Kinder vor Pestiziden schützen. Forschung und Prävention stärken

ShortId
25.3845
Id
20253845
Updated
14.11.2025 02:43
Language
de
Title
Kinder vor Pestiziden schützen. Forschung und Prävention stärken
AdditionalIndexing
55;52;28;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>Pflanzenschutzmittel dürfen nur zugelassen werden, wenn sie nach heutigem Wissensstand und bei vorschriftsgemässer Anwendung als sicher gelten. Das heisst, sie dürfen keine unannehmbaren Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt haben. Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können Anrainerinnen und Anrainer direkt durch Abdrift oder indirekt über die Ernährung mit Spuren von Rückständen dieser Produkte in Kontakt kommen. Der Nachweis von Rückständen bedeutet jedoch nicht, dass zwingend ein gesundheitliches Risiko besteht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. und 2. Die Schweiz orientiert sich bei der Pflanzenschutzmittelprüfung und den Beurteilungsmethoden an der Europäischen Union. Langzeiteffekte von Pflanzenschutzmitteln werden bereits heute im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft. Die Schweiz verfolgt die internationale Entwicklung zur Bewertung von Cocktail-Effekten sehr genau. Erste Ergebnisse der European Food Safety Authority (EFSA) zeigen, dass gesundheitliche Risiken durch Cocktaileffekte als gering eingeschätzt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in den Jahren 2018-2022 federführend eine Pilotphase für eine nationale Bevölkerungskohorte mit Humanbiomonitoring (HBM) durchgeführt. Dies hat es erlaubt, die Machbarkeit einer nationalen Gesundheitsstudie grundsätzlich zu bestätigen sowie die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen einer solchen Studie zu evaluieren. Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes, hat das BAG jedoch entscheiden müssen, das Projekt aktuell nicht weiterzuverfolgen. Die bisher erzielten Ergebnisse werden in einem Bericht aufgearbeitet und im vierten Quartal 2025 auf der Webseite des BAG veröffentlicht. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Im Zulassungsprozess werden die Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Anrainerinnen und Anrainer sowie Umstehende mit einem von der EFSA entwickelten Modell geprüft. Das Modell bezieht sich auf Bodenapplikationen. Kinder werden dabei eigens berücksichtigt. Aus dieser Prüfung resultieren, soweit nötig, Abstandsauflagen (unbehandelte Pufferzonen) und Vorgaben zur Driftreduktion, so dass die Risiken für Anrainerinnen und Anrainer sowie Umstehende auf ein vernachlässigbares Ausmass reduziert werden. Die derzeit für Drohnenbehandlungen gültigen Sicherheitsabstände für Anrainerinnen und Anrainer sowie Umstehende leiten sich aus der oben beschriebenen Produktprüfung ab. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat in Zusammenarbeit mit Agroscope die Gültigkeit dieses Ansatzes in Feldversuchen überprüft. In Bezug auf Applikationen im Obstbau bestätigen die Ergebnisse die derzeit anzuwendenden Sicherheitsabstände. Die in Flächenkulturen erhobenen Daten werden derzeit ausgewertet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Bei den sechs erwähnten, in der Schweiz nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen, handelt es sich um S-Metolachlor, Prochloraz, Diuron, Pencycuron, Pymetrozin und Propiconazol. Die Genehmigungen dieser Wirkstoffe in der Schweiz wurden gestützt auf Artikel 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) zurückgezogen, nachdem diese aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 gestrichen wurden. Die Gründe für die Streichung der Wirkstoffgenehmigungen in der EU sind in der folgenden Übersichtstabelle aufgeführt:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><table><tbody><tr><td><p><span>Wirkstoff</span></p></td><td><p><span>Grund der Streichung</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Diuron, Pencycuron und Prochloraz</span></p></td><td><p><span>Es wurden keine Anträge auf Erneuerung der Genehmigung gestellt.