85 Zentimeter sind genug. Plant der Bundesrat, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Fronthöhe von Autos zu begrenzen?

ShortId
25.3852
Id
20253852
Updated
14.11.2025 02:38
Language
de
Title
85 Zentimeter sind genug. Plant der Bundesrat, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Fronthöhe von Autos zu begrenzen?
AdditionalIndexing
2841;48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p><span>1./2. Der Bundesrat und das zuständige Bundesamt für Strassen verfolgen die Publikation von Studien bezüglich der Strassenverkehrssicherheit mit Interesse.</span></p><p><span>Der European Transport Safety Council (ETSC), dem auch der Europäische Verband für Verkehr und Umwelt (T&amp;E) angehört, hat die in der Studie enthaltenen Anliegen am 12.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 der Europäischen Kommission vorgebracht. Auf europäischer Ebene sind diesbezüglich noch keine Bestrebungen bekannt.</span></p><p><span>Die Schweiz verfolgt die Diskussionen in den Untergruppen der entsprechenden EU-Gremien als Beobachterin. Zudem nimmt sie Einsitz in die Arbeitsgruppen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Die dort erarbeiteten UNECE-Reglemente zu technischen Fahrzeugvorschriften werden grösstenteils auch ins europäische Recht übernommen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat hat am 22. Dezember 2023 die Harmonisierung mit der neuen Fahrzeugsicherheitsverordnung der EU beschlossen. Ein erster Teil dieser Vorschriften kommt seit dem 7. Juli 2024 für Neufahrzeuge zur Anwendung. Weitere Teile folgen in den kommenden Jahren. Der Bundesrat sieht ein grosses Potenzial in der zunehmenden Verbreitung von Fahrzeugen mit Notbrems- und weiteren Assistenzsystemen, wie sie seit Juli 2024 für alle neuen Personenwagen in der Schweiz obligatorisch sind. Damit wird das Risiko einer Kollision mit einer zu Fuss gehenden Person oder mit Radfahrenden deutlich reduziert. Ferner erhöhen strengere Anforderungen an den Bau und die Ausgestaltung der Karosserie, insbesondere an der Fahrzeugfront, den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden bei einem Zusammenstoss. Diese Anforderungen gelangen unabhängig von der Höhe der Frontpartie zur Anwendung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4./5. Die schweizerischen fahrzeugtechnischen Vorschriften sind weitgehend mit denjenigen der EU harmonisiert. Es gelten dieselben Sicherheitsanforderungen wie in der EU. Die Schweiz plant bei Importen oder der Zulassung keine Restriktionen im Alleingang. Diese würden eine Abweichung vom EU-Recht bedeuten. Aufgrund des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen vom 21. Juni 1999 (SR 0.946.526.81) akzeptiert die Schweiz europäisch genehmigte Fahrzeuge ohne technische Änderungen. 98% der neu zugelassenen Personenwagen in der Schweiz verfügen über eine EU-Gesamtgenehmigung. Eine abweichende Schweizer Vorschrift würde zu erheblichen Handelshemmnissen, zu Verknappungen und damit zu höheren Preisen führen. Auch vor dem Hintergrund der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz erachtet der Bundesrat abweichende Schweizer Vorschriften als nicht angezeigt.</span></p></span>
