Wettbewerbsrechtliches Mandat der Finma
- ShortId
-
25.3861
- Id
-
20253861
- Updated
-
19.12.2025 12:16
- Language
-
de
- Title
-
Wettbewerbsrechtliches Mandat der Finma
- AdditionalIndexing
-
24;15;04
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist gemäss Art. 7 FINMAG verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen, «wie sich die Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz auswirkt». Dies hat auch der Bundesrat mit seiner Antwort auf die Interpellation 24.4467 zuletzt nochmals explizit klargestellt.</p><p>An einem öffentlichen Auftritt hat der FINMA-Direktor diesen gesetzlichen Auftrag kürzlich infrage gestellt und dabei für Irritationen in der Finanzbranche gesorgt. Die Aussagen des FINMA-Direktors sind auch widersprüchlich, denn gleichzeitig erhebt die FINMA ihre Regulierung und Aufsicht zum Garanten eben jener Wettbewerbsfähigkeit. Auch Verweis auf mögliche Zielkonflikte zwischen Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit überzeugt deshalb nicht, zumal die Aufsichtsbehörden vergleichbarer Finanzplätze (namentlich Grossbritannien) ebenfalls ein solches duales Mandat haben. Was die Unterstützung der Innovation betrifft, scheint sich die wettbewerbskritische Haltung der FINMA auch zunehmend in der Praxis niederzuschlagen. Entsprechend findet sich die Innovation – im Unterschied zu früher – nicht mehr in den strategischen Zielen der FINMA, sondern wird nur noch als Quelle neuer Risiken behandelt. Vor dem Hintergrund, dass die FINMA ihre Tätigkeit selbstständig und unabhängig ausübt, droht ihr gesetzlicher Auftrag für Wettbewerb und Innovation so zum toten Buchstaben zu werden. Insbesondere angesichts der wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten stellt sich die Frage, ob dies zu verantworten ist.</p>
- <span><p><span>1./2. Ein innovativer und wettbewerbsfähiger Finanzplatz ist integrativer Bestandteil einer internationalen und hohen Standortqualität. Voraussetzung dafür sind u.a. Rahmenbedingungen, die entsprechende Geschäftsmodelle ermöglichen. Die Tätigkeit der FINMA ist ein wichtiger Pfeiler dieser Rahmenbedingungen. Sie ist, auch betreffend die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes, gesetzlich geregelt. Gemäss Artikel 4 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG; SR 956.1) bezweckt die Finanzmarktaufsicht den Schutz der Gläubiger, der Anlegerinnen und der Versicherten und schützt die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Damit trägt sie, so Artikel 4 weiter, zur Stärkung des Ansehens, der Wettbewerbsfähigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes bei. Der FINMA-Direktor hat dieses Mandat bspw. am Auftritt beim Club Zürcher Wirtschaftsjournalisten am 5. Februar 2025 erklärt und dabei festgehalten, dass eine effektive Aufsicht für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes sorgt (siehe </span><a href="http://www.finma.ch"><u><span>www.finma.ch</span></u></a><span> > Dokumentation > FINMA-Publikationen > Referate und Artikel).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Artikel 7 FINMAG, der in der Interpellation angeführt wird, bezieht sich auf die Regulierungstätigkeit im Zuständigkeitsbereich der FINMA. Massgeblich für die Regulierung des Finanzplatzes ist das Bundesrecht. Die FINMA kann im Rahmen der vom Gesetzgeber delegierten Ermächtigung zur Regelung von u.a. fachtechnischen Inhalten, soweit dies mit Blick auf die Aufsichtsziele nötig ist, auch regulieren. Sie hat dabei das übergeordnete Bundesrecht sowie die weiteren in Artikel 7 Absatz 2 FINMAG vorgesehenen Leitplanken, darunter die Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz, zu berücksichtigen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3./4. Die FINMA übt ihre Aufsichtstätigkeit selbständig und unabhängig aus (Artikel 21 FINMAG). Sie hat gemäss Artikel 8 der Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (SR 956.11) das EFD in angemessener Weise und, im Rahmen der gemeinsamen Interessengebiete, die SNB in ihre regulatorischen Überlegungen und Arbeiten einzubeziehen. Die Steuerung der institutionell unabhängigen FINMA erfolgt über die vom