UN-Atomwaffenverbotsvertrag und Nato-Zusammenarbeit

ShortId
25.3873
Id
20253873
Updated
14.11.2025 02:41
Language
de
Title
UN-Atomwaffenverbotsvertrag und Nato-Zusammenarbeit
AdditionalIndexing
09;66;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1-3: Das Festhalten der Schweiz am Nichtbeitritt zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) beruht nicht auf Überlegungen zu spezifischen Kooperationsvorhaben der Schweiz mit der NATO, sondern ist Ausdruck einer gesamtheitlichen sicherheits- und aussenpolitischen Beurteilung vor dem Hintergrund der aktuellen Weltlage. Wie im Bericht des Bundesrates in Erfüllung von Postulat 22.3800 dargelegt, würde ein TPNW-Beitritt der Schweiz unmittelbar keine Zusammenarbeitsbereiche ausschliessen, da sich die Schweiz ohnehin nicht an Projekten im nuklearen Bereich beteiligt und dies auch nicht vorhat. Auch hat die Ablehnung des TPNW durch die NATO-Mitglieder die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit TPNW-Staaten (darunter Österreich, Irland, Malta und Neuseeland) nicht verunmöglicht. Allerdings hat sich die Ablehnung des TPNW durch die NATO-Staaten aufgrund der sicherheitspolitischen Lage in Europa und der nuklearen Bedrohung durch Russland noch verstärkt. Ein TPNW-Beitritt der Schweiz zum jetzigen Zeitpunkt und im aktuellen geopolitischen Kontext würde daher widersprüchliche Signale aussenden.</p><p>&nbsp;</p><p>4: Die Schweiz steht im Austausch mit der EU, der NATO sowie mit TPNW-Staaten, die mit der NATO kooperieren, um Einschätzungen zu möglichen Auswirkungen auf sicherheitspolitische Partnerschaften zu berücksichtigen. Konkrete Massnahmen im Sinne einer Vorbereitung eines Beitritts sind aber nicht opportun, da der Bundesrat den Beitritt derzeit ablehnt. Ungeachtet dessen setzt sich der Bundesrat weiterhin für die nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle ein. Er hat wiederholt betont, dass der Einsatz von Kernwaffen mit dem Völkerrecht, insbesondere dem humanitären Völkerrecht, kaum vereinbar ist. Zudem unterstrich die Schweiz 2024 im UNO-Sicherheitsrat ihre Überzeugung, dass ein Atomkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf.</p>
  • <p>Im Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) steht, dass sich ein Beitritt der Schweiz zum TPNW in der derzeitigen Lage negativ auf die «Zusammenarbeit im sicherheitspolitischen Bereich» auswirken würde. Gemeint ist damit die für die Schweiz zentrale Kooperation mit den NATO-Staaten, etwa im Rahmen von Partnership for Peace oder mit anderen Initiativen wie dem European Sky Shield.&nbsp;</p><p>Unter den über 90 Unterzeichnerstaaten des Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) sind jedoch auch Staaten zu finden, welche mit der NATO eng kooperieren, etwa Österreich, ein vergleichbarer neutraler europäischer Staat, sowie auch nicht-europäische Staaten, welche ihre militärische Kooperation mit der NATO, ungeachtet ihres Beitritts zum TPNW, fortführen bzw. sogar ausbauen. Die Sicherheitspolitische Zusammenarbeit dieser Staaten scheint von einem TPNW-Beitritt nicht beeinträchtigt zu sein.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Welche konkreten Projekte, welche die Schweiz gemeinsam mit der NATO oder anderen sicherheitspolitischen Partnerländern verfolgt, wären aufgrund eines Beitritts zum TPNW nicht mehr möglich?</li><li>Welche der Verbote und Verpflichtungen aus dem TPNW wären mit der bestehenden und geplanten militärischen Kooperation nicht vereinbar?&nbsp;</li><li>Verfolgt die Schweiz Projekte der militärischen Zusammenarbeit im nuklearen Bereich? Wenn ja, welche?</li><li>Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um einen zukünftigen Beitritt der Schweiz zum TPNW im Einklang mit der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Partnerländern zu vollziehen?</li></ol>
  • UN-Atomwaffenverbotsvertrag und Nato-Zusammenarbeit
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1-3: Das Festhalten der Schweiz am Nichtbeitritt zum Kernwaffenverbotsvertrag (TPNW) beruht nicht auf Überlegungen zu spezifischen Kooperationsvorhaben der Schweiz mit der NATO, sondern ist Ausdruck einer gesamtheitlichen sicherheits- und aussenpolitischen Beurteilung vor dem Hintergrund der aktuellen Weltlage. Wie im Bericht des Bundesrates in Erfüllung von Postulat 22.3800 dargelegt, würde ein TPNW-Beitritt der Schweiz unmittelbar keine Zusammenarbeitsbereiche ausschliessen, da sich die Schweiz ohnehin nicht an Projekten im nuklearen Bereich beteiligt und dies auch nicht vorhat. Auch hat die Ablehnung des TPNW durch die NATO-Mitglieder die sicherheitspolitische Zusammenarbeit mit TPNW-Staaten (darunter Österreich, Irland, Malta und Neuseeland) nicht verunmöglicht. Allerdings hat sich die Ablehnung des TPNW durch die NATO-Staaten aufgrund der sicherheitspolitischen Lage in Europa und der nuklearen Bedrohung durch Russland noch verstärkt. Ein TPNW-Beitritt der Schweiz zum jetzigen Zeitpunkt und im aktuellen geopolitischen Kontext würde daher widersprüchliche Signale aussenden.</p><p>&nbsp;</p><p>4: Die Schweiz steht im Austausch mit der EU, der NATO sowie mit TPNW-Staaten, die mit der NATO kooperieren, um Einschätzungen zu möglichen Auswirkungen auf sicherheitspolitische Partnerschaften zu berücksichtigen. Konkrete Massnahmen im Sinne einer Vorbereitung eines Beitritts sind aber nicht opportun, da der Bundesrat den Beitritt derzeit ablehnt. Ungeachtet dessen setzt sich der Bundesrat weiterhin für die nukleare Abrüstung und Rüstungskontrolle ein. Er hat wiederholt betont, dass der Einsatz von Kernwaffen mit dem Völkerrecht, insbesondere dem humanitären Völkerrecht, kaum vereinbar ist. Zudem unterstrich die Schweiz 2024 im UNO-Sicherheitsrat ihre Überzeugung, dass ein Atomkrieg nicht gewonnen werden kann und niemals geführt werden darf.</p>
    • <p>Im Bericht des Bundesrates zu den Auswirkungen eines Beitritts der Schweiz zum UN-Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) steht, dass sich ein Beitritt der Schweiz zum TPNW in der derzeitigen Lage negativ auf die «Zusammenarbeit im sicherheitspolitischen Bereich» auswirken würde. Gemeint ist damit die für die Schweiz zentrale Kooperation mit den NATO-Staaten, etwa im Rahmen von Partnership for Peace oder mit anderen Initiativen wie dem European Sky Shield.&nbsp;</p><p>Unter den über 90 Unterzeichnerstaaten des Atomwaffenverbotsvertrag (TPNW) sind jedoch auch Staaten zu finden, welche mit der NATO eng kooperieren, etwa Österreich, ein vergleichbarer neutraler europäischer Staat, sowie auch nicht-europäische Staaten, welche ihre militärische Kooperation mit der NATO, ungeachtet ihres Beitritts zum TPNW, fortführen bzw. sogar ausbauen. Die Sicherheitspolitische Zusammenarbeit dieser Staaten scheint von einem TPNW-Beitritt nicht beeinträchtigt zu sein.&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&nbsp;</p><ol><li>Welche konkreten Projekte, welche die Schweiz gemeinsam mit der NATO oder anderen sicherheitspolitischen Partnerländern verfolgt, wären aufgrund eines Beitritts zum TPNW nicht mehr möglich?</li><li>Welche der Verbote und Verpflichtungen aus dem TPNW wären mit der bestehenden und geplanten militärischen Kooperation nicht vereinbar?&nbsp;</li><li>Verfolgt die Schweiz Projekte der militärischen Zusammenarbeit im nuklearen Bereich? Wenn ja, welche?</li><li>Welche Massnahmen hat der Bundesrat ergriffen, um einen zukünftigen Beitritt der Schweiz zum TPNW im Einklang mit der sicherheitspolitischen Zusammenarbeit mit Partnerländern zu vollziehen?</li></ol>
    • UN-Atomwaffenverbotsvertrag und Nato-Zusammenarbeit

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