Mehr Sicherheit dank schweiz- und europaweiter Nachverfolgung von Strassengütertransporten
- ShortId
-
25.3847
- Id
-
20253847
- Updated
-
14.11.2025 02:40
- Language
-
de
- Title
-
Mehr Sicherheit dank schweiz- und europaweiter Nachverfolgung von Strassengütertransporten
- AdditionalIndexing
-
48;52;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><ol><li><span>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erfasst jährlich die Leistungen der schweren inländischen Güterfahrzeuge mit einer Stichprobenerhebung. Die entsprechende</span><span> </span><span>Statistik (</span><a href="http://www.bfs.admin.ch"><u><span>www.bfs.admin.ch</span></u></a><span> > Statistiken > Katalog: Gefährliche Güter. Inländische schwere Fahrzeuge)</span><span></span><span> </span><span>z</span><span>eigt, wie viel Tonnen Gefahrgüter der verschiedenen Gefahrgutklassen über welche Distanz mit schweren Motorfahrzeugen befördert werden. In den Jahren 2008, 2014 und 2019 wurden zudem die Leistungen der schweren ausländischen Fahrzeuge in der Schweiz erhoben. Gemäss dieser</span><span> </span><span>Statistik </span><span>(</span><a href="http://www.bfs.admin.ch"><u><span>www.bfs.admin.ch</span></u></a><span> > Statistiken > Katalog: Gefährliche Güter. Ausländische schwere Fahrzeuge</span><span></span><span>) wurden 2019 von ausländischen Lastwagen 1.1 Millionen Tonnen gefährliche Güter über das Schweizer Strassennetz befördert. Zu den leichten inländischen Güterfahrzeugen gibt es analoge Daten für die Jahre 2013 und 2023. Gemäss dieser Statistik</span><span> </span><span>(</span><a href="http://www.bfs.admin.ch"><u><span>www.bfs.admin.ch</span></u></a><span> > Statistiken > Katalog: Gefährliche Güter. Inländische leichte Fahrzeuge</span><span></span><span>) wurden 2023 von inländischen Lieferwagen 0.5 Millionen Tonnen Gefahrgut transportiert. Eine detailliertere Aufschlüsselung zum Import-, Export- und Transitverkehr existiert nicht.</span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="2"><li><span>Grundsätzlich müssen alle Handelswaren bei der Ein- und Ausfuhr angemeldet werden. Bei der Veranlagung wird kontrolliert, ob Bewilligungen vorhanden sind oder Einschränkungen und Verbote bestehen. Unverzollte Handelswaren, die durch die Schweiz im Transitverfahren befördert werden, sind nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (gVV-Übereinkommen; SR 0.631.242.04) anzumelden. </span></li><li><span>Die Beförderung von Gefahrgut ist gesetzlich stark reglementiert (in Art. 30 Abs. 5 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG; SR 741.01] sowie in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse [SDR; SR 741.621]). Der Bundesrat passt die entsprechenden Vorschriften namentlich für die Verpackung, die Fahrzeuge, die Ausbildung der Fahrzeugführenden, die Kennzeichnung sowie die Durchfahrt durch Tunnel kontinuierlich an neue Gegebenheiten an. Um die Sicherheit der Gefahrguttransporte zu garantieren, erfolgen zudem koordinierte Kontrollen auf der Strasse sowie in den Betrieben, welche von Verkehrsspezialisten durchgeführt werden. </span></li></ol><p><span>Der Bundesrat hat zudem die Durchgangsstrassen mit Gefahrguttransporten der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (StFV; SR 814.012) unterstellt (Art. 1 Abs. 2 Bst. d StFV). Die Inhaber der Durchgangsstrassen (das Bundesamt für Strassen [ASTRA] und die Kantone) sind dadurch verpflichtet, die Risiken und deren Entwicklung regelmässig zu erheben und zu beurteilen sowie entsprechende Sicherheitsmassnahmen zu treffen.