PFAS schrittweise reduzieren. Sektorielle Absenkpfade und Massnahmen definieren
- ShortId
-
25.3865
- Id
-
20253865
- Updated
-
20.01.2026 16:54
- Language
-
de
- Title
-
PFAS schrittweise reduzieren. Sektorielle Absenkpfade und Massnahmen definieren
- AdditionalIndexing
-
52;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>PFAS gelten als „Ewigkeitschemikalien“, da sie extrem stabil sind, kaum abgebaut werden und sich weltweit in Umwelt, Tieren und Menschen anreichern. Viele dieser Substanzen sind toxisch und stehen in Verdacht, die Gesundheit zu gefährden (z.?B. krebserregend, hormonell wirksam). </p><p>Gleichzeitig haben PFAS viele positive Eigenschaften und können bei vielen Anwendungen nicht oder noch nicht ersetzt werden. Dort, wo PFAS jedoch durch sichere Alternativen ersetzt werden können, muss dies geschehen. In anderen Bereichen wie der Medizinaltechnik gibt es derzeit keine geeigneten Ersatzstoffe. In Abhängigkeit der Toxizität und des Nutzens ist ein risikobasierter und zeitlich abgestufter Absenkpfad sinnvoll.</p><p>Der Bundesrat soll durch evidenzbasierte, massvolle und sektorspezifische Regulierung dafür sorgen, dass die Schweiz bei der PFAS-Reduktion international nicht ins Hintertreffen gerät.</p>
- <span><p><span>Das Schweizer Chemikalienrecht ist grundsätzlich mit demjenigen der Europäischen Union (EU) abgestimmt. Damit können das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt gleich hoch gehalten sowie Handelshemmnisse vermieden werden. Der Bundesrat erachtet einen Schweizer «Alleingang» als nicht zielführend, insbesondere da PFAS-haltige Gegenstände und Zubereitungen oft aus dem Ausland importiert werden und die PFAS-Gehalte beim Grenzübertritt meist nicht erfasst werden können.</span></p><p><span>Der Bundesrat will deshalb am eingeschlagenen Weg festhalten, mit dem EU-Recht abgestimmte chemikalienrechtliche Verbote für die Schweiz zu übernehmen. Mit einer international koordinierten Vorgehensweise kann zudem die Wirksamkeit der Massnahmen erhöht werden. So prüft der Bund aktuell die Angleichung an das EU-Recht hinsichtlich diverser zusätzlicher Beschränkungen für PFAS und deren Vorläuferverbindungen in Lebensmittelkontaktmaterialien (vgl. Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) im Rahmen des Verordnungspaketes Umwelt Herbst 2025). </span></p><p><span>Weil eine Differenzierung nach Schweregrad und Persistenz für die tausenden unterschiedlichen PFAS nicht praktikabel ist, wurde seitens EU der Ansatz einer breiten Beschränkung von PFAS gewählt. Dabei wird gegenwärtig für jeden Sektor geprüft, welche unverzichtbaren Verwendungen («essential uses») von der Beschränkung ausgenommen werden oder für die längere Übergangsfristen gelten sollen (</span><a href="http://www.echa.eu"><u><span>www.echa.eu</span></u></a><span> > Presse > </span><span>NEWS ARCHIVE > Highlights from June RAC and SEAC meetings > ECHA/NR/25/18</span><span>).</span></p><p><span>Weiter ist auch die Definition von differenzierten, untereinander kohärenten sektorspezifischen Absenkpfaden für die tausenden unterschiedlichen PFAS wissenschaftlich und administrativ äusserst aufwändig und kaum praktikabel. Es bedürfte ausserdem zusätzlicher Kenntnisse über die in verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzten Mengen, die aktuell nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand ermittelt werden könnten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die verschiedenen Sektoren (z.B. Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Medizinaltechnik, Konsumgüterindustrie) Absenkpfade für den Einsatz von PFAS zu definieren. Diese sollen den Schweregrad und Persistenz der eingesetzten Stoffe, ihren konkreten Nutzen und die Ersetzbarkeit (essential use) berücksichtigen.</p><p>Zusätzlich soll der Bundesrat sektorspezifische Massnahmen vorschlagen, um die Reduktion von PFAS gezielt, wirkungsvoll und verbindlich voranzutreiben.</p>
