Welche Wirkung hat die aktuelle Regulierung von Pyrethroiden auf die Umwelt?
- ShortId
-
25.3878
- Id
-
20253878
- Updated
-
14.11.2025 02:40
- Language
-
de
- Title
-
Welche Wirkung hat die aktuelle Regulierung von Pyrethroiden auf die Umwelt?
- AdditionalIndexing
-
52;55
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p><span>1. Abgesehen von der Abdrift unterscheiden sich die Eintrittspfade von Pflanzenschutzmitteln in Feuchtbiotopen von denen in städtischen Gebieten. Es ist daher nicht sinnvoll, aus der Studie zu Biotopen von nationaler Bedeutung, die in den Antworten auf die Interpellationen 24.3767 und 25.3271 Erwähnung fand, Schlussfolgerungen für Siedlungsgebiete zu ziehen. Das Risiko für Siedlungsgebiete wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel spezifisch bewertet und Massnahmen zur Risikoreduktion sind in den Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt.</span></p><p><span>2. Gemäss Anhang</span><span> </span><span>1 Ziffer</span><span> </span><span>6.3.2 der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR</span><span> </span><span>910.13) führen die zuständigen kantonalen Fachstellen eine Liste der erteilten Sonderbewilligungen, die Angaben über Betriebe, Kulturen, Flächen und Zielorganismen enthält, jedoch nicht über die eingesetzten Mittel. Die dem BLW vorliegenden Informationen geben daher keinen Aufschluss über die eingesetzten Wirkstoffe. Allerdings lässt sich die Entwicklung ihres Einsatzes auf nationaler Ebene anhand der vom BLW veröffentlichten jährlichen Daten zu den in der Schweiz in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen verfolgen.</span></p><p><span>3. Behandeltes Saatgut gilt nicht als Pflanzenschutzmittel im Sinne der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR</span><span> </span><span>916.161). Artikel</span><span> </span><span>62 Absatz</span><span> </span><span>2 PSMV, der besagt, dass dem BLW jährlich alle Daten über das Umsatzvolumen mit Pflanzenschutzmitteln zu übermitteln sind, ist daher auf Saatgut nicht anwendbar.</span></p><p><span>4. und 5. Mit dem in der DZV festgeschriebenen Verbot der Anwendung von Wirkstoffen mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser soll der Einsatz dieser Wirkstoffe reduziert werden, sofern wirksame Alternativen zum Schutz der Kulturen existieren. In den letzten Jahren wurden zahlreiche alternative Wirkstoffe vom Markt genommen. Im Falle von Pyrethroiden gibt es häufig keine Alternativen mehr. Aus diesem Grund werden zahlreiche Sonderbewilligungen erteilt und die Bestimmung zeigt somit nur eine begrenzte Wirkung hinsichtlich der Reduktion des Einsatzes dieser Wirkstoffe. Für andere Wirkstoffe, beispielsweise Terbuthylazin oder Nicosulfuron, gelang es hingegen, die Verkaufsmengen zwischen 2022 und 2023 um 96 bzw. 85</span><span> </span><span>Prozent zu senken.</span><br><span>Der Bund unterstützt die Entwicklung von Alternativen zum Schutz der Kulturen, insbesondere durch Projekte zur Züchtung robuster Sorten oder zur Bekämpfung neuer Schädlinge mit Nützlingen. Mit der Umsetzung der Motion Bregy</span><span> </span><span>21.4164 wird die Zulassung von in den Nachbarländern zugelassenen Pflanzenschutzmitteln erleichtert, um somit über mehr Alternativen zum Schutz der Kulturen zu verfügen.</span></p><p><span>6. Vor der Umsetzung der oben genannten Bestimmungen der DZV wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt. Das BLW gibt jedoch jährlich die Daten zu den Verkaufsmengen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe sowie die Anzahl erteilter Sonderbewilligungen heraus. Ausserdem veröffentlicht das BLW jährlich die im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative</span><span> </span><span>19.475 festgelegten Risikoindikatoren für die Gewässer und naturnahen Lebensräume. Des Weiteren publiziert das BLW Daten zur Umsetzung der Ziele des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. </span></p></span>
- <p>Pyrethroide zählen zu den giftigsten PSM-Wirkstoffen in der Schweiz und tragen erheblich zu den ökologischen Defiziten in Fliessgewässern bei (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253380"><u>25.3380</u></a>). Deshalb sollen sie besonders reguliert werden. Der Bundesrat betont, ihr Einsatz sei nur in Ausnahmefällen erlaubt (z.B. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20237944"><u>23.7944</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20247238"><u>24.7238</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243767"><u>24.3767</u></a>), nämlich dann, wenn keine Alternativen zum Schutz der Kulturen bestehen. Das BLW erhebt bei Sonderbewilligungen Daten zu Betrieben, Kulturen, Flächen und Zielorganismen, jedoch nicht zur Art und Menge der eingesetzten Wirkstoffe. 