Beim realisierten Windpark Ste-Croix VD wird die KEV ausbezahlt, obwohl die Fristen abgelaufen sind. Wann reagiert der Bundesrat?
- ShortId
-
25.3853
- Id
-
20253853
- Updated
-
14.11.2025 02:39
- Language
-
de
- Title
-
Beim realisierten Windpark Ste-Croix VD wird die KEV ausbezahlt, obwohl die Fristen abgelaufen sind. Wann reagiert der Bundesrat?
- AdditionalIndexing
-
66;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 19.08.2008 hat Romandie Energie (RE) für 6 Windkraftanlagen (WEA) in Ste-Croix VD die KEV beantragt. Am 14.11.08 hat swissgrid provisorisch die Auszahlung der KEV in Aussicht gestellt. Bis am 31.12.17 war die alte EnV in Kraft. Diese legte fest, dass Anlagen mit provisorischem Entscheid innert 7 Jahren nach Mitteilung von swissgrid errichtet sein müssen. Damit waren KEV-Bescheide befristet, um nicht KEV-Gelder zu blockieren. Gemäss EnV (gültig bis 31.12.17) Art. 3h Abs. 2 durften Fristen verlängert werden, wenn „Gründe vorliegen, für die der Antragssteller nicht einzustehen hat“. Diese Gründe sind in den Richtlinien zur KEV des BFE (Version 1.2, 10.05.10, noch heute gültig) abschliessend geregelt. swissgrid durfte die KEV-Bescheide nur verlängern, wenn z. B. ein Mitarbeiter des Projekt-Teams gestorben wäre. Einsprachen gegen die Nutzungsplanung sind dagegen ausdrücklich kein Verzögerungsgrund, weil mit Einsprachen gerechnet werden muss. Im Fall Ste-Croix trat keiner der im BFE-Dokument genannten Fälle ein, womit am 15.11.15 die KEV-Bescheide für die 6 WEA abgelaufen sind und von swissgrid hätten widerrufen werden müssen. Dies geschah nicht, womit auch die Aufsichtsbehörde ihre Aufsichtspflicht unterliess. Die Anlagen wurden gemäss der KEV-Datenbank im Januar 2024 in Betrieb genommen. 2024 erhielt RE 1'884'289 CHF KEV ausbezahlt. Gemäss der Aussage von Pronovo (Tochter von swissgrid) vor dem EDÖB gibt es keinen rechtskräftigen Entscheid zu den 6 Anlagen. Im Gegenteil: RE hat gegen den KEV-Entscheid von Pronovo Einsprache erhoben, womit Pronovo den ganzen Entscheid nochmals grundlegend fällen muss. Somit sind Gelder für seit 10 Jahren abgelaufene KEV-Bescheide ausbezahlt worden, zudem ohne dass ein rechtskräftiger Entscheid zur Auszahlung der Gelder vorliegt. </p>
- <span><p><span>1. und 2.: Gemäss Artikel 63 des Energiegesetzes (SR 730.0) ist die Vollzugsstelle Pronovo AG für den Vollzug der Einspeisevergütung zuständig. Sie trifft selbständig die nötigen Massnahmen und Verfügungen. Nur bei Geschäften, die von grosser Tragweite sind, entscheidet sie in Absprache mit dem Bundesamt für Energie als Aufsichtsbehörde. Pronovo überprüft regelmässig die Gültigkeit der Bescheide zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und widerruft diese, falls Fristen tatsächlich abgelaufen sind. Dies ist in den letzten Jahren wiederholt vorgekommen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3.: In Bezug auf die Förderung des Windparks Ste-Croix ist das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Aus diesem Grund kann der Bundesrat keine Auskünfte zu den KEV-Auszahlungen betreffend diesen Windpark erteilen. </span></p></span>
- <ol><li>Wie sorgt die Aufsichtsbehörde von Pronovo dafür, dass KEV-Zusagen gemäss den geltenden Fristen der EnV / EnFV annulliert werden? Wie werden die Entscheide von Pronovo betreffend KEV-Bescheiden durch die Aufsichtsbehörden geprüft?<br> </li><li>Sollten weder Pronovo noch die Aufsichtsbehörde die abgelaufenen KEV-Bescheide annullieren: Wann trifft der Bundesrat die notwendigen Schritte, um die längst abgelaufenen KEV-Bescheide zu annullieren?<br> </li><li>Im Fall Ste-Croix sind ohne rechtskräftigen Entscheid KEV-Gelder in Millionenhöhe ausbezahlt worden. Mit welcher Verfügung werden diese Gelder zurückgefordert? </li></ol>
