Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS
- ShortId
-
25.3866
- Id
-
20253866
- Updated
-
20.01.2026 16:51
- Language
-
de
- Title
-
Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS
- AdditionalIndexing
-
2841;52;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>PFAS sind aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in tausenden Alltagsprodukten enthalten – von Outdoor-Bekleidung über Kochgeschirr bis hin zu Kosmetika und elektronischen Geräten. Sie sind auch von Bedeutung für die Energiewende: So sind zum Beispiel viele PFAS Teil verschiedener Technologien zur Gewinnung erneuerbarer Energie, insbesondere Wind- und Solarenergie, aber auch bei Wärmepumpen als Ersatz zu fossilen Gebäudeheizungen. Laut Wissenschaft dürften nun aber zahlreiche PFAS persistent und akkumulierbar sein, mit zum Teil besorgniserregenden Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Ihre Entfernung aus Umwelt und Trinkwasser ist technisch aufwendig und teuer.</p><p>Trotz der Risiken fehlt in der Schweiz derzeit eine systematische Informationsgrundlage für Käuferinnen und Käufer sowie Anwenderinnen und Anwender von Produkten. Eine Deklarationspflicht schafft Transparenz und befähigt die Betroffenen zu informierten Kauf- und Nutzungsentscheidungen. Sie stellt einen pragmatischen Schritt zur Risikominimierung dar, ohne Verbote zu erlassen. Gleichzeitig entstehen erste Anreize für Hersteller, wo möglich auf PFAS-freie Alternativen umzustellen. Mit dieser Regelung übernimmt die Schweiz im Umgang mit einer besorgniserregenden Stoffgruppe Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Gerade, weil PFAS in vielen Produkten verarbeitet und zum Teil in geringsten Mengen vorhanden ist, muss auf eine verhältnismässige Umsetzung geachtet werden. Entsprechend muss die Umsetzung wirtschaftlich tragbar und administrativ einfach sein. Weitere Voraussetzungen wie die Definierbarkeit, die völkerrechtliche Kompatibilität (z.B. WTO-Vorschriften) und die Umsetzbarkeit gehören dazu, wie dies auch in der Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» gefordert worden ist. </p>
- <span><p><span>Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme zur gleichlautenden Motion 25.3902 Vincenz.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, mit einer Deklarationspflicht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen und so einen informierten Kaufentscheid zu ermöglichen. Es wurden diesbezüglich bereits verschiedene regulatorische Massnahmen im Schweizer Chemikalienrecht umgesetzt.</span></p><p><span>Die Schweiz hat </span><span>auf den 1. September </span><span>2024 die neuen europäischen Gefahrenklassen für (sehr) persistente, (sehr) bioakkumulierbare und toxische Chemikalien (PBT / vPvB</span><span>), wie festgelegt in der delegierten Verordnung (EU) N° 2023/707, im autonomen Nachvollzug </span><span>in der Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11) eingeführt. Nach Ablauf der Übergangsfristen werden Stoffe mit PBT/vPvB Eigenschaften in den kommenden Jahren ab 0,1% in chemischen Produkten auf dem Etikett deklariert werden müssen. Einige PFAS sind bereits als PBT/vPvB identifiziert. Weitere werden fortlaufend dazukommen.</span></p><p><span>Stoffe mit PBT/vPvB-Eigenschaften erfüllen zudem die Kriterien, um auf die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of very high concern, SVHC) aufgenommen zu werden. Für einige PFAS ist dies bereits erfolgt. Werden solche SVHC ab 0,1% in Gegenständen verwendet, müssen gemäss Artikel 71 Chemikalienverordnung alle vorhandenen Informationen, die für eine sichere Verwendung des Gegenstands nötig sind, entlang der Lieferkette bis hin zu beruflichen Verwendern und auf Anfrage zu privaten Verwendern weitergegeben werden. Zeigt sich, dass bestimmte Gegenstände ein Risiko für die Verbraucher oder die Umwelt darstellen, erlässt der Bundesrat in enger Anlehnung an das EU-Recht risikomindernde Massnahmen (z.B. gezielte Verwendungsbeschränkungen oder Verbote).