</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Propiconazol</span></p></td><td><p><span>Es gab erhebliche gesundheitliche Bedenken, unter anderem der Verdacht, dass der Stoff die Fruchtbarkeit oder die Entwicklung des ungeborenen Kindes beeinträchtigen kann.</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Pymetrozin</span></p></td><td><p><span>Toxikologisch relevante Metaboliten im Grundwasser; Datenlücken bzgl. Toxizität von Metaboliten auf Gewässerorganismen sowie der Toxizität von Rückständen auf pflanzlichen Lebensmitteln. Ausserdem bestanden Hinweise auf mögliche schädliche hormonaktive Effekte, die aufgrund der vorliegenden Daten nicht genügend abgeklärt werden konnten.</span></p></td></tr><tr><td><p><span>S-Metolachlor</span></p></td><td><p><span>Ein hohes Risiko für das Grundwasser durch Abbauprodukte (Metaboliten) wurde identifiziert.</span></p></td></tr></tbody></table><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine mögliche unsachgemässe Anwendung kann nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Agrarpolitik 22+ (AP22+) werden im laufenden Jahr 2025 die Kontrollen von unsachgemässen Anwendungen massiv erhöht.</span></p></span>
  • <p>Eine Studie im Auftrag des Kantons Wallis bewertete, wie stark 206&nbsp;in der Nähe von Weinbergen und Obstplantagen wohnhafte Kinder durch Pestizide in der Luft belastet waren. Die im Jahr 2024 über einen Zeitraum von 6&nbsp;Monaten durchgeführte Studie zeigte eine umfassende Exposition: Im Durchschnitt wurden 14 verschiedene Pestizide pro Kind nachgewiesen. Im Umkreis von bis zu einem Kilometer um die Anbauflächen stiegen die Konzentrationen im Frühjahr, der Zeit des Sprühens, und mit zunehmender Nähe zu den Kulturen an. Überdies wurden bei vielen Kindern 6 in der Schweiz seit 2020 verbotene Substanzen nachgewiesen.</p><p>Aufgrund der geringen Anzahl der Probandinnen und Probanden, des kurzen Studienzeitraums und der Ausklammerung einiger Pestizide, die häufig verwendet werden, kann kein Zusammenhang zwischen der Pestizidexposition und akuten Atemwegssymptomen hergestellt werden. Noch weniger lässt die Studie Rückschlüsse darauf zu, ob die Pestizidexposition langfristig chronische Beeinträchtigungen zur Folge hat.</p><p>Der Bericht zur Studie legt deshalb nahe, auf nationaler Ebene die Forschung zur Pestizidexposition und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere gefährdeter Bevölkerungsgruppen, zu intensivieren. Er empfiehlt umfassendere und über längere Zeiträume durchgeführte Studien. Der Bericht betont auch die Notwendigkeit, Spätfolgen der Pestizidexposition und Auswirkungen von Pestizidgemischen, die oft als «Cocktaileffekt» bezeichnet werden, besser zu verstehen.</p><p>Seit 2008 steht ein Projekt für eine nationale gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung auf der Agenda des Bundesrats (<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20083223&amp;data=05%7C02%7Cchristophe.clivaz%40parl.ch%7C90e27fa71b614780a7c008ddaea1936c%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638858731179061251%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=hoOsK34Q6po%2Bv0ANrpAtEMNnz8TZPFi7j2D%2BLJfgJsQ%3D&amp;reserved=0"><u>Po.&nbsp;08.3223</u></a>). Im Jahr 2024 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Einrichtung eines solchen Instruments dringend empfohlen (Bericht EFK-23489).</p><p>1. Wie will der Bundesrat das Verständnis der Spätfolgen der Pestizidexposition und des Cocktaileffekts erhöhen? Ist eine nationale Studie geplant, wie sie im Bericht zur erwähnten Studie empfohlen und vom Kanton Wallis gefordert wird?</p><p>2. Was tut der Bundesrat, um das Vertrauen in das Zulassungsverfahren zu stärken?</p><p>3. Erachtet er die Bestimmungen zur Pestizidabdrift angesichts der umfassenden Exposition von Kindern, die in der Nähe von Weinbergen und Obstplantagen wohnen, als ausreichend? Zieht der Bundesrat eine Überprüfung der Abstände, z.&nbsp;B. beim Sprühen mit Drohnen, in Betracht?</p><p>4. Warum wurden die 6 oben genannten Substanzen in der Schweiz verboten? Was bedeutet es, dass sie mehrere Jahre nach ihrem Verbot in einer Studie nachgewiesen wurden?</p>
