Berufsbildung. Zwischen Spezialisierung und Gefahr der Trennung

ShortId
25.3874
Id
20253874
Updated
19.12.2025 12:16
Language
de
Title
Berufsbildung. Zwischen Spezialisierung und Gefahr der Trennung
AdditionalIndexing
32;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>1./5. Die Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) (SR 412.101.221.73) wurde am 16. August 2021 erlassen. Sie ist das Ergebnis der verbundpartnerschaftlichen Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Wie bereits in der vorherigen Verordnung vom 26. September 2011 stellt die Möglichkeit, den Berufsmaturitätsunterricht zu besuchen, weiterhin eine Priorität für die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann dar. Traditionell absolvieren viele Lernende in diesem Beruf die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) oder die Berufsmaturität, die im Anschluss ans EFZ erworben wird (BM2). Entscheidend für den erfolgreichen Übergang von einer beruflichen Grundbildung zur Berufsmaturität ist der Ausbildungsinhalt und nicht die Methodik, mit der dieser vermittelt wird. Der auf Handlungskompetenzen ausgerichtete Unterricht ändert nichts an der Möglichkeit der Lernenden, ihre Ausbildung erfolgreich mit einer Berufsmaturität zu ergänzen. Wie bisher bieten die Kantone Vorbereitungskurse an, um mögliche Defizite, z. B. in Mathematik, auszugleichen. Auch die Fortsetzung der Ausbildung durch ein Studium an einer Fachhochschule wird nicht behindert.</p><p>Die Berufsfachschulen wurden bei der Implementierung der neuen Verordnung begleitet. Sie hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und über die Herausforderungen bei der Umsetzung der Neuerungen zu berichten. Zudem wurde die Arbeit des nationalen Koordinationsgremiums, das für die Umsetzung in den Kantonen zuständig ist, einer externen Begutachtung unterzogen. Die Verbundpartner haben sich einvernehmlich gegen eine breit angelegte Evaluation der Auswirkungen der revidierten Bildungsverordnung entschieden. Stattdessen bevorzugen sie andere Instrumente der Qualitätssicherung, insbesondere die Ergebnisse der Qualifikationsverfahren ab 2026 sowie den regelmässigen Erfahrungsaustausch mit den betroffenen Akteuren. Dieser erfolgt im Rahmen der dafür vorgesehenen Gremien, d. h. in der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Kaufleute EFZ sowie in der Abteilung Bildung der zuständigen Berufsorganisation.</p><p>2./3. Das Schweizer Bildungssystem ist für seine hohe Durchlässigkeit bekannt. Von der Berufsbildung ausgehend, führt der Weg über die Berufsmaturität zu den Fachhochschulen oder mit der Ergänzungsprüfung Passerelle zu den universitären Hochschulen. Auch die höhere Berufsbildung bietet interessante Karriereperspektiven. Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität haben ihrerseits Zugang zu den Fachhochschulen, wenn sie eine einjährige Arbeitserfahrung nachweisen können. Inhaberinnen und Inhabern eines EFZ stehen mehrere Wege zu einer akademischen Ausbildung offen, sofern sie ihr Zeugnis durch eine gymnasiale Maturität oder eine Berufsmaturität ergänzen. Die Ergänzungsprüfung Passerelle, die die Studierfähigkeit sicherstellt, öffnet die Türen zu den akademischen Ausbildungen an den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH). Im Rahmen des Postulats 20.4202 Masshardt nahm der Bundesrat Stellung zur Zulassung von Berufsmaturandinnen und -maturanden zu den universitären Hochschulen. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens sah der Bundesrat angesichts der bestehenden Möglichkeiten keinen Bedarf für weitere Massnahmen.</p><p>4. Die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK) war eine beratende Kommission des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Einführung und Etablierung der Berufsmaturität in der Schweiz. Da das SBFI nun intern über die nötige Expertise verfügt, hat der Bundesrat im Dezember 2018 beschlossen, die EBMK per Ende 2024 aufzulösen. Im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025‒2028 hat das Parlament dieser Auflösung zugestimmt. Am 13. Juni 2025 verabschiedete der Bundesrat die Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV; SR 412.103.1). Sie wird am 1. März 2026 in Kraft treten und hält in Artikel 32 fest, dass das SBFI Vertretungen der Kantone, der Organisationen der Arbeitswelt, der Schulen, der Fachhochschulen sowie weitere Expertinnen und Experten in die strategische Steuerung und Weiterentwicklung der eidgenössischen Berufsmaturität einbezieht. Zu diesem Zweck plant das SBFI periodisch, etwa einmal jährlich, ein Treffen mit den Akteuren der Berufsmaturität.</p>
  • <p>Die seit 2023 umgesetzte Reform der Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)» gibt in Bildungskreisen Anlass zu Besorgnis. Weil die Kernfächer durch Module für Berufskompetenzen ersetzt wurden, ist die neue Grundbildung zulasten der Schulbildung stark auf die berufliche Ausbildung ausgerichtet.</p><p>Dies gefährdet den Zugang zur Berufsmaturität und damit die unabdingbare Grundlage für ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität nach einer Passerelle. Junge Menschen laufen Gefahr, auf einen Bildungsweg ohne Möglichkeit zur Neuorientierung zu geraten. Dies steht im Widerspruch zu einem Grundprinzip des schweizerischen Bildungssystems: der Durchlässigkeit.</p><p>Überdies hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission aufgelöst. Dieser Entscheid bestätigt eine beunruhigende Tendenz: Anstatt die alternativen Wege zur Maturität nach dem EFZ zu stärken, scheint der Bundesrat zunehmend eine Trennung zwischen Bildungswegen zu bevorzugen, ohne gleichwertige Strukturen zur Gewährleistung der Chancengleichheit einzurichten.&nbsp;</p><ol><li>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Reform der kaufmännischen Grundbildung den Lernenden den Zugang zur Berufsmaturität erschweren und damit ihre Chancen auf ein Hochschulstudium verringern könnte?</li><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Chancengleichheit von Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen und einer gymnasialen Ausbildung zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf die Aussichten auf eine nachobligatorische Ausbildung?</li><li>Wie will der Bundesrat die Durchlässigkeit des Bildungssystems sicherstellen, damit Inhaberinnen und Inhaber eines EFZ ihre akademische Laufbahn fortsetzen können, wenn sie dazu bereit und in der Lage sind?</li><li>Warum wurde die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission aufgelöst, und welche Alternativen sieht der Bundesrat vor, um die strategische Steuerung der Berufsmaturität zu gewährleisten?</li><li>Kann sich der Bundesrat verpflichten, ab 2026 eine erste Umsetzungsbilanz der Reform der Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» vorzulegen, die sich auf den ersten Jahrgang mit Abschlüssen gemäss der Reform 2023 stützt?</li></ol>
  • Berufsbildung. Zwischen Spezialisierung und Gefahr der Trennung
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>1./5. Die Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ) (SR 412.101.221.73) wurde am 16. August 2021 erlassen. Sie ist das Ergebnis der verbundpartnerschaftlichen Zusammenarbeit von Bund, Kantonen und Organisationen der Arbeitswelt. Wie bereits in der vorherigen Verordnung vom 26. September 2011 stellt die Möglichkeit, den Berufsmaturitätsunterricht zu besuchen, weiterhin eine Priorität für die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann dar. Traditionell absolvieren viele Lernende in diesem Beruf die lehrbegleitende Berufsmaturität (BM1) oder die Berufsmaturität, die im Anschluss ans EFZ erworben wird (BM2). Entscheidend für den erfolgreichen Übergang von einer beruflichen Grundbildung zur Berufsmaturität ist der Ausbildungsinhalt und nicht die Methodik, mit der dieser vermittelt wird. Der auf Handlungskompetenzen ausgerichtete Unterricht ändert nichts an der Möglichkeit der Lernenden, ihre Ausbildung erfolgreich mit einer Berufsmaturität zu ergänzen. Wie bisher bieten die Kantone Vorbereitungskurse an, um mögliche Defizite, z. B. in Mathematik, auszugleichen. Auch die Fortsetzung der Ausbildung durch ein Studium an einer Fachhochschule wird nicht behindert.</p><p>Die Berufsfachschulen wurden bei der Implementierung der neuen Verordnung begleitet. Sie hatten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und über die Herausforderungen bei der Umsetzung der Neuerungen zu berichten. Zudem wurde die Arbeit des nationalen Koordinationsgremiums, das für die Umsetzung in den Kantonen zuständig ist, einer externen Begutachtung unterzogen. Die Verbundpartner haben sich einvernehmlich gegen eine breit angelegte Evaluation der Auswirkungen der revidierten Bildungsverordnung entschieden. Stattdessen bevorzugen sie andere Instrumente der Qualitätssicherung, insbesondere die Ergebnisse der Qualifikationsverfahren ab 2026 sowie den regelmässigen Erfahrungsaustausch mit den betroffenen Akteuren. Dieser erfolgt im Rahmen der dafür vorgesehenen Gremien, d. h. in der Schweizerischen Kommission für Berufsentwicklung und Qualität für Kaufleute EFZ sowie in der Abteilung Bildung der zuständigen Berufsorganisation.</p><p>2./3. Das Schweizer Bildungssystem ist für seine hohe Durchlässigkeit bekannt. Von der Berufsbildung ausgehend, führt der Weg über die Berufsmaturität zu den Fachhochschulen oder mit der Ergänzungsprüfung Passerelle zu den universitären Hochschulen. Auch die höhere Berufsbildung bietet interessante Karriereperspektiven. Inhaberinnen und Inhaber einer gymnasialen Maturität haben ihrerseits Zugang zu den Fachhochschulen, wenn sie eine einjährige Arbeitserfahrung nachweisen können. Inhaberinnen und Inhabern eines EFZ stehen mehrere Wege zu einer akademischen Ausbildung offen, sofern sie ihr Zeugnis durch eine gymnasiale Maturität oder eine Berufsmaturität ergänzen. Die Ergänzungsprüfung Passerelle, die die Studierfähigkeit sicherstellt, öffnet die Türen zu den akademischen Ausbildungen an den kantonalen Universitäten und den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH). Im Rahmen des Postulats 20.4202 Masshardt nahm der Bundesrat Stellung zur Zulassung von Berufsmaturandinnen und -maturanden zu den universitären Hochschulen. Aufgrund eines wissenschaftlichen Gutachtens sah der Bundesrat angesichts der bestehenden Möglichkeiten keinen Bedarf für weitere Massnahmen.</p><p>4. Die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission (EBMK) war eine beratende Kommission des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Einführung und Etablierung der Berufsmaturität in der Schweiz. Da das SBFI nun intern über die nötige Expertise verfügt, hat der Bundesrat im Dezember 2018 beschlossen, die EBMK per Ende 2024 aufzulösen. Im Rahmen der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation in den Jahren 2025‒2028 hat das Parlament dieser Auflösung zugestimmt. Am 13. Juni 2025 verabschiedete der Bundesrat die Totalrevision der Verordnung über die eidgenössische Berufsmaturität (BMV; SR 412.103.1). Sie wird am 1. März 2026 in Kraft treten und hält in Artikel 32 fest, dass das SBFI Vertretungen der Kantone, der Organisationen der Arbeitswelt, der Schulen, der Fachhochschulen sowie weitere Expertinnen und Experten in die strategische Steuerung und Weiterentwicklung der eidgenössischen Berufsmaturität einbezieht. Zu diesem Zweck plant das SBFI periodisch, etwa einmal jährlich, ein Treffen mit den Akteuren der Berufsmaturität.</p>
    • <p>Die seit 2023 umgesetzte Reform der Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ)» gibt in Bildungskreisen Anlass zu Besorgnis. Weil die Kernfächer durch Module für Berufskompetenzen ersetzt wurden, ist die neue Grundbildung zulasten der Schulbildung stark auf die berufliche Ausbildung ausgerichtet.</p><p>Dies gefährdet den Zugang zur Berufsmaturität und damit die unabdingbare Grundlage für ein Studium an einer Fachhochschule oder Universität nach einer Passerelle. Junge Menschen laufen Gefahr, auf einen Bildungsweg ohne Möglichkeit zur Neuorientierung zu geraten. Dies steht im Widerspruch zu einem Grundprinzip des schweizerischen Bildungssystems: der Durchlässigkeit.</p><p>Überdies hat das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission aufgelöst. Dieser Entscheid bestätigt eine beunruhigende Tendenz: Anstatt die alternativen Wege zur Maturität nach dem EFZ zu stärken, scheint der Bundesrat zunehmend eine Trennung zwischen Bildungswegen zu bevorzugen, ohne gleichwertige Strukturen zur Gewährleistung der Chancengleichheit einzurichten.&nbsp;</p><ol><li>Ist sich der Bundesrat bewusst, dass die Reform der kaufmännischen Grundbildung den Lernenden den Zugang zur Berufsmaturität erschweren und damit ihre Chancen auf ein Hochschulstudium verringern könnte?</li><li>Welche Massnahmen plant der Bundesrat, um die Chancengleichheit von Absolventinnen und Absolventen einer beruflichen und einer gymnasialen Ausbildung zu gewährleisten, insbesondere in Bezug auf die Aussichten auf eine nachobligatorische Ausbildung?</li><li>Wie will der Bundesrat die Durchlässigkeit des Bildungssystems sicherstellen, damit Inhaberinnen und Inhaber eines EFZ ihre akademische Laufbahn fortsetzen können, wenn sie dazu bereit und in der Lage sind?</li><li>Warum wurde die Eidgenössische Berufsmaturitätskommission aufgelöst, und welche Alternativen sieht der Bundesrat vor, um die strategische Steuerung der Berufsmaturität zu gewährleisten?</li><li>Kann sich der Bundesrat verpflichten, ab 2026 eine erste Umsetzungsbilanz der Reform der Grundbildung «Kauffrau/Kaufmann EFZ» vorzulegen, die sich auf den ersten Jahrgang mit Abschlüssen gemäss der Reform 2023 stützt?</li></ol>
    • Berufsbildung. Zwischen Spezialisierung und Gefahr der Trennung

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