</span></p><p><span>Bei PFAS handelt es sich um eine Gruppe von über 10’000 chemischen Verbindungen mit unterschiedlichem Gefahren- und Risikopotenzial für Umwelt und Gesundheit. Die Einführung einer zusätzlichen </span><span>–</span><span> über die bestehenden Bestimmungen hinausgehenden – Schweiz spezifischen Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Konsumgüter würde technische Handelshemmnisse (u.a. auch im Warenverkehr mit der EU) generieren. Da sich die Lieferketten meist auch auf Firmen ausserhalb der Schweiz erstrecken, für die solche Anforderungen nicht gelten würden, wäre die Beschaffung der für die Umsetzung einer allgemeinen Deklarationsplicht für PFAS erforderlichen Informationen für die betroffenen Schweizer Unternehmen (inkl. vieler im Konsumgüterbereich tätiger KMU) mitunter mit grossen Schwierigkeiten verbunden. </span></p><p><span>Obwohl das Anliegen der Motion der erhöhten Transparenz grundsätzlich nachvollziehbar ist, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Einführung einer Schweiz spezifischen allgemeinen Deklarationspflicht für PFAS aufgrund der zu erwartenden Zusatzkosten nicht vertretbar wäre. Sie wäre in mehrfacher Hinsicht wohl nicht kompatibel mit den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (UEG; SR 930.31). Dem Anliegen der Motion wird mit den bestehenden risikobasierten Bestimmungen der Chemikalienverordnung bestmöglich Rechnung getragen. </span></p><p><span>Sollte die EU im Bereich PFAS zusätzliche Verpflichtungen zur Deklaration einführen, wird die Schweiz diese im Rahmen des autonomen Nachvollzugs prüfen und in geeigneter Weise umsetzen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen zu schaffen, um eine Deklarationspflicht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) zu ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sowie deren Umsetzung wirtschaftlich tragbar und administrativ einfach sind.<br> </p>
- Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS
- State
-
In Kommission des Ständerats
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>PFAS sind aufgrund ihrer wasser-, fett- und schmutzabweisenden Eigenschaften in tausenden Alltagsprodukten enthalten – von Outdoor-Bekleidung über Kochgeschirr bis hin zu Kosmetika und elektronischen Geräten. Sie sind auch von Bedeutung für die Energiewende: So sind zum Beispiel viele PFAS Teil verschiedener Technologien zur Gewinnung erneuerbarer Energie, insbesondere Wind- und Solarenergie, aber auch bei Wärmepumpen als Ersatz zu fossilen Gebäudeheizungen. Laut Wissenschaft dürften nun aber zahlreiche PFAS persistent und akkumulierbar sein, mit zum Teil besorgniserregenden Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt. Ihre Entfernung aus Umwelt und Trinkwasser ist technisch aufwendig und teuer.</p><p>Trotz der Risiken fehlt in der Schweiz derzeit eine systematische Informationsgrundlage für Käuferinnen und Käufer sowie Anwenderinnen und Anwender von Produkten. Eine Deklarationspflicht schafft Transparenz und befähigt die Betroffenen zu informierten Kauf- und Nutzungsentscheidungen. Sie stellt einen pragmatischen Schritt zur Risikominimierung dar, ohne Verbote zu erlassen. Gleichzeitig entstehen erste Anreize für Hersteller, wo möglich auf PFAS-freie Alternativen umzustellen. Mit dieser Regelung übernimmt die Schweiz im Umgang mit einer besorgniserregenden Stoffgruppe Verantwortung gegenüber kommenden Generationen. Gerade, weil PFAS in vielen Produkten verarbeitet und zum Teil in geringsten Mengen vorhanden ist, muss auf eine verhältnismässige Umsetzung geachtet werden. Entsprechend muss die Umsetzung wirtschaftlich tragbar und administrativ einfach sein. Weitere Voraussetzungen wie die Definierbarkeit, die völkerrechtliche Kompatibilität (z.B. WTO-Vorschriften) und die Umsetzbarkeit gehören dazu, wie dies auch in der Motion 20.4267 «Deklaration von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden» gefordert worden ist. </p>
