Hat das Vorsorgeprinzip im Schweizer Gewässerschutz genügend Gewicht?
- ShortId
-
25.3859
- Id
-
20253859
- Updated
-
14.11.2025 02:42
- Language
-
de
- Title
-
Hat das Vorsorgeprinzip im Schweizer Gewässerschutz genügend Gewicht?
- AdditionalIndexing
-
52;55;36
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1) Bundesrat und Parlament haben im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (AP PSM) sowie im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» Ziele definiert. Bis 2027 sollen u.</span><span> </span><span>a. die Risken beim Einsatz von PSM für Oberflächengewässer halbiert werden, ohne dabei den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen zu gefährden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 24.4569 Trede «Ist die Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel tatsächlich auf Kurs?» schreibt, sind diese Ziele ein erster wichtiger Schritt, damit die Oberflächengewässer ihre Rolle als Lebensraum für Tiere und Pflanzen besser wahrnehmen können. Nachteilige Einwirkungen auf Wasserlebewesen durch PSM können aber auch nach dem Erreichen dieser Ziele nicht ausgeschlossen werden. Langfristig strebt der Bundesrat weiterhin das im AP PSM festgehaltene Leitziel an, wonach Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen geschützt werden. Bei der Anwendung von PSM gilt zudem weiterhin das im AP PSM festgehaltene Prinzip: so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig. Der von der Eawag in ihrer Studie erwähnte Handlungsbedarf zum Schutz und zur Aufwertung der Gewässer steht somit nicht im Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Bundesrates im Rahmen des Zwischenberichts zum AP PSM.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Ergebnisse der Studie der Eawag flossen nicht in den Zwischenbericht zur Umsetzung des AP PSM des Bundesrates ein. Das Ziel, wonach die Risiken für aquatische Organismen bis 2027 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 zu halbieren sind (vgl. Art. 6</span><em><span>b</span></em><span> Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes; LWG; SR 910.1), wurde im Zwischenbericht gemäss der in Artikel 10</span><em><span>c</span></em><span> der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) beschriebenen Methodik evaluiert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Der Bundesrat hat die ‘annehmbaren’ Risiken gemäss Artikel 6</span><em><span>b</span></em><span> Absatz 2 des LwG für Oberflächengewässer und die Kriterien zur Beurteilung dieser Risiken noch nicht definiert. Er wird für die Definition die gewässerschutzrechtlichen Vorgaben, das Leitziel des AP PSM (vgl. Antwort auf Frage 1) und die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion berücksichtigen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3-4) Die erstmalige Prüfung und die periodische Überprüfung von Wirkstoffen werden in der EU durchgeführt. Die Schweiz übernimmt gemäss Artikel 24 Absatz 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) die Genehmigung der Wirkstoffe ohne eigene Prüfung. Die Datenanforderungen bei der Genehmigung bzw. bei der Genehmigungserneuerung von Wirkstoffen (z.B. zur Bewertung der Hormonaktivität) wurden über die Jahre hinweg erhöht und damit an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. die erhöhten Schutzanforderungen angepasst. Bei vor längerer Zeit genehmigten Wirkstoffen, welche in heute zugelassenen Produkten vermarktet werden, ist es deshalb möglich, dass bei der Genehmigungsüberprüfung entsprechend den aktuellen Anforderungen neu Datenlücken festgestellt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5-6) Das Zulassungsverfahren mit den Risikobeurteilungen für Gesundheit und Umwelt setzt das Vorsorgeprinzip um und deckt dieses auf Basis der zum Zeitpunkt der Beurteilung vorliegenden Erkenntnisse ab.</span></p></span>
- <p>In seiner Antwort auf meine Ip. <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20253380&data=05%7C02%7Caline.trede%40parl.ch%7C1cec4a17d0f54e8e3c3b08ddae5e2c6d%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638858441678537569%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=BtwCNWsB41zpJRvb%2BuQWqaujFwAKh4eGT2ZdeeoG88E%3D&reserved=0"><u>25.3380</u></a> nimmt der Bundesrat Stellung zum bestehenden Instrumentarium für den Gewässerschutz in der Schweiz. Er schreibt, dass nach dem Zwischenbericht zur Umsetzung des AP PSM 2017-2022 aus verschiedenen Gründen keine zusätzlichen Massnahmen zur Zielerreichung als notwendig erachtet wurden. Etwa zur gleichen Zeit wurde die <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.eawag.ch%2Fde%2Finfo%2Fportal%2Faktuelles%2Fnews%2Fdefizite-im-oekologischen-zustand-schweizer-baeche%2F&data=05%7C02%7Caline.trede%40parl.ch%7C1cec4a17d0f54e8e3c3b08ddae5e2c6d%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638858441678552604%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=LYYcF9a%2Fej%2FHs7R6g7yfruJDksiAQaUSEhhYrGy9t78%3D&reserved=0"><u>Studie der EAWAG</u></a> zum Zustand der Gewässer in der Schweiz publiziert, welche die Dringlichkeit von Massnahmen zum Schutz und Aufwertung der Gewässer betont.