- PFAS schrittweise reduzieren. Sektorielle Absenkpfade und Massnahmen definieren
- State
-
In Kommission des Ständerats
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>PFAS gelten als „Ewigkeitschemikalien“, da sie extrem stabil sind, kaum abgebaut werden und sich weltweit in Umwelt, Tieren und Menschen anreichern. Viele dieser Substanzen sind toxisch und stehen in Verdacht, die Gesundheit zu gefährden (z.?B. krebserregend, hormonell wirksam). </p><p>Gleichzeitig haben PFAS viele positive Eigenschaften und können bei vielen Anwendungen nicht oder noch nicht ersetzt werden. Dort, wo PFAS jedoch durch sichere Alternativen ersetzt werden können, muss dies geschehen. In anderen Bereichen wie der Medizinaltechnik gibt es derzeit keine geeigneten Ersatzstoffe. In Abhängigkeit der Toxizität und des Nutzens ist ein risikobasierter und zeitlich abgestufter Absenkpfad sinnvoll.</p><p>Der Bundesrat soll durch evidenzbasierte, massvolle und sektorspezifische Regulierung dafür sorgen, dass die Schweiz bei der PFAS-Reduktion international nicht ins Hintertreffen gerät.</p>
- <span><p><span>Das Schweizer Chemikalienrecht ist grundsätzlich mit demjenigen der Europäischen Union (EU) abgestimmt. Damit können das Schutzniveau bezüglich menschlicher Gesundheit und Umwelt gleich hoch gehalten sowie Handelshemmnisse vermieden werden. Der Bundesrat erachtet einen Schweizer «Alleingang» als nicht zielführend, insbesondere da PFAS-haltige Gegenstände und Zubereitungen oft aus dem Ausland importiert werden und die PFAS-Gehalte beim Grenzübertritt meist nicht erfasst werden können.</span></p><p><span>Der Bundesrat will deshalb am eingeschlagenen Weg festhalten, mit dem EU-Recht abgestimmte chemikalienrechtliche Verbote für die Schweiz zu übernehmen. Mit einer international koordinierten Vorgehensweise kann zudem die Wirksamkeit der Massnahmen erhöht werden. So prüft der Bund aktuell die Angleichung an das EU-Recht hinsichtlich diverser zusätzlicher Beschränkungen für PFAS und deren Vorläuferverbindungen in Lebensmittelkontaktmaterialien (vgl. Anpassung der Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV; SR 814.81) im Rahmen des Verordnungspaketes Umwelt Herbst 2025). </span></p><p><span>Weil eine Differenzierung nach Schweregrad und Persistenz für die tausenden unterschiedlichen PFAS nicht praktikabel ist, wurde seitens EU der Ansatz einer breiten Beschränkung von PFAS gewählt. Dabei wird gegenwärtig für jeden Sektor geprüft, welche unverzichtbaren Verwendungen («essential uses») von der Beschränkung ausgenommen werden oder für die längere Übergangsfristen gelten sollen (</span><a href="http://www.echa.eu"><u><span>www.echa.eu</span></u></a><span> > Presse > </span><span>NEWS ARCHIVE > Highlights from June RAC and SEAC meetings > ECHA/NR/25/18</span><span>).</span></p><p><span>Weiter ist auch die Definition von differenzierten, untereinander kohärenten sektorspezifischen Absenkpfaden für die tausenden unterschiedlichen PFAS wissenschaftlich und administrativ äusserst aufwändig und kaum praktikabel. Es bedürfte ausserdem zusätzlicher Kenntnisse über die in verschiedenen Anwendungsbereichen eingesetzten Mengen, die aktuell nur mit unverhältnismässig hohem Aufwand ermittelt werden könnten.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die verschiedenen Sektoren (z.B. Bauwirtschaft, Landwirtschaft, Medizinaltechnik, Konsumgüterindustrie) Absenkpfade für den Einsatz von PFAS zu definieren. Diese sollen den Schweregrad und Persistenz der eingesetzten Stoffe, ihren konkreten Nutzen und die Ersetzbarkeit (essential use) berücksichtigen.</p><p>Zusätzlich soll der Bundesrat sektorspezifische Massnahmen vorschlagen, um die Reduktion von PFAS gezielt, wirkungsvoll und verbindlich voranzutreiben.</p>
- PFAS schrittweise reduzieren. Sektorielle Absenkpfade und Massnahmen definieren
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