Parlament erlassenen Finanzmarktgesetze sowie die durch das Parlament ausgeübte Oberaufsicht über die FINMA. Der FINMA-Verwaltungsrat legt alle vier Jahre die strategischen Ziele der FINMA fest und unterbreitet sie dem Bundesrat zur Genehmigung. Dass Innovation in der kommenden Strategieperiode kein eigenes strategisches Ziel mehr darstellt, ist laut FINMA der stärkeren Fokussierung und der zahlenmässigen Reduktion der Ziele im Vergleich zur ablaufenden Strategieperiode geschuldet. Die FINMA verfolgt weiterhin das Ziel, in ihrer Aufsichts- und Regulierungstätigkeit Rahmenbedingungen zu schaffen, die es dem Schweizer Finanzmarkt und seinen Kundinnen und Kunden ermöglichen, neue und innovative Technologien in einem sicheren Umfeld zu nutzen (siehe auch 24.7820).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im jährlichen Strategieumsetzungsbericht zuhanden des Bundesrats legt die FINMA Rechenschaft über die jährlichen Handlungsfelder und die Erreichung der strategischen Ziele ab. Die Zielerreichung wird vom Parlament beurteilt, namentlich in der einmal jährlich stattfindenden Aussprache mit den Finanz- und den Geschäftsprüfungskommissionen. In diesem Rahmen kann das Parlament jederzeit Transparenz vonseiten FINMA über ihre Tätigkeit einfordern.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Welche Bedeutung misst der Bundesrat der Innovationsfähigkeit und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei?</li><li>Wie kann die FINMA hierzu aus Sicht des Bundesrats zur Innovationsfähigkeit und internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beitragen?</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die FINMA ihrem gesetzlichen Auftrag, Wettbewerb, Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu berücksichtigen, tatsächlich nachkommt?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, dem Parlament mehr Transparenz darüber zu verschaffen, wie die FINMA ihren Auftrag zur Berücksichtigung von Wettbewerb, Innovationsfähigkeit und internationaler Wettbewerbsfähigkeit konkret umsetzt?</li></ol>
- Wettbewerbsrechtliches Mandat der Finma
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Finanzmarktaufsicht (FINMA) ist gemäss Art. 7 FINMAG verpflichtet, bei ihrer Tätigkeit zu berücksichtigen, «wie sich die Regulierung auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz auswirkt». Dies hat auch der Bundesrat mit seiner Antwort auf die Interpellation 24.4467 zuletzt nochmals explizit klargestellt.</p><p>An einem öffentlichen Auftritt hat der FINMA-Direktor diesen gesetzlichen Auftrag kürzlich infrage gestellt und dabei für Irritationen in der Finanzbranche gesorgt. Die Aussagen des FINMA-Direktors sind auch widersprüchlich, denn gleichzeitig erhebt die FINMA ihre Regulierung und Aufsicht zum Garanten eben jener Wettbewerbsfähigkeit. Auch Verweis auf mögliche Zielkonflikte zwischen Regulierung und Wettbewerbsfähigkeit überzeugt deshalb nicht, zumal die Aufsichtsbehörden vergleichbarer Finanzplätze (namentlich Grossbritannien) ebenfalls ein solches duales Mandat haben. Was die Unterstützung der Innovation betrifft, scheint sich die wettbewerbskritische Haltung der FINMA auch zunehmend in der Praxis niederzuschlagen. Entsprechend findet sich die Innovation – im Unterschied zu früher – nicht mehr in den strategischen Zielen der FINMA, sondern wird nur noch als Quelle neuer Risiken behandelt. Vor dem Hintergrund, dass die FINMA ihre Tätigkeit selbstständig und unabhängig ausübt, droht ihr gesetzlicher Auftrag für Wettbewerb und Innovation so zum toten Buchstaben zu werden. Insbesondere angesichts der wirtschaftlichen und geopolitischen Unsicherheiten stellt sich die Frage, ob dies zu verantworten ist.</p>