- <span><p><span>Die Stellungnahme ist identisch mit der Stellungnahme zur gleichlautenden Motion 25.3902 Vincenz.</span></p><p><span> </span></p><p><span>Der Bundesrat anerkennt das Anliegen, mit einer Deklarationspflicht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) mehr Transparenz für die Konsumentinnen und Konsumenten zu schaffen und so einen informierten Kaufentscheid zu ermöglichen. Es wurden diesbezüglich bereits verschiedene regulatorische Massnahmen im Schweizer Chemikalienrecht umgesetzt.</span></p><p><span>Die Schweiz hat </span><span>auf den 1. September </span><span>2024 die neuen europäischen Gefahrenklassen für (sehr) persistente, (sehr) bioakkumulierbare und toxische Chemikalien (PBT / vPvB</span><span>), wie festgelegt in der delegierten Verordnung (EU) N° 2023/707, im autonomen Nachvollzug </span><span>in der Chemikalienverordnung (ChemV; SR 813.11) eingeführt. Nach Ablauf der Übergangsfristen werden Stoffe mit PBT/vPvB Eigenschaften in den kommenden Jahren ab 0,1% in chemischen Produkten auf dem Etikett deklariert werden müssen. Einige PFAS sind bereits als PBT/vPvB identifiziert. Weitere werden fortlaufend dazukommen.</span></p><p><span>Stoffe mit PBT/vPvB-Eigenschaften erfüllen zudem die Kriterien, um auf die Liste der besonders besorgniserregenden Stoffe (Substances of very high concern, SVHC) aufgenommen zu werden. Für einige PFAS ist dies bereits erfolgt. Werden solche SVHC ab 0,1% in Gegenständen verwendet, müssen gemäss Artikel 71 Chemikalienverordnung alle vorhandenen Informationen, die für eine sichere Verwendung des Gegenstands nötig sind, entlang der Lieferkette bis hin zu beruflichen Verwendern und auf Anfrage zu privaten Verwendern weitergegeben werden. Zeigt sich, dass bestimmte Gegenstände ein Risiko für die Verbraucher oder die Umwelt darstellen, erlässt der Bundesrat in enger Anlehnung an das EU-Recht risikomindernde Massnahmen (z.B. gezielte Verwendungsbeschränkungen oder Verbote).</span></p><p><span>Bei PFAS handelt es sich um eine Gruppe von über 10’000 chemischen Verbindungen mit unterschiedlichem Gefahren- und Risikopotenzial für Umwelt und Gesundheit. Die Einführung einer zusätzlichen </span><span>–</span><span> über die bestehenden Bestimmungen hinausgehenden – Schweiz spezifischen Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Konsumgüter würde technische Handelshemmnisse (u.a. auch im Warenverkehr mit der EU) generieren. Da sich die Lieferketten meist auch auf Firmen ausserhalb der Schweiz erstrecken, für die solche Anforderungen nicht gelten würden, wäre die Beschaffung der für die Umsetzung einer allgemeinen Deklarationsplicht für PFAS erforderlichen Informationen für die betroffenen Schweizer Unternehmen (inkl. vieler im Konsumgüterbereich tätiger KMU) mitunter mit grossen Schwierigkeiten verbunden. </span></p><p><span>Obwohl das Anliegen der Motion der erhöhten Transparenz grundsätzlich nachvollziehbar ist, ist der Bundesrat der Auffassung, dass die Einführung einer Schweiz spezifischen allgemeinen Deklarationspflicht für PFAS aufgrund der zu erwartenden Zusatzkosten nicht vertretbar wäre. Sie wäre in mehrfacher Hinsicht wohl nicht kompatibel mit den Anforderungen des Bundesgesetzes über die Entlastung der Unternehmen von Regulierungskosten (UEG; SR 930.31). Dem Anliegen der Motion wird mit den bestehenden risikobasierten Bestimmungen der Chemikalienverordnung bestmöglich Rechnung getragen. </span></p><p><span>Sollte die EU im Bereich PFAS zusätzliche Verpflichtungen zur Deklaration einführen, wird die Schweiz diese im Rahmen des autonomen Nachvollzugs prüfen und in geeigneter Weise umsetzen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Grundlagen zu schaffen, um eine Deklarationspflicht für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) zu ermöglichen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Deklarationspflichten klar definierbar, völkerrechtskonform und durchsetzbar sowie deren Umsetzung wirtschaftlich tragbar und administrativ einfach sind.<br> </p>
- Einführung einer Deklarationspflicht für PFAS
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