</p><p>Der Bundesrat und die Wissenschaft kommen hier also zu unterschiedlichen Schlüssen. Es soll mit dem bestehenden Instrumentarium weitergemacht werden und wenn die Risiken für die Gewässer bis 2027 noch immer nicht ‘annehmbar’ seien, könne ein Absenkpfad beschlossen werden. Weiter wird ausgeführt, dass zwar die Risiken der Pestizid-Wirkstoffe regelmässig überprüft werden, dies bei manchen Stoffen derzeit jedoch ausgesetzt sei, da Daten zur Bewertung der Hormonaktivität fehlen. Die Umweltrisikobeurteilung und Risikominderungsmassnahmen dieser Stoffe würden daher nicht angepasst.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen vertieft zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er sich, dass Verwaltung und Wissenschaft im Frühling 2024 zu unterschiedlichen Schlüssen bezüglich zusätzlicher Massnahmen im Gewässerschutz gelangt sind? Flossen die Ergebnisse der Studie in die Beurteilung der Verwaltung mit ein?</p><p>2. Was wären ‘annehmbare’ Risiken für die Schweizer Gewässer im Jahr 2027? Welche messbaren Kriterien würden einen Absenkpfad nötig machen?</p><p>3. Für welche Wirkstoffe wird derzeit die Überprüfung aufgrund fehlender Daten ausgesetzt? Welche Menge dieser Wirkstoffe wird in der Schweiz jährlich ausgebracht?</p><p>4. Pflanzenschutzmittel können nur bewilligt werden, wenn ihre Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hat. Wenn wichtige Daten zur Risikobewertung dieser Wirkstoffe fehlen und wie konnten sie ohne diese Daten überhaupt zugelassen werden?</p><p>5. Wie ist dieses Vorgehen mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar, welches in der Verfassung verankert ist?</p><p>6. Welche Massnahmen werden ergriffen, um solche Situationen künftig zu verhindern?</p>
- Hat das Vorsorgeprinzip im Schweizer Gewässerschutz genügend Gewicht?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1) Bundesrat und Parlament haben im Aktionsplan Pflanzenschutzmittel (AP PSM) sowie im Rahmen der Parlamentarischen Initiative 19.475 «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» Ziele definiert. Bis 2027 sollen u.</span><span> </span><span>a. die Risken beim Einsatz von PSM für Oberflächengewässer halbiert werden, ohne dabei den Schutz der landwirtschaftlichen Kulturen zu gefährden. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 24.4569 Trede «Ist die Umsetzung des Aktionsplans Pflanzenschutzmittel tatsächlich auf Kurs?» schreibt, sind diese Ziele ein erster wichtiger Schritt, damit die Oberflächengewässer ihre Rolle als Lebensraum für Tiere und Pflanzen besser wahrnehmen können. Nachteilige Einwirkungen auf Wasserlebewesen durch PSM können aber auch nach dem Erreichen dieser Ziele nicht ausgeschlossen werden. Langfristig strebt der Bundesrat weiterhin das im AP PSM festgehaltene Leitziel an, wonach Gewässer vor nachteiligen Einwirkungen geschützt werden. Bei der Anwendung von PSM gilt zudem weiterhin das im AP PSM festgehaltene Prinzip: so wenig wie möglich und nur so viel wie nötig. Der von der Eawag in ihrer Studie erwähnte Handlungsbedarf zum Schutz und zur Aufwertung der Gewässer steht somit nicht im Widerspruch zu den Schlussfolgerungen des Bundesrates im Rahmen des Zwischenberichts zum AP PSM.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Die Ergebnisse der Studie der Eawag flossen nicht in den Zwischenbericht zur Umsetzung des AP PSM des Bundesrates ein. Das Ziel, wonach die Risiken für aquatische Organismen bis 2027 im Vergleich zum Mittelwert der Jahre 2012 bis 2015 zu halbieren sind (vgl. Art. 6</span><em><span>b</span></em><span> Abs. 2 des Landwirtschaftsgesetzes; LWG; SR 910.1), wurde im Zwischenbericht gemäss der in Artikel 10</span><em><span>c</span></em><span> der Verordnung über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118) beschriebenen Methodik evaluiert. </span></p><p><span> </span></p><p><span>2) Der Bundesrat hat die ‘annehmbaren’ Risiken gemäss Artikel 6</span><em><span>b</span></em><span> Absatz 2 des LwG für Oberflächengewässer und die Kriterien zur Beurteilung dieser Risiken noch nicht