkeit der aktuellen Vorgaben im OR zur Verhinderung von Kinderarbeit? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass es zu den vorgegebenen Vorgaben im OR keine Durchsetzungsmechanismen gibt, bei Nicht-Umsetzung von Unternehmen? </li><li>Wie plant er in Zukunft die Kinderarbeit in Schweizer Unternehmen zu verhindern?</li><li>Weshalb wurde die Verhinderung von Kinderarbeit durch Schweizer Unternehmen nicht auf die Prioritätenliste der Umsetzung der Kinderrechtskonvention aufgenommen?</li></ol>
- Bekämpfung von Kinderarbeit für Schweizer Unternehmen: Wann ergreift der Bundesrat wirksame Massnahmen?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>Zu Ziff.</span><span> </span><span>1:</span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt die Bedeutung wirksamer Massnahmen gegen Kinderarbeit. Mit dem indirekten Gegenvorschlag zur abgelehnten Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Unternehmen - zum Schutz von Mensch und Umwelt» sind seit 2022 spezifische Sorgfaltspflichten und Berichterstattungspflichten im Obligationenrecht (Art.</span><span> </span><span>964</span><em><span>a</span></em><span> ff. und Art.</span><span> </span><span>964</span><em><span>j</span></em><span> ff., OR; SR 220) und in einer ausführlichen Ausführungsverordnung verankert (Verordnung über Sorgfaltspflichten und Transparenz bezüglich Mineralien und Metallen aus Konfliktgebieten und Kinderarbeit, VSoTr; SR 221.433). Diese Regelung ging zum Zeitpunkt der Regulierung im Bereich der Kinderarbeit über das EU-Recht hinaus, was die Bedeutung unterstreicht, welche der Bundesrat der Bekämpfung der Kinderarbeit beimisst. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Daneben verfolgt der Bundesrat die internationalen Entwicklungen im Bereich der Bekämpfung der Kinderarbeit aufmerksam. Am 12. Juni 2025 veröffentlichten die Internationale Arbeitsorganisation (IAO) und UNICEF neue weltweite Schätzungen. Die Zahlen sind ermutigend und zeigen, dass die Kinderarbeit zurückgeht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat engagiert sich seit Jahren gegen Kinderarbeit und unterstützte Unternehmen im Rahmen seines Nationalen Aktionsplans (NAP) 'Wirtschaft und Menschenrechte 2020–2023' mit Sensibilisierungsmassnahmen wie Webinaren zur Sorgfaltspflicht. Die Wirksamkeit des NAP 2020-2023 wurde 2023 extern evaluiert. Die befragten Unternehmen bewerteten die besuchten Veranstaltungen (Peer-Learnings, Workshops, Webinare) überwiegend als hilfreich bis sehr hilfreich.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Ziff.</span><span> </span><span>2 und 3:</span></p><p><span>Dem Bundesrat liegt keine Evaluation zur Wirksamkeit der geltenden Bestimmungen vor. Die Berichte der Unternehmen über die Einhaltung der Sorgfaltspflichten im Bereich der Kinderarbeit müssen öffentlich zugänglich gemacht werden. Damit sind die pflichtigen Unternehmen einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit ausgesetzt. Sie unterliegen jedoch mangels gesetzlicher Grundlage keiner behördlichen Überprüfung oder Überwachung.</span></p><p><span>Verstösse gegen die Berichtspflicht (falsche Angaben, Unterlassung der Berichterstattung, Verletzung der Aufbewahrungs-/Dokumentationspflichten) können gemäss Art. 325</span><sup><span>ter</span></sup><span> Strafgesetzbuch (StGB; SR 311.0) mit Busse geahndet werden. Diese Sanktionen betreffen jedoch vorwiegend formale Aspekte im Bereich der Berichterstattung. Die Frage einer behördlichen Aufsicht wird sich im Rahmen einer allfälligen umfassenden Regulierung zur nachhaltigen Unternehmensführung stellen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Ziff. 4:</span></p><p><span>Der NAP 'Wirtschaft und Menschenrechte' wurde für die Jahre 2024-2027 verlängert. Darin formuliert der Bundesrat seine Erwartung an Unternehmen, dass sie bei der menschenrechtlichen Sorgfaltsprüfung die Auswirkungen ihrer Geschäftstätigkeit besonders auf Frauen und Kinder sowie andere vulnerable Gruppen berücksichtigen. Die bewährten Unterstützungs- und Sensibilisierungsmassahmen zur Prävention der Kinderarbeit in Schweizer Unternehmen werden weitergeführt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Zudem ist die Schweiz seit 2021 Partnerland der Allianz 8.7, die sich weltweit gegen Kinderarbeit, Zwangsarbeit und Menschenhandel einsetzt. Der Bund arbeitet auch mit der von der IAO koordinierten Child Labour Plattform zusammen, einem Unternehmensnetzwerk, an dem immer mehr Schweizer Unternehmen teilnehmen. Ausserdem fördert die Schweizer Regierung auch Multi-Stakeholder-Initiativen, an denen Schweizer Unternehmen aktiv beteiligt sind. Ein Beispiel dafür ist die Schweizer Plattform für nachhaltigen Kakao, die die Bekämpfung von Kinderarbeit als eines ihrer Hauptziele hat. Auch diese Massnahmen werden in den kommenden Jahren weitergeführt.