- <span><p><span>1./2. Ein innovativer und wettbewerbsfähiger Finanzplatz ist integrativer Bestandteil einer internationalen und hohen Standortqualität. Voraussetzung dafür sind u.a. Rahmenbedingungen, die entsprechende Geschäftsmodelle ermöglichen. Die Tätigkeit der FINMA ist ein wichtiger Pfeiler dieser Rahmenbedingungen. Sie ist, auch betreffend die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes, gesetzlich geregelt. Gemäss Artikel 4 des Finanzmarktaufsichtsgesetzes (FINMAG; SR 956.1) bezweckt die Finanzmarktaufsicht den Schutz der Gläubiger, der Anlegerinnen und der Versicherten und schützt die Funktionsfähigkeit der Finanzmärkte. Damit trägt sie, so Artikel 4 weiter, zur Stärkung des Ansehens, der Wettbewerbsfähigkeit und der Zukunftsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes bei. Der FINMA-Direktor hat dieses Mandat bspw. am Auftritt beim Club Zürcher Wirtschaftsjournalisten am 5. Februar 2025 erklärt und dabei festgehalten, dass eine effektive Aufsicht für eine nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes sorgt (siehe </span><a href="http://www.finma.ch"><u><span>www.finma.ch</span></u></a><span> > Dokumentation > FINMA-Publikationen > Referate und Artikel).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Artikel 7 FINMAG, der in der Interpellation angeführt wird, bezieht sich auf die Regulierungstätigkeit im Zuständigkeitsbereich der FINMA. Massgeblich für die Regulierung des Finanzplatzes ist das Bundesrecht. Die FINMA kann im Rahmen der vom Gesetzgeber delegierten Ermächtigung zur Regelung von u.a. fachtechnischen Inhalten, soweit dies mit Blick auf die Aufsichtsziele nötig ist, auch regulieren. Sie hat dabei das übergeordnete Bundesrecht sowie die weiteren in Artikel 7 Absatz 2 FINMAG vorgesehenen Leitplanken, darunter die Auswirkungen auf den Wettbewerb, die Innovationsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz, zu berücksichtigen.</span></p><p><span> </span></p><p><span>3./4. Die FINMA übt ihre Aufsichtstätigkeit selbständig und unabhängig aus (Artikel 21 FINMAG). Sie hat gemäss Artikel 8 der Verordnung zum Finanzmarktaufsichtsgesetz (SR 956.11) das EFD in angemessener Weise und, im Rahmen der gemeinsamen Interessengebiete, die SNB in ihre regulatorischen Überlegungen und Arbeiten einzubeziehen. Die Steuerung der institutionell unabhängigen FINMA erfolgt über die vom Parlament erlassenen Finanzmarktgesetze sowie die durch das Parlament ausgeübte Oberaufsicht über die FINMA. Der FINMA-Verwaltungsrat legt alle vier Jahre die strategischen Ziele der FINMA fest und unterbreitet sie dem Bundesrat zur Genehmigung. Dass Innovation in der kommenden Strategieperiode kein eigenes strategisches Ziel mehr darstellt, ist laut FINMA der stärkeren Fokussierung und der zahlenmässigen Reduktion der Ziele im Vergleich zur ablaufenden Strategieperiode geschuldet. Die FINMA verfolgt weiterhin das Ziel, in ihrer Aufsichts- und Regulierungstätigkeit Rahmenbedingungen zu schaffen, die es dem Schweizer Finanzmarkt und seinen Kundinnen und Kunden ermöglichen, neue und innovative Technologien in einem sicheren Umfeld zu nutzen (siehe auch 24.7820).</span></p><p><span> </span></p><p><span>Im jährlichen Strategieumsetzungsbericht zuhanden des Bundesrats legt die FINMA Rechenschaft über die jährlichen Handlungsfelder und die Erreichung der strategischen Ziele ab. Die Zielerreichung wird vom Parlament beurteilt, namentlich in der einmal jährlich stattfindenden Aussprache mit den Finanz- und den Geschäftsprüfungskommissionen. In diesem Rahmen kann das Parlament jederzeit Transparenz vonseiten FINMA über ihre Tätigkeit einfordern.</span></p></span>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol><li>Welche Bedeutung misst der Bundesrat der Innovationsfähigkeit und der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz bei?</li><li>Wie kann die FINMA hierzu aus Sicht des Bundesrats zur Innovationsfähigkeit und internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz beitragen?</li><li>Wie wird sichergestellt, dass die FINMA ihrem gesetzlichen Auftrag, Wettbewerb, Innovationsfähigkeit und internationale Wettbewerbsfähigkeit des Finanzplatzes Schweiz zu berücksichtigen, tatsächlich nachkommt?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, dem Parlament mehr Transparenz darüber zu verschaffen, wie die FINMA ihren Auftrag zur Berücksichtigung von Wettbewerb, Innovationsfähigkeit und internationaler Wettbewerbsfähigkeit konkret umsetzt?</li></ol>
- Wettbewerbsrechtliches Mandat der Finma
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