</span></p><ol start="4"><li><span>Ein Beispiel für die laufende Reduktion der Risiken beim Gefahrguttransport betrifft die Simplonpass-Strasse. Im Rahmen der «Roadmap 2025» untersucht der Kanton Wallis sieben Massnahmen zur Reduktion der Gefahrgutbeförderungen und deren Risiken im betreffenden Gebiet. Der Schlussbericht wird für Mitte 2026 erwartet. Der Bericht beinhaltet unter anderem auch den Aspekt, Gefahrgut möglichst nahe am Ort der Nachfrage zu produzieren.</span></li><li><span>Die Schweiz ist stimmberechtigtes Mitglied der internationalen Gremien der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF), die sich mit dem Transport gefährlicher Güter auf Strasse und Schiene befassen. Diese Gremien erlassen die massgeblichen internationalen Vorgaben für die ganze Transportkette. In Umsetzung des Landverkehrsabkommens (SR</span><span> </span><span>0.740.72) werden in der Schweiz und der EU zudem die gleichen Verfahren für die Kontrolle des Gefahrguttransports auf der Strasse eingesetzt.</span></li><li><span>Bei Gefahrgutbeförderungen muss im Fahrzeug ein Beförderungspapier mitgeführt werden, das aufzeigt, welche Gefahrgüter transportiert werden. Eine darüberhinausgehende Deklarationspflicht ist nicht vorgesehen.</span></li></ol><p><span>7. </span><span> </span><span>Das ASTRA und die kantonalen Vollzugsbehörden können die Widerhandlungen nach ihrer Art aufschlüsseln. Die am häufigsten festgestellte Widerhandlung ist das Nichtmitführen oder das nicht korrekte Ausfüllen des Beförderungspapiers. Darauf folgt an zweiter Stelle die Verletzung der Vorschriften zur Ladungssicherung und an dritter Stelle das Nichtmitführen oder nicht zur Kenntnis nehmen der schriftlichen Weisungen zum Verhalten bei Unfällen.</span></p></span>
- <p>Als gefährliche Güter werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die die Gesundheit der Bevölkerung gefährden und die Umwelt beeinträchtigen können (Gewässer-, Luft- und Bodenverunreinigungen, die Fauna und Flora schädigen). Werden solche Güter transportiert, steigen die Risiken einer Gefährdung, sei es beim Ver- oder Entladen am Herstellungs- oder Verarbeitungsort oder unterwegs. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) wurden im Jahr 2023 in der Schweiz 10 090 700 Tonnen gefährliche Güter mit in- und ausländischen Lastwagen befördert. Die Daten des BFS geben auch Aufschluss darüber, welche Arten von gefährlichen Gütern (z. B. entzündbare oder explosionsfähige Stoffe) in welchen Mengen transportiert wurden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Gibt es eine Statistik des Bundes, die eine Aufschlüsselung und Nachverfolgung der Gefahrguttransporte auf der Strasse im Binnen-, Import-, Export- und Transitverkehr erlaubt?</li><li>Muss bei der Einfahrt in die Schweiz oder beim Verlassen des Landes die Fracht (Menge, Art und Transportweg) deklariert werden?</li><li>Ein Unfall bei der Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Strasse kann erhebliche Schäden verursachen. Sieht der Bundesrat in Anbetracht dieses Umstands Massnahmen zur Verringerung der Risiken vor?</li><li>Die Produktion gefährlicher Güter möglichst nahe am Ort der Nachfrage trägt dazu bei, die Risiken zu vermindern. Liegt ein Plan vor, um die Gefahrguttransporte innerhalb der Schweiz oder zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern zu reduzieren?</li><li>Wie arbeitet die Schweiz mit den übrigen europäischen Ländern beim Management der Gefahrguttransporte zusammen?</li><li>Wurde bereits in Erwägung gezogen, in der Schweiz eine Meldepflicht für Gefahrguttransporte einzuführen?</li><li>Die vom Bundesamt für Strassen geführte Statistik der Schwerverkehrskontrollen gibt – aufgeschlüsselt nach Kantonen – Auskunft über die Zahl der Beanstandungen im Zusammenhang mit Gefahrgut. Ist es möglich, präzisere Angaben über die Verstösse zu erhalten, die zu einer Beanstandung geführt haben?</li></ol>
