Güterverkehr. Verlagerung von der Schiene auf die Strasse?

ShortId
25.3829
Id
20253829
Updated
14.11.2025 02:39
Language
de
Title
Güterverkehr. Verlagerung von der Schiene auf die Strasse?
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Die Ziele und Massnahmen des Bundes für den Gütertransport auf der Schiene wurden mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG), welche das Parlament im März 2025 beschlossen hat, überprüft und aktualisiert. Mit diesen Beschlüssen sind aus Sicht des Bundesrates die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Bahngüterverkehrs und auch für multimodale Transportangebote geschaffen. </span></p><p><br><span>Mit dem neuen GüTG soll eine nachhaltige, insbesondere auf die Reduktion von Treibhausgasen und Luftschadstoffen ausgerichtete Entwicklung des Gütertransports auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen erreicht werden. Ausserdem bezweckt es das effiziente Zusammenwirken der verschiedenen Verkehrsträger. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die beschlossene Gesetzesänderung und die sich in Erarbeitung befindenden Ausführungsbestimmungen möglichst rasch in Kraft treten können. Sie enthalten wichtige Elemente, um den Binnengüterverkehr nachhaltig zu stärken. Der Bundesrat sieht aktuell ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 vor. Mit der Umsetzung der verbundenen neuen oder angepassten Massnahmen ist auch eine deutliche Erhöhung der finanziellen Fördermittel für den Schienengüterverkehr für die nächsten Jahre verbunden. </span></p><p><span>Für den alpenquerenden Güterverkehr gibt es seit Annahme der Alpeninitiative einen in Artikel 84 der Bundesverfassung verankerten Auftrag zur Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf diese Schiene. Dieser wird mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) konkretisiert. Entsprechend den Bestimmungen in Artikel 4 GVVG überprüft der Bundesrat regelmässig die Wirksamkeit des Gesetzes und trifft Massnahmen in seiner Zuständigkeit, die für die Erfüllung des Zwecks und die Erreichung des Verlagerungsziels erforderlich sind. Er erstattet im Rahmen der Verlagerungsberichte der Bundesversammlung alle zwei Jahre Bericht. Er macht darin Vorschläge und stellt Anträge zu Zwischenzielen und Massnahmen. Der nächste Verlagerungsbericht 2025 wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet werden. Mit ihm wird der Bundesrat konkretisieren, welche Massnahmen vorgesehen sind, um Rückverlagerungen auf den alpenquerenden Strassengüterverkehr zu vermeiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die im Vorstoss genannte Einstellung der Rollenden Landstrasse Rola sowie von Angeboten des kombinierten Verkehrs im Binnengüterverkehr beruhen auf unternehmerischen Entscheiden der jeweiligen Anbieter.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Sowohl die Massnahmen des GüTG als auch des GVVG sind auf eine langfristige Stärkung des Bahngüterverkehrs ausgerichtet. Neben der Berichterstattung zum alpenquerenden Güterverkehr mit den Verlagerungsberichten ist auch mit dem nGüTG eine laufende Überwachung der Marktentwicklung vorgesehen. Das Parlament ist so laufend über die Entwicklungen informiert. </span></p></span>
  • <p>Die Schweiz verfügt über das beste Eisenbahnnetz der Welt und zweifellos auch über den am besten entwickelten Schienengüterverkehr. Aber vielleicht nicht mehr lange, denn derzeit werden Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende Lastwagen insbesondere im alpenquerenden Verkehr wieder auf die ohnehin schon überlasteten Strassen umgeleitet.</p><p>&nbsp;</p><p>Das steht im absoluten Widerspruch zur Schweizer Verkehrspolitik. Steuern wir auf eine Entgleisung zu? Verschiedene Meldungen aus jüngster Zeit legen diese Befürchtung nahe:</p><p>&nbsp;</p><p>1. die angekündigte Einstellung der rollenden Autobahn zwischen Freiburg im Breisgau (D) und Novara (I) sowie zwischen Basel und Lugano, auf der jährlich knapp 100&nbsp;000&nbsp;Lastwagen transportiert werden. Konsequenz: mehr Lastwagen auf der A2 zwischen Basel und Chiasso;</p><p>&nbsp;</p><p>2. die von SBB Cargo angekündigte Schliessung von acht Terminals für den Containerumschlag zwischen Strasse und Schiene und die vollständige Einstellung des kombinierten Verkehrs zwischen der Ost- und der Westschweiz. Konsequenz: mehr Lastwagen auf der A1 zwischen Genf und St.&nbsp;Gallen.</p><p>&nbsp;</p><p>Hinzu kommen die zehn neuen Paketzentren der Schweizerischen Post mit je 80&nbsp;Laderampen für Lastwagen, aber keinem einzigen Gleis für den Bahnumschlag – obwohl viele dieser brandneuen Anlagen der Post entlang von Eisenbahnlinien liegen, die für den Güterverkehr vorgesehen sind. Konsequenz: mehr Lastwagen fast überall in der Schweiz.</p><p>&nbsp;</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat vor diesem Hintergrund die Ziele des Gütertransportgesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240017">24.017</a>) zu erreichen, das am 21.&nbsp;März dieses Jahres von National- und Ständerat angenommen wurde?</p>
  • Güterverkehr. Verlagerung von der Schiene auf die Strasse?
