Das Leiden der Fische. Was unternimmt der Bund?
- ShortId
-
25.3841
- Id
-
20253841
- Updated
-
14.11.2025 02:41
- Language
-
de
- Title
-
Das Leiden der Fische. Was unternimmt der Bund?
- AdditionalIndexing
-
52
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p><strong>Viel Fischleid</strong></p><p>Fischen in Schweizer Zuchtbetrieben geht es oft schlecht. Viele Aquakultur-Anlagen wurden baulich unzureichend geplant oder ausgeführt. Etliche Anlagen zeichnen sich durch schlechte Wasserqualität, Überbesatz, hohen Krankheitsdruck und erhöhte Sterblichkeit aus. Die Becken aus Kunststoff und Beton missachten meist die natürlichen Bedürfnisse der Fische. </p><p> </p><p><strong>Ungenügende oder gar keine Kontrollen </strong></p><p>Es gibt keine Pflicht zur regelmässigen Kontrolle von Aquakulturbetrieben durch Behörden, wie sie in der Nutztierhaltung sonst üblich ist. Für das Fischwohl entscheidende Umweltparameter wie die Wasserqualität werden nicht systematisch kontrolliert. </p><p> </p><p><strong>Mangelhafte Datenlage </strong></p><p>Das tatsächliche Ausmass des Leidens von Fischen in der Schweiz ist schwer zu benennen. Die Datenlage ist unzureichend: Es gibt keine öffentlich zugänglichen, systematisch erhobenen Zahlen zu Beständen, Haltungsbedingungen und Mortalitätsraten in Fischzuchtbetrieben. </p><p> </p><p><strong>Rechtlicher Schutz nicht zeitgemäss </strong></p><p>Rechtlich gelten Fische als Wildtiere, obwohl in der Schweiz jährlich 2364 Tonnen (2021) Fisch in Aquakultur produziert werden. Das entspricht rund 5 Millionen Tieren pro Jahr. In der landbasierten Tierhaltung gelten verbindliche Vorgaben zu Platzangebot, Beschäftigungsmöglichkeiten, Sicherheit und Hygiene. Für manche Zuchtfischarten fehlen klare, spezifische Vorschriften, etwa betreffend Haltungsbedingungen und Besatzdichten.</p>
- <span><p><span>1. - 5. Fische werden als Wirbeltiere vom Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes (TSchG; SR 455) erfasst. Die Fähigkeit der Fische, Schmerz zu empfinden, wird von der Mehrheit der Wissenschaft anerkannt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Regelungen zur Haltung und zum Umgang mit Fischen sowie zu den Anforderungen an Personen, die mit Fischen umgehen, sind in der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) festgelegt (Art. 97 – 99). Mindestanforderungen für das Halten und den Transport sind in Anhang 2 TSchV geregelt, der auch die jeweiligen artspezifischen Bedürfnisse (Anmerkung zu Tabelle 7 in Anhang 2 TSchV) berücksichtigt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) prüft aktuell, welche Verbesserungen in der Fischhaltung sinnvoll und umsetzbar sind. Die Einfuhr und der Einsatz unter anderem in Fischzuchtanlagen von landesfremden beziehungsweise standortfremden Arten, Rassen und Varietäten von Fischen und Krebsen bedarf derzeit der Bewilligung des Bundes (Art. 6 Abs. 1 Bst. a-b Bundesgesetz über die Fischerei [BGF]; SR 923.0; Art. 8 Abs. 1 und Anhang 1-3 Verordnung</span><br><span>zum Bundesgesetz über die Fischerei [VBGF]; SR 923.01). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Alle Aquakulturbetriebe müssen nach Artikel 21 der Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) auf Bundesebene registriert werden. Dazu sind namentlich Daten über die gehaltenen Arten und die jährliche Produktionsmenge des Betriebs erforderlich. Alle aktuellen Daten, mit Ausnahme der jährlichen Produktionsmenge, werden auf der Website des BLV (www.blv.admin.ch > Import und Export > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Listen bewilligter Schweizer Betriebe > Lebende Tiere > Registrierte Aquakulturbetriebe Schweiz) veröffentlicht und jährlich aktualisiert. Die Qualität ist jedoch noch nicht optimal und soll laufend verbessert werden. Daher haben das BLV und das Bundesamt für Landwirtschaft das Datenformat für die Erhebung 2024 angepasst. Zudem müssen Aquakulturbetrieben eine Bestandeskontrolle nach Artikel 22 TSV führen. Dies umfasst auch die Mortalitätsraten. Die Gesundheit der Tiere muss von einem Tierarzt/einer Tierärztin mit Erfahrung im Bereich Gesundheit von Wassertieren mindestens einmal pro Jahr geprüft werden (Art. 23 TSV). Letztlich liegt es in der Verantwortung der Tierhaltenden, das Tierwohl zu gewährleisten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Aquakulturbetriebe werden von amtlichen Tierärzten und -ärztinnen regelmässig kontrolliert. Dafür stützen