2023 – im ersten Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelung – wurden mehr Pyrethroide verkauft als im Vorjahr, was mit fehlenden Alternativen zur Schädlingsbekämpfung erklärt wird (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20257141"><u>25.7141</u></a>). Der Bundesrat hält fest, dass ihr Einsatz angesichts phytosanitärer Gegebenheiten „manchmal“ nötig sei (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253380"><u>25.3380</u></a>).</p><p>Auch Tefluthrin ist ein Pyrethroid. Weil es sich um ein Saatbeizmittel handelt, gibt es aber weder Daten zu den Verkaufsmengen in der Schweiz noch Risikoindikatoren für die Umwelt (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253271"><u>25.3271</u></a>) oder eine strengere Regulierung im Rahmen der DZV.</p><p>In einer Studie von 2023 wurden Pyrethroide in zu hohen Konzentrationen in Biotopen von nationaler Bedeutung nachgewiesen. Auf meine Ip. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253271"><u>25.3271</u></a> antwortete der Bundesrat, dies sei nicht erstaunlich, da die Biotope in landwirtschaftlichen Anbauzonen lägen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Muss laut Antwort auf <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253271"><u>25.3271</u></a> angenommen werden, dass Siedlungsgebiete, die auch “innerhalb von Anbauzonen liegen”, belastet sind?</li><li>Warum erhebt das BLW bei Sonderbewilligungen keine Daten zur Art und Menge der eingesetzten Wirkstoffe?</li><li>Wie begründet der Bundesrat die Ungleichbehandlung von Saatbeizmitteln gegenüber anderen PSM-Wirkstoffen?</li><li>Ist es im Sinne der Transparenz nicht irreführend, von „Ausnahmefällen“ oder „manchmal“ zu sprechen, wenn die Regulierung gleichzeitig einen Anstieg der Wirkstoffmengen erlaubt? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Wenn der Einsatz von Pyrethroiden nur bei fehlenden Alternativen erlaubt ist – fehlende Alternativen aber gleichzeitig als Grund für den Anstieg des Einsatzes genannt werden – welchen Zweck erfüllen Sonderbewilligungen noch? Und was wird unternommen, um Alternativen zu fördern?</li><li>Liegt eine Folgenabschätzung der Regulierung inkl. externer Kosten vor? Falls ja: Wo ist sie publiziert? Falls nein: Warum nicht?</li></ol>
- Welche Wirkung hat die aktuelle Regulierung von Pyrethroiden auf die Umwelt?
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p><span>1. Abgesehen von der Abdrift unterscheiden sich die Eintrittspfade von Pflanzenschutzmitteln in Feuchtbiotopen von denen in städtischen Gebieten. Es ist daher nicht sinnvoll, aus der Studie zu Biotopen von nationaler Bedeutung, die in den Antworten auf die Interpellationen 24.3767 und 25.3271 Erwähnung fand, Schlussfolgerungen für Siedlungsgebiete zu ziehen. Das Risiko für Siedlungsgebiete wird im Rahmen des Zulassungsverfahrens für Pflanzenschutzmittel spezifisch bewertet und Massnahmen zur Risikoreduktion sind in den Vorschriften zur Anwendung von Pflanzenschutzmitteln festgelegt.</span></p><p><span>2. Gemäss Anhang</span><span> </span><span>1 Ziffer</span><span> </span><span>6.3.2 der Direktzahlungsverordnung (DZV; SR</span><span> </span><span>910.13) führen die zuständigen kantonalen Fachstellen eine Liste der erteilten Sonderbewilligungen, die Angaben über Betriebe, Kulturen, Flächen und Zielorganismen enthält, jedoch nicht über die eingesetzten Mittel. Die dem BLW vorliegenden Informationen geben daher keinen Aufschluss über die eingesetzten Wirkstoffe. Allerdings lässt sich die Entwicklung ihres Einsatzes auf nationaler Ebene anhand der vom BLW veröffentlichten jährlichen Daten zu den in der Schweiz in Verkehr gebrachten Wirkstoffmengen verfolgen.</span></p><p><span>3. Behandeltes Saatgut gilt nicht als Pflanzenschutzmittel im Sinne der Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV; SR</span><span> </span><span>916.161). Artikel</span><span> </span><span>62 Absatz</span><span> </span><span>2 PSMV, der besagt, dass dem BLW jährlich alle Daten über das Umsatzvolumen mit Pflanzenschutzmitteln zu übermitteln sind, ist daher auf Saatgut nicht anwendbar.</span></p><p><span>4. und 5. Mit dem in der DZV festgeschriebenen Verbot der Anwendung von Wirkstoffen mit erhöhtem Risikopotenzial für Oberflächengewässer oder Grundwasser soll der Einsatz dieser Wirkstoffe reduziert werden, sofern wirksame Alternativen zum Schutz der Kulturen existieren. In den letzten Jahren wurden zahlreiche alternative Wirkstoffe vom Markt genommen. Im Falle von Pyrethroiden gibt es häufig keine Alternativen mehr. Aus diesem Grund werden zahlreiche Sonderbewilligungen erteilt und die Bestimmung zeigt somit nur eine begrenzte Wirkung hinsichtlich der Reduktion des Einsatzes dieser Wirkstoffe. Für andere Wirkstoffe, beispielsweise Terbuthylazin oder Nicosulfuron, gelang es hingegen, die Verkaufsmengen zwischen 2022 und 2023 um 96 bzw. 85</span><span> </span><span>Prozent zu senken.