  • <p>In verschiedenen europäischen Ländern, darunter Grossbritannien und EU-Mitgliedsstaaten, wird der zunehmende Trend zu höher gebauten Fahrzeugfronten – insbesondere bei SUV und Pick-ups – zunehmend als Problem für die Verkehrssicherheit erkannt. Laut einer aktuellen Untersuchung des Europäischen Verbands für Verkehr und Umwelt (T&amp;E) steigt mit der Höhe der Motorhaube das Risiko schwerer oder tödlicher Verletzungen bei Unfällen mit Fussgängerinnen und Velofahrern, insbesondere bei Kindern.</p><p>Gemäss der Studie liegt die durchschnittliche Front-Höhe neuer Fahrzeuge in der EU bereits bei über 83 cm – fast die Hälfte der Neuwagen weist sogar eine Front von über 85 cm auf. Der Verband fordert deshalb eine gesetzlich festgelegte Maximalhöhe von 85 cm ab dem Jahr 2035. Studien belegen, dass ein Anstieg der Motorhaubenhöhe von 80 auf 90 cm das Todesrisiko bei Unfällen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden um über ein Viertel erhöht.</p><p>Auch in der Schweiz nimmt der Anteil von SUV und ähnlich gebauten Fahrzeugen seit Jahren zu – sowohl im Neuwagenmarkt als auch im Gesamtbestand. Angesichts der belegten sicherheitsrelevanten Auswirkungen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Ist dem Bundesrat die erwähnte Studie des Europäischen Verbands für Verkehr und Umwelt (T&amp;E) bekannt? Falls ja: Wie beurteilt er deren Ergebnisse?</li><li>Gibt es auf europäischer Ebene konkrete Bestrebungen, eine gesetzliche Maximalhöhe der Frontpartie von Personenwagen festzulegen? Nimmt die Schweiz in entsprechenden Gremien Einsitz und bringt sie sich aktiv ein?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat den zunehmenden Anteil von Fahrzeugen mit hoher Frontpartie im Schweizer Fahrzeugpark aus verkehrssicherheitspolitischer Sicht – insbesondere im Hinblick auf ungeschützte Verkehrsteilnehmende (Fussgänger:innen, Kinder, Velofahrende)?</li><li>Sieht der Bundesrat mittel- bis langfristig Bedarf, auch in der Schweiz eine Regulierung der maximalen Motorhauben- oder Frontpartiehöhe zu prüfen – etwa im Rahmen der Importzulassung?</li><li>Welche Massnahmen wären aus Sicht des Bundes geeignet, um die Verkehrssicherheit im Hinblick auf diesen Trend proaktiv zu stärken?</li></ol>
  • 85 Zentimeter sind genug. Plant der Bundesrat, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Fronthöhe von Autos zu begrenzen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p><span>1./2. Der Bundesrat und das zuständige Bundesamt für Strassen verfolgen die Publikation von Studien bezüglich der Strassenverkehrssicherheit mit Interesse.</span></p><p><span>Der European Transport Safety Council (ETSC), dem auch der Europäische Verband für Verkehr und Umwelt (T&amp;E) angehört, hat die in der Studie enthaltenen Anliegen am 12.</span><span>&nbsp;</span><span>Juni 2025 der Europäischen Kommission vorgebracht. Auf europäischer Ebene sind diesbezüglich noch keine Bestrebungen bekannt.</span></p><p><span>Die Schweiz verfolgt die Diskussionen in den Untergruppen der entsprechenden EU-Gremien als Beobachterin. Zudem nimmt sie Einsitz in die Arbeitsgruppen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE). Die dort erarbeiteten UNECE-Reglemente zu technischen Fahrzeugvorschriften werden grösstenteils auch ins europäische Recht übernommen. </span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>3. Der Bundesrat hat am 22. Dezember 2023 die Harmonisierung mit der neuen Fahrzeugsicherheitsverordnung der EU beschlossen. Ein erster Teil dieser Vorschriften kommt seit dem 7. Juli 2024 für Neufahrzeuge zur Anwendung. Weitere Teile folgen in den kommenden Jahren. Der Bundesrat sieht ein grosses Potenzial in der zunehmenden Verbreitung von Fahrzeugen mit Notbrems- und weiteren Assistenzsystemen, wie sie seit Juli 2024 für alle neuen Personenwagen in der Schweiz obligatorisch sind. Damit wird das Risiko einer Kollision mit einer zu Fuss gehenden Person oder mit Radfahrenden deutlich reduziert. Ferner erhöhen strengere Anforderungen an den Bau und die Ausgestaltung der Karosserie, insbesondere an der Fahrzeugfront, den Schutz der schwächeren Verkehrsteilnehmenden bei einem Zusammenstoss. Diese Anforderungen gelangen unabhängig von der Höhe der Frontpartie zur Anwendung.