- Beim realisierten Windpark Ste-Croix VD wird die KEV ausbezahlt, obwohl die Fristen abgelaufen sind. Wann reagiert der Bundesrat?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 19.08.2008 hat Romandie Energie (RE) für 6 Windkraftanlagen (WEA) in Ste-Croix VD die KEV beantragt. Am 14.11.08 hat swissgrid provisorisch die Auszahlung der KEV in Aussicht gestellt. Bis am 31.12.17 war die alte EnV in Kraft. Diese legte fest, dass Anlagen mit provisorischem Entscheid innert 7 Jahren nach Mitteilung von swissgrid errichtet sein müssen. Damit waren KEV-Bescheide befristet, um nicht KEV-Gelder zu blockieren. Gemäss EnV (gültig bis 31.12.17) Art. 3h Abs. 2 durften Fristen verlängert werden, wenn „Gründe vorliegen, für die der Antragssteller nicht einzustehen hat“. Diese Gründe sind in den Richtlinien zur KEV des BFE (Version 1.2, 10.05.10, noch heute gültig) abschliessend geregelt. swissgrid durfte die KEV-Bescheide nur verlängern, wenn z. B. ein Mitarbeiter des Projekt-Teams gestorben wäre. Einsprachen gegen die Nutzungsplanung sind dagegen ausdrücklich kein Verzögerungsgrund, weil mit Einsprachen gerechnet werden muss. Im Fall Ste-Croix trat keiner der im BFE-Dokument genannten Fälle ein, womit am 15.11.15 die KEV-Bescheide für die 6 WEA abgelaufen sind und von swissgrid hätten widerrufen werden müssen. Dies geschah nicht, womit auch die Aufsichtsbehörde ihre Aufsichtspflicht unterliess. Die Anlagen wurden gemäss der KEV-Datenbank im Januar 2024 in Betrieb genommen. 2024 erhielt RE 1'884'289 CHF KEV ausbezahlt. Gemäss der Aussage von Pronovo (Tochter von swissgrid) vor dem EDÖB gibt es keinen rechtskräftigen Entscheid zu den 6 Anlagen. Im Gegenteil: RE hat gegen den KEV-Entscheid von Pronovo Einsprache erhoben, womit Pronovo den ganzen Entscheid nochmals grundlegend fällen muss. Somit sind Gelder für seit 10 Jahren abgelaufene KEV-Bescheide ausbezahlt worden, zudem ohne dass ein rechtskräftiger Entscheid zur Auszahlung der Gelder vorliegt. </p>
- <span><p><span>1. und 2.: Gemäss Artikel 63 des Energiegesetzes (SR 730.0) ist die Vollzugsstelle Pronovo AG für den Vollzug der Einspeisevergütung zuständig. Sie trifft selbständig die nötigen Massnahmen und Verfügungen. Nur bei Geschäften, die von grosser Tragweite sind, entscheidet sie in Absprache mit dem Bundesamt für Energie als Aufsichtsbehörde. Pronovo überprüft regelmässig die Gültigkeit der Bescheide zur Kostendeckenden Einspeisevergütung (KEV) und widerruft diese, falls Fristen tatsächlich abgelaufen sind. Dies ist in den letzten Jahren wiederholt vorgekommen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3.: In Bezug auf die Förderung des Windparks Ste-Croix ist das Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Aus diesem Grund kann der Bundesrat keine Auskünfte zu den KEV-Auszahlungen betreffend diesen Windpark erteilen. </span></p></span>
- <ol><li>Wie sorgt die Aufsichtsbehörde von Pronovo dafür, dass KEV-Zusagen gemäss den geltenden Fristen der EnV / EnFV annulliert werden? Wie werden die Entscheide von Pronovo betreffend KEV-Bescheiden durch die Aufsichtsbehörden geprüft?<br> </li><li>Sollten weder Pronovo noch die Aufsichtsbehörde die abgelaufenen KEV-Bescheide annullieren: Wann trifft der Bundesrat die notwendigen Schritte, um die längst abgelaufenen KEV-Bescheide zu annullieren?<br> </li><li>Im Fall Ste-Croix sind ohne rechtskräftigen Entscheid KEV-Gelder in Millionenhöhe ausbezahlt worden. Mit welcher Verfügung werden diese Gelder zurückgefordert? </li></ol>
- Beim realisierten Windpark Ste-Croix VD wird die KEV ausbezahlt, obwohl die Fristen abgelaufen sind. Wann reagiert der Bundesrat?
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