- Mehr Sicherheit dank schweiz- und europaweiter Nachverfolgung von Strassengütertransporten
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><ol><li><span>Das Bundesamt für Statistik (BFS) erfasst jährlich die Leistungen der schweren inländischen Güterfahrzeuge mit einer Stichprobenerhebung. Die entsprechende</span><span> </span><span>Statistik (</span><a href="http://www.bfs.admin.ch"><u><span>www.bfs.admin.ch</span></u></a><span> > Statistiken > Katalog: Gefährliche Güter. Inländische schwere Fahrzeuge)</span><span></span><span> </span><span>z</span><span>eigt, wie viel Tonnen Gefahrgüter der verschiedenen Gefahrgutklassen über welche Distanz mit schweren Motorfahrzeugen befördert werden. In den Jahren 2008, 2014 und 2019 wurden zudem die Leistungen der schweren ausländischen Fahrzeuge in der Schweiz erhoben. Gemäss dieser</span><span> </span><span>Statistik </span><span>(</span><a href="http://www.bfs.admin.ch"><u><span>www.bfs.admin.ch</span></u></a><span> > Statistiken > Katalog: Gefährliche Güter. Ausländische schwere Fahrzeuge</span><span></span><span>) wurden 2019 von ausländischen Lastwagen 1.1 Millionen Tonnen gefährliche Güter über das Schweizer Strassennetz befördert. Zu den leichten inländischen Güterfahrzeugen gibt es analoge Daten für die Jahre 2013 und 2023. Gemäss dieser Statistik</span><span> </span><span>(</span><a href="http://www.bfs.admin.ch"><u><span>www.bfs.admin.ch</span></u></a><span> > Statistiken > Katalog: Gefährliche Güter. Inländische leichte Fahrzeuge</span><span></span><span>) wurden 2023 von inländischen Lieferwagen 0.5 Millionen Tonnen Gefahrgut transportiert. Eine detailliertere Aufschlüsselung zum Import-, Export- und Transitverkehr existiert nicht.</span></li></ol><p><span> </span></p><ol start="2"><li><span>Grundsätzlich müssen alle Handelswaren bei der Ein- und Ausfuhr angemeldet werden. Bei der Veranlagung wird kontrolliert, ob Bewilligungen vorhanden sind oder Einschränkungen und Verbote bestehen. Unverzollte Handelswaren, die durch die Schweiz im Transitverfahren befördert werden, sind nach dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren (gVV-Übereinkommen; SR 0.631.242.04) anzumelden. </span></li><li><span>Die Beförderung von Gefahrgut ist gesetzlich stark reglementiert (in Art. 30 Abs. 5 des Strassenverkehrsgesetzes [SVG; SR 741.01] sowie in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse [SDR; SR 741.621]). Der Bundesrat passt die entsprechenden Vorschriften namentlich für die Verpackung, die Fahrzeuge, die Ausbildung der Fahrzeugführenden, die Kennzeichnung sowie die Durchfahrt durch Tunnel kontinuierlich an neue Gegebenheiten an. Um die Sicherheit der Gefahrguttransporte zu garantieren, erfolgen zudem koordinierte Kontrollen auf der Strasse sowie in den Betrieben, welche von Verkehrsspezialisten durchgeführt werden. </span></li></ol><p><span>Der Bundesrat hat zudem die Durchgangsstrassen mit Gefahrguttransporten der Verordnung über den Schutz vor Störfällen (StFV; SR 814.012) unterstellt (Art. 1 Abs. 2 Bst. d StFV). Die Inhaber der Durchgangsstrassen (das Bundesamt für Strassen [ASTRA] und die Kantone) sind dadurch verpflichtet, die Risiken und deren Entwicklung regelmässig zu erheben und zu beurteilen sowie entsprechende Sicherheitsmassnahmen zu treffen.</span></p><ol start="4"><li><span>Ein Beispiel für die laufende Reduktion der Risiken beim Gefahrguttransport betrifft die Simplonpass-Strasse. Im Rahmen der «Roadmap 2025» untersucht der Kanton Wallis sieben Massnahmen zur Reduktion der Gefahrgutbeförderungen und deren Risiken im betreffenden Gebiet. Der Schlussbericht wird für Mitte 2026 erwartet. Der Bericht beinhaltet unter anderem auch den Aspekt, Gefahrgut möglichst nahe am Ort der Nachfrage zu produzieren.