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>4./5. Die schweizerischen fahrzeugtechnischen Vorschriften sind weitgehend mit denjenigen der EU harmonisiert. Es gelten dieselben Sicherheitsanforderungen wie in der EU. Die Schweiz plant bei Importen oder der Zulassung keine Restriktionen im Alleingang. Diese würden eine Abweichung vom EU-Recht bedeuten. Aufgrund des Abkommens zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen vom 21. Juni 1999 (SR 0.946.526.81) akzeptiert die Schweiz europäisch genehmigte Fahrzeuge ohne technische Änderungen. 98% der neu zugelassenen Personenwagen in der Schweiz verfügen über eine EU-Gesamtgenehmigung. Eine abweichende Schweizer Vorschrift würde zu erheblichen Handelshemmnissen, zu Verknappungen und damit zu höheren Preisen führen. Auch vor dem Hintergrund der Bekämpfung der Hochpreisinsel Schweiz erachtet der Bundesrat abweichende Schweizer Vorschriften als nicht angezeigt.</span></p></span>
    • <p>In verschiedenen europäischen Ländern, darunter Grossbritannien und EU-Mitgliedsstaaten, wird der zunehmende Trend zu höher gebauten Fahrzeugfronten – insbesondere bei SUV und Pick-ups – zunehmend als Problem für die Verkehrssicherheit erkannt. Laut einer aktuellen Untersuchung des Europäischen Verbands für Verkehr und Umwelt (T&amp;E) steigt mit der Höhe der Motorhaube das Risiko schwerer oder tödlicher Verletzungen bei Unfällen mit Fussgängerinnen und Velofahrern, insbesondere bei Kindern.</p><p>Gemäss der Studie liegt die durchschnittliche Front-Höhe neuer Fahrzeuge in der EU bereits bei über 83 cm – fast die Hälfte der Neuwagen weist sogar eine Front von über 85 cm auf. Der Verband fordert deshalb eine gesetzlich festgelegte Maximalhöhe von 85 cm ab dem Jahr 2035. Studien belegen, dass ein Anstieg der Motorhaubenhöhe von 80 auf 90 cm das Todesrisiko bei Unfällen mit ungeschützten Verkehrsteilnehmenden um über ein Viertel erhöht.</p><p>Auch in der Schweiz nimmt der Anteil von SUV und ähnlich gebauten Fahrzeugen seit Jahren zu – sowohl im Neuwagenmarkt als auch im Gesamtbestand. Angesichts der belegten sicherheitsrelevanten Auswirkungen bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol><li>Ist dem Bundesrat die erwähnte Studie des Europäischen Verbands für Verkehr und Umwelt (T&amp;E) bekannt? Falls ja: Wie beurteilt er deren Ergebnisse?</li><li>Gibt es auf europäischer Ebene konkrete Bestrebungen, eine gesetzliche Maximalhöhe der Frontpartie von Personenwagen festzulegen? Nimmt die Schweiz in entsprechenden Gremien Einsitz und bringt sie sich aktiv ein?</li><li>Wie beurteilt der Bundesrat den zunehmenden Anteil von Fahrzeugen mit hoher Frontpartie im Schweizer Fahrzeugpark aus verkehrssicherheitspolitischer Sicht – insbesondere im Hinblick auf ungeschützte Verkehrsteilnehmende (Fussgänger:innen, Kinder, Velofahrende)?</li><li>Sieht der Bundesrat mittel- bis langfristig Bedarf, auch in der Schweiz eine Regulierung der maximalen Motorhauben- oder Frontpartiehöhe zu prüfen – etwa im Rahmen der Importzulassung?</li><li>Welche Massnahmen wären aus Sicht des Bundes geeignet, um die Verkehrssicherheit im Hinblick auf diesen Trend proaktiv zu stärken?</li></ol>
    • 85 Zentimeter sind genug. Plant der Bundesrat, zur Verbesserung der Verkehrssicherheit die Fronthöhe von Autos zu begrenzen?

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