sich die kantonalen Behörden auf vom BLV erstellte und publizierte Technische Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen (www.blv.admin.ch > Tiere Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen > Technische Weisungen > Primärproduktion). Der Bundesrat verfolgt das Ziel, die Qualität und die Wirksamkeit dieser Kontrollen durch Beratung und Weiterbildung der Kontrollpersonen stetig zu verbessern. Hierzu bietet das BLV jährlich eine Weiterbildung für die kantonalen Vollzugsbehörden an. Es finanziert zudem die Koordinationsstelle Aquakultur Schweiz, die sich aus Fachleuten zusammensetzt und für fachliche Fragen zur Verfügung steht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. und 8. Alle Aquakulturbetriebe sind bewilligungspflichtig (Art. 90 Abs. 1 TSchV). Dabei wird auch beurteilt, ob die Haltung für die vorgesehene Fischart geeignet ist. Dies erfolgt einzelfallbezogen und obliegt den Kantonen. Der Bundesrat kann somit keine generellen Aussagen zur Eignung bestimmter Fischarten oder zu Einzelprojekten machen. </span></p></span>
- <ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Zuchtfische in der Schweiz allgemein? <br> </li><li>Ist er bereit, deren artgerechte Haltung zu fördern? <br> </li><li>Wie beurteilt der BR die Datenlage (Bestände, Mortalitätsrat, Wasserqualität usw.)? <ul style="list-style-type:circle;"><li>Wie könnte diese verbessert werden? </li><li>Ist der BR bereit, die Datenlage zu verbessern? </li><li>Verfügt der BR über aktuellere Zahlen als jene von 2021?<br> </li></ul></li><li>Wie beurteilt der BR die Leidensfähigkeit von Fischen? <br> </li><li>Wie beurteilt der BR den rechtlichen Schutz von Fischen in Aquakulturen?<ul style="list-style-type:circle;"><li>Ist er bereit, diesen zu verbessern (analog zu anderen Nutztieren)? <br> </li></ul></li><li>Ist der BR bereit, die Kontrollen von Aquakulturen zu verbessern? <br> </li><li>Wie beurteilt der BR die Eignung der verschiedenen Fischarten für die Zucht? <ul style="list-style-type:circle;"><li>Ist er bereit, die Zucht auf jene Fischarten zu beschränken, die sich dafür eignen? <br> </li></ul></li><li>Wie beurteilt der BR industrielle Lachszuchtprojekte, wie sie zurzeit geplant sind (z.B. die von Swiss Blue Salmon geplante Grossanlage)?</li></ul>
- Das Leiden der Fische. Was unternimmt der Bund?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p><strong>Viel Fischleid</strong></p><p>Fischen in Schweizer Zuchtbetrieben geht es oft schlecht. Viele Aquakultur-Anlagen wurden baulich unzureichend geplant oder ausgeführt. Etliche Anlagen zeichnen sich durch schlechte Wasserqualität, Überbesatz, hohen Krankheitsdruck und erhöhte Sterblichkeit aus. Die Becken aus Kunststoff und Beton missachten meist die natürlichen Bedürfnisse der Fische. </p><p> </p><p><strong>Ungenügende oder gar keine Kontrollen </strong></p><p>Es gibt keine Pflicht zur regelmässigen Kontrolle von Aquakulturbetrieben durch Behörden, wie sie in der Nutztierhaltung sonst üblich ist. Für das Fischwohl entscheidende Umweltparameter wie die Wasserqualität werden nicht systematisch kontrolliert. </p><p> </p><p><strong>Mangelhafte Datenlage </strong></p><p>Das tatsächliche Ausmass des Leidens von Fischen in der Schweiz ist schwer zu benennen. Die Datenlage ist unzureichend: Es gibt keine öffentlich zugänglichen, systematisch erhobenen Zahlen zu Beständen, Haltungsbedingungen und Mortalitätsraten in Fischzuchtbetrieben. </p><p> </p><p><strong>Rechtlicher Schutz nicht zeitgemäss </strong></p><p>Rechtlich gelten Fische als Wildtiere, obwohl in der Schweiz jährlich 2364 Tonnen (2021) Fisch in Aquakultur produziert werden. Das entspricht rund 5 Millionen Tieren pro Jahr. In der landbasierten Tierhaltung gelten verbindliche Vorgaben zu Platzangebot, Beschäftigungsmöglichkeiten, Sicherheit und Hygiene. Für manche Zuchtfischarten fehlen klare, spezifische Vorschriften, etwa betreffend Haltungsbedingungen und Besatzdichten.</p>
- <span><p><span>1. - 5. Fische werden als Wirbeltiere vom Geltungsbereich des Tierschutzgesetzes (TSchG; SR 455) erfasst. Die Fähigkeit der Fische, Schmerz zu empfinden, wird von der Mehrheit der Wissenschaft anerkannt. </span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Regelungen zur Haltung und zum Umgang mit Fischen sowie zu den Anforderungen an Personen, die mit Fischen umgehen, sind in der Tierschutzverordnung (TSchV; SR 455.1) festgelegt (Art. 97 – 99). Mindestanforderungen für das Halten und den Transport sind in Anhang 2 TSchV geregelt, der auch die jeweiligen artspezifischen Bedürfnisse (Anmerkung zu Tabelle 7 in Anhang 2 TSchV) berücksichtigt. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) prüft aktuell, welche Verbesserungen in der Fischhaltung sinnvoll und umsetzbar sind. Die Einfuhr und der Einsatz unter anderem in Fischzuchtanlagen von landesfremden beziehungsweise standortfremden Arten, Rassen und Varietäten von Fischen und Krebsen bedarf derzeit der Bewilligung des Bundes (Art. 6 Abs. 1 Bst. a-b Bundesgesetz über die Fischerei [BGF]; SR 923.0; Art. 8 Abs. 1 und Anhang 1-3 Verordnung</span><br><span>zum Bundesgesetz über die Fischerei [VBGF]; SR 923.01). </span></p><p><span> </span></p><p><span>Alle Aquakulturbetriebe müssen nach Artikel 21 der Tierseuchenverordnung (TSV; SR 916.401) auf Bundesebene registriert werden. Dazu sind namentlich Daten über die gehaltenen Arten und die jährliche Produktionsmenge des Betriebs erforderlich. Alle aktuellen Daten, mit Ausnahme der jährlichen Produktionsmenge, werden auf der Website des BLV (www.blv.admin.ch > Import und Export > Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Listen bewilligter Schweizer Betriebe > Lebende Tiere > Registrierte Aquakulturbetriebe Schweiz) veröffentlicht und jährlich aktualisiert. Die Qualität ist jedoch noch nicht optimal und soll laufend verbessert werden. Daher haben das BLV und das Bundesamt für Landwirtschaft das Datenformat für die Erhebung 2024 angepasst. Zudem müssen Aquakulturbetrieben eine Bestandeskontrolle nach Artikel 22 TSV führen. Dies umfasst auch die Mortalitätsraten. Die Gesundheit der Tiere muss von einem Tierarzt/einer Tierärztin mit Erfahrung im Bereich Gesundheit von Wassertieren mindestens einmal pro Jahr geprüft werden (Art. 23 TSV). Letztlich liegt es in der Verantwortung der Tierhaltenden, das Tierwohl zu gewährleisten.</span></p><p><span> </span></p><p><span>6. Aquakulturbetriebe werden von amtlichen Tierärzten und -ärztinnen regelmässig kontrolliert. Dafür stützen sich die kantonalen Behörden auf vom BLV erstellte und publizierte Technische Weisungen über die amtlichen Kontrollen in der Primärproduktion in Tierhaltungen (www.blv.admin.ch > Tiere Rechts- und Vollzugsgrundlagen > Hilfsmittel und Vollzugsgrundlagen > Technische Weisungen > Primärproduktion). Der Bundesrat verfolgt das Ziel, die Qualität und die Wirksamkeit dieser Kontrollen durch Beratung und Weiterbildung der Kontrollpersonen stetig zu verbessern. Hierzu bietet das BLV jährlich eine Weiterbildung für die kantonalen Vollzugsbehörden an. Es finanziert zudem die Koordinationsstelle Aquakultur Schweiz, die sich aus Fachleuten zusammensetzt und für fachliche Fragen zur Verfügung steht.</span></p><p><span> </span></p><p><span>7. und 8. Alle Aquakulturbetriebe sind bewilligungspflichtig (Art. 90 Abs. 1 TSchV). Dabei wird auch beurteilt, ob die Haltung für die vorgesehene Fischart geeignet ist. Dies erfolgt einzelfallbezogen und obliegt den Kantonen. Der Bundesrat kann somit keine generellen Aussagen zur Eignung bestimmter Fischarten oder zu Einzelprojekten machen. </span></p></span>
- <ul><li>Wie beurteilt der Bundesrat die Situation der Zuchtfische in der Schweiz allgemein? <br> </li><li>Ist er bereit, deren artgerechte Haltung zu fördern? <br> </li><li>Wie beurteilt der BR die Datenlage (Bestände, Mortalitätsrat, Wasserqualität usw.)? <ul style="list-style-type:circle;"><li>Wie könnte diese verbessert werden? </li><li>Ist der BR bereit, die Datenlage zu verbessern? </li><li>Verfügt der BR über aktuellere Zahlen als jene von 2021?<br> </li></ul></li><li>Wie beurteilt der BR die Leidensfähigkeit von Fischen? <br> </li><li>Wie beurteilt der BR den rechtlichen Schutz von Fischen in Aquakulturen?<ul style="list-style-type:circle;"><li>Ist er bereit, diesen zu verbessern (analog zu anderen Nutztieren)? <br> </li></ul></li><li>Ist der BR bereit, die Kontrollen von Aquakulturen zu verbessern? <br> </li><li>Wie beurteilt der BR die Eignung der verschiedenen Fischarten für die Zucht? <ul style="list-style-type:circle;"><li>Ist er bereit, die Zucht auf jene Fischarten zu beschränken, die sich dafür eignen? <br> </li></ul></li><li>Wie beurteilt der BR industrielle Lachszuchtprojekte, wie sie zurzeit geplant sind (z.B. die von Swiss Blue Salmon geplante Grossanlage)?</li></ul>
- Das Leiden der Fische. Was unternimmt der Bund?
Back to List