</span></li><li><span>Die Schweiz ist stimmberechtigtes Mitglied der internationalen Gremien der Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) und der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF), die sich mit dem Transport gefährlicher Güter auf Strasse und Schiene befassen. Diese Gremien erlassen die massgeblichen internationalen Vorgaben für die ganze Transportkette. In Umsetzung des Landverkehrsabkommens (SR</span><span> </span><span>0.740.72) werden in der Schweiz und der EU zudem die gleichen Verfahren für die Kontrolle des Gefahrguttransports auf der Strasse eingesetzt.</span></li><li><span>Bei Gefahrgutbeförderungen muss im Fahrzeug ein Beförderungspapier mitgeführt werden, das aufzeigt, welche Gefahrgüter transportiert werden. Eine darüberhinausgehende Deklarationspflicht ist nicht vorgesehen.</span></li></ol><p><span>7. </span><span> </span><span>Das ASTRA und die kantonalen Vollzugsbehörden können die Widerhandlungen nach ihrer Art aufschlüsseln. Die am häufigsten festgestellte Widerhandlung ist das Nichtmitführen oder das nicht korrekte Ausfüllen des Beförderungspapiers. Darauf folgt an zweiter Stelle die Verletzung der Vorschriften zur Ladungssicherung und an dritter Stelle das Nichtmitführen oder nicht zur Kenntnis nehmen der schriftlichen Weisungen zum Verhalten bei Unfällen.</span></p></span>
- <p>Als gefährliche Güter werden Stoffe und Gegenstände bezeichnet, die die Gesundheit der Bevölkerung gefährden und die Umwelt beeinträchtigen können (Gewässer-, Luft- und Bodenverunreinigungen, die Fauna und Flora schädigen). Werden solche Güter transportiert, steigen die Risiken einer Gefährdung, sei es beim Ver- oder Entladen am Herstellungs- oder Verarbeitungsort oder unterwegs. Gemäss dem Bundesamt für Statistik (BFS) wurden im Jahr 2023 in der Schweiz 10 090 700 Tonnen gefährliche Güter mit in- und ausländischen Lastwagen befördert. Die Daten des BFS geben auch Aufschluss darüber, welche Arten von gefährlichen Gütern (z. B. entzündbare oder explosionsfähige Stoffe) in welchen Mengen transportiert wurden. </p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Gibt es eine Statistik des Bundes, die eine Aufschlüsselung und Nachverfolgung der Gefahrguttransporte auf der Strasse im Binnen-, Import-, Export- und Transitverkehr erlaubt?</li><li>Muss bei der Einfahrt in die Schweiz oder beim Verlassen des Landes die Fracht (Menge, Art und Transportweg) deklariert werden?</li><li>Ein Unfall bei der Beförderung von gefährlichen Gütern auf der Strasse kann erhebliche Schäden verursachen. Sieht der Bundesrat in Anbetracht dieses Umstands Massnahmen zur Verringerung der Risiken vor?</li><li>Die Produktion gefährlicher Güter möglichst nahe am Ort der Nachfrage trägt dazu bei, die Risiken zu vermindern. Liegt ein Plan vor, um die Gefahrguttransporte innerhalb der Schweiz oder zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern zu reduzieren?</li><li>Wie arbeitet die Schweiz mit den übrigen europäischen Ländern beim Management der Gefahrguttransporte zusammen?</li><li>Wurde bereits in Erwägung gezogen, in der Schweiz eine Meldepflicht für Gefahrguttransporte einzuführen?</li><li>Die vom Bundesamt für Strassen geführte Statistik der Schwerverkehrskontrollen gibt – aufgeschlüsselt nach Kantonen – Auskunft über die Zahl der Beanstandungen im Zusammenhang mit Gefahrgut. Ist es möglich, präzisere Angaben über die Verstösse zu erhalten, die zu einer Beanstandung geführt haben?</li></ol>
- Mehr Sicherheit dank schweiz- und europaweiter Nachverfolgung von Strassengütertransporten
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