definiert. Er wird für die Definition die gewässerschutzrechtlichen Vorgaben, das Leitziel des AP PSM (vgl. Antwort auf Frage 1) und die Auswirkungen auf die landwirtschaftliche Produktion berücksichtigen. </span></p><p><span> </span></p><p><span>3-4) Die erstmalige Prüfung und die periodische Überprüfung von Wirkstoffen werden in der EU durchgeführt. Die Schweiz übernimmt gemäss Artikel 24 Absatz 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR 916.161) die Genehmigung der Wirkstoffe ohne eigene Prüfung. Die Datenanforderungen bei der Genehmigung bzw. bei der Genehmigungserneuerung von Wirkstoffen (z.B. zur Bewertung der Hormonaktivität) wurden über die Jahre hinweg erhöht und damit an die neusten wissenschaftlichen Erkenntnisse bzw. die erhöhten Schutzanforderungen angepasst. Bei vor längerer Zeit genehmigten Wirkstoffen, welche in heute zugelassenen Produkten vermarktet werden, ist es deshalb möglich, dass bei der Genehmigungsüberprüfung entsprechend den aktuellen Anforderungen neu Datenlücken festgestellt werden.</span></p><p><span> </span></p><p><span>5-6) Das Zulassungsverfahren mit den Risikobeurteilungen für Gesundheit und Umwelt setzt das Vorsorgeprinzip um und deckt dieses auf Basis der zum Zeitpunkt der Beurteilung vorliegenden Erkenntnisse ab.</span></p></span>
- <p>In seiner Antwort auf meine Ip. <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.parlament.ch%2Fde%2Fratsbetrieb%2Fsuche-curia-vista%2Fgeschaeft%3FAffairId%3D20253380&data=05%7C02%7Caline.trede%40parl.ch%7C1cec4a17d0f54e8e3c3b08ddae5e2c6d%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638858441678537569%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=BtwCNWsB41zpJRvb%2BuQWqaujFwAKh4eGT2ZdeeoG88E%3D&reserved=0"><u>25.3380</u></a> nimmt der Bundesrat Stellung zum bestehenden Instrumentarium für den Gewässerschutz in der Schweiz. Er schreibt, dass nach dem Zwischenbericht zur Umsetzung des AP PSM 2017-2022 aus verschiedenen Gründen keine zusätzlichen Massnahmen zur Zielerreichung als notwendig erachtet wurden. Etwa zur gleichen Zeit wurde die <a href="https://che01.safelinks.protection.outlook.com/?url=https%3A%2F%2Fwww.eawag.ch%2Fde%2Finfo%2Fportal%2Faktuelles%2Fnews%2Fdefizite-im-oekologischen-zustand-schweizer-baeche%2F&data=05%7C02%7Caline.trede%40parl.ch%7C1cec4a17d0f54e8e3c3b08ddae5e2c6d%7C0cf3ddc638a5480885f1cae22925a1b0%7C0%7C0%7C638858441678552604%7CUnknown%7CTWFpbGZsb3d8eyJFbXB0eU1hcGkiOnRydWUsIlYiOiIwLjAuMDAwMCIsIlAiOiJXaW4zMiIsIkFOIjoiTWFpbCIsIldUIjoyfQ%3D%3D%7C0%7C%7C%7C&sdata=LYYcF9a%2Fej%2FHs7R6g7yfruJDksiAQaUSEhhYrGy9t78%3D&reserved=0"><u>Studie der EAWAG</u></a> zum Zustand der Gewässer in der Schweiz publiziert, welche die Dringlichkeit von Massnahmen zum Schutz und Aufwertung der Gewässer betont.</p><p>Der Bundesrat und die Wissenschaft kommen hier also zu unterschiedlichen Schlüssen. Es soll mit dem bestehenden Instrumentarium weitergemacht werden und wenn die Risiken für die Gewässer bis 2027 noch immer nicht ‘annehmbar’ seien, könne ein Absenkpfad beschlossen werden. Weiter wird ausgeführt, dass zwar die Risiken der Pestizid-Wirkstoffe regelmässig überprüft werden, dies bei manchen Stoffen derzeit jedoch ausgesetzt sei, da Daten zur Bewertung der Hormonaktivität fehlen. Die Umweltrisikobeurteilung und Risikominderungsmassnahmen dieser Stoffe würden daher nicht angepasst.</p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen vertieft zu beantworten:</p><p>1. Wie erklärt er sich, dass Verwaltung und Wissenschaft im Frühling 2024 zu unterschiedlichen Schlüssen bezüglich zusätzlicher Massnahmen im Gewässerschutz gelangt sind? Flossen die Ergebnisse der Studie in die Beurteilung der Verwaltung mit ein?</p><p>2. Was wären ‘annehmbare’ Risiken für die Schweizer Gewässer im Jahr 2027? Welche messbaren Kriterien würden einen Absenkpfad nötig machen?</p><p>3. Für welche Wirkstoffe wird derzeit die Überprüfung aufgrund fehlender Daten ausgesetzt? Welche Menge dieser Wirkstoffe wird in der Schweiz jährlich ausgebracht?</p><p>4. Pflanzenschutzmittel können nur bewilligt werden, wenn ihre Anwendung keine unannehmbaren Nebenwirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt hat. Wenn wichtige Daten zur Risikobewertung dieser Wirkstoffe fehlen und wie konnten sie ohne diese Daten überhaupt zugelassen werden?</p><p>5. Wie ist dieses Vorgehen mit dem Vorsorgeprinzip vereinbar, welches in der Verfassung verankert ist?</p><p>6. Welche Massnahmen werden ergriffen, um solche Situationen künftig zu verhindern?</p>
- Hat das Vorsorgeprinzip im Schweizer Gewässerschutz genügend Gewicht?
Back to List