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Die Ziele und Massnahmen des Bundes für den Gütertransport auf der Schiene wurden mit der Totalrevision des Gütertransportgesetzes (GüTG), welche das Parlament im März 2025 beschlossen hat, überprüft und aktualisiert. Mit diesen Beschlüssen sind aus Sicht des Bundesrates die Rahmenbedingungen für eine nachhaltige Weiterentwicklung des Bahngüterverkehrs und auch für multimodale Transportangebote geschaffen. </span></p><p><br><span>Mit dem neuen GüTG soll eine nachhaltige, insbesondere auf die Reduktion von Treibhausgasen und Luftschadstoffen ausgerichtete Entwicklung des Gütertransports auf der Schiene, auf dem Wasser und mit Seilbahnen erreicht werden. Ausserdem bezweckt es das effiziente Zusammenwirken der verschiedenen Verkehrsträger. Dem Bundesrat ist es ein Anliegen, dass die beschlossene Gesetzesänderung und die sich in Erarbeitung befindenden Ausführungsbestimmungen möglichst rasch in Kraft treten können. Sie enthalten wichtige Elemente, um den Binnengüterverkehr nachhaltig zu stärken. Der Bundesrat sieht aktuell ein Inkrafttreten auf den 1. Januar 2026 vor. Mit der Umsetzung der verbundenen neuen oder angepassten Massnahmen ist auch eine deutliche Erhöhung der finanziellen Fördermittel für den Schienengüterverkehr für die nächsten Jahre verbunden. </span></p><p><span>Für den alpenquerenden Güterverkehr gibt es seit Annahme der Alpeninitiative einen in Artikel 84 der Bundesverfassung verankerten Auftrag zur Verlagerung des Schwerverkehrs von der Strasse auf diese Schiene. Dieser wird mit dem Güterverkehrsverlagerungsgesetz (GVVG) konkretisiert. Entsprechend den Bestimmungen in Artikel 4 GVVG überprüft der Bundesrat regelmässig die Wirksamkeit des Gesetzes und trifft Massnahmen in seiner Zuständigkeit, die für die Erfüllung des Zwecks und die Erreichung des Verlagerungsziels erforderlich sind. Er erstattet im Rahmen der Verlagerungsberichte der Bundesversammlung alle zwei Jahre Bericht. Er macht darin Vorschläge und stellt Anträge zu Zwischenzielen und Massnahmen. Der nächste Verlagerungsbericht 2025 wird voraussichtlich im 4. Quartal 2025 vom Bundesrat zuhanden des Parlaments verabschiedet werden. Mit ihm wird der Bundesrat konkretisieren, welche Massnahmen vorgesehen sind, um Rückverlagerungen auf den alpenquerenden Strassengüterverkehr zu vermeiden.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die im Vorstoss genannte Einstellung der Rollenden Landstrasse Rola sowie von Angeboten des kombinierten Verkehrs im Binnengüterverkehr beruhen auf unternehmerischen Entscheiden der jeweiligen Anbieter.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Sowohl die Massnahmen des GüTG als auch des GVVG sind auf eine langfristige Stärkung des Bahngüterverkehrs ausgerichtet. Neben der Berichterstattung zum alpenquerenden Güterverkehr mit den Verlagerungsberichten ist auch mit dem nGüTG eine laufende Überwachung der Marktentwicklung vorgesehen. Das Parlament ist so laufend über die Entwicklungen informiert. </span></p></span>
    • <p>Die Schweiz verfügt über das beste Eisenbahnnetz der Welt und zweifellos auch über den am besten entwickelten Schienengüterverkehr. Aber vielleicht nicht mehr lange, denn derzeit werden Zehntausende, wenn nicht Hunderttausende Lastwagen insbesondere im alpenquerenden Verkehr wieder auf die ohnehin schon überlasteten Strassen umgeleitet.</p><p>&nbsp;</p><p>Das steht im absoluten Widerspruch zur Schweizer Verkehrspolitik. Steuern wir auf eine Entgleisung zu? Verschiedene Meldungen aus jüngster Zeit legen diese Befürchtung nahe:</p><p>&nbsp;</p><p>1. die angekündigte Einstellung der rollenden Autobahn zwischen Freiburg im Breisgau (D) und Novara (I) sowie zwischen Basel und Lugano, auf der jährlich knapp 100&nbsp;000&nbsp;Lastwagen transportiert werden. Konsequenz: mehr Lastwagen auf der A2 zwischen Basel und Chiasso;</p><p>&nbsp;</p><p>2. die von SBB Cargo angekündigte Schliessung von acht Terminals für den Containerumschlag zwischen Strasse und Schiene und die vollständige Einstellung des kombinierten Verkehrs zwischen der Ost- und der Westschweiz. Konsequenz: mehr Lastwagen auf der A1 zwischen Genf und St.&nbsp;Gallen.</p><p>&nbsp;</p><p>Hinzu kommen die zehn neuen Paketzentren der Schweizerischen Post mit je 80&nbsp;Laderampen für Lastwagen, aber keinem einzigen Gleis für den Bahnumschlag – obwohl viele dieser brandneuen Anlagen der Post entlang von Eisenbahnlinien liegen, die für den Güterverkehr vorgesehen sind. Konsequenz: mehr Lastwagen fast überall in der Schweiz.</p><p>&nbsp;</p><p>Wie gedenkt der Bundesrat vor diesem Hintergrund die Ziele des Gütertransportgesetzes (<a href="https://www.parlament.ch/fr/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20240017">24.017</a>) zu erreichen, das am 21.&nbsp;März dieses Jahres von National- und Ständerat angenommen wurde?</p>
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