Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit. Farbige Radverkehrsflächen ermöglichen

ShortId
25.3869
Id
20253869
Updated
14.11.2025 02:35
Language
de
Title
Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit. Farbige Radverkehrsflächen ermöglichen
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit dem 1.&nbsp;Januar 2023 ist das Bundesgesetz über Velowege in Kraft. Mit dem deutlichen Ja zum Bundesbeschluss Velo hat die Stimmbevölkerung ihren Wunsch nach einem sicheren, durchgängigen und attraktiven Velowegnetz zum Ausdruck gebracht. Viele Strassen sind allerdings nicht überall genügend breit, um baulich getrennte Velowege zu errichten.&nbsp;</p><p>Im länderübergreifenden Forschungsprojekt RADBEST wurde untersucht, wie Velofahren auf Hauptstrassen bei beengten Verhältnissen sicherer und komfortabler gestaltet werden kann. RADBEST entstand im Rahmen der D-A-CH Kooperation Verkehrsinfrastrukturforschung 2022 und wurde vom Bundesamt für Strassen ASTRA mitfinanziert. Der Ergebnisbericht zeigt Lösungen für die Veloinfrastruktur auf, wie es gelingen kann, auch unter nicht optimalen Rahmenbedingungen ein möglichst sicheres und komfortables Benutzen für alle Gruppen von Velofahrenden zu ermöglichen. Eine Empfehlung ist das Einfärben von Veloflächen mit Farbasphalt oder einer farbigen Deckschicht, wie es in anderen Ländern, etwa in der Niederlande oder in Dänemark, seit langem praktiziert wird. Die Einfärbung trägt dazu bei, die Velowege besser vom restlichen Verkehr zu trennen. Das farbige Netz macht das Velofahren nicht nur sicherer, sondern lädt aufgrund der besseren Sichtbarkeit auch zum Velofahren ein.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Weisungen des UVEK vom 11. Juli 2024 über besondere Markierungen auf der Fahrbahn darf die rote Einfärbung von Radstreifen nur «auf Haupt- und vortrittsberechtigten Nebenstrassen mit einem hohen Verkehrsaufkommen und einzig in Verzweigungs- oder Einspurbereichen angebracht werden, wo aufgrund der Verkehrs- oder Sichtverhältnisse eine erhöhte Gefahr besteht, dass der motorisierte Verkehr beim Queren des Radstreifens das Vortrittsrecht der Radfahrerinnen und Radfahrer missachtet.» Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, diese Weisung und allenfalls auch die Signalisationsverordnung so anzupassen, dass eine Einfärbung immer dann möglich ist, wenn die Sichtbarkeit des Veloverkehrs aufgrund der lokalen Verhältnisse zu verbessern ist. Die Einfärbung könnte in einer anderen Farbe als Rot vorgenommen werden, (z.B. Beige), damit die Gefahrenstellen deutlich erkennbar bleiben.</p>
  • <span><p><span>Mit einer punktuellen Einfärbung von Konfliktstellen nach aktueller Regelung soll die Sicherheit des Veloverkehrs verbessert werden. Mit der in Artikel 6 Buchstabe c des Bundesgesetzes über Velowege (SR 705) postulierten grundsätzlichen Entflechtung des Veloverkehrs vom motorisierten Verkehr, aber auch vom Fussverkehr, wächst der Anspruch für eine klarere Trennung der Verkehrsflächen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Stadt Zürich hat in diesem Zusammenhang, nach Absprache mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), die Wirkungsanalyse «Zürich, Roteinfärbungen von Veloinfrastruktur» durchführen lassen. Aktuell werden die Ergebnisse vom ASTRA analysiert und anschliessend der Handlungsbedarf definiert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um dieser Prüfung nicht vorzugreifen, beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorschriften so anzupassen, dass die farbige Kennzeichnung von Radverkehrsflächen nicht nur an Gefahrenstellen, sondern auf allen Radverkehrsflächen möglich ist.</p>
  • Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit. Farbige Radverkehrsflächen ermöglichen
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit dem 1.&nbsp;Januar 2023 ist das Bundesgesetz über Velowege in Kraft. Mit dem deutlichen Ja zum Bundesbeschluss Velo hat die Stimmbevölkerung ihren Wunsch nach einem sicheren, durchgängigen und attraktiven Velowegnetz zum Ausdruck gebracht. Viele Strassen sind allerdings nicht überall genügend breit, um baulich getrennte Velowege zu errichten.&nbsp;</p><p>Im länderübergreifenden Forschungsprojekt RADBEST wurde untersucht, wie Velofahren auf Hauptstrassen bei beengten Verhältnissen sicherer und komfortabler gestaltet werden kann. RADBEST entstand im Rahmen der D-A-CH Kooperation Verkehrsinfrastrukturforschung 2022 und wurde vom Bundesamt für Strassen ASTRA mitfinanziert. Der Ergebnisbericht zeigt Lösungen für die Veloinfrastruktur auf, wie es gelingen kann, auch unter nicht optimalen Rahmenbedingungen ein möglichst sicheres und komfortables Benutzen für alle Gruppen von Velofahrenden zu ermöglichen. Eine Empfehlung ist das Einfärben von Veloflächen mit Farbasphalt oder einer farbigen Deckschicht, wie es in anderen Ländern, etwa in der Niederlande oder in Dänemark, seit langem praktiziert wird. Die Einfärbung trägt dazu bei, die Velowege besser vom restlichen Verkehr zu trennen. Das farbige Netz macht das Velofahren nicht nur sicherer, sondern lädt aufgrund der besseren Sichtbarkeit auch zum Velofahren ein.</p><p>&nbsp;</p><p>Gemäss Weisungen des UVEK vom 11. Juli 2024 über besondere Markierungen auf der Fahrbahn darf die rote Einfärbung von Radstreifen nur «auf Haupt- und vortrittsberechtigten Nebenstrassen mit einem hohen Verkehrsaufkommen und einzig in Verzweigungs- oder Einspurbereichen angebracht werden, wo aufgrund der Verkehrs- oder Sichtverhältnisse eine erhöhte Gefahr besteht, dass der motorisierte Verkehr beim Queren des Radstreifens das Vortrittsrecht der Radfahrerinnen und Radfahrer missachtet.» Der Bundesrat wird deshalb eingeladen, diese Weisung und allenfalls auch die Signalisationsverordnung so anzupassen, dass eine Einfärbung immer dann möglich ist, wenn die Sichtbarkeit des Veloverkehrs aufgrund der lokalen Verhältnisse zu verbessern ist. Die Einfärbung könnte in einer anderen Farbe als Rot vorgenommen werden, (z.B. Beige), damit die Gefahrenstellen deutlich erkennbar bleiben.</p>
    • <span><p><span>Mit einer punktuellen Einfärbung von Konfliktstellen nach aktueller Regelung soll die Sicherheit des Veloverkehrs verbessert werden. Mit der in Artikel 6 Buchstabe c des Bundesgesetzes über Velowege (SR 705) postulierten grundsätzlichen Entflechtung des Veloverkehrs vom motorisierten Verkehr, aber auch vom Fussverkehr, wächst der Anspruch für eine klarere Trennung der Verkehrsflächen.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Die Stadt Zürich hat in diesem Zusammenhang, nach Absprache mit dem Bundesamt für Strassen (ASTRA), die Wirkungsanalyse «Zürich, Roteinfärbungen von Veloinfrastruktur» durchführen lassen. Aktuell werden die Ergebnisse vom ASTRA analysiert und anschliessend der Handlungsbedarf definiert.</span></p><p><span>&nbsp;</span></p><p><span>Um dieser Prüfung nicht vorzugreifen, beantragt der Bundesrat, die Motion abzulehnen.</span></p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Vorschriften so anzupassen, dass die farbige Kennzeichnung von Radverkehrsflächen nicht nur an Gefahrenstellen, sondern auf allen Radverkehrsflächen möglich ist.</p>
    • Mehr Sicherheit durch Sichtbarkeit. Farbige Radverkehrsflächen ermöglichen

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