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Schliesslich ist der Bundesrat der Ansicht, dass eine internationale Abstimmung im Bereich der Regelung zur nachhaltigen Unternehmensführung, namentlich auch bei der Bekämpfung der Kinderarbeit, zentral ist. Dabei beobachtet und berücksichtigt er insbesondere die aktuellen Entwicklungen in der EU. Diese beabsichtigt, die Regeln zur nachhaltigen Unternehmensführung (CSRD/CSDDD) zu vereinfachen und vereinheitlichen (sog.</span><span> </span><span>Omnibus-Richtlinien). Entsprechende Vorbereitungsarbeiten laufen auch in der Schweiz: Mit Entscheid vom 21.</span><span> </span><span>März 2025 (EXE 2025.0317) hat der Bundesrat die Verwaltung beauftragt, die möglichen Varianten für eine pragmatische Änderung der aktuellen Gesetzgebung in Anlehnung an die Gesetzgebung der EU auszuarbeiten. Die Vorschläge sollen sowohl die Nachhaltigkeitsberichterstattung als auch die Sorgfaltspflichten umfassen.</span></p><p><span>Zu der Ende Mai 2025 eingereichten neuen Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt», die unter anderem umfassende Sorgfaltspflichten im Bereich Menschenrechte und Umwelt verlangt, wird sich der Bundesrat bis Ende August dieses Jahres positionieren. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Zu Ziff.</span><span> </span><span>5</span></p><p><span>Auf Ebene des Bundes erfolgte die Nachverfolgung der Empfehlungen des UN-Kinderrechtsausschusses von 2021 im Rahmen eines koordinierten Prozesses, an dem alle zuständigen Bundesstellen sowie die betroffenen interkantonalen Konferenzen beteiligt waren. Die Auswahl beziehungsweise Priorisierung der Empfehlungen, die in diesem Rahmen vertieft behandelt wurden, stützte sich unter anderem auf eine Bestandsaufnahme der laufenden Arbeiten und bereits ergriffenen Umsetzungsmassnahmen. Die Verantwortung von Unternehmen wurde im Staatenbericht 2020 (verfügbar unter </span><a href="http://www.bsv.admin.ch"><u><span>www.bsv.admin.ch</span></u></a><span> > Sozialpolitische Themen > Kinderrechte) unter dem übergeordneten Ziel «Kinderrechte und Unternehmen» behandelt. Insbesondere aufgrund der neuen Bestimmungen im OR und der VSoTr wurde eine gesonderte Priorisierung von Kinderarbeit in Lieferketten bisher nicht vorgenommen. Der Bundesrat wird jedoch im Rahmen künftiger Staatenberichte und politischer Vorlagen – etwa zur Volksinitiative «Für verantwortungsvolle Grossunternehmen – zum Schutz von Mensch und Umwelt» – prüfen, ob und wie diesem Thema künftig mehr Gewicht beigemessen werden kann.</span></p></span>
- <p>Die Bilder von Kindern in Mica-Minen sind unerträglich. Gemäss aktuellen Medienberichten sind es Zehntausende alleine in Mica-Minen in Indien und Madagaskar. ABB und Von Roll, zwei führende Schweizer Industrieunternehmen, haben Mica aus solchen Kinderarbeits-Minen in ihrer Lieferkette. </p><p> </p><p>Die Schweiz hat 1997 die UNO-Kinderrechtskonvention ratifiziert und 2020 den aktuellen Staatenbericht veröffentlicht. Auf diesen hin hat der UN-Kinderrechtsausschuss 2021 Empfehlungen gegeben, wie die Kinderrechte in der Schweiz gestärkt werden sollten. Darin empfiehlt der Ausschuss der Schweiz <i>“Bestimmungen zu erlassen, die sicherstellen, dass der Wirtschaftssektor die internationalen Menschenrechte und die Kinderrechte einhält” </i>und empfiehlt klare Verpflichtungen von Unternehmen zu Transparenz, Gegenmassnahmen und Entschädigungen bei Kinderrechtsverletzungen. In seiner <a href="https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=104485">Stellungnahme vom 14. März 2025</a> verweist der Bundesrat auf die OR-Bestimmungen, die für Schweizer Unternehmen eine Sorgfaltspflicht bezüglich Kinderarbeit vorsehen. Diese sind allerdings mit zahlreichen Ausnahmen versehen und enthalten bei Pflichtverletzungen keinerlei Sanktionen. Auch das Netzwerk Kinderrechte Schweiz (NKS) zeigt sich in einem<a href="https://www.netzwerk-kinderrechte.ch/resources/NKS_Offener_Brief_an_den_Bundesrat_Mai_20251.pdf"> offenen Brief an den Bundesrat im Mai 2025</a> ernüchtert über die Stellungnahme und weist auf die vielen Lücken in der Umsetzung hin. Drei Jahre nach der Einführung dieser Pflichten stellen sich in Lichte von regelmässigen Berichten über Kinderarbeit im Kakaosektor oder nun in Mica-Minen grundlegende Fragen nach der Wirksamkeit. </p><p> </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><p> </p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Entwicklungen zur Verhinderung von Kinderarbeit in Schweizer Unternehmen? Auf welche Grundlagen stützt er sich dabei?</li><li>Gibt es eine Evaluation zur Wirksamkeit der aktuellen Vorgaben im OR zur Verhinderung von Kinderarbeit? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Tatsache, dass es zu den vorgegebenen Vorgaben im OR keine Durchsetzungsmechanismen gibt, bei Nicht-Umsetzung von Unternehmen? </li><li>Wie plant er in Zukunft die Kinderarbeit in Schweizer Unternehmen zu verhindern?</li><li>Weshalb wurde die Verhinderung von Kinderarbeit durch Schweizer Unternehmen nicht auf die Prioritätenliste der Umsetzung der Kinderrechtskonvention aufgenommen?</li></ol>
- Bekämpfung von Kinderarbeit für Schweizer Unternehmen: Wann ergreift der Bundesrat wirksame Massnahmen?
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