  • Kinder vor Pestiziden schützen. Forschung und Prävention stärken
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>Pflanzenschutzmittel dürfen nur zugelassen werden, wenn sie nach heutigem Wissensstand und bei vorschriftsgemässer Anwendung als sicher gelten. Das heisst, sie dürfen keine unannehmbaren Nebenwirkungen für Mensch, Tier und Umwelt haben. Durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln können Anrainerinnen und Anrainer direkt durch Abdrift oder indirekt über die Ernährung mit Spuren von Rückständen dieser Produkte in Kontakt kommen. Der Nachweis von Rückständen bedeutet jedoch nicht, dass zwingend ein gesundheitliches Risiko besteht.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>1. und 2. Die Schweiz orientiert sich bei der Pflanzenschutzmittelprüfung und den Beurteilungsmethoden an der Europäischen Union. Langzeiteffekte von Pflanzenschutzmitteln werden bereits heute im Rahmen des Zulassungsverfahrens geprüft. Die Schweiz verfolgt die internationale Entwicklung zur Bewertung von Cocktail-Effekten sehr genau. Erste Ergebnisse der European Food Safety Authority (EFSA) zeigen, dass gesundheitliche Risiken durch Cocktaileffekte als gering eingeschätzt werden. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in den Jahren 2018-2022 federführend eine Pilotphase für eine nationale Bevölkerungskohorte mit Humanbiomonitoring (HBM) durchgeführt. Dies hat es erlaubt, die Machbarkeit einer nationalen Gesundheitsstudie grundsätzlich zu bestätigen sowie die organisatorischen und finanziellen Auswirkungen einer solchen Studie zu evaluieren. Angesichts der angespannten finanziellen Lage des Bundes, hat das BAG jedoch entscheiden müssen, das Projekt aktuell nicht weiterzuverfolgen. Die bisher erzielten Ergebnisse werden in einem Bericht aufgearbeitet und im vierten Quartal 2025 auf der Webseite des BAG veröffentlicht. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Im Zulassungsprozess werden die Risiken von Pflanzenschutzmitteln für Anrainerinnen und Anrainer sowie Umstehende mit einem von der EFSA entwickelten Modell geprüft. Das Modell bezieht sich auf Bodenapplikationen. Kinder werden dabei eigens berücksichtigt. Aus dieser Prüfung resultieren, soweit nötig, Abstandsauflagen (unbehandelte Pufferzonen) und Vorgaben zur Driftreduktion, so dass die Risiken für Anrainerinnen und Anrainer sowie Umstehende auf ein vernachlässigbares Ausmass reduziert werden. Die derzeit für Drohnenbehandlungen gültigen Sicherheitsabstände für Anrainerinnen und Anrainer sowie Umstehende leiten sich aus der oben beschriebenen Produktprüfung ab. Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen hat in Zusammenarbeit mit Agroscope die Gültigkeit dieses Ansatzes in Feldversuchen überprüft. In Bezug auf Applikationen im Obstbau bestätigen die Ergebnisse die derzeit anzuwendenden Sicherheitsabstände. Die in Flächenkulturen erhobenen Daten werden derzeit ausgewertet.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4. Bei den sechs erwähnten, in der Schweiz nicht mehr zugelassenen Wirkstoffen, handelt es sich um S-Metolachlor, Prochloraz, Diuron, Pencycuron, Pymetrozin und Propiconazol. Die Genehmigungen dieser Wirkstoffe in der Schweiz wurden gestützt auf Artikel 10 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) zurückgezogen, nachdem diese aus der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 540/2011 gestrichen wurden. Die Gründe für die Streichung der Wirkstoffgenehmigungen in der EU sind in der folgenden Übersichtstabelle aufgeführt:</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><table><tbody><tr><td><p><span>Wirkstoff</span></p></td><td><p><span>Grund der Streichung</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Diuron, Pencycuron und Prochloraz</span></p></td><td><p><span>Es wurden keine Anträge auf Erneuerung der Genehmigung gestellt.</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Propiconazol</span></p></td><td><p><span>Es gab erhebliche gesundheitliche Bedenken, unter anderem der Verdacht, dass der Stoff die Fruchtbarkeit oder die Entwicklung des ungeborenen Kindes beeinträchtigen kann.</span></p></td></tr><tr><td><p><span>Pymetrozin</span></p></td><td><p><span>Toxikologisch relevante Metaboliten im Grundwasser; Datenlücken bzgl. Toxizität von Metaboliten auf Gewässerorganismen sowie der Toxizität von Rückständen auf pflanzlichen Lebensmitteln. Ausserdem bestanden Hinweise auf mögliche schädliche hormonaktive Effekte, die aufgrund der vorliegenden Daten nicht genügend abgeklärt werden konnten.</span></p></td></tr><tr><td><p><span>S-Metolachlor</span></p></td><td><p><span>Ein hohes Risiko für das Grundwasser durch Abbauprodukte (Metaboliten) wurde identifiziert.</span></p></td></tr></tbody></table><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Eine mögliche unsachgemässe Anwendung kann nicht ausgeschlossen werden. Im Rahmen der Agrarpolitik 22+ (AP22+) werden im laufenden Jahr 2025 die Kontrollen von unsachgemässen Anwendungen massiv erhöht.</span></p></span>
    • <p>Eine Studie im Auftrag des Kantons Wallis bewertete, wie stark 206&nbsp;in der Nähe von Weinbergen und Obstplantagen wohnhafte Kinder durch Pestizide in der Luft belastet waren. Die im Jahr 2024 über einen Zeitraum von 6&nbsp;Monaten durchgeführte Studie zeigte eine umfassende Exposition: Im Durchschnitt wurden 14 verschiedene Pestizide pro Kind nachgewiesen. Im Umkreis von bis zu einem Kilometer um die Anbauflächen stiegen die Konzentrationen im Frühjahr, der Zeit des Sprühens, und mit zunehmender Nähe zu den Kulturen an. Überdies wurden bei vielen Kindern 6 in der Schweiz seit 2020 verbotene Substanzen nachgewiesen.</p><p>Aufgrund der geringen Anzahl der Probandinnen und Probanden, des kurzen Studienzeitraums und der Ausklammerung einiger Pestizide, die häufig verwendet werden, kann kein Zusammenhang zwischen der Pestizidexposition und akuten Atemwegssymptomen hergestellt werden. Noch weniger lässt die Studie Rückschlüsse darauf zu, ob die Pestizidexposition langfristig chronische Beeinträchtigungen zur Folge hat.</p><p>Der Bericht zur Studie legt deshalb nahe, auf nationaler Ebene die Forschung zur Pestizidexposition und ihren Auswirkungen auf die Gesundheit, insbesondere gefährdeter Bevölkerungsgruppen, zu intensivieren. Er empfiehlt umfassendere und über längere Zeiträume durchgeführte Studien. Der Bericht betont auch die Notwendigkeit, Spätfolgen der Pestizidexposition und Auswirkungen von Pestizidgemischen, die oft als «Cocktaileffekt» bezeichnet werden, besser zu verstehen.</p><p>Seit 2008 steht ein Projekt für eine nationale gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung auf der Agenda des Bundesrats (<a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Ffr%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20083223&amp;data=05%7C02%7Cchristophe.clivaz%40parl.ch%7C90e27fa71b614780a7c008ddaea1936c%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638858731179061251%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&amp;sdata=hoOsK34Q6po%2Bv0ANrpAtEMNnz8TZPFi7j2D%2BLJfgJsQ%3D&amp;reserved=0"><u>Po.&nbsp;08.3223</u></a>). Im Jahr 2024 hat die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) die Einrichtung eines solchen Instruments dringend empfohlen (Bericht EFK-23489).</p><p>1. Wie will der Bundesrat das Verständnis der Spätfolgen der Pestizidexposition und des Cocktaileffekts erhöhen? Ist eine nationale Studie geplant, wie sie im Bericht zur erwähnten Studie empfohlen und vom Kanton Wallis gefordert wird?</p><p>2. Was tut der Bundesrat, um das Vertrauen in das Zulassungsverfahren zu stärken?</p><p>3. Erachtet er die Bestimmungen zur Pestizidabdrift angesichts der umfassenden Exposition von Kindern, die in der Nähe von Weinbergen und Obstplantagen wohnen, als ausreichend? Zieht der Bundesrat eine Überprüfung der Abstände, z.&nbsp;B. beim Sprühen mit Drohnen, in Betracht?</p><p>4. Warum wurden die 6 oben genannten Substanzen in der Schweiz verboten? Was bedeutet es, dass sie mehrere Jahre nach ihrem Verbot in einer Studie nachgewiesen wurden?</p>
    • Kinder vor Pestiziden schützen. Forschung und Prävention stärken

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