</span><br><span>Der Bund unterstützt die Entwicklung von Alternativen zum Schutz der Kulturen, insbesondere durch Projekte zur Züchtung robuster Sorten oder zur Bekämpfung neuer Schädlinge mit Nützlingen. Mit der Umsetzung der Motion Bregy</span><span> </span><span>21.4164 wird die Zulassung von in den Nachbarländern zugelassenen Pflanzenschutzmitteln erleichtert, um somit über mehr Alternativen zum Schutz der Kulturen zu verfügen.</span></p><p><span>6. Vor der Umsetzung der oben genannten Bestimmungen der DZV wurde keine Folgenabschätzung durchgeführt. Das BLW gibt jedoch jährlich die Daten zu den Verkaufsmengen der Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffe sowie die Anzahl erteilter Sonderbewilligungen heraus. Ausserdem veröffentlicht das BLW jährlich die im Rahmen der Umsetzung der parlamentarischen Initiative</span><span> </span><span>19.475 festgelegten Risikoindikatoren für die Gewässer und naturnahen Lebensräume. Des Weiteren publiziert das BLW Daten zur Umsetzung der Ziele des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln. </span></p></span>
- <p>Pyrethroide zählen zu den giftigsten PSM-Wirkstoffen in der Schweiz und tragen erheblich zu den ökologischen Defiziten in Fliessgewässern bei (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253380"><u>25.3380</u></a>). Deshalb sollen sie besonders reguliert werden. Der Bundesrat betont, ihr Einsatz sei nur in Ausnahmefällen erlaubt (z.B. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20237944"><u>23.7944</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20247238"><u>24.7238</u></a>, <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20243767"><u>24.3767</u></a>), nämlich dann, wenn keine Alternativen zum Schutz der Kulturen bestehen. Das BLW erhebt bei Sonderbewilligungen Daten zu Betrieben, Kulturen, Flächen und Zielorganismen, jedoch nicht zur Art und Menge der eingesetzten Wirkstoffe. 2023 – im ersten Jahr nach Inkrafttreten der neuen Regelung – wurden mehr Pyrethroide verkauft als im Vorjahr, was mit fehlenden Alternativen zur Schädlingsbekämpfung erklärt wird (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20257141"><u>25.7141</u></a>). Der Bundesrat hält fest, dass ihr Einsatz angesichts phytosanitärer Gegebenheiten „manchmal“ nötig sei (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253380"><u>25.3380</u></a>).</p><p>Auch Tefluthrin ist ein Pyrethroid. Weil es sich um ein Saatbeizmittel handelt, gibt es aber weder Daten zu den Verkaufsmengen in der Schweiz noch Risikoindikatoren für die Umwelt (<a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253271"><u>25.3271</u></a>) oder eine strengere Regulierung im Rahmen der DZV.</p><p>In einer Studie von 2023 wurden Pyrethroide in zu hohen Konzentrationen in Biotopen von nationaler Bedeutung nachgewiesen. Auf meine Ip. <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253271"><u>25.3271</u></a> antwortete der Bundesrat, dies sei nicht erstaunlich, da die Biotope in landwirtschaftlichen Anbauzonen lägen.</p><p>Ich bitte den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Muss laut Antwort auf <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20253271"><u>25.3271</u></a> angenommen werden, dass Siedlungsgebiete, die auch “innerhalb von Anbauzonen liegen”, belastet sind?</li><li>Warum erhebt das BLW bei Sonderbewilligungen keine Daten zur Art und Menge der eingesetzten Wirkstoffe?</li><li>Wie begründet der Bundesrat die Ungleichbehandlung von Saatbeizmitteln gegenüber anderen PSM-Wirkstoffen?</li><li>Ist es im Sinne der Transparenz nicht irreführend, von „Ausnahmefällen“ oder „manchmal“ zu sprechen, wenn die Regulierung gleichzeitig einen Anstieg der Wirkstoffmengen erlaubt? Wenn nein, warum nicht?</li><li>Wenn der Einsatz von Pyrethroiden nur bei fehlenden Alternativen erlaubt ist – fehlende Alternativen aber gleichzeitig als Grund für den Anstieg des Einsatzes genannt werden – welchen Zweck erfüllen Sonderbewilligungen noch? Und was wird unternommen, um Alternativen zu fördern?</li><li>Liegt eine Folgenabschätzung der Regulierung inkl. externer Kosten vor? Falls ja: Wo ist sie publiziert? Falls nein: Warum nicht?</li></ol>
- Welche Wirkung hat die aktuelle Regulierung von